Meine Erfahrung mit "geblitzt.de"

Hallo,

ich hatte mich nach einem Verkehrsproblem (Kein Fahrverbot aber Punkte) an Geblitzt.de gewand, da dort ja gesagt wird, man Prüfe das Verfahren auf Fehler, da ja meistens irgendwas nicht eingehalten wird und dadurch das Verfahren eingestellt werden kann, vorweg: das ist in meinem Fall nicht geschehen.

ich zitiere geblitzt de:
"Damit ein Bußgeldverfahren auch gerichtlich Bestand hat, muss der Verkehrsverstoß lückenlos dokumentiert sein. Ebenfalls müssen Messgeräte korrekt geeicht, aufgebaut und bedient worden sein. Ein Großteil der Verfahren weist Formfehler auf, die zu einer Einstellung führen können.
Es gibt eine Vielzahl weiterer Gründe, die eine Verfahrenseinstellung zur Folge haben können."

Ich hatte erst keine RS angegeben, darauf hin wurde ich mehrfach per Mail aufgefordert diese anzugeben.
Dann hörte ich Wochen nichts und bekam dann eine Mail von einer Anwaltskanzlei dass sie jetzt den Fall Prüfen.
Dann kam der Bussgeldbescheid, da wurde dann umgehen Einspruch eingelegt. Nun vergingen Monate in denen ich immer mal wieder nachgefragt habe, es wurde dann nur geantwortet "Noch in Klärung" etwas Geduld...

Um so verwunderter war ich dann, als ich eine Vorladung vom Amtsgericht bekam. Darauf hin habe ich mich erneut an die Kanzlei gewand und das Schreiben vom AG beigefügt. Nach 2 tagen bekam ich ne Antwort, daß die Anwälte die Sachlage geprüft hätten es aber für mich nicht positiv auswirken würde und ich können ja den Einspruch zurückziehen.
Das habe ich dann auch getan, hat nochmal 18,50 € gekostet.
Angeblich bekomme ich die Gebühren zurückerstattet, habe da aber noch keine Antwort seit einer Woche erhalten.

Fazit:
Ich würde bei klaren Sachlagen die Finger von geblitzt.de lassen, da sich dahinter wie vermutet ganz normale Anwälte verbergen, die auf diese Weise versuchen Geschäft zu genieren und augenscheinlich nur auf RS-Versicherte aus sind.
Wenn es um Strittige Fragen, bzw. vermeiden von Fahrverbote etc. geht dann nehmt euch einen lokalen renommierten Anwalt, hört euch im Bekanntenkreis um, da hat sicher der eine oder andere schon Erfahrungen im Verkehrsrecht gesammelt.

Hoffe das hilft ggf. dem einen oder anderen weiter...

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich hatte mich nach einem Verkehrsproblem (Kein Fahrverbot aber Punkte) an Geblitzt.de gewand, da dort ja gesagt wird, man Prüfe das Verfahren auf Fehler, da ja meistens irgendwas nicht eingehalten wird und dadurch das Verfahren eingestellt werden kann, vorweg: das ist in meinem Fall nicht geschehen.

ich zitiere geblitzt de:
"Damit ein Bußgeldverfahren auch gerichtlich Bestand hat, muss der Verkehrsverstoß lückenlos dokumentiert sein. Ebenfalls müssen Messgeräte korrekt geeicht, aufgebaut und bedient worden sein. Ein Großteil der Verfahren weist Formfehler auf, die zu einer Einstellung führen können.
Es gibt eine Vielzahl weiterer Gründe, die eine Verfahrenseinstellung zur Folge haben können."

Ich hatte erst keine RS angegeben, darauf hin wurde ich mehrfach per Mail aufgefordert diese anzugeben.
Dann hörte ich Wochen nichts und bekam dann eine Mail von einer Anwaltskanzlei dass sie jetzt den Fall Prüfen.
Dann kam der Bussgeldbescheid, da wurde dann umgehen Einspruch eingelegt. Nun vergingen Monate in denen ich immer mal wieder nachgefragt habe, es wurde dann nur geantwortet "Noch in Klärung" etwas Geduld...

