Meinen aus 2. Hand Opel Astra nun verkauft, neuer Käufer meint "Unfallschaden"

Guten Tag,

habe vorgestern meinen Opel Astra verkauft. Nun kommt der neue Käufer per Telefon und sagt das am Heck ein Unfall war, was er mit einem Messgerät getestet hat, welches Lack unterschiede erkennt.

Historie:
- Opel Astra Bj. 2012
- Kauft das Auto im Jahr 2015, "Unfallfrei" bei einem Händler (Laut papieren und Händler)
- Dann im September 2016 ist mir vorne ein Fahrradfahrer rein gefahren (Er war schuld, hab ein Gutachten machen lassen, ist auch alles abgeschlossen)
- Habe den Unfallschaden "nicht" reparieren lassen, da es nur 2 kleine beulen und Kratzer waren die man kaum sah

- So... Vorgestern habe ich den Wagen dann verkauft, mit Angabe das ich vorne einen Fahrradunfall hatte (Ist auch im Kaufvertrag notiert!!)
- Jetzt heute bekam ich den Anruf das er hinten einen ehemaligen Unfallschaden gefunden hat (Ich hatte aber keinen hinten!)
- Hinten waren aber die Spaltmaße aber tatsächlich immer sehr merkwürdig, hatte da aber keine bedenken beim Kauf vom Händler (unwissend was dies bedeuten kann)

- Jetzt will der neue Käufer, das ich das Auto zurück nehme oder ihm eine beträchtliche Summe gebe.

Die Gewährleistung vom Händler ist schon abgelaufen.

Muss ich jetzt bedenken haben, dass er mich verklagen kann???

MfG

Beste Antwort im Thema

Typische Einschüchterungsmasche, um im Nachhinein den Kaufpreis zu drücken.
Wenn es tatsächlich so war wie hier geschildert einfach keine Sorgen machen.

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Wenn der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag steht, keine Unfallfreiheit zugesichert wurde und der Verkäufer vom Unfall nichts wusste, werden die Forderungen des Käufers ins Leere laufen. Einfach nicht reagieren wäre am besten.

Nicht umsonst habe ich gleich zu Anfang meines Beitrags mit "unter der Voraussetzung..." begonnen.

Zu den Inhalten des Kaufvertrags hat der TE nämlich bislang geschwiegen. Wir sollten mal warten, ob er sich überhaupt dazu äußern möchte...

Zitat:

@mattalf schrieb am 17. Dezember 2016 um 22:18:32 Uhr:


Ok, der TE sagt das Spaltmass hinten passte nicht. Also ist es moeglich das wirklich ein Vorschaden vorhanden war. Jetzt musst der TE Nachweisen das er keinen Unfallschaden hinten hatte, bzw muss er beweisen koennen das der Vorbesitzer einen Heckschaden hatte. Vorbesitzer kontaktieren oder besser noch wie schon gesagt, einen Anwalt nehmen.

Als Verkäufer, würde ich garnichts machen!
Einzig für mich als Verkäufer "gefährlich" wäre, wenn ich als ich das Auto gekauft habe, darüber Informiert wurde dass das Auto hinten einen Unfallschaden hatte!
Schlechte "Spaltmasse" können auch von schlechter "Verarbeitung" oder "leichtem" Anstoßen kommen, also nicht zwingend Unfallschäden!
Prüfen mit einem Lackschichten Messgerät kann zwar auf unterschiedlich dicke Lackschichten hinweisen.
Warum die dicke unterschiedlich ist kann aber diveres Gründe haben, selbst Autohersteller lackieren teilweise schonmal wärend der Produktion nach!
Ein Unfallschaden ist also nicht zwingend für unterschiedliche Lackstärken!
Und noch einmal, wenn der Käufer ein solches Gerät besitzt oder zugang dazu hat, dann soll er das zur BESICHTIGUNG mitbringen u. nicht später reklamieren! Sind die Spaltmasse auffällig unterschiedlich gewesen, dann ist es sein problem, wenn er das FHz. kauft ohne VORHER genauer zuprüfen!

MfG Günter

Zitat:

@tommel1960 schrieb am 17. Dezember 2016 um 17:45:29 Uhr:


Hört man öfters diese Masche, auch mit Motor oder Getriebeschaden. Wird dann sogar gedroht 😠 Was war das für ein Käufer ?
th

Mag ja sein dass es diese Masche gibt. Aber bei dem Käufer halte ich das für unwahrscheinlich.
Ihm sind bestimmt die Spaltmasse hinten aufgefallen und er hat eben genauer nachgeschaut.

Wenn es ein verschwiegener Unfallschaden ist hilft alles nichts. Der Verkäufer kann seinen Schaden nur gegen das Autohaus bei dem der Wagen gekauft wurde geltend machen.

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Zitat:

@Scoundrel schrieb am 18. Dezember 2016 um 11:55:25 Uhr:


Nur ist der Vorbesitzer kein Vertragspartner vom Käufer und somit der falsche Ansprechpartner.

Nicht unbedingt. Es geht hier ja nicht nur um vertragliche Dinge sondern auch um eine mögliche Straftat (Betrug).

