Meint ihr die bekommt man Eingetragen????
Hi leute
Habe heute mal bei 1..2..3 so mal durch geguckt was es so für ne Vectra gibt da bin ich auf dies gestossen hier ...... aber jetzt meine Frage bekomme ich die beim TÜV eingetragen per einselabnahme oder werde ich porbs bekommen????
Danke schonmal an euch .....
31 Antworten
Ja jetzt aber ist der Blitz geklebt oder gestreckt????? kann man den ohne weiteres abmachen wie andere Schriftzüge auch???
Und sieht echt schick aus 🙂 (Will auch🙂 )
Hi
Das Opelzeichen ist nur geklebt kannst du entfernen ohne beschädigungen.
Gruß
Moin moin,
also wegen den schwarzlasierten Rückleuten noch mal paar Frage!
Eingetragen bekommt man sie (sicher) nicht?
Wenn man sie drauf hat und die Schnittlauchgarde hält einen auf und sieht die Rückleuchten, dann?
Was kann bei nem Unfall passieren? Erlischt der Versicherungsschutz?
MFG TobyGTS
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von TobyGTS
Was kann bei nem Unfall passieren? Erlischt der Versicherungsschutz?
MFG TobyGTS
Nehmen wir mal an, das dir jemand hinten auffährt, du bist nicht Schuld, trotzdem bleibst du auf den Kosten sitzen, da die ABE für deinen Wagen erloschen ist.
Solltest du einen Selbstverschuldeten Unfall verantworten müßen, so kann die Versicherung auch hier die Zahlung bei dir zurück fordern.
Egal ob das mit den Rückleuchten zusammenhängt oder nicht.
Hatte selbst mal die Erfahrung damit, zwar nicht mit dem Auto, aber mit einem Motorrad, schon lange her und muss sagen, aus Erfahrung wird man klug.
Zitat:
Original geschrieben von Infusius
Ja jetzt aber ist der Blitz geklebt oder gestreckt????? kann man den ohne weiteres abmachen wie andere Schriftzüge auch???
Hi,
noch jemand der lieber eine andere Marke fahren würde??
Klebt euch doch ein Audi-Zeichen drauf, vieleicht merkt es keiner. 😁 😁
MfG
Hat hier einer gesagt, das wir/ich eine andere Marke fahren will? Nö...
Ich bin lieber inkognito unterwegs und lasse andere Verkersteilnehmer raten,
was für ein Auto sie gerade überholt hat 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von TobyGTS
Moin moin,
also wegen den schwarzlasierten Rückleuten noch mal paar Frage!
Wenn man sie drauf hat und die Schnittlauchgarde hält einen auf und sieht die Rückleuchten, dann?
MFG TobyGTS
Also wegen den kleinen grünen mänchen wurde bisher 2 mal angehalten die Rückleuchten haben die bisher immer am wenigsten Interessiert. Einmal waren es meine Räder die ihrer aufmerkssamkeit erregten. Beim 2. mal meinten die nachdem ich den nen ganzen Ordner ABE's inner Handgedrückt habe wird schon stimmen fahren sie mal weiter.
Hallo @TobyGTS
Zitat:
Original geschrieben von TobyGTS
Moin moin,
also wegen den schwarzlasierten Rückleuten noch mal paar Frage!
Eingetragen bekommt man sie (sicher) nicht?
Wenn man sie drauf hat und die Schnittlauchgarde hält einen auf und sieht die Rückleuchten, dann?
Was kann bei nem Unfall passieren? Erlischt der Versicherungsschutz?MFG TobyGTS
- erlischt die ABE
- damit erlischt der Versicherungsschutz
- ist das eventuelle Strafmandat das geringste Problem
- kannst du eine Strafanzeige bekommen, weil du mit Vorsatz ein KFz ohne Versicherungsschutz in Betrieb genommen hast
Überlegt selbst, ob es euch das Wert ist!
Grüße, Holger
Zitat:
Original geschrieben von badevil
Also wegen den kleinen grünen mänchen wurde bisher 2 mal angehalten die Rückleuchten haben die bisher immer am wenigsten Interessiert. Einmal waren es meine Räder die ihrer aufmerkssamkeit erregten. Beim 2. mal meinten die nachdem ich den nen ganzen Ordner ABE's inner Handgedrückt habe wird schon stimmen fahren sie mal weiter.
Das mag sein, bei einem Crash jedoch freut sich der Richter.
Moin moin,
warum muss (fast) alles was gut aussieht verboten sein?
MFG TobyGTS
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von TobyGTS
Moin moin,
warum muss (fast) alles was gut aussieht verboten sein?
MFG TobyGTS
weil zum "ordenlichen" schöner machen eben eine Typzulassung gehört. Wenn du es schaffst (du schaffst es nicht 😉), für die lasierten Leuchten ein lichttechnisches Gutachten zu bekommen, welches einwandfrei bescheinigt, dass die Zulassungskriterien nach EN XY erfüllt sind, spricht nichts mehr gegen eine Einzelabnahme. 😉
Grüße Holger
Hallo Holger,
das ist soweit nicht richtig. Jegliche Änderung an einem Bauteil mit E-Prüfnummer ist nach §19 bzw. §21 nicht eintragungsfähig, auch nicht nach diversen Gutachten (abgesehen davon, dass die Kosten eines solchen Gutachtens wohl alles sprengen).
Hallo Johannes,
mal abgesehen davon, dass mir klar ist, das so ein Gutachten wahrscheinlich einen höheren 5-stelligen Betrag kostet, bedeutet das also, man müsste die komplette Leuchte neu herstellen, es kommt keine E-Nummer drauf und ich lasse danach das komplette Fahrzeug inklusive Selbstbaurücklicht als Einzelfahrzeug neu für den Verkehr zu?
Da sollte man dann lieber warten, bis sich ein Zubehör-Hersteller erbarmt und dunkle Leuchten typzugelassen auf den Markt bringt.
Grüße, Holger
Genau so sieht es aus: Bau die komplette Leuchte nach, lackiere sie nach Belieben und bestehe die entsprechenden Tests (Splitterverhalten, Leuchtstärke, Reflektionen, Farben usw.) und Du bekommst es eingetragen. Jede Änderung an einem bereits geprüften Bauteil ist hingegen schwierig (um es nett auszudrücken).