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Meine Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Themenstarteram 28. Juli 2012 um 19:45

Hi Mein Name ist David ich bin 19 Jahre alt und ich fange am 1/9/2012 Meine Ausbildung als Berufskraftfahrer an.

- Zuerst hieß es das ich im 1 Lehrjahr in der Werkstatt arbeite

Lkw waschen , putzen usw.

- Im 2 Lehrjahr den Führerschein mache und ein wenig fahre

- Und im 3 Lehrjahr naja halt auch fahre

Nun rief mich aber mein Cheff an und meinte das ich dieses Jahr den Führerschein noch machen soll !!!

Ich nur so okaaayyyyyy.....

Ähm ja ich wollte einfach nur mal fragen was ihr davon haltet ist das jetzt gut oder ist das eher schlecht ?

( 3 Jahre umsonst für den Cheff fahren yeah man ) ^^

Beste Antwort im Thema

Ich könnte auch kotzen wenn Azubis Kaffee kochen, besorgungen holen oder Auto´s pflegen sollen.

Kein wunder wenn dann kein gescheiter Nachwuchs bei rauskommt.....

Sollen die Firmen für sowas lieber nen paar Hartzer von der Couch holen !

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am 1. August 2012 um 6:19

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

Im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer darf man mit 18 Jahren internationalen Fernverkehr fahren. Nur als nachweis den Ausbildungsvertrag mitnehmen.

Exakt so ist es, und das ist die Rechtsgrundlage:

"§ 3 Abs. 6 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz

...(6) Für die Dauer von höchstens drei Jahren muss im Rahmen einer Berufsausbildung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 das Mindestalter nicht eingehalten werden; an die Stelle des Nachweises nach Absatz 1 oder 2 tritt eine Kopie des Ausbildungsvertrages. Die Frist nach Satz 1 beginnt am Tag der Erteilung einer Fahrerlaubnis für die nach Absatz 1 oder 2 maßgebliche Klasse."

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

Im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer darf man mit 18 Jahren internationalen Fernverkehr fahren. Nur als nachweis den Ausbildungsvertrag mitnehmen.

Exakt so ist es, und das ist die Rechtsgrundlage:

"§ 3 Abs. 6 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz

...(6) Für die Dauer von höchstens drei Jahren muss im Rahmen einer Berufsausbildung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 das Mindestalter nicht eingehalten werden; an die Stelle des Nachweises nach Absatz 1 oder 2 tritt eine Kopie des Ausbildungsvertrages. Die Frist nach Satz 1 beginnt am Tag der Erteilung einer Fahrerlaubnis für die nach Absatz 1 oder 2 maßgebliche Klasse."

Gelernt is gelernt ;)

am 2. August 2012 um 8:13

Zitat:

Original geschrieben von general1977

Die sollen gefälligst dem Gesellen, oder Meister über die Schulter schauen wenn die Autos repariert werden, oder noch besser unter Aufsicht selbst Hand anlegen. Für Deine Ausbildung ist das noch sinnloser.

Hmmm,

wenn das Bewerbungsschreiben ähnlich aussah wie der Post des TE, dann hat der Chef schon genug guten Willen gezeigt, indem er ihm einen Vertrag angeboten hat.

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