Meldung "Kühlmittel nachfüllen"

Mercedes EQC N293

Guten Morgen zusammen!
Ich habe meinen EQC jetzt seit Anfang September. Einige Tage nach der Auslieferung kam bereits das erste mal die Meldung "Kühlmittel nachfüllen". War dann in der Werkstatt und es wurde nachgefüllt. Jetzt, ca 2 Monate später, kommt bereits wieder diese Meldung. Hat sonst jemand das gleiche Problem?
Werde nochmals zum Freundlichen fahren und prüfen lassen.

Meldung: "Kühlmittel nachfüllen"
702 Antworten

Wandlung ist doch eine legitime Maßnahme, sofern (mehrere) Nachbesserungen nicht den gewünschten und nachhaltigen Erfolg bringen. Erst recht nicht bei einem Auto dieser Preisklasse. Also schön die Serviceaufträge sammeln…

das sind leider keine guten nachrichten und ich bin gespannt, was das für alle eq-fahrer bedeutet, die gleiche probleme haben?

es scheint ja baureihenübergreifend auch andere modelle zu betreffen. die systeme und bauteile sind da vermutlich nahezu identisch.

ja, die meldung ärgert und nervt mich im etwas alltag. den deckel zu öffnen, bringt mich aber jetzt nicht um.

andererseits will auf auf einer urlaubsreise aber deswegen nicht liegenbleiben und quasi sehenden auges so losfahren. das gibt einem kein wirklich gutes gefühl bei einem nagelneuen auto.

bin sehr gespannt wie das weitergeht. das thema scheint ja nun fahrt aufzunehmen.

Zitat:

@ts9601 schrieb am 28. Februar 2023 um 14:08:08 Uhr:


andererseits will auf auf einer urlaubsreise aber deswegen nicht liegenbleiben und quasi sehenden auges so losfahren. das gibt einem kein wirklich gutes gefühl bei einem nagelneuen auto.

bin sehr gespannt wie das weitergeht. das thema scheint ja nun fahrt aufzunehmen.

Genau deswegen bin ich so angep…… Derzeit in den Bergen von Tirol, und ein neues Fahrzeug 90 T Klasse nervt mit so einem Fehler, der wie man hier verfolgen kann bei nahezu allen neu Ausgelieferten Auftritt. Und ein Premium Hersteller der sich dumm stellt.

Premium war gestern - genau wie:

„Das Beste oder nichts“

—> auch bereits Vergangenheit

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Ich habe ein Feedback zu meiner Fehleranalyse vom Mercedes-Händler erhalten:

Der Hersteller hat bestätigt, dass der rote Kühlsystemdeckel (A2975005100) nicht die Lösung für die hier diskutierte Problematik „Fehlermeldung Kühlmittel nachfüllen = Überdruck im Kühlsystem)“ darstellt. Derzeit wird mit Hochdruck an der Lösung gearbeitet. Auf die Funktionsfähigkeit des Kühlsystems hat der aktuelle Stand keine Auswirkung. Das Fahrzeug kann bedenkenlos genutzt werden.

Ich gehe davon aus, dass kurzfristig eine konkrete Maßnahme vom Hersteller folgt.

Immerhin eine klare Aussage, hast du die evtl. Schriftlich. Das würde den ein oder anderen sicherlich beruhigen der die auftretende Meldung einfach wech drückt bzw. häufiger den Deckel auf und zu dreht, ansonsten aber untätig bleibt.

Nein, keine schriftliche Antwort. Das halte ich für entbehrlich. Ich habe den Mangel ja angezeigt und das empfehle ich jedem Betroffenen. Ich finde es gut, dass der Händler zeitnah über den Stand meiner Herstelleranfrage v. 21.02. informierte.

Da EQA-, EQB- und EQE-Nutzer ebenfalls schon von diesem Problem berichtet haben (allerdings nicht so zahlreich wie beim EQC), bin ich gespannt, wo die Ursache liegt.

