Meine Q ist geklaut und steht zur Fahndung aus
Hallo,Leute ich richte mich hier mit einer frage weil ich ratlos bin.habe gerade von der Polizei erfahren das meine Q Dich im November gekauft habe europaweit zur Fahndung aussteht weil sie geklaut gemeldet ist.
Dr Händler von dem ich sie gekauft habe wusste da angeblich auch nix davon,er habe das Auto auch nur angekauft.
Was soll ich nun tun,ins Ausland darf ich nicht mehr da sie direkt beschlagnahmt werden kann.hier habe ich einen Schein von der Polizei das das auto überprüft worden ist und ich es vorerst behalten darf.
Vieleicht hat jemand einen Rat was ich tun soll.
MfG Patrick
Beste Antwort im Thema
und wer beim Rumänen ein Auto kauft, dem ist auch nicht mehr zu helfen!
81 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von oguz3838
So leute ich wollte sagen das ich heute mein Audi q7 zurück bekommen habe von der Polizei ....
Hi Oguz,
Es freut mich für Dich, daß die Ehrlichkeit sich durchsetzen konnte
und Du Dein Recht bekommen hast.
Gute Fahrt, Mike
So Leuchte so wie ihr erfahren hattet hatte ich meinen q7 ja wieder zurück bekommen.....
es sind knapp 6 monate jetzt her das er auf mich zugelassen ist....
bin erst seit dem 18.8.2014 wieder in Hamburg war 5-6 wochen im Urlaub in der Türkei mit der Kuh
also über die grenzen gefahren ohne probleme da auf mich zugelassen..
als ich Montag ankam überraschte mich ein Brief von meinen Anwalt der von dem Anwalt des alten Besitzers kontaktiert wurde wo die uns auffordern die Kuh den auszuhändigen da ich kein gutgläubiger Käufer sein kann und die mich als HEHLER beschuldigen ..
ich hatte aber schon im März 2014 das Verfahren wegen Hehlerei wegen der Kuh aber das verfahren wurde natürlich eingestellt also unschuldig......
die französischen behörden wurden dazu aufgefordert das sie halt irgendetwas beantragen sei es die rückgabe des fahrzeuges oder verlängerung der zeit
die Zeit lief ab und keiner der sich gemeldet hat ... und die Kuh wurde von der Interpol wieder von der liste genommen also frei gewesen nun
mein Anwalt hatte mir damals schon gesagt das es vielleicht zu einer Zivilklage kommen kann...
so nun zu meiner frage ...im schreiben steht das der vorbesitzer das Auto am 2.Februar 2014 in Frankreich verkauft haben soll aber da der Käufer mit Scheck zahlt der gefälscht/nicht gedeckt war ist keine Eigentumsübertragung zustande gekommen....
wie sehr mir das auch leid tut für die Person aber ist das mein Problem ??? das er sein geld nicht bekommen hat sollte er sich es BAR holen und nicht mit scheck von einen FREMDEN ....
Das Auto gilt nach meiner meinung nach Unterschlagen er hat es mit eigenen willen verkauft..oder was denkt ihr ??
Ich bitte um von nicht weiterhelfenden kommentaren abzusehen .....
ist gerade wirklich sehr stressig wieder nachdem ich das auto über 6 Monaten gefahren bin und mit ihm im Urlaub ohne probleme durch serbien,bulgarien, türkei befördert ......und wieder zurück ......
habe heute ein gespräch mit meinen Anwalt hoffe einige unter uns kennen sie mich damit aus wäre für jede antwort dankbar
Zitat:
Original geschrieben von oguz3838
So Leuchte so wie ihr erfahren hattet hatte ich meinen q7 ja wieder zurück bekommen.....es sind knapp 6 monate jetzt her das er auf mich zugelassen ist....
bin erst seit dem 18.8.2014 wieder in Hamburg war 5-6 wochen im Urlaub in der Türkei mit der Kuh
also über die grenzen gefahren ohne probleme da auf mich zugelassen..als ich Montag ankam überraschte mich ein Brief von meinen Anwalt der von dem Anwalt des alten Besitzers kontaktiert wurde wo die uns auffordern die Kuh den auszuhändigen da ich kein gutgläubiger Käufer sein kann und die mich als HEHLER beschuldigen ..
ich hatte aber schon im März 2014 das Verfahren wegen Hehlerei wegen der Kuh aber das verfahren wurde natürlich eingestellt also unschuldig......
