Mein Wohnwagen wurde gerammt
Hallo Forums-Mitmacher,
will Euch mal eine kurze, verrückte Geschichte berichten.
Heute Morgen wollten meine Beste und ich raus zum Wohnwagen -Frühjahrsputz. Der Stand am Straßenrand geparkt, als ich ankam hab ich mich über das zertrümmerte Spiegelglas auf der Straße gewundert und dann diese Splitterteile überall...
Ich hab dann erst einen Moment gebraucht um das zu realisieren. An meinem WoWa hat sich also ein Auto verewigt. Der Fahrer hat natürlich darauf verzichtet ein Kontakt zu hinterlassen, also ruckzuck die Polizei gerufen, ne halbe Stunde später war sie da, und in dem Moment als die Polizei Ihren Fotoapparat gesucht hat, fährt ein auf der in Frage kommenden Seite demoliertes Auto an uns vorbei. Und wie es der Zufall wollte- Restalkohol und viel weißer Lack auf dem dunklen Auto an in Frage kommender Stelle.
Jetzt brauch ich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur (Stromdose tauschen, Lackieren, und jetzt kommt der Gau: Leuchtenträger im Heck).
Info anbei: Mein Hobby ist ein 535 Prestige BJ 83.
Kann mir jemand einen engagierten Werkstatt im Raum DD empfehlen?
Vielen Dank vorab!
BigPlue
Beste Antwort im Thema
Hier wird leider sehr viel Unsinn verbreitet auch von angeblichen Faktenerzählern wie Oetteken. Was ihm nicht gefällt läßt er weg um seine Fakten rüberzubringen, tztztzt...
Der Schaden wird bezahlt, wenn das Verursacherfahrzeug bekannt ist.
Fahrzeuglack ist einzigartig (nicht wie ein Fingerabdruck aber es hat eine hohe Fundquote), sonst hätte nicht die Polizei eine Lackdatenbank.
Ansonsten sind wir als "Tippgeber" immer in einer schlechten Position weil, "mein Onkel hatte auch mal" oder "Ich weiß von einem, der..." hilft eigentlich gar nichts.
Kein Fall ist wie der andere und erst recht gleicht keine Unfallflucht einer anderen.
Also muss sich der TE an vielen "Wahrheiten" entlang hangeln und sich das Beste für ihn raussuchen.
55 Antworten
Zitat:
@Oetteken schrieb am 9. März 2015 um 18:17:26 Uhr:
Ein leicht alkoholisierter Fahrzeugführer mit einem beschädigten Fahrzeug ist angehalten worden.
Ob das der Unfallverursacher war wissen wir nicht.
Moin,
es doch ziemlich egal wer gefahren ist.
Es wurde das Verursacherfahrzeug gefunden und damit hat man auch eine Versicherung als Ansprechpartner wo man seinen Schaden geltend machen kann.
Das funktioniert erfahrungsgemäß auch dann wenn gar kein Fahrer sicher als Verursacher festgestellt werden konnte. Im Zweifelsfall ist der Halter derjenige der......der es zugelassen oder nicht sicher verhindert hat dass mit seinem Fahrzeug gefahren wurde. Oder wenn es gestohlen wurde und der Dieb nicht gefunden wird.
Alles andere ist eine Sache zwischen der Versicherung und dem Halter des Verursacherfahrzeugs.
Die beiden haben dann miteinander zu klären wer unter welchen Umständen (alkoholisiert ja/nein) gefahren ist. Wie die beiden miteinander zurecht kommen ist deren Sache.
Zitat:
@tomruevel schrieb am 9. März 2015 um 22:52:02 Uhr:
...
Es wurde das Verursacherfahrzeug gefunden ...
Woher weißt du das 😕
In der Tat, lässt sich aus dem Ausgangssachverhalt nicht klar entnehmen, ob der Verursacher ermittelt wurde oder ob nur ein mehr oder wenig vager oder wahrscheinlicher Verdacht besteht. Wenn der entsprechende Fahrer seine Rechte in Anspruch nimmt, wird er bei der Polizei schweigen. Wie das im persönlichen Gespräch ohne Polizei aussieht, lässt sich nicht einschätzen. Auf jeden Fall muss man sich als Geschädigter darüber im klaren sein, dass man bei zu forschem Vorgehen auf den Kosten für Anwalt und Gutachter sitzen bleiben kann.
Mein Rat, mit dem Fahrer selbst das Gespräch suchen. Wenn wirklich eniges für dessen Täterschaft spricht, seine Versicherung konkret ansprechen und zur Schadenregulierung auffordern. Schickt die Versicherung einen Gutachter, besteht das Risiko, dass das Gutachten anders ausfällt, als man sich das vorstellt aber es kostet nichts.
