Meine erlebtes mit dem freundlichen
Hallo
Möchte mal meine erlebtes mit dem freundlichen erzählen.
Mitte des Jahres 2011 informierte ich mich auf der BMW Homepage über den BMW X3
Habe mir ein Fahrzeug Konfiguriert und mir Info Material bestellt.
Einige Zeit später bekam ich von einem freundlichen in der nähe eine e-mail Sie würden
Mir gerne beim Kauf meines neuen X3 helfen und mich zu einer Probefahrt einladen.
Ich habe dann einen Termin zur Probefahrt vereinbart.
Als ich dort war zur Probefahrt war sagte man mir sie hätten den 2.0d Vorführwagen
Kurzfristig verkauft und hätten mir einen 3.0d besorgt und sagten mir sie bekämmen aber wieder einen 2.0d in ein paar Wochen.
Also fuhr ich einpaar Wochen wieder hin und da stand der X3 2.0d neu und ohne Zulassung zu 99% genau so wie ich ihn auf der Homepage Konfiguriert hatte. Man schraubte die Rotenummer an und die Probefahrt ging los.
Wir wurden uns schnell einig und ich Kaufte den X3 als Vorführwagen. Nach 10 Monaten nach EZ und gerade mal 11000km wollt mein X3 schon einen Ölwechsel als ich dann mal nach geforscht habe war mein X3 mit EZ 01/2012 schon 2 Jahre alt gebaut wurde er am 17.09.2010 und hatte beim freundlichen 15 Monate in der Ausstellung gestanden.
Der freundliche sagt dazu nur ich hätte ja einen Vorführwagen gekauft und keinen neuen.
Nun habe wir im April ein wieder sehn beim Amtsgericht.
Beste Antwort im Thema
Habe ich irgend was nicht verstanden??
Wenn ich einen Vorführwagen kaufe ... wonach schaue ich denn überhaupt? Doch wohl nach km und EZ.
Sollte er keine EZ haben, da immer mit roter Nummer bewegt, oder keine km, da immer nur rumgestanden, nach der Werksauslieferung. Das ist die Zeit, ab der normalerweise die Garantie eines Vorführers anfängt nach unten zu tickern. Ich will doch wissen, wie alt das Teil ist, was ich kaufen möchte... da mir klar ist, daß er eben NICHT NEU ist.
Aber nach Monaten erschrocken die Augen aufreißen ... und ein 2. Mal, wenn man vor Gericht noch mal abgewatscht wird.
Man darf auch Reifen von 2009 noch als neu verkaufen ... muß sie aber nicht kaufen. Wenn der Preisnachlass aber stimmt weiß wohl jeder, wo dieser herkommt und wird nicht vor Gericht mittels einer Jammerklage Recht bekommen.
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von biker800
Ich habe den X3 dann am 28.01.2012 gekauft und am 02.04.2012 mit 7600km
übernommen.
Obige Aussage ist doch etwas verwirrend: In der Regel übernimmt man einen
Neuwagenmit einigen wenigen km auf dem Zähler. Wer hat denn den Wagen in diesen zwei Monaten ganze 7600 km gefahren? 😕
Gruss peppino1
Zitat:
Original geschrieben von peppino1
Obige Aussage ist doch etwas verwirrend: In der Regel übernimmt man einen Neuwagen mit einigen wenigen km auf dem Zähler. Wer hat denn den Wagen in diesen zwei Monaten ganze 7600 km gefahren? 😕Zitat:
Original geschrieben von biker800
Ich habe den X3 dann am 28.01.2012 gekauft und am 02.04.2012 mit 7600km
übernommen.Gruss peppino1
Steht doch oben :
Er hat ihn gekauft und als Vorführwagen beim Händler gelassen und nach 3 Monaten abgeholt.
Zitat:
Original geschrieben von SirSir
Steht doch oben :
Er hat ihn gekauft und als Vorführwagen beim Händler gelassen und nach 3 Monaten abgeholt.
So klar steht es dann doch nicht - wenigstens für mich. (Übrigens: nur 2 Monate!)
Zweifach vertrackte Situation:
1. Rechtlich gesehen hat er nämlich keinen Neuwagen gekauft, sondern einen Vorführwagen, weil er ihn dem Händler ausdrücklich zum Gebrauch überlassen und ihn dann mit den 7600 km ohne Einrede übernommen hat!
2. Wenn im Originalkaufvertrag keine Aussage über Herstelldatum oder mindestens Jahrgang steht und keine Zeugen dafür vorhanden, dann stehen seine Chancen sehr schlecht, weil dann Aussage gegen Aussage.
Gruss peppino1
...Dagegen handelt es sich bei einem zwar unbenutzten, aber zwölf Monaten gelagerten Fahrzeug nicht mehr um einen Neuwagen (Urteil des BGH vom 15.10.2003, Aktenzeichen: VIII ZR 227/02), da sich Wert und Zustand des Wagens auch bei optimaler Aufbewahrung vermindern.Zitat:
Original geschrieben von biker800
Es geht aber eigentlich um die Tatsache das mir der X3 der 15 Monate in der Ausstellung stand
als Neuwagen angeboten wurde...
Quelle:
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Hallo zusammen
Heute war nun die Verhandlung am Amtsgericht
nach dem der Richter sich beide Seiten angehört hatte
schlug er einen Vergleich vor mit dem beide Seiten gut leben können
und der Händler muss einen Schadensersatz an mich zahlen.
Doch nicht alles Richtig gemacht.
Würde mich jetzt auch interessieren! Man kann ja auch über die Fahrgestellnr. rausfinden wann der gebaut wurde, aber wer prüft das vor dem Kauf? Ich wäre dafür, dass der Verkäufer immer das Produktionsdatum bei schon gebauten Autos im Kaufvertrag angeben muss. So hätten dann wieder die Gerichte mehr Zeit für wichtigere Fälle😉
Hallo
Mein Anwalt hatte 5% vom Kaufpreis gefordert
und bei dem Vergleich haben wir uns auf 3% geeinigt
mehr war nicht drin.
Aber immer noch besser als sich alles gefallen lassen.