die französischen behörden wurden dazu aufgefordert das sie halt irgendetwas beantragen sei es die rückgabe des fahrzeuges oder verlängerung der zeit
die Zeit lief ab und keiner der sich gemeldet hat ... und die Kuh wurde von der Interpol wieder von der liste genommen also frei gewesen nunmein Anwalt hatte mir damals schon gesagt das es vielleicht zu einer Zivilklage kommen kann...
so nun zu meiner frage ...im schreiben steht das der vorbesitzer das Auto am 2.Februar 2014 in Frankreich verkauft haben soll aber da der Käufer mit Scheck zahlt der gefälscht/nicht gedeckt war ist keine Eigentumsübertragung zustande gekommen....
wie sehr mir das auch leid tut für die Person aber ist das mein Problem ??? das er sein geld nicht bekommen hat sollte er sich es BAR holen und nicht mit scheck von einen FREMDEN ....
Das Auto gilt nach meiner meinung nach Unterschlagen er hat es mit eigenen willen verkauft..oder was denkt ihr ??
Ich bitte um von nicht weiterhelfenden kommentaren abzusehen .....
ist gerade wirklich sehr stressig wieder nachdem ich das auto über 6 Monaten gefahren bin und mit ihm im Urlaub ohne probleme durch serbien,bulgarien, türkei befördert ......und wieder zurück ......
habe heute ein gespräch mit meinen Anwalt hoffe einige unter uns kennen sie mich damit aus wäre für jede antwort dankbar
Hallo Oguz,
also als ich damals mit der BKA Beamtin gesprochen habe and ihr von deinem Fall erzählt habe, hat diese nur mit dem Kopf geschüttelt.
Sowas gibts eigentlich nicht, sagte sie. So schnell geht sowas nicht...
Jedenfalls möchte ich dir Mut zusprechen auchw enn es sich jetzt am Anfang nicht gleichs so angehört hat!
Hör zu:
Egal wo dein Auto unterschlagen wurde ob in Timbuktu oder Frankreich, für dich gilt das deutsche Recht und zwar greift hier der gutgläubige Erwerb!
Der französische Anwalt kann eine Probeklage anstreben, jedoch wurde das Fahrzeug von dir unwissentlich der Historie, gutgläubig erworben und dementsprechend gehört das Autole dir.
Dieses muss natürlich auch höchstrichterlich zugesprochen werden, erst dann hast du Gewissheit und Ruhe.
Woher ich diese Weisheit habe?
Da ich mich in der gleichen Bredoulie befinde wie du, habe ich über allerlei Anwaltsportale mir die wichtigsten Faktoren ausgepickt, die wären:
Ist das Auto geklaut worden, gibt es zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit dich als rechtmässigen Besitzer zu sehen.
Wurde dieses aber unterschlagen, muss geprüft werden ab wann dieser, (so nennt man das) Gefahrenübergang, festzusetzen ist.
Bedeutet
A unterschlägt Auto von B verkauft es an C ( Deutschland ) und der verkauft weiter.....bis dann der Herr b die Unterschlagung meldet...wenn dann der Unterschläger A, bevor B die Unterschlagung gemeldet hat, das Auto veräussert, ist der Besitz legal übergegangen!
Bei einer Unterschlagungskette bleibt ( so habe ich es gelesen ) Opfer der arme Unterschlagene. Ein Beispiel:
..man muss sich soetwas mal vorstellen
man will sein Fahrzeug verkaufen. Ein Interessent meldet sich.
Kommt, steigt in das fahrzeug ein ( Sicherheitshalber Perso als Pfand ) fährt raus....und kommt nicht wieder.
Perso falsch...Auto weg....Unterschlagung.
Ganz ehrlich...jetzt wo das so öffentlich ist und eventuell auch potenzielle Banditen mitlesen können.
Hört auf mit diesem Blödsinn....da arbeitet jemand hart für sein Geld kauft sich ein Auto, kann es vielleicht nicht mehr aushalten...vielleicht stirbt auch ein Elternteil...Geld wird dringendst gebraucht...und dann sowas.
An die Herren Gangster....hört auf mit dem Käse, ihr hinterlasst nur Scherben und all das was ihr jemanden antut das Freunde kommt auf euch zurrück!
Ja wenn es bei meinem Fall auch so wird dann ist das Fahrzeug legal in meinen Besitz gekommen.
Du kennst ja inzwischen meinen Fall. Zwar nicht mit einem Q sondern mit einem anderen SUV.
Natürlich bis das zwischen den deutschen Behörden und den itali. Behörden geklärt ist dauert es Ewigkeiten.
Und dann kommt noch die Frage mit den Fahrzeugpapiere. Diese sind wie es aussieht nicht echt.
