Mein Wohnwagen wurde gerammt

Hobby-Wohnwagenwerk Prestige 535T,-TL,-TF,-TK

Hallo Forums-Mitmacher,
will Euch mal eine kurze, verrückte Geschichte berichten.
Heute Morgen wollten meine Beste und ich raus zum Wohnwagen -Frühjahrsputz. Der Stand am Straßenrand geparkt, als ich ankam hab ich mich über das zertrümmerte Spiegelglas auf der Straße gewundert und dann diese Splitterteile überall...
Ich hab dann erst einen Moment gebraucht um das zu realisieren. An meinem WoWa hat sich also ein Auto verewigt. Der Fahrer hat natürlich darauf verzichtet ein Kontakt zu hinterlassen, also ruckzuck die Polizei gerufen, ne halbe Stunde später war sie da, und in dem Moment als die Polizei Ihren Fotoapparat gesucht hat, fährt ein auf der in Frage kommenden Seite demoliertes Auto an uns vorbei. Und wie es der Zufall wollte- Restalkohol und viel weißer Lack auf dem dunklen Auto an in Frage kommender Stelle.

Jetzt brauch ich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur (Stromdose tauschen, Lackieren, und jetzt kommt der Gau: Leuchtenträger im Heck).
Info anbei: Mein Hobby ist ein 535 Prestige BJ 83.
Kann mir jemand einen engagierten Werkstatt im Raum DD empfehlen?
Vielen Dank vorab!

BigPlue

Beste Antwort im Thema

Hier wird leider sehr viel Unsinn verbreitet auch von angeblichen Faktenerzählern wie Oetteken. Was ihm nicht gefällt läßt er weg um seine Fakten rüberzubringen, tztztzt...

Der Schaden wird bezahlt, wenn das Verursacherfahrzeug bekannt ist.
Fahrzeuglack ist einzigartig (nicht wie ein Fingerabdruck aber es hat eine hohe Fundquote), sonst hätte nicht die Polizei eine Lackdatenbank.

Ansonsten sind wir als "Tippgeber" immer in einer schlechten Position weil, "mein Onkel hatte auch mal" oder "Ich weiß von einem, der..." hilft eigentlich gar nichts.

Kein Fall ist wie der andere und erst recht gleicht keine Unfallflucht einer anderen.

Also muss sich der TE an vielen "Wahrheiten" entlang hangeln und sich das Beste für ihn raussuchen.

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Moin,

quote]

@Oetteken schrieb am 17. März 2015 um 13:03:26 Uhr:

Zitat:

Sofern das Fahrzeug bekannt ist, was bisher noch nicht bewiesen ist.

die Chancen standen doch nicht schlecht:

Zitat:

@bigplue schrieb am 8. März 2015 um 20:53:25 Uhr:


Das Schadensbild passt zu meiner Beschädigung, Fahrer war bei Feststellung nicht vernehmungsfähig. Ich gehe davon aus, das seine Versicherung deswegen nicht greift.

Man sollte den zweiten Schritt nicht vor dem ersten tun 🙂

Zitat:

@Oetteken schrieb am 17. März 2015 um 13:03:26 Uhr:



Zitat:

@cptrips schrieb am 17. März 2015 um 11:47:07 Uhr:


...
Die gegnerische Haftpflicht WIRD den Schaden zeitnah ersetzen, auch wenn der Fahrer nicht bekannt ist !
...
Sofern das Fahrzeug bekannt ist, was bisher noch nicht bewiesen ist.

Nee, das nicht.

Das werden die Ermittlungen hoffentlich zeigen.

Aber es gibt ja wohl recht konkrete Hinweise.

Es gibt einen Fahrer der alles abstreitet.
Dann ist aber auch das Fahrzeug mit dem er fuhr, bekannt, so deute ich zumindest die bisherigen Einlassungen vom TE.