Zitat:

@Siciliano schrieb am 28. Februar 2023 um 10:13:54 Uhr:


.... und den Verdienstausfall (ca. 40 Stunden à 185,-- netto) werden wir gegen rechnen.

Eins muss man dir lassen: Deine Forderungen sind mehr als unterhaltsam! 😁

3. Tag und die ersten 400 KM kam auch bei mir die Meldung. Habe jetzt nachgefüllt, so dass der Behälter über Max ist. Meldung ist erstmal weg.

Zitat:

@Siciliano schrieb am 28. Februar 2023 um 10:13:54 Uhr:


Soeben kam die Nachricht des Herstellers: Die Wandlung wurde akzeptiert!

Eine "Wandlung" gibt es seit zwanzig Jahren nicht mehr. Du meinst vermutlich "Rücktritt". Selten, dass das so konsequent durchgezogen wird, ist aber alles tatsächlich wie vom BGB bestimmt.

Fangen wir ganz vorne an. § 433 BGB bestimmt, dass eine Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben ist. Was ein Sachmangel ist, ergibt sich aus § 434 BGB. Ohne hier im Detail zu prüfen, klingt deine Beschreibung danach, dass eine objektive Anforderung hier nicht erfüllt wurde, so dass ein Sachmangel gegeben wäre.

§ 437 BGB gibt die Grundlage für Nacherfüllung, Rücktritt, Kaufpreisminderung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Nacherfüllung nach § 439 BGB ist ja offenbar mehrfach versucht worden und gilt nach § 440 BGB nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Damit muss man weitere Nachbesserungsversuche nicht hinnehmen.

Eine Möglichkeit einer Kaufpreisminderung nach § 441 BGB hast du nicht gewollt, was ich unten den geschilderten Umständen sehr gut verstehen kann. Dann steht der Rücktritt vom Vertrag offen, den du hier gewählt hast. Alles gut nachvollziehbar, auch wenn es, wie gesagt, selten so konsequent durchgezogen wird. (Man muss sich wahrscheinlich nur genügend geärgert haben. 😉 )

Zitat:

Unsere Kosten für mehr als 10 (!) Fahrten hin und zurück zur/von der Werkstatt (ca. 1.000km) und den Verdienstausfall (ca. 40 Stunden à 185,-- netto) werden wir gegen rechnen.

Ok, die grundsätzliche Überlegung verstehe ich, aber das wird aus vielerlei Gesichtspunkten heraus nicht klappen, alleine schon deshalb nicht, weil du nach dem zweiten erfolglosen Versuch keinen weiteren Nachbesserungsversuch hättest hinnehmen müssen. Hast du einen Beleg dafür, dass du dem Händler angeboten hast, dass er das Fahrzeug holt und bringt (Vermeidung Verdienstausfall) und der Händler hast das nachweislich abgelehnt? Ich (und bestimmt auch alle anderen) bin aber sehr gespannt, auf was für ein Zugeständnis sich der Händler hier einlässt, denn er ist ja dein Vertragspartner, der wiederum im Hintergrund auf einen Ausgleich durch Mercedes hoffen muss.

Zitat:

Unsere Anzeige haben wir daher soeben zurückgezogen...

Das würde mich jetzt ja schon noch interessieren: Was für eine Anzeige hast du gestellt? Wirklich wegen Betrugs? Es muss ja ein hinreichender Anfangsverdacht für eine Straftat bestehen. Ok, im Zweifel nimmt die Polizei auch so eine Anzeige auf, da der Polizist ja sonst möglicherweise Strafvereitelung im Amt begehen könnte.

Insgesamt sehr spannend, wenn jemand die Rechte aus einem Vertrag durchzieht. Du machst deinem Pseudonym alle Ehre 😁

Gruß
xc90er

Vorletzten Freitag neuen Deckel erhalten und seit 1.000 km auch keine (neue) Fehlermeldung anstehend. Soweit so gut.
Jedoch ist jetzt soviel Kühlmittel im System, welches sich erwärmt / ausdehnt und über den neuen Deckel in den Motorraum seinen Weg sucht und auch findet. Sprich, es „suppt“ jetzt Kühlmittel in den Motorraum…schön zu erkennen an den weißen Kühlmittel-Flecken…

Zitat:

@ICE3 schrieb am 6. März 2023 um 19:02:39 Uhr:



Jedoch ist jetzt soviel Kühlmittel im System, welches sich erwärmt / ausdehnt und über den neuen Deckel in den Motorraum seinen Weg sucht und auch findet. Sprich, es „suppt“ jetzt Kühlmittel in den Motorraum…schön zu erkennen an den weißen Kühlmittel-Flecken…

Willkommen im Club.

Einige Ergänzungen zum guten Beitrag von xc90er für EQC-Kollegen, welche wegen des vorliegenden Mangels den Kaufvertrag rückabwickeln wollen:

1.
Es müssen nicht immer 2 fehlgeschlagene Nacherfüllungsversuche für einen Rücktritt abgewartet werden. Bereits eine nachweisbar gesetzte angemessene Nacherfüllungsfrist reicht aus.

2. Auch wenn der Verkäufer vorliegend keine Gegenwehr gezeigt hat, so ist für einen Rücktritt auch die Erheblichkeit des Mangels maßgeblich. Vorliegend lässt sich dies nicht so einfach bejahen, denn der Mängelbeseitigungsaufwand, welcher 5% des Kaufpreises übersteigen muss, kann bisher noch gar nicht festgestellt werden. Die aktuelle Situation der Ursachenforschung geht dann auch in den Bereich der Zumutbarkeit und des Mangelunwerts. Auf jeden Fall kein Selbstläufer. Da ein junger EQC aber momentan kein Ladenhüter ist, kann ein Verkäufer schon mal locker agieren und mit einem guten oder zu anstrengenden Kunden nicht länger diskutieren wollen.

3.
Einen eigenen Stundenlohn als Nacherfüllungskosten anzusetzen, funktioniert letztendlich nur unter den von xc90er genannten Voraussetzungen, dass der Händler das Fahrzeug nicht selbst abholt. Darüber hinaus gibt es eine Schadensminderungspflicht und man muss den Schaden konkret nachweisen. Solche Aktionen muss man letztendlich in die Freizeit legen und wenn man diese nicht hat, da ausgelastete 110h+ - Selbständigenstundenwoche, dann muss man jemand beauftragen, der günstiger ist.
Wenn der Händler vorliegend mehr akzeptiert als eine kleine angemessene Aufwandsentschädigung, dann qualifiziert er sich definitiv schon jetzt zum Autohändler Nr.1 des Jahres 2023.

Hallo zusammen,

ich lese hier schon seit einer Weile interessiert mit, habe selbst jedoch (noch) keinen EQC. Was mich momentan davon abhält einen zu kaufen, ist dieses ungelöste Kühlmittelproblem. Wenn ich es richtig verstanden habe, beseitigt ja der rote Deckel nicht die Ursache sondern hilft nur, die Auswirkungen des eigentlichen Problems zu kaschieren. (Fragt man im Verkauf nach, ist mit rotem Deckel das Problem herstellerseitig abschließend gelöst.)
Ab welchem Baudatum sind denn die Fahrzeuge betroffen? Sehe ich es richtig, dass es da ab ca. Herbst 2022 losging? Könnte ich bei Berücksichtigung des Baudatums bei einem Fahrzeugkauf vielleicht vermeiden, dass mein Zukünftiger betroffen ist? Oder messe ich dem Ganzen sowieso zuviel Bedeutung bei?

Vielen Dank schon mal für Eure Einschätzung

Gruß
Borni

Als bis jetzt nicht betroffener mal eine Frage an die Runde, hat es abseits der Fehlermeldung auch schon andere Probleme gegeben? z.b. Auto lässt sich nicht mehr starten, reduzierte Leistung,.... ?
Wenn es "nur" die Fehlermeldung ist, ist zumindest keine "Gefahr in Verzug" (wenn auch extrem nervig)

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