Oh man ich fürchte das wird noch richtig problematisch.
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Zitat:
Original geschrieben von W220 Colio
Ja wenn es bei meinem Fall auch so wird dann ist das Fahrzeug legal in meinen Besitz gekommen.
Du kennst ja inzwischen meinen Fall. Zwar nicht mit einem Q sondern mit einem anderen SUV.Natürlich bis das zwischen den deutschen Behörden und den itali. Behörden geklärt ist dauert es Ewigkeiten.
Und dann kommt noch die Frage mit den Fahrzeugpapiere. Diese sind wie es aussieht nicht echt.Oh man ich fürchte das wird noch richtig problematisch.
Unterschlagung ist Unterschlagung, da sieht das deutsche, unser Rechtssystem tatsächlich den Zuspruch des Fahrzeuges vor! Bis diese Angelegenheit jedoch höchstrichterlich bestätigt wird, bleibt für uns Laien-Internet-Matlocks lediglich nur noch zu warten.
Wegen den Papieren:
Irgendwo habe ich mal gelesen das sich einer ein ehemalig gestohlenes Auto gekauft hat, selbst mit falscher Fahrgestellnummer! Diese musste neu eingestanzt werden, er hat dann neue Papiere bekommen und finito.
Wie gesagt es ist verrückt was google hergibt wenn man nach dieser Thematik sucht!
Erst gestern...gibt mir ja keine Ruhe... habe ich einen Anwalt gefunden der sich damit schmückt ( Schleyer so hieß er dase r erfolgreich einen Autohändler verteidigt hat der unwissentlich einem Kunden ein gestohlenes Fahrzeug verkauft hat! Der Kunde daraufhin vom Kaufvertrag wegen Mangel zurücktreten wollte, bis ans oberste Gericht, den Bundesgerichtshof ging die Geschichte!
Ende vom Lied dem Autohændler wurde keine Schuld zugewiesen, dem Kläger wurde erklärt das kein Diebstahl vorlag ( trotz staatl. Beschlagnahme ) auch irgendwas mit italienischem Auto.
Ich schau ob ich das finde und poste mal hier den link...ganz interessant zu sehen wie unkalkulierbar ein Autokauf heutzutage sein kann.
Kanzlei-Schleyer.de
Unser Mandant gewinnt vor dem Bundesgerichtshof, tippt das mal ins google ein!
Da flattert ihr mit den Ohren! Ich würde zu gern wissen ob dem armen Kläger das Auto nun doch zugesprochen wurde oder nicht....Oh Mann...was ein Krimi!
Mahlzeit
Ich ziehe diesen Beitrag hoch weil ich den auf Google gefunden habe. Wenn es nicht erwünscht ist bitte löschen.
Wir wurden heute früh von der Kriminalpolizei geweckt die uns offenbarten das unserer Q5 in Italien als gestohlen gemeldet wurde. Wir haben diesen vor 8 Monaten bei einem seriösen Händler den es schon 25 Jahre gibt und gute Bewertungen hat gebraucht gekauft. Es wurde sogar bei Audi selbst gecheckt ob der bei denen schonmal in der Werkstatt gewesen ist. wir haben sogar einen Wartungsvertrag mit Audi mit Garantieverlängerung und er war auch schon zur Wartung dort.
Gekauft wurde dieser wie schon geschrieben vor 8 Monaten, mitte März wurde dieser in Italien zur Fahndung ausgeschrieben und heute wurde der Wagen bei uns sicher gestellt und abgeschleppt. Wir können es selbst kaum glauben was heute passiert ist. Es hat also nichts damit zutun bei irgendwelchen Hinterhofhändlern zu kaufen, es kann jeden treffen.
Bei dieser Webseite wegen gestohlenen Fahrzeugen taucht der Wagen nicht auf, bei der Ummeldung bei Kraftfahrzeugamt vor 8 Monaten gab es keine Beanstandungen.
Anwälte sind bereits eingeschaltet, wir wissen momentan überhaupt nicht wer die Anzeige aufgegeben hat und müssen nächste Woche zur Vernehmung auf die Polizei.
Hammerhart! 😰
Wusstest du, dass es ein importiertes, italienisches Fahrzeug war? Wobei das natürlich auch nichts weiterhilft, denn das ist ja gängige Praxis und im Normalfall auch völlig unproblematisch.
Hoffe für dich, dass es letztendlich gut ausgeht (Kosten, Wiederbeschaffungswert etc.). Halte uns hier bitte mal auf dem Laufenden, damit eure Erfahrung wenigstens nicht ganz "umsonst" war.
