Meine Versicherung will im Zweifel gegen mich entscheiden
folgende Geschichte, die zeigt wie die HUK meinen Versicherungsfall möglichst schnell erledigen möchte, auf meine Kosten.
Zum Sachverhalt, ich fuhr etwa 50m hinter einem Fahrzeug, als es rechts dem Straßenverlauf folgend abbog. Als ich ebenfalls um die Ecke fuhr, sah ich das Fahrzeug rechts am Fahrbahnrand stehen. Es war offensichtlich, dass der Fahrer dort parken wollte, da er schon hielt.
Deshalb fuhr ich links an dem Fahrzeug vorbei. Als ich auf Höhe des Fahrers war, gab dieser auf einmal Gas und zog sein Fahrzeug nach links. Dort befand ich mich allerdings zu diesem Zeitpunkt. Auch meine Vollbremsung und mein Ausweichen halfen nichts. Die hintere Stoßstange des gegnerischen Fahrzeugs blieb an meinem rechten Kotflügel hängen, als dieser immer weiter nach links zog. Trotz Geräusch fuhr der Fahrer weiter und erst durch mein Hupen blieb er 50m weiter stehen.
Die Polizei, welche ich verständigt hatte, belehrte den Fahrer zuerst, bevor sie ihn nach dem Unfallhergang fragten. Wenn er noch gefahren ist, dann hätte ich Schuld, wenn er gestanden ist, dann wäre er Schuld. Jeder kann sich denken, was nun seine Aussage war, obwohl er vorher vor Zeugen etwas anderes gesagt hatte. Der Polizei war das egal. Fotos von der Unfallstelle gemacht und 4 Wochen später kam die Überraschung. Bußgeldbescheid, wegen angeblichem Überholen bei unklarer Verkehrslage. Leider gab es für den Unfall selber keine Zeugen. Trotzdem habe ich zum Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Das Gericht kam zur selben Überzeugung wie ich, dass der Fahrer dort gestanden haben muss. Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt.
Mein Glaube an Gerechtigkeit war wieder hergestellt. Nur habe ich nicht mit der meiner Versicherung gerechnet. Die HUK meint nun, nach Einsicht der polizeilichen Akten und dem Splitterfeld habe ich doch bei unklarer Verkehrslage überholt. Wie kann sich eine Versicherung über die Entscheidung eines Gerichtes einfach hinwegsetzen? Die Argumentation der Sachbearbeiterin, die Splitter lagen mehr auf der linken Seite der Straße und deshalb hätte ich überholt - ?????? -
Die Sachbearbeiterin der HUK hat überhaupt kein Interesse sich für den Versicherungsnehmer einzusetzen. Viel lieber wird der Schaden aufgeteilt, mit der Zurückstufung holen sie sich das Geld dann wieder rein. Der Schaden beläuft sich nämlich bei beiden Seiten auf ca. EUR 800.-. Was kann ich gegen die Entscheidung meiner Versicherung unternehmen?
Danke für jeden Hinweis
26 Antworten
Ohne Schadeneregulierung und bei Verzichtserklärung durch die Gegenseite gegenüber der Versicherung keine Versicherungsleistung.
Ohne Schadensleistung keine Rückstufung.
Meist sind die Parteien zu hassig und versauen sich so die eigenen Chancen.
Bleibt immerhin noch der Rückkauf.
In beiden Fällen hat die Versicherung Arbeit und Aufwand gehabt, der VN ist aber so zu stellen, als sei Nichts passiert.
Die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche ist ja auch eine Leistung der Versicherung die sich nicht nachteilig für den Betroffenen niederschkägt.
Zitat:
Original geschrieben von capri17
Interessant und das geht dann wirklich ohne Hochstufung ?
Nur bei Teilschuld 50/50 oder auch bei anderen Konstellationen ?
Schwierig wird es natürlich in dem Moment, in dem der eine 10000EUR und der andere 100EUR Schaden hat... es hängt eben daran, dass beide Versicherungen (ungefähr) gleich viel zahlen müssten, dann kann man sowas abmachen...