Um so verwunderter war ich dann, als ich eine Vorladung vom Amtsgericht bekam. Darauf hin habe ich mich erneut an die Kanzlei gewand und das Schreiben vom AG beigefügt. Nach 2 tagen bekam ich ne Antwort, daß die Anwälte die Sachlage geprüft hätten es aber für mich nicht positiv auswirken würde und ich können ja den Einspruch zurückziehen.
Das habe ich dann auch getan, hat nochmal 18,50 € gekostet.
Angeblich bekomme ich die Gebühren zurückerstattet, habe da aber noch keine Antwort seit einer Woche erhalten.

Fazit:
Ich würde bei klaren Sachlagen die Finger von geblitzt.de lassen, da sich dahinter wie vermutet ganz normale Anwälte verbergen, die auf diese Weise versuchen Geschäft zu genieren und augenscheinlich nur auf RS-Versicherte aus sind.
Wenn es um Strittige Fragen, bzw. vermeiden von Fahrverbote etc. geht dann nehmt euch einen lokalen renommierten Anwalt, hört euch im Bekanntenkreis um, da hat sicher der eine oder andere schon Erfahrungen im Verkehrsrecht gesammelt.

Hoffe das hilft ggf. dem einen oder anderen weiter...

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Hallo, PeterBH,

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Juli 2017 um 19:43:19 Uhr:


Erstens gibt's oft eine RS-Versicherung, die die Kosten übernimmt (mal von der SB von 150-250 € abgesehen).

jo, die wird umso teurer, je mehr Versicherungsnehmer sich unnötigerweise einen Anwalt nehmen und prozessieren.

Zitat:

Zweitens sind tatsächlich auch Messungen nicht immer richtig.

Das lässt sich leider nicht abstreiten, denn ab und an können Fehler passieren.

In den allermeisten Fällen merkt man es aber daran, dass es gar nicht plausibel ist, dass man gemessen wurde, weil man sich wirklich sicher ist, dass die gefahrene Geschwindigkeit mit der erlaubten passt.

Manchmal hilft es dann aber auch, gleich bei der Polizei anzufragen, ob ein Fehler vorliegt und nicht selten lässt sich das Problem gleich klären.

So mancher VT bezieht z. B. den Blitz auf der Autobahn auf sich, obwohl er gar nicht zu schnell war, und beim Telefonat mit der Polizei lässt sich dann schnell klären, dass vermutlich der LKW - Fahrer rechts neben einem der Bösewicht war. 😎

Zitat:

Drittens bekommt ab und zu der Halter den Bußgeldbescheid, obwohl er nicht der Fahrer war.

Das aber meistens nur dann, wenn er auf den oder die Anhörung(en) als Zeuge nicht oder nicht richtig reagiert.

Zitat:

Viertens ist es normale menschliche Mentalität, sich vor den Folgen von Fehlern drücken zu wollen. Haben wir alle verinnerlicht seit Kindesbeinen.

Heißt aber nicht, dass es richtig ist.

Zitat:

Fünftens möchte der Anwalt auch leben und ist auf diese Mandanten angewiesen. Wenig Arbeit, viel Ertrag.

Ob der Anwalt Hunger leiden muss oder nicht, ist sein Problem oder machst Du zu Hause Deine Waschmaschine kaputt, damit der Kundendienstmonteur leben kann?

Viele Grüße,

Uhu110

nnnnnnnnnnnnnnnn

Ich wollte hier einfach meine Erfahrung hier mitteilen, das hilft sicher dem einen oder anderen.

Leider fühlen sich immer wieder Weltverbesser berufen Ihren Senf abzugeben, na ja so ist das halt eben...

Ich habe Hier nicht um Ratschläge gebeten, ich weiß selbst daß ich einen Fehler gemacht habe, allerdings war die Sachlage nciht eindeutig.

