Mein Vater ist mir mit seinem Auto reingefahren wer zahlt?
Beide Autos sind auf ihn versichert, ich bin bei meinem Auto als Fahrer eingetragen.
Gestern ist er mir komplett reingefahren und meine ganze Rückseite ist zerkratzt.
Zahlt die Vollkasko?
Es geht nur um mein Auto seins lässt er selber reparieren bzw hat kaum Schaden.
40 Antworten
Aber Eigenschaden ist doch nur Haftpflicht?
Eigentlich müsste die Vollkasko das zahlen oder ?
Mein Auto hat Vollkasko seins der mir reingefahren ist Teilkasko.
Warum muss das nur alles so kompliziert sein 🙁
Mithalter? Was ist das?
Eigenschaden wäre es, wenn beide Fahrzeuge auf denselben Halter zugelassen wären oder wenn der TE mit dem auf seinen Vater zugelassenen Fahrzeug sein eigenes Fahrzeug beschädigen würde.
Hier lese ich es so, dass ein Fahrzeug, nämlich das stark beschädigte, auf den TE zugelassen ist, das schädigende Fahrzeug hingegen auf den Vater. Dass in beiden Fällen der Vater der Versicherungsnehmer ist, schadet nicht. Eigene Erfahrung mit der HUK24, als ich mit meinem Anhänger das auf eine GmbH zugelassene, aber auf meinen Namen versicherte Fahrzeug beschädigte. Anstandslos gezahlt.
Die VW-Bank ist nicht Besitzer, sondern (vermutlich) Eigentümerin des noch finanzierten Fahrzeugs. Kann sein, dass die Haftpflicht nachfragt und dann die Entschädigung von der Zustimmung der VW-Bank abhängig macht. Und die wiederum wird vermutlich ihre Zustimmung von der fachgerechten Reparatur in einem VW-Betrieb abhängig machen.
Die VK könnte über Regress nachdenken ....
Die Eigenschaden Deckung kommt hier nicht zum tragen, da dein Vater nicht Besitzer beider Autos ist.
Für solche Fälle dient die Eigenschaden Erweiterung der Haftpflicht. Das liegt daran, dass die Haftpflicht nur die Ansprüche Dritter erstattet. In deinem Fall bist du ja der Dritte.
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@PeterBH
Mein Vater steht in meinem Fahrzeugbrief und in seinem auch.
Vielleicht hilft das ja weiter ich bin leider etwas überfordert entschuldigt bitte diesen Wirrwarr.
Aber bei der HUK bin ich als Fahrer eingetragen
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. März 2022 um 21:11:09 Uhr:
Die VK könnte über Regress nachdenken ....
Ja. In dem Fall dann linke Tasche, rechte Tasche…
Zitat:
@vaxis334 schrieb am 7. März 2022 um 21:13:04 Uhr:
@PeterBH
Mein Vater steht in meinem Fahrzeugbrief und in seinem auch.
Vielleicht hilft das ja weiter ich bin leider etwas überfordert entschuldigt bitte diesen Wirrwarr.
Aber bei der HUK bin ich als Fahrer eingetragen
Das nennt man dann dumm gelaufen bzw. gefahren. Wäre bei "deinem" Auto dann ein Vollkaskoschaden mit entsprechender Rückstufung des SFR.
Also den Schaden der HUK melden und deren Reaktion abwarten. Wenn der Schaden nicht so hoch ist, vielleicht schon einen Kostenvoranschlag der Werkstatt beifügen, falls du keine Werkstattbindung hast. Gutachten kannst du sein lassen, das ist das Vorrecht der Kasko.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 7. März 2022 um 21:19:27 Uhr:
Zitat:
@vaxis334 schrieb am 7. März 2022 um 21:13:04 Uhr:
@PeterBH
Mein Vater steht in meinem Fahrzeugbrief und in seinem auch.
Vielleicht hilft das ja weiter ich bin leider etwas überfordert entschuldigt bitte diesen Wirrwarr.
Aber bei der HUK bin ich als Fahrer eingetragenDas nennt man dann dumm gelaufen bzw. gefahren. Wäre bei "deinem" Auto dann ein Vollkaskoschaden mit entsprechender Rückstufung des SFR.
Also den Schaden der HUK melden und deren Reaktion abwarten. Wenn der Schaden nicht so hoch ist, vielleicht schon einen Kostenvoranschlag der Werkstatt beifügen, falls du keine Werkstattbindung hast. Gutachten kannst du sein lassen, das ist das Vorrecht der Kasko.
So sehe ich das auch!
Zitat:
@PeterBH schrieb am 7. März 2022 um 21:19:27 Uhr:
Zitat:
@vaxis334 schrieb am 7. März 2022 um 21:13:04 Uhr:
@PeterBH
Mein Vater steht in meinem Fahrzeugbrief und in seinem auch.
Vielleicht hilft das ja weiter ich bin leider etwas überfordert entschuldigt bitte diesen Wirrwarr.
Aber bei der HUK bin ich als Fahrer eingetragenDas nennt man dann dumm gelaufen bzw. gefahren. Wäre bei "deinem" Auto dann ein Vollkaskoschaden mit entsprechender Rückstufung des SFR.
Also den Schaden der HUK melden und deren Reaktion abwarten. Wenn der Schaden nicht so hoch ist, vielleicht schon einen Kostenvoranschlag der Werkstatt beifügen, falls du keine Werkstattbindung hast. Gutachten kannst du sein lassen, das ist das Vorrecht der Kasko.
Das war ja genau meine Frage ob die Vollkasko zahlt.
Es kann auch sein das in dem Fahrzeugbrief von meinem Vater meine Mutter drin steht muss mal nachfragen sobald ich zuhause bin.
Würde das was ändern?
Danke dir
"Es kann auch sein das in dem Fahrzeugbrief von meinem Vater meine Mutter..."
Wäre vom Gefühl her egal, dann hätte dein Vater mit dem Auto deiner Mutter sein eigenes Auto beschädigt, also nicht einen Dritten.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 7. März 2022 um 21:23:40 Uhr:
"Es kann auch sein das in dem Fahrzeugbrief von meinem Vater meine Mutter..."Wäre vom Gefühl her egal, dann hätte dein Vater mit dem Auto deiner Mutter sein eigenes Auto beschädigt, also nicht einen Dritten.
Gut nur könnte man ja dann sagen das Meine Mutter gefahren ist.
Wobei das dann wohl nicht legal wäre aber würde das was ändern?( Werde natürlich bei der Wahrheit bleiben)
Generell kann man sagen, dass die Versicherungen bei diesen Konstellationen schon sehr genau hