Meinen aus 2. Hand Opel Astra nun verkauft, neuer Käufer meint "Unfallschaden"
Guten Tag,
habe vorgestern meinen Opel Astra verkauft. Nun kommt der neue Käufer per Telefon und sagt das am Heck ein Unfall war, was er mit einem Messgerät getestet hat, welches Lack unterschiede erkennt.
Historie:
- Opel Astra Bj. 2012
- Kauft das Auto im Jahr 2015, "Unfallfrei" bei einem Händler (Laut papieren und Händler)
- Dann im September 2016 ist mir vorne ein Fahrradfahrer rein gefahren (Er war schuld, hab ein Gutachten machen lassen, ist auch alles abgeschlossen)
- Habe den Unfallschaden "nicht" reparieren lassen, da es nur 2 kleine beulen und Kratzer waren die man kaum sah
- So... Vorgestern habe ich den Wagen dann verkauft, mit Angabe das ich vorne einen Fahrradunfall hatte (Ist auch im Kaufvertrag notiert!!)
- Jetzt heute bekam ich den Anruf das er hinten einen ehemaligen Unfallschaden gefunden hat (Ich hatte aber keinen hinten!)
- Hinten waren aber die Spaltmaße aber tatsächlich immer sehr merkwürdig, hatte da aber keine bedenken beim Kauf vom Händler (unwissend was dies bedeuten kann)
- Jetzt will der neue Käufer, das ich das Auto zurück nehme oder ihm eine beträchtliche Summe gebe.
Die Gewährleistung vom Händler ist schon abgelaufen.
Muss ich jetzt bedenken haben, dass er mich verklagen kann???
MfG
Beste Antwort im Thema
Typische Einschüchterungsmasche, um im Nachhinein den Kaufpreis zu drücken.
Wenn es tatsächlich so war wie hier geschildert einfach keine Sorgen machen.
63 Antworten
Zitat:
@Moers75 schrieb am 20. Dezember 2016 um 08:44:46 Uhr:
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 19. Dezember 2016 um 11:03:48 Uhr:
Selbst wenn hier in irgend einer Form Betrug stattgefunden hat, wird das Autohaus, dass den Wagen an den TE verkauft hat niemals Ansprechpartner vom Käufer.Falsch. Nochmal: Die strafrechtliche Seite hat nichts mit der vertragsrechtlichen zu tun. Wenn dir einer die Geldbörse klaut willst du die doch auch zurück, auch wenn du keinen Vertrag mit dem Dieb über die Konditionen des Diebstahls abgeschlossen hast. 😉
Naja, warum verklagen die ganzen VW-Käufer denn das Autohaus und nicht VW selbst?
Richtig, weil sie mit VW direkt keinen Vertrag hatten (sind aber trotzdem von VW beschissen worden und nicht vom Autohaus).
Meiner Meinung nach führt der Weg hier über den direkten Verkäufer. Dieser muß sich dann beim Vorverkäufer melden und seinerseits klagen.
Gruß Metalhead
die strafrechtliche Seite steht doch hier auch gar nicht zur Debatte. Selbst wenn das Autohaus betrügerisch gehandelt hätte, welchen Nutzen sollte denn der Käufer bzw. der Verkäufer davon haben? Das Geld bekommen sie auf dem strafrechtlichen Weg nämlich nicht zurück.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Dezember 2016 um 09:37:36 Uhr:
die strafrechtliche Seite steht doch hier auch gar nicht zur Debatte.
Schon klar, aber hier (wie auch bei den VW-Klagen) geht es doch um Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Oder meinst du gar nicht mich?
Gruß Metalhead
Zitat:
@Moers75 schrieb am 20. Dezember 2016 um 08:44:46 Uhr:
Falsch. Nochmal: Die strafrechtliche Seite hat nichts mit der vertragsrechtlichen zu tun. Wenn dir einer die Geldbörse klaut willst du die doch auch zurück, auch wenn du keinen Vertrag mit dem Dieb über die Konditionen des Diebstahls abgeschlossen hast. 😉
Dass dein Vergleich nicht ein mal mehr hinkt, sondern eher schon kriecht, ist dir klar?
Was bringt die strafrechtliche Seite dem Käufer (der ja nun den "Schaden" hat)?
Wir gehen ja davon aus, dass die Geschichte vom TE stimmt. Also sehe ich seitens des TEs hier (eigentlich) keine strafrechtliche relevante Verfehlung. Soll der Käufer jetzt das Autohaus, welches den Wagen damals an den TE veräußert hat anzeigen? Wenn ja, wegen was? Welcher Tatbestand siehst du hier als erfüllt? Der Schuss kann auch schnell mal nach hinten losgehen.