Wenn der Käufer nochmal anruft bitten seine Forderung schriftlich zu stellen, möglichst mit Nachweis wie er auf den Unfallschaden kommt. Passiert das tunlichst Anwalt einschalten, hier geht es dann um die rechtliche Wertung einer möglichen Straftat und zweier Kaufverträge. Das werden wir im Forum nicht klären können.

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 17. Dezember 2016 um 22:49:48 Uhr:


Oder einfach auf solche dreisten Abzockversuche nicht reagieren! Wenn maximal auf Post vom Gericht. Daher sollte man irgendeine Wegwerf Rufnummer für KFZ Verkäufe haben. Nach erfolgtem Verkauf wird die Karte wieder in die Schublade gelegt. (Das setzt natürlich voraus, das die Geschichte des TE stimmt und er keine Märchen auftischt...)

Sehe ich in diesem Fall etwas anders. Wenn wirklich ein Unfallschaden besteht, der mir beim Kauf verschwiegen wird, wende ich mich erstmal an den Verkäufer, denn mit ihm habe ich den Vertrag. Von wem der Verkäufer dann irgendwann vorher mal betrogen wurde, kann nicht meine Sorge sein. Entscheidend ist, was in meinem Kaufvertrag steht.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 19. Dezember 2016 um 09:47:51 Uhr:



Zitat:

@Scoundrel schrieb am 18. Dezember 2016 um 11:55:25 Uhr:


Nur ist der Vorbesitzer kein Vertragspartner vom Käufer und somit der falsche Ansprechpartner.

Nicht unbedingt. Es geht hier ja nicht nur um vertragliche Dinge sondern auch um eine mögliche Straftat (Betrug).

Selbst wenn hier in irgend einer Form Betrug stattgefunden hat, wird das Autohaus, dass den Wagen an den TE verkauft hat niemals Ansprechpartner vom Käufer. Denn den hat das Autohaus weder betrogen, noch sonst etwas. Was der TE gegen das Autohaus für Ansprüche stellt, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Zitat:

Selbst wenn hier in irgend einer Form Betrug stattgefunden hat, wird das Autohaus, dass den Wagen an den TE verkauft hat niemals Ansprechpartner vom Käufer. Denn den hat das Autohaus weder betrogen, noch sonst etwas.

Der TE hat den Käufer aber auch weder betrogen, noch sonst etwas... ;-)

Eine verfahrene Situation... :-))

Drittschadensliquidation vs. Kettenrückabwicklung ... man sollte das mit anwaltlicher Hilfe bewerkstelligen können.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Dezember 2016 um 19:51:07 Uhr:


Drittschadensliquidation vs. Kettenrückabwicklung ... man sollte das mit anwaltlicher Hilfe bewerkstelligen können.

Wer braucht den Anwalt? Der TE oder der Käufer?

Frage ist ernst gemeint...

Im realen Leben beide, weil sich da selbst die Fachleute gerne mal verrennen und eine unsinnige Strategie fahren. Aber solange dem TE nichts im gelben Umschlag ins Haus flattert, würde ich mich an seiner Stelle erstmal auf Weihnachten freuen.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 18. Dez. 2016 um 13:47:34 Uhr:


Unter der Voraussetzung wahrhafter Angaben:

Biete dem Käufer die Rücknahme des Fahrzeugs zum Kaufpreis abzüglich der Kosten für gefahrene Kilometer, evtl. Beschädigungen und evtl. Wertverlust nach Eintragung bei Zulassung an. Hierbei hast Du größtmögliches Entgegenkommen gezeigt und steht rechtlich auf jede Weise sauber da.

Was glaubst Du, was passiert? Genau gar nichts, der wird sich nie mehr melden.

Genau das würde ich auch machen.

Nen Kumpel hatte letztes Jahr das selbe Spiel gehabt. Erst wurde groß gedroht, dann war plötzlich Stille und es ging auch keiner mehr ans Telefon. 🙂

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 19. Dez. 2016 um 09:32:29 Uhr:


Aber bei dem Käufer halte ich das für unwahrscheinlich.

Kennst du ihn denn? 😕

Danke Paul! So hätte ich es auch gedacht...

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 19. Dezember 2016 um 11:03:48 Uhr:


Selbst wenn hier in irgend einer Form Betrug stattgefunden hat, wird das Autohaus, dass den Wagen an den TE verkauft hat niemals Ansprechpartner vom Käufer.

Falsch. Nochmal: Die strafrechtliche Seite hat nichts mit der vertragsrechtlichen zu tun. Wenn dir einer die Geldbörse klaut willst du die doch auch zurück, auch wenn du keinen Vertrag mit dem Dieb über die Konditionen des Diebstahls abgeschlossen hast. 😉

Aber erstmal abwarten ob was schriftliches kommt. Da hier schon kaum einer strafrechtliches von vertragsrechtlichem unterscheiden kann hilft dann nur die anwaltliche Hilfe. Bevor man dafür Geld ausgibt aber auf ein entsprechendes Schreiben warten, bisher ist das doch nur heiße Luft.

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