Zitat:
@pfistikas schrieb am 10. März 2015 um 19:32:17 Uhr:
Mein Rat, mit dem Fahrer selbst das Gespräch suchen. Wenn wirklich eniges für dessen Täterschaft spricht, seine Versicherung konkret ansprechen und zur Schadenregulierung auffordern. Schickt die Versicherung einen Gutachter, besteht das Risiko, dass das Gutachten anders ausfällt, als man sich das vorstellt aber es kostet nichts.
Ich denke mal, das übernimmt die Polizei. Die ermittelt wegen Fahrerflucht und ist dabei auf besagten alkoholisierten Fahrer gestoßen. Das wird dann auch kriminaltechnisch untersucht.
Aber dazu kann der TE bestimmt beiteiten etwas sagen.
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Zitat:
@Oetteken schrieb am 10. März 2015 um 19:04:34 Uhr:
Woher weißt du das 😕Zitat:
@tomruevel schrieb am 9. März 2015 um 22:52:02 Uhr:
...
Es wurde das Verursacherfahrzeug gefunden ...
Moin,
steht u.a. im ersten Beitrag:
@bigplue schrieb am 8. März 2015 um 20:34:47 Uhr:.... und in dem Moment als die Polizei Ihren Fotoapparat gesucht hat, fährt ein auf der in Frage kommenden Seite demoliertes Auto an uns vorbei. Und wie es der Zufall wollte- Restalkohol und viel weißer Lack auf dem dunklen Auto an in Frage kommender Stelle.Und da noch mal:
Zitat:
@bigplue schrieb am 8. März 2015 um 20:53:25 Uhr:
Das Schadensbild passt zu meiner Beschädigung, Fahrer war bei Feststellung nicht vernehmungsfähig. Ich gehe davon aus, das seine Versicherung deswegen nicht greift.
Und das Gespräch mit einem Verursacher zu suchen.
Ist erfahrungsgemäß selbst bei deutlich harmloseren Sachen als eine Verkehrsunfallflucht nutzlos investierte Zeit.
Ich hatte einen Fall wo mein Unfallpartner von der Polizei verwarnt wurde, er hinterher immer noch der Meinung war er hätte nichts falsch gemacht. Entsprechend lief dann der persönliche Kontakt. Und er hat auch noch versucht seinen Schaden bei meiner Versicherung geltend zu machen. Selbst nachdem seine Versicherung meinen Schaden schon längst beglichen hatte. Und mit solchen Individuen in persönlichen Kontakt treten. Abwegig!
Wenn das alles so eindeutig wäre, wie du das interpretierst, dann bräuchte der TE keinen Kostenvoranschlag sondern einen Gutachter und ggf. einen Rechtsanwalt.
Ich vermute aber, dass der Schuldnachweis noch gar nicht erbracht ist.
Zitat:
Ich denke mal, das übernimmt die Polizei. Die ermittelt wegen Fahrerflucht und ist dabei auf besagten alkoholisierten Fahrer gestoßen. Das wird dann auch kriminaltechnisch untersucht.
Aber dazu kann der TE bestimmt beizeiten etwas sagen.
So er denn will. 🙁
Zitat:
@Oetteken schrieb am 10. März 2015 um 23:04:38 Uhr:
Wenn das alles so eindeutig wäre, wie du das interpretierst, dann bräuchte der TE keinen Kostenvoranschlag sondern einen Gutachter und ggf. einen Rechtsanwalt.
Ich vermute aber, dass der Schuldnachweis noch gar nicht erbracht ist.
Moin,
das hat doch gar nicht mit der Eindeutigkeit zu tun.
Bei kleinen Schäden akzeptieren die Versicherungen einen Kostenvoranschlag bei größeren muß ein Gutachten her.
Ob jetzt das Fahrzeug mit den fremden Lackanhaftungen tatsächlich das Verursacherfahrzeug ist klärt doch Polizei und Staatsanwaltschaft.
Und das was dabei herauskommt ist für die Versicherung bzgl. der Haftung interessant.
Diesen Sachverhalt zu klären ist im Prinzip Schritt 1.
Auf jeden Fall mit der Reparatur warten, bis der Verursacher fest steht. Sollte leicht sein, wenn an seinem Wagen Lag oder Gummispuren zu sehen sind. Das kann eindeutig bewiesen werden oder eben nicht. Wenn ja, ziehe bitte auch in meinem Namen und wohl vieler anderer auch ALLE REGISTER! Wolltest du nich in den Urlaub fahren an dem Tag? Konntest du nicht arbeiten weil du auf die Polizei warten musstest?
