Meinen aus 2. Hand Opel Astra nun verkauft, neuer Käufer meint "Unfallschaden"
Guten Tag,
habe vorgestern meinen Opel Astra verkauft. Nun kommt der neue Käufer per Telefon und sagt das am Heck ein Unfall war, was er mit einem Messgerät getestet hat, welches Lack unterschiede erkennt.
Historie:
- Opel Astra Bj. 2012
- Kauft das Auto im Jahr 2015, "Unfallfrei" bei einem Händler (Laut papieren und Händler)
- Dann im September 2016 ist mir vorne ein Fahrradfahrer rein gefahren (Er war schuld, hab ein Gutachten machen lassen, ist auch alles abgeschlossen)
- Habe den Unfallschaden "nicht" reparieren lassen, da es nur 2 kleine beulen und Kratzer waren die man kaum sah
- So... Vorgestern habe ich den Wagen dann verkauft, mit Angabe das ich vorne einen Fahrradunfall hatte (Ist auch im Kaufvertrag notiert!!)
- Jetzt heute bekam ich den Anruf das er hinten einen ehemaligen Unfallschaden gefunden hat (Ich hatte aber keinen hinten!)
- Hinten waren aber die Spaltmaße aber tatsächlich immer sehr merkwürdig, hatte da aber keine bedenken beim Kauf vom Händler (unwissend was dies bedeuten kann)
- Jetzt will der neue Käufer, das ich das Auto zurück nehme oder ihm eine beträchtliche Summe gebe.
Die Gewährleistung vom Händler ist schon abgelaufen.
Muss ich jetzt bedenken haben, dass er mich verklagen kann???
MfG
Beste Antwort im Thema
Typische Einschüchterungsmasche, um im Nachhinein den Kaufpreis zu drücken.
Wenn es tatsächlich so war wie hier geschildert einfach keine Sorgen machen.
63 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Dezember 2016 um 23:15:27 Uhr:
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 20. Dezember 2016 um 18:03:22 Uhr:
Ein Auto kann gleichzeitig nicht mehr unfallfrei und kein Unfallwagen sein.
Natürlich. Unfallwagen = nicht reparierter Unfallschaden. Nicht mehr unfallfrei = reparierter Unfallschaden.
So war das nicht gemeint glaub ich.
Gemeint war: Ein Auto kann gleichzeitig nicht mehr "unfallfrei" und "kein Unfallwagen" sein.
Der TE hat das Auto mit bestem Wissen und Gewissen als unfallfrei verkauft und der Käufer kann bei einem Standardkaufvertrag nix machen... Die einzige Möglichkeit ist, bei einem verschwiegenem Unfallschaden den Vorbesitzer/Händler zu belangen, unabhängig von einem Vertragsverhältnis... Dass der TE das durchreichen muss, ist eine Formsache!
Zitat:
@zille1976 schrieb am 20. Dezember 2016 um 23:20:34 Uhr:
Gemeint war: Ein Auto kann gleichzeitig nicht mehr "unfallfrei" und "kein Unfallwagen" sein.
so rum ist es aber falsch. Rechtlich gibt es diese Unterscheidung nicht. Es gibt rechtlich nur Bagatellschäden. Wenn es nur ein solcher war, ist das Auto aber weiterhin als unfallfrei zu bezeichnen und damit auch kein Unfallwagen (und war es auch nie).
Zitat:
@Mimro schrieb am 21. Dezember 2016 um 01:31:33 Uhr:
Die einzige Möglichkeit ist, bei einem verschwiegenem Unfallschaden den Vorbesitzer/Händler zu belangen, unabhängig von einem Vertragsverhältnis... Dass der TE das durchreichen muss, ist eine Formsache!
nö.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 21. Dezember 2016 um 15:03:39 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 20. Dezember 2016 um 23:20:34 Uhr:
Gemeint war: Ein Auto kann gleichzeitig nicht mehr "unfallfrei" und "kein Unfallwagen" sein.
so rum ist es aber falsch. Rechtlich gibt es diese Unterscheidung nicht. Es gibt rechtlich nur Bagatellschäden. Wenn es nur ein solcher war, ist das Auto aber weiterhin als unfallfrei zu bezeichnen und damit auch kein Unfallwagen (und war es auch nie).
Nein. Wenn leichte Schäden an der bspw. Karosserie repariert wurden, ist der Wagen nicht mehr unfallfrei (mehr als Bagatellschaden). Jetzt ist er aber noch kein Unfallwagen. Der Unterschied zwischen nicht unfallfrei und Unfallwagen liegt in der Schwere der Beschädigung. Die Stufe zum Unfallwagen liegt bei einer erheblichen Beschädigung. Das wäre z.B. der Austausch von tragenden Teilen.