Es ist leider immer das gleiche, es kennt doch keiner den Tatsächlichen hintergund von den Besserwissern hier, denn wenn die Sachlache eindeutig gewesen wäre, hätte ich mein Bußgeld auch gezahlt, ohne "Faß"....

Zitat:

@GeblitztDE schrieb am 25. Juli 2017 um 10:15:09 Uhr:


nnnnnnnnnnnnnnnn

Na? wollte da jemand den Thread heimlich abonnieren und hat versehentlich einen Beitrag gepostet? 😉

Ähnliche Themen

Zitat:

@SharonVinyard schrieb am 25. Juli 2017 um 12:44:42 Uhr:



Zitat:

@GeblitztDE schrieb am 25. Juli 2017 um 10:15:09 Uhr:


nnnnnnnnnnnnnnnn

Na? wollte da jemand den Thread heimlich abonnieren und hat versehentlich einen Beitrag gepostet? 😉

Klick auf seinen Namen und lass dir alle bisherigen Beiträge anzeigen.

Der Einfachste Weg ist doch, Einspruch einlegen mit dem Hinweis dass die Begründung später erfolgt, damit ist dann schon einmal die Frist gewahrt und dann selbst Akteneinsicht nehmen.

Dann kann man immer noch entscheiden, ob man den Einspruch zurückzieht oder zum Anwalt geht.

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 25. Juli 2017 um 14:24:34 Uhr:


Der Einfachste Weg ist doch, Einspruch einlegen mit dem Hinweis dass die Begründung später erfolgt, damit ist dann schon einmal die Frist gewahrt und dann selbst Akteneinsicht nehmen.

Selbst Akteneinsicht nehmen ist den wenigsten bekannt und auch mühsam da man auch meist noch einen Tag Urlaub nehmen muss.
Natürlich ist das nicht einfach und die Behörden versuchen das mit Verweis auf noch laufende Ermittlungen zu verhindern oder durch nicht vollständige Akteneinsicht zu erschweren.
Wie man dazu vorgeht und weiteres im Link

https://www.kanzlei-hoenig.de/.../

Zitat:

@uhu110 schrieb am 25. Juli 2017 um 02:05:57 Uhr:


machst Du zu Hause Deine Waschmaschine kaputt, damit der Kundendienstmonteur leben kann?

Gute Idee, ich such mal eben den Hammer ;-)

Je öfter der Einzelne einen Arzt aufsucht, Medikamente schluckt, desto teurer wird die Krankenkasse. Soll ich mich jetzt selbst behandeln? Gibt doch bestimmt für jede denkbare Krankheit einen Link, oder?

Ist neuerdings jeder Autofahrer auch in der Lage, einen Sachverhalt nach Akteneinsicht juristisch korrekt zu bewerten? Und wurde bisher jeder Verkehrsteilnehmer wegen einer OWi verurteilt, bei dem das nach Aktenlage hätte der Fall sein müssen?

Statt 265,50 € und zwei Monate Fahrverbot (unter 2/10 Abstand auf der BAB) hat ein Bekannter von mir nichts bezahlt. Verfahren wurde eingestellt, weil die Behörden schlampig gearbeitet haben und Verjährung eintrat. Nach Aktenlage war die Sache glasklar.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 25. Juli 2017 um 17:07:37 Uhr:


Je öfter der Einzelne einen Arzt aufsucht, Medikamente schluckt, desto teurer wird die Krankenkasse. Soll ich mich jetzt selbst behandeln? Gibt doch bestimmt für jede denkbare Krankheit einen Link, oder?

Ist neuerdings jeder Autofahrer auch in der Lage, einen Sachverhalt nach Akteneinsicht juristisch korrekt zu bewerten?

Ich nehmen an Du beziehst Dich auf meinen obenstehenden Beitrag.
Geh einfach zu dem Link und les einmal was da unten steht :
Allerdings sei auch darauf hingewiesen, daß oft nur der geschulte Blick den Akteninhalt richtig zu interpretieren im Stande ist. Im Zweifel ist es immer ratsam, sich an einen erfahrenen Strafverteidiger zu wenden.