Beispiel: An Auto A 1000EUR Schaden, am anderen Auto B 3000EUR, A hat 25%, B 75% der Schuld. Dann müsste Versicherung A 3000EUR * 25% = 750EUR zahlen, B selbst muss weitere 2250EUR für die Reparatur bezahlen (oder seine Vollkasko in Anspruch nehmen oder sonstwas) Versicherung B zahlt 1000EUR * 75% = 750EUR, A selbst muss 250EUR zahlen. Situation für die Vers-Nehmer also wie folgt:
A: zahlt 250EUR für Eigenschaden und 750EUR (über Versicherung) an B
B: zahlt 2250EUR für Eigenschaden und 750EUR (über Versicherung) an A
Wenn jetzt stattdessen
A: 1000EUR für Eigenschaden und
B: 3000EUR für Eigenschaden zahlt, kann man die Versicherungen ganz außen vor lassen, also keine Hochstufung.
Problematisch in diesem Fall (verschiede Schäden + verschiedene Schuldfaktoren): B kann evtl. sein Auto für 2250EUR reparieren, A aber für 250EUR wohl eher nicht. - also ist für A der Verzicht auf Haftpflicht B weniger interessant...
Bei 50:50 und gleicher Schadenhöhe haben dagegen beide etwa das gleiche Interesse, keine Versicherung einzuschalten...
MfG, HeRo
Selbst wenn die Unfallgegner sich nicht einigen können - weil Sie verbohrt sind, nicht mehr miteinander reden oder die Entschädigungssummen ungleich ausfallen: Wie von madcruiser bereits erwähnt bleibt der Schadenrückkauf - und der SFR ist gerettet. Das ist doch das Ziel!
OIC TNX
Mein POV , wenn Teilschuld dann möglichst eine Einigung anstreben.
Da bei Teilschuld/Vollschuld in der Hochstufung keine Unterschiede gemacht werden , wäre das die eleganteste Lösung.
LLAP
capri 😛
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äh
wie hoch darf ein Haftpflichtschaden denn höchstens sein, wenn die Jahresprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung circa 209 Euro beträgt ?
Ein Haftpflichtschaden darf so hoch sein, wie es deine Deckungssumme zulässt 😉. Also wohl so um die 50 Mio. Euro - alles drüber müsstest du dann zahlen *ggt*
Grüße
Schreddi
wieder mal voll am Thema vorbei ...
Danke !
Zitat:
wieder mal voll am Thema vorbei ...
ist doch kein Problem, kann allen passieren!
Zitat:
wie hoch darf ein Haftpflichtschaden denn höchstens sein, wenn die Jahresprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung circa 209 Euro beträgt ?
Das hängt zum einen von der Höhe der Rückstufung und den SFR-Verlauf ab, die jeweils von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein können. Hier fragst Du am besten immer Deinen Versicherer, der gibt Dir den Grenzbetrag bekannt, bis wann es lohnt, den Schaden selber zu tragen. Oder bin ich jetzt auch am Thema vorbei?
Zitat:
Original geschrieben von 4vince
ist doch kein Problem, kann allen passieren (..)
Keine Sorge - die Antwort war Absicht - die gestellte Frage lässt dies auch tatsächlich zu. 😉
Er hätte es nur richtig formulieren müssen, that's it *g*
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von 4vince
ist doch kein Problem, kann allen passieren!
Du musst unseren Möchtegern-Mod Ripper ignorieren, er kann nicht anders.
wieso ist das mein Bier, wenn Schreddi am Thema vorbei parliert ?
Hi,
erstens - Bier is nich gut für dich Rippchen, ehrlich 😉
Zweitens: Lies bitte deine Frage durch, danach schließlich meine Antwort. Führe das ganze bitte 15mal durch.
Ab der 14. Wiederholung traue ich auch dir zu, zu verstehen 😉
In diesem Sinne - es gibt wohl doch dumme Fragen *gg*
Grüße
Schreddi