Deshalb verwendet man auch niemals das Wort "unfallfrei". Google es gerne nach. Es stimmt so, wie ich es geschrieben habe.
Typische Abzockmasche. Wenn der Käufer was will soll er mit Anwalt kommen. Ansonsten nicht reagieren.
Diese Masche greift in D um sich wie die Pest. Ähnlich wie wenn telefonisch ein Festpreis vereinbart wurde mit dem Hinweis das es bei Abholung nix mehr runterzuhandeln gibt. Da kommen diese Typen dann und kriechen 2 Stunden ums Auto rum um dann zu sagen: Festpreis nix gutt, da alles kaputt, mußt du bezahlen!
Da hilft dann nur eines: Denen zu sagen das sie das Auto zum vereinbarten Preis haben können oder sofort mein Grundstück verlassen. Bisher haben sie dann nür blöd geguckt und dann den vereinbarten Preis bezahlt.
So einfach ist das.....oder am besten mit solchen Typen nichts zu tun haben, wenn man es sich aussuchen kann....
rzz
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 21. Dezember 2016 um 20:32:04 Uhr:
Nein. Wenn leichte Schäden an der bspw. Karosserie repariert wurden, ist der Wagen nicht mehr unfallfrei (mehr als Bagatellschaden). Jetzt ist er aber noch kein Unfallwagen. Der Unterschied zwischen nicht unfallfrei und Unfallwagen liegt in der Schwere der Beschädigung.
Wer etwas behauptet sollte das belegen, man kann nichts googeln was es nicht gibt. Für meine Darstellung gibt es vorne eine Quelle. Für Deine Behauptung gibt es nichts.
In deiner Quelle geht es lediglich um den Begriff unfallfrei.
"nach der es sich nur dann um ein Unfallfahrzeug handelt, wenn der erlittene Schaden über ein bestimmtes Maß hinausgeht. Dabei ist es möglich, dass ein Fahrzeug bei kleinen Schäden zwar nicht unfallfrei ist, jedoch noch nicht als Unfallwagen gilt."
Bußgeldkatalog.org mit Bezug auf BGH-Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06)
"Beim Austausch von Kühler und Haube und bei einer eingedrückten Tür spricht man daher "Bagatellschäden". Damit gilt das Fahrzeug nicht als "Unfallwagen". Aber der Umkehrschluss geht nicht, denn dieser Wagen ist nicht "unfallfrei". Im Zusammenhang mit der Eigenschaft "unfallfrei" müssen Bagatellschäden echte Bagatellen sein, die nach Reparatur den Wert des Fahrzeugs nicht weiter herabsetzen."
Stern.de
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 22. Dezember 2016 um 00:19:09 Uhr:
"nach der es sich nur dann um ein Unfallfahrzeug handelt, wenn der erlittene Schaden über ein bestimmtes Maß hinausgeht. Dabei ist es möglich, dass ein Fahrzeug bei kleinen Schäden zwar nicht unfallfrei ist, jedoch noch nicht als Unfallwagen gilt."
Bußgeldkatalog.org mit Bezug auf BGH-Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06)
das steht in dem Urteil aber nicht. In dem Urteil steht, dass ein Fahrzeug, welches einen "mehr als Bagatellschaden" erlitten hat, nicht mehr als Unfallfrei bezeichnet werden darf und dass das einen Sachmangel darstellt. Genau wie ich es auch sage.
Entweder ein Fahrzeug hatte einen Unfall, der mehr als ein Bagatellschaden war. Dann war es ein Unfallwagen und ist nicht mehr unfallfrei. Oder es hatte maximal einen Bagatellschaden, dann ist es nach wie vor als unfallfrei zu bezeichnen. Dann ist es aber auch auf keinen Fall ein Unfallwagen und war es auch nie.
Und egal ob Du jetzt noch weitere Quellen aus Stern, Apothekenumschau oder Mickymaus-Post zitierst, lies doch mal ein paar Anwaltsbeurteilungen oder noch besser Urteile, dann verstehst Du das besser.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 22. Dezember 2016 um 00:19:09 Uhr:
"Beim Austausch von Kühler und Haube und bei einer eingedrückten Tür spricht man daher "Bagatellschäden". Damit gilt das Fahrzeug nicht als "Unfallwagen".
Das geht nach meinem Empfinden weit über einen Bagatellschaden hinaus. Unter einem Bagatellschaden versteh ich sowas wie einen kleinen Parkrempler, Beulen durch Steinschlag, Lackabschürfungen und ähnliches. Welche auch in der Summe eine bestimmte Grenze überschreiten.