Um sich einen Überblick zu verschaffen ist eine Akteneinsicht durch den Beschuldigten einiges preiswerter.
Danach kann man immer noch einen Anwalt beauftragen.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 25. Juli 2017 um 17:44:49 Uhr:


Um sich einen Überblick zu verschaffen ist eine Akteneinsicht durch den Beschuldigten einiges preiswerter.
Danach kann man immer noch einen Anwalt beauftragen.

Vor allem kann man sich mit Akteneinsicht bei einem Anwalt eine bessere Erstberatung holen.

Bei meiner Messung 115km/h bei 70km/h erlaubt, Messung beim Überholen eines LKW und dadurch das Schild nicht gesehen fehlte das Messprotokoll. Es gab zwar einen Übertrag in eine Tabelle mit Fehlern, aber das Original fehlte. Da habe ich dann sogar entschieden mich selbst zu verteidigen.
Und bei den Anforderungen seitens des KBA an Messungen mit Laserpistolen, diese müssen über jeden Zweifel erhaben sein, war das dann sehr schnell vorm Amtsgericht erledigt. Übertrag in eine Tabelle mit Fehlern = berechtigte Zweifel

Gruß Frank

Versteh ich das jetzt richtig?
Wenn eine Messung/Protokoll fehlerhaft ist, man aber weiß das der Tatbestand stimmt, ist es korrekt und moralisch richtig dagegen anzugehen?
Das Beispiel mit dem Abstand finde ich schon komisch. 2/10 Abstand und dann da gegen an. Warum muss es erst zu so einem geringen Abstand kommen?
Ich glaube muss aus meiner kleinen heilen Welt mal raus und ins richtige Leben.

Gruß,
der_Nordmann

Korrekt ja, moralisch richtig muss jeder für sich selbst entscheiden. Nur hat der Staat nicht nur das Recht, uns im Falle des fehlerhaften Verhaltens im Straßenverkehr zu sanktionieren, sondern auch die Pflicht, sich dabei an die selbst auferlegten Gesetze und Vorschriften bzw. Rechtsprechung zu halten.

Warum fährt man manchmal zu schnell, warum hält man den Abstand nicht ein usw.? Oft einfach nur Gedankenlosigkeit, nicht immer Vorsatz. Und so manch ein normales Knöllchen unterhalb des Punktebereichs oder bei sonst reiner Weste mit Punkt wird akzeptiert. Aber wenn es um ein Fahrverbot (hier von 2 Monaten) geht, wehrt man sich halt. Und sei es nur, um das Fahrverbot in die passende Zeit legen zu können. Die meisten können einen Monat Fahrverbot noch überbrücken, bei zwei Monaten wird es aber eng. Einen Bekannten hatte ich, der hat treu und brav jeden Bußgeldbescheid akzeptiert, dann wurde das Punktesystem umgestellt und er war den Schein los. Als Verkaufsfahrer schon lästig, wenn man über 6 Monate einen Fahrer für sich selbst beschäftigen muss, um den Job nicht zu verlieren.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 25. Juli 2017 um 19:22:10 Uhr:


Versteh ich das jetzt richtig?
Wenn eine Messung/Protokoll fehlerhaft ist, man aber weiß das der Tatbestand stimmt, ist es korrekt und moralisch richtig dagegen anzugehen?
Das Beispiel mit dem Abstand finde ich schon komisch. 2/10 Abstand und dann da gegen an. Warum muss es erst zu so einem geringen Abstand kommen?
Ich glaube muss aus meiner kleinen heilen Welt mal raus und ins richtige Leben.

Gruß,
der_Nordmann

Wenn der Staat Kohle will, kennt er auch keine Moral oder Beachtung der Lebensumstände. Da kann man als Privater schon ohne Gewissensbisse alle Joker ziehen.

Hast es zwar anders ausgedrückt, aber inhaltlich genau meine Meinung 😛.

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