Sind wir mal gespannt, was bei den Untersuchungen am Ende heraus kommt. Vom Grundsatz her, sind Lackvergleiche sehr kritisch zu betrachten, weil Lacke eben nicht einzigartig sind. Eine eindeutige Beweisführung ist nur enfach, wenn z.B. ganze Brocken am Unfallort zurück bleiben, die dann eindeutig beim Verursacher passen. Das gibt es aber praktisch nur an mit viel Spachtel reparierten Stellen. Bei einem Wohnwagenlack als Antragung an einem Auto sieht das vielleicht anders aus. Bin neugiertig!

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Zitat:

@pfistikas schrieb am 19. März 2015 um 20:51:28 Uhr:


Eine eindeutige Beweisführung ist nur enfach, wenn z.B. ganze Brocken am Unfallort zurück bleiben, die dann eindeutig beim Verursacher passen.

Moin,

im Rahmen einer von mir angezeigten Verkehrsunfallflucht, bei der mein Fahrzeug beschädigt, wurde reichte eine Lackmenge in der Größe des halben Fingernagels des kleinen Fingers aus um den Verursacher zu identifizieren.
Die Anstoßstelle am anderen Fahrzeug war die Türkante, also auch denkbar klein.
Das in Kombination mit dem Schadensbild an beiden Fahrzeugen reichte aus.

Ich halte mich lieber an Fakten, als an Vermutungen.
Wenn das Verursacherfahrzeug nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann, dann nutzt es nichts, einen angetrunkenen Fahrer mit einem beschädigten Fahrzeug in Verdacht zu haben.

Moin,

Du willst es nicht kapieren.

Bereits am 8.3. hat der TE geschrieben, dass ein Fahrzeug mit einem passenden Schadensbild gefunden wurde.
Was soll denn jetzt noch kommen???
Das reicht doch zur Schadenregulierung ob der Fahrer nun gefunden wird oder nicht.

Zitat:

@tomruevel schrieb am 20. März 2015 um 16:37:09 Uhr:


...
Du willst es nicht kapieren.
...

dito

Moin,

wir haben doch hier nur das was der TE geschrieben hat.
Warum sollte ich daran zweifeln??
Und mich auf auf welche Fakten, die wer genannt hat, stützen????

Wenn Du daran zweifelst, dass nur ein zum Schadensbild passendes Fahrzeug nicht reicht.
Und man zwingend auch den Fahrer haben müsse der die Tat auch noch einräumt.

Dann würden Schäden mit gestohlenen und ohne Fahrer vorgefundenen Fahrzeugen auch nicht reguliert.
Oder bei Fahrzeugen die irgendwie auf Abwege gekommen sind, ohne Fahrer.

Zitat:

@tomruevel schrieb am 20. März 2015 um 17:12:58 Uhr:


...
Wenn Du daran zweifelst, dass nur ein zum Schadensbild passendes Fahrzeug nicht reicht.
Und man zwingend auch den Fahrer haben müsse der die Tat auch noch einräumt.
...

Du solltest mir keine Aussagen unterschieben, die ich nicht gemacht habe.

Hallo, Leute, lasst doch diese Streitereien sein, wollen wir doch erst einmal abwarten, wie sich das weiterentwickelt !!! Wenn der Themenstarter " -bigplue- das verursachende Fahrzeug entdeckt oder erkannt hat und die Cops den Wagen gefunden haben sollten, wird die Versicherung des Fahrzeughalters auf jeden Fall zahlen müssen und sich das Geld schon von irgendjemandem wiederholen, egal, ob der tatsächliche Verursacher feststellbar ist oder nicht !!! Es ist jedenfalls nicht sehr sinnvoll, sich hier, im Forum, gegenseitig die Haare auszureißen !?!?!? Gruß an alle und streitet bitte mit Niveau ! Auf jeden Fall bin ich gespannt, wie das ausgeht !!! Bitte, lieber "bigplue", halte uns auf dem Laufenden ! joeleo, (Jörg)