Wenn aber ein Bauteil( keine Verschleissteile im klassischen Sinne) ausgetauscht werden muss, ist es in meinen Augen kein Bagatellschaden mehr. Und Haube bzw. Kühler würde ich jetzt mal nicht als Verschleissteile betrachten.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Dezember 2016 um 09:17:21 Uhr:
das steht in dem Urteil aber nicht. In dem Urteil steht, dass ein Fahrzeug, welches einen "mehr als Bagatellschaden" erlitten hat, nicht mehr als Unfallfrei bezeichnet werden darf und dass das einen Sachmangel darstellt. Genau wie ich es auch sage.
Entweder ein Fahrzeug hatte einen Unfall, der mehr als ein Bagatellschaden war. Dann war es ein Unfallwagen und ist nicht mehr unfallfrei. Oder es hatte maximal einen Bagatellschaden, dann ist es nach wie vor als unfallfrei zu bezeichnen. Dann ist es aber auch auf keinen Fall ein Unfallwagen und war es auch nie.
Und egal ob Du jetzt noch weitere Quellen aus Stern, Apothekenumschau oder Mickymaus-Post zitierst, lies doch mal ein paar Anwaltsbeurteilungen oder noch besser Urteile, dann verstehst Du das besser.
Mit der unsachlichen Art erspare ich mir weitere Diskussionen. Glaub, was du willst. Wenn du mit den Quellen nicht klar kommst, ist das nicht mein Problem.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Dez. 2016 um 09:17:21 Uhr:
Entweder ein Fahrzeug hatte einen Unfall, der mehr als ein Bagatellschaden war. Dann war es ein Unfallwagen und ist nicht mehr unfallfrei.
Und die wichtigste Aussage unterschlaegst du in diesem Zusammenhang konsequent:
Dieses Auto kann zwar niiieee mehr unfallfrei werden; wird es jedoch komplett Instand gesetzt, dann
istes ab diesem Zeitpunkt
keinUnfallwagen mehr. Um nichts anderes ging es in dieser Diskussion.
Der hat doch nur ein Messgerät benutzt. Vielleicht wurde da mal lackiert, weil das Autohaus die Kiste aufbereitet hat und dabei entschieden hat ein Teil zu lackieren damit die Kratzer verschwinden. Ist es jetzt ein Unfallwagen??????
Mein Bruder hat sich von VW ein Passat gekauft und später auch festgestellt das Kotflügel und Tür lackiert wurden. Ist aber am Ende nichts bei raus gekommen.
Einfach nicht reagieren und gut ist, wenn der Käufer so scharf auf Anwalt und den ganzen Mist hat, dann soll er halt den ersten Schritt machen und zum Anwalt gehen. Manche denken nur weil ein Anwalt ein netten Brief verfasst, fließen die Euros direkt aufs Konto.
Ich habe auch ein Messgerät zu Hause, ja bin auch so blöd und lass das Ding zu Hause wenn ich mir bei Privat ein Auto besichtige. Wenn ich total verpeilt bin, dann kaufe ich sogar zuerst das Auto, um zu Hause den Lack messen zu können :-)
Geiz ist Geil, daher hat er von Privat ein Auto gekauft und ist direkt zu Opel gefahren und hat für eine hübsche Summe erstmal ein Gutachten erstellen lassen ob die Kiste denn Unfallfrei ist. Ja ja ist klar.
Zitat:
@mustafa5727 schrieb am 22. Dez. 2016 um 23:57:17 Uhr:
Der hat doch nur ein Messgerät benutzt.
Pfeif' auf das Messgeraet, es ist wertlos.
Ich hatte auch mal ein Neuwagen direkt vom Opelvertragshaendler uebernommen. Als ich nach 6 Jahren die 12jaehrige (Nicht-)Rostgarantie (ja ich weiss gegen Durchrostung von innen nach aussen...) in Anspruch nehmen wollte, war das Erste, was der Opelhaendler macht, das Messen der Lackschichten. Und oh Wunder hat er einen nichtexistierenden Unfallschaden ermittelt. Seitdem weiss ich, dass man 1. auf derartige Garantieen auf Papier Zigarillos drehen kann, 3. Opel nach wie vor als Rostlaubenhersteller gilt und 2. wer misst misst Mist.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 23. Dezember 2016 um 00:29:51 Uhr:
, 3. Opel nach wie vor als Rostlaubenhersteller gilt
Komisch, das Gleiche sagt mein Schwager von Ford. Eine Bekannter von Mercedes. Und wenn ich mal so alle durchgehe, bleibt kaum ein Hersteller unbenannt.
Ich kann bisher bei meinem Opel keine Roststelle entdecken. Der ist aber auch erst 5 Jahre alt.