Der TE hat natürlich gegenüber dem Autohaus, alleine auf Grund seiner Beweislast ganz andere Hebel um gegen das Autohaus vorzugehen. Aber auch eine strafrechtliche Verfolgung hilft ihm ja nicht dabei, seine Ansprüche gegen das Autohaus durch zusetzten. (sollte er welche stellen müssen, weil der Käufer gegen ihn welche stellt).
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Zitat:
@Scoundrel schrieb am 20. Dez. 2016 um 10:22:39 Uhr:
Was bringt die strafrechtliche Seite dem Käufer (der ja nun den "Schaden" hat)?
Genau, was bringt es dir, wenn der Taschendieb eingesperrt wird? 😉
Zitat:
@Bobber07 schrieb am 20. Dezember 2016 um 11:45:47 Uhr:
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 20. Dez. 2016 um 10:22:39 Uhr:
Was bringt die strafrechtliche Seite dem Käufer (der ja nun den "Schaden" hat)?
Genau, was bringt es dir, wenn der Taschendieb eingesperrt wird? 😉
Mir persönlich nichts. Nur ist der TE hier nicht der Taschendieb. Aber ich gebs auf. 😉
ist halt nunmal so dass sich der Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht nicht jedem hier erschließt.
Zitat:
@reibe schrieb am 17. Dezember 2016 um 16:43:40 Uhr:
Typische Einschüchterungsmasche, um im Nachhinein den Kaufpreis zu drücken.
Wenn es tatsächlich so war wie hier geschildert einfach keine Sorgen machen.
Naja, also wenn selbst dem Verkäufer schon aufgefallen war dass die Spaltmaße nicht stimmen, dann wäre ich nicht so sicher, ob es sich hier tatsächlich nur um eine "typische Einschüchterungsmasche" handelt.
Möglich dass tatsächlich ein Unfallschaden vorliegt.
Ob der TE dafür haftbar gemacht werden kann ist eine andere Sache.
Ohne Bezug zum Vorposter..
Hier geht es momentan einzig um die zivile Seite. Da interessiert das Autohaus erst mal gar nicht. Beim Verkauf von Privat an X ist es nun mal immer noch so, daß der Käufer die arglistige Täuschung (ziviles Recht!) nachweisen muß. Den Zusatz "nach bestem Wissen" würde ich in jedem Kaufvertrag einfügen.
Und seit wann ist die Lackdicke ein Beweis für einen Unfall? Das ist bestenfalls ein Hinweis auf eine Nachlackierung. Nachlackierungen werden üblicherweise auch bei Kratzern oder Parkremplern gemacht. Dadurch wird das Auto nicht zum Unfallwagen. Erst, wenn tragende Teile ausgetauscht werden, kann man davon sprechen.
Unfallfrei ist wieder was anderes. Das würde ich bspw. niemals im Vertrag abhaken.
den Unterschied zwischen Unfallschaden und "nicht unfallfrei" gibt es rechtlich aber gar nicht.
Es gibt nur den Begriff des Bagatellschadens. Liegt nur ein solcher vor, bleibt das Auto unfallfrei, die Frage nach einem Unfallschaden kann verneint werden.
Ein Unfallwagen ist ein Fahrzeug, das einen noch nicht reparierten Unfallschaden aufweist.
http://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/auto-unfallfrei-rechte/
Ich habe geschrieben Unfallwagen und nicht Unfallschaden. Ein Auto kann gleichzeitig nicht mehr unfallfrei und kein Unfallwagen sein.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Dez. 2016 um 16:42:39 Uhr:
Ein Unfallwagen ist ein Fahrzeug, das einen noch nicht reparierten Unfallschaden aufweist.
Und wenn er repariert ist? Nicht unfallfrei, aber auch kein Unfallwagen?
Zitat:
@Matsches schrieb am 20. Dezember 2016 um 12:59:10 Uhr:
Zitat:
@reibe schrieb am 17. Dezember 2016 um 16:43:40 Uhr:
Typische Einschüchterungsmasche, um im Nachhinein den Kaufpreis zu drücken.
Wenn es tatsächlich so war wie hier geschildert einfach keine Sorgen machen.
[...]
Ob der TE dafür haftbar gemacht werden kann ist eine andere Sache.
Eben! Meine Antwort bezog sich auf die Frage des TE, ob "Muss ich jetzt bedenken haben, dass er mich verklagen kann???".
Nein, muss er nicht.
(weil eh nichts kommt ??)
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 20. Dezember 2016 um 18:03:22 Uhr:
Ein Auto kann gleichzeitig nicht mehr unfallfrei und kein Unfallwagen sein.
Natürlich. Unfallwagen = nicht reparierter Unfallschaden. Nicht mehr unfallfrei = reparierter Unfallschaden.
Jedes Auto, das nicht mehr unfallfrei ist, war aber mal ein Unfallwagen.