Zitat:

@tomruevel schrieb am 19. März 2015 um 22:16:35 Uhr:



Zitat:

@pfistikas schrieb am 19. März 2015 um 20:51:28 Uhr:


Eine eindeutige Beweisführung ist nur enfach, wenn z.B. ganze Brocken am Unfallort zurück bleiben, die dann eindeutig beim Verursacher passen.
Moin,

im Rahmen einer von mir angezeigten Verkehrsunfallflucht, bei der mein Fahrzeug beschädigt, wurde reichte eine Lackmenge in der Größe des halben Fingernagels des kleinen Fingers aus um den Verursacher zu identifizieren.
Die Anstoßstelle am anderen Fahrzeug war die Türkante, also auch denkbar klein.
Das in Kombination mit dem Schadensbild an beiden Fahrzeugen reichte aus.

Ich widerspreche nicht aber du hast nicht die ganze Geschichte erzählt. Der Lack ist nur ein (1) Indiz. Dazu braucht man noch andere Hinweise, z.B. die übereinstimmende Höhe der Beschädigungen an den beiden Fahrzeugen und vor allem eine gewisse Vermutung, dass das Verursacherfahrzeug zur Unfallzeit am Unfallort war. Und genau hier kommen dann oft die Einlassungen des Verursachers hinzu, wenn dieser z.B. unbedarft den Unfall in Teilen eigentlich schon einräumt. Wenn du einen abgeschlagenen Lügner vor dir hast, wird später vor Gericht in Bossimanier alles angezweifelt und es kommt nichts dabei heraus.

Man kann Lack nicht mit DNS oder Fingerabdrücken gleich setzen. Selbst am Tatort gefundenes DNS-Material eines Verdächtigen reicht alleine nicht aus!

Zitat:

@pfistikas schrieb am 20. März 2015 um 19:42:54 Uhr:



Zitat:

@tomruevel schrieb am 19. März 2015 um 22:16:35 Uhr:


Moin,

im Rahmen einer von mir angezeigten Verkehrsunfallflucht, bei der mein Fahrzeug beschädigt, wurde reichte eine Lackmenge in der Größe des halben Fingernagels des kleinen Fingers aus um den Verursacher zu identifizieren.
Die Anstoßstelle am anderen Fahrzeug war die Türkante, also auch denkbar klein.
Das in Kombination mit dem Schadensbild an beiden Fahrzeugen reichte aus.

Ich widerspreche nicht aber du hast nicht die ganze Geschichte erzählt. Der Lack ist nur ein (1) Indiz. Dazu braucht man noch andere Hinweise, z.B. die übereinstimmende Höhe der Beschädigungen an den beiden Fahrzeugen und vor allem eine gewisse Vermutung, dass das Verursacherfahrzeug zur Unfallzeit am Unfallort war.

Moin,

ich hatte doch etwas von Schadensbild geschrieben.
Damit hat man Höhe/Form von Beschädigungen zusätzlich zum Lackrest.
Der Besitzer des Fahrzeuges hat es bis zum Schluß abgestritten. Die Sache ist bis zu einem Strafbefehl hin von der Staatsanwaltschaft verfolgt worden. Das hätte man ganz sicher nicht gemacht wenn Zweifel bestanden hätten.

Zitat:

@joeleo schrieb am 20. März 2015 um 19:40:04 Uhr:


Hallo, Leute, lasst doch diese Streitereien sein, ...

Ich sehe das nicht als Streit, sondern als Meinungsverschiedenheit.

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass man das Fell des Bären nicht verteilen soll, bevor man ihn erlegt hat 😉

@tomruevel
Tja, da ist dein Gegner halt eingeknickt und hat die Hauptverhandlung gescheut. Ein Geldsack mit Rechtsanwalt hätte nur gelacht oder hat irgend jemand den Fahrer gesehen und konnte ihn auch wiedererkennen?

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