Fahrerflucht ist ne Riesensauerei. Nehm dann die teuerste Werkstatt, die du kriegen kannst. Aber erst, wenn alles klar ist und der Vollpfosten zahlen muss!
Viele Antworten, viele Möglichkeiten:
Selbst wenn der Fahrer nicht feststeht, zahlt die Haftpflicht des verursachenden FAHRZEUGS (wenn feststeht das es das war).
IMMER einen RA nehmen, NUR DER bekommt Akteneinsicht !! (Also Tätername, pol. Maßnahmen, Gutachten-ergebnisse etc.).
KEINEN Kontakt mit Verursacher aufnehmen, das kann zum Bumerang werden.
Bei deinem WoWa würde ich das Geld nach Kostenvoranschlag nehmen und mir einen Neuen kaufen....
Ohne Gutachten wird das eher nix und Rechtsanwalt ohne Verursacher kostet eigenes Geld, ausgenommen dass die RS ohne SB und sonstige Nachteile abwickelt.
Mir sind die Angaben viel zu vage, als dass klare Empfehlungen möglich wären.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 16. März 2015 um 11:50:05 Uhr:
Ohne Gutachten wird das eher nix und Rechtsanwalt ohne Verursacher kostet eigenes Geld, ausgenommen dass die RS ohne SB und sonstige Nachteile abwickelt.
Moin,
wenn ich mich noch recht erinnere ist doch ein Verursacherfahrzeug gefunden worden.
Und damit kann der Schaden auch über die Haftpflicht dieses Fahrzeugs geregelt werden. Mit allem Drum und Dran.
Wer das Ding nun gefahren hat spielt dabei keine Rolle mehr.
Hallo,
besten Dank an die vielen Einschätzungen zur Situation. Ich hab jetzt meinen RA beauftragt sich der Sache anzunehmen. Er beantragt zunächst Akteneinsicht und schließt dann die notwendigen Rückschlüsse.
Die Polizei hatte mir gesagt, dass der gefundene, mögliche Verursacher nicht geständig ist und deswegen die KTU anhand der Lackproben ermitteln muss. Also wird es wohl dauern.
Im für mich besten Fall überlegt es sich der Fahrerflüchtige noch und ich kann es über seine Versicherung abwickeln oder ich schlechteren Fall, muss es dann auf meine Kosten "altersgerecht" reparieren lassen.
Also alles in geordneten Bahnen...
bigplue
Zitat:
@bigplue schrieb am 16. März 2015 um 19:25:42 Uhr:
Hallo,
besten Dank an die vielen Einschätzungen zur Situation. Ich hab jetzt meinen RA beauftragt sich der Sache anzunehmen. Er beantragt zunächst Akteneinsicht und schließt dann die notwendigen Rückschlüsse.
Die Polizei hatte mir gesagt, dass der gefundene, mögliche Verursacher nicht geständig ist und deswegen die KTU anhand der Lackproben ermitteln muss. Also wird es wohl dauern.
Im für mich besten Fall überlegt es sich der Fahrerflüchtige noch und ich kann es über seine Versicherung abwickeln oder ich schlechteren Fall, muss es dann auf meine Kosten "altersgerecht" reparieren lassen.
Also alles in geordneten Bahnen...bigplue
Du machst genau das Richtige !
Und keine Panik !
Die gegnerische Haftpflicht WIRD den Schaden zeitnah ersetzen, auch wenn der Fahrer nicht bekannt ist !
Dazu sind sie verpflichtet (wenn nicht andere Verdachtsmomente im Raume stehen wie z.b. Vers.betrug deinerseits oder so...).
Die Versicherung wird sich dann am Versicherungsnehmer des Auto schadlos halten.
Garantiert, habe ich selbst so durch im letzten Jahr. Es ging um 11000,- Schaden der in voller Höhe vd HUK an mich bezahlt wurde.
Den Fahrer konnte man erst später ermitteln, die haben sich das Geld von dem zurück geholt.
Dein Anwalt wirds richten.
Zitat:
@cptrips schrieb am 17. März 2015 um 11:47:07 Uhr:
...
Die gegnerische Haftpflicht WIRD den Schaden zeitnah ersetzen, auch wenn der Fahrer nicht bekannt ist !
...
Sofern das Fahrzeug bekannt ist, was bisher noch nicht bewiesen ist.