(PS: Geht hier zwar um einen Q5 statt Q7, aber zum Thema passt es, also kein Grund irgendwas zu löschen! 😉)
Hallo
Ja weil wir selbst nachgefragt haben würde uns gesagt das der Wagen aus Italien kommt, haben uns aber nichts dabei gedacht da er vom Händler ist, einen deutschen Fahrzeugbrief hat und auch vom Händler gecheckt wurde ob dieser geklaut wurde. Da gab es nichts.
Haben inzwischen den Händler kontaktiert der ist aus allen Wolken gefallen und auch seinen Anwalt eingeschaltet weil die genau wissen das sie das Geld an und zurück zahlen müssen wenn er wirklich geklaut ist.
Da wir von der Polizei keine infos bekommen wer die Anzeige in Italien aufgegeben hat haben wir unsere Anwältin eingeschaltet, weiteres ist erst nächste Woche möglich. Es ist auch nicht geklärt ob der Wagen geklaut oder unterschlagen wurde, bei Unterschlagung haben wir schließlich noch eine Chance den Wagen als rechtmäßiger Besitzer zurück zu bekommen. Da die Anzeige erst 8 Monate nach unserem Kauf aufgegeben wurde gehen wir davon aus das an eine Bank in Italien keine Raten mehr gezahlt wurden und nun den Wagen haben wollen. Frage aber das die noch den Fahrzeugbrief haben müssten sonst können die eigentlich nicht behaupten das es ihr Wagen ist. Nur den Brief hat unsere Finanzierungbank in Deutschland.
In Italien sowie in Spanien gibt es nicht die fahrzeugbriefe wie bei uns.bei meinem war das damals so das der Besitzer meinen dicken mit nem gps tracker versehen hat.(habe ich mitlaweile ja gefunden)
Der den Wagen nach Deutschland verkauft und nun einfach gewartet bis sich der Wagen regelmäßig bewegt.
Somit war er sicher das er angemeldet war,und meldet ihn dann erst gestohlen.
Bis die Kripo das in das Schengen system eintragt dauert.bis dahin Haftbefehl Versicherung schon gezahlt.
Bis die rausfinden wo in Europa der Wagen steht.vergeht viel Zeit.
Und irgendwann klingelt es bei dir an der Tür.
Gruß der Thread eröffner
Es gibt keine italienischen Fahrzeugbriefe? Und ohne jegliche Papiere kann man einfach einen deutschen Fahrzeufbrief bekommen? Da stehen ja dem Verbrecher Tür und Tor offen, was hätten die den jetzt für ein Nachweis das es ihr Wagen ist. Ich habe keine Ahnung wie das in Italien läuft. Das tollste ist noch das der angebliche Vorbesitzer aus Italien im deutschen Fahrzeufbrief steht (wenn die Angaben stimmen).
Und angeblich wurde der Wagen erst Mitte März in Italien gemeldet, eine Woche später wusste die deutsche Behörde davon und wussten sofort das wir den haben.
Habe mich übrigens geirrt, wir haben den Wagen sogar schon im Mai 2015 gekauft und einen Monat stand er vorher schon beim deutschen Autohändlern.
EDIT: Bitte löschen. Sorry. Weitere Neuigkeiten gibt es später...
Kann nicht viel schreiben nur mal soviel: Wir haben in den nächsten Monaten keine Chance den Wagen zurück zu bekommen weil wir nun selbst der Hehlerei beschuldigt wurden und die Ermittlungen laufen. Es ist weiterhin unklar ob der Wagen in Italien gestohlen oder unterschlagen wurde und wer die Anzeige aufgegeben hat (nein es steht definitiv nicht im SIS System).
Das ist ja schon alles sehr nebulös.
Dass ihr nun der Hehlerei beschuldigt werdet ist wohl ein Standard-Prozedere, dadurch nicht verrückt machen lassen. Ihr hattet ja so wie ich das sehe keine Chance zu erkennen, dass mit dem Wagen etwas nicht in Ordnung ist.
Wie seid ihr mittlerweile mobil geblieben?
Vorerst mit einem Leihwagen. Da Versicherung und Steuern noch weiter laufen und wir erstmal klären müssen wie wir den Wagen abmelden können (Papiere hat schließlich die Polizei,der Wagen steht irgendwo gesichert rum und wir kommen nicht ran um die Nummernschilder zu holen) können wir es uns erstmal nicht leisten einen billigen gebrauchten zu kaufen und alles doppelt zu zahlen. Sind momentan noch ratlos.