Meldung an Führerscheinstelle bei 3 Jahre altem BtmG Verstoß?
Guten Tag liebe Forengemeinde,
ich bitte euch um dringenden Rat.
JDNIB = jemand der nicht ich bin
JDNIB hat momentan ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtmG am Hals. Er hat im Zeitraum 12/12 - 08/13 harte Btm über das Darknet (Silkroad) bestellt.
Strafbefehlt liegt vor und es wurde eine Geldstrafe von 1000€ festgelegt.
Die wichtige Frage ist jetzt, ob nach so langer Zeit jetzt trotzdem noch eine Meldung an die Führerscheinstelle gemacht wird. Er ist nie unter BTM Einfluss im Straßenverkehr unterwegs gewesen.
Die Frage ist für ihn so wichtig, weil er ab August eine Ausbildung beim KBA beginnen wird und Angst hat, dass durch diese Meldung das KBA Wind von der damaligen Sache bekommt und ihm deshalb innerhalb der 3 monatigen Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen wird...
Vielen Dank bereits für eure Antworten.
37 Antworten
Zitat:
@hydrou schrieb am 18. Juni 2016 um 01:10:14 Uhr:
Natürlich erst mit Gültigkeit der Strafe, sprich Verurteilung. Weitere Verurteilungen hemmen im Übrigen die Verjährung.Von daher dürfte das bis 2021 dir noch nach hängen, wenn du Beamter werden willst.
Nö, die Frist beginnt mit RECHTSKRAFT des Urteils bzw. Strafbefehls, kann also noch später sein. Hier noch war zur Verjährung: "Einträge verjähren. Sommer weist darauf hin: „Nach Ablauf bestimmter Fristen verjähren auch diese Einträge.“ Die Verurteilungen werden dann nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen. Die Länge der Frist richtet sich nach der verhängten Strafe und beträgt in der Regel zwischen 3 und 10 Jahren. Bis ein Eintrag nicht nur vom Auszug, sondern ganz aus dem Bundeszentralregister getilgt wird, dauert es noch länger: Zwischen 5 und 20 Jahren beträgt hier die Frist.
Quelle: AKTIVonline – http://www.aktiv-online.de/.../...und-wofuer-man-es-braucht-6517"
Korrigiere doch nicht richtige Beiträge mit Deinem Unsinn. Die Frist beginnt mit dem Tag des ersten Urteils Par. 36 BZRG
Nur mal anbei : recht intererresant ,was für Leute in Zukunft beim KBA arbeiten werden ! Oder ,hat er die Drogen aus langer Weile bestellt ???!!! ! Solche Leute ,entscheiden dann über dein Führerschein ,alles klar ! Und ob das nun vor 3 Jahren war ,oder erst gestern , Drogen bleiben Drogen ,ob Eigenbedarf oder zum füttern seiner Fische !
Jetzt wundert mich nix mehr ,bei manchen Entscheidungen ,einiger Behörden !
Es soll auch Leute geben, die aus ihren Fehlern gelernt haben. Sollen die bis ans Lebensende Hartz IV beziehen ?
Fast jeder hat irgendwann mal Scheiße gebaut und wenn es ein illegaler Download war. Manche werden halt erwischt, manche nicht. Gebt ihm doch die Chance auf eine vernünftiges drogenfreies Leben.
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Die Frage ist auch:
Darf das KBA einfach so auf seinen eigenen Datenbestand zugreifen und überprüfen ob seine eigenen Angestellten dort in irgendeiner Form auftauchen? Aus dem Bankenbereich weiß ich das auf die Konten der eigenen Angestellten nur eine Extra Abteilung Zugriff haben darf (Bank in der Bank) und auch nur dann, wenn irgendein Grund dazu besteht bzw. der Mitarbeiter sein Einverständnis dazu gegeben hat. Sonst könnte ja Theoretisch Jedermann, der ein Berechtigtes Interesse vorzeigen kann (Potenzielle Arbeitgeber z.B.) in die KBA Daten schauen. Aber das geht zum glück nicht.
in jedem Fall wird in den KBA-eigenen Daten auch nichts drinstehen, da ein Eintrag im Verkehrszentralregister/Fahreignungsregister nicht erfolgt.
OK. Solange im Führungszeugnis, welches der AG angefordert hat auch nichts vermerkt ist, sollte da meiner Meinung nach nichts passieren.
Hier ist so einiges merkwürdig. Der TE spricht davon, daß er " ein Verfahren am Hals hat", er hat, Wort wörtlich," harte Drogen" erworben (über einen längeren Zeitraum) und dafür einen "milden" Strafbefehl unter 90 Tagessätzen bekommen und das erst nach drei Jahren und weiß als angehender KBA Angesteller noch nicht mal, daß das KBA nichts an die Führerscheinstelle meldet (lt. Titel), außer die fordert etwas an. Er mußte da wohl das übliche, einfache Führungszeugnis anfordern, was er auch selbst zugesandt bekommt ( im Gegensatz zum erweiterten), in dem ja wohl nichts stehen dürfte. Außerdem: Warum sollte das KBA auf das VZR zurückgreifen, er bewirbt sich ja nicht um eine Fahrertätigkeit. Alles äußerst merkwürdig.Deswegen bin ich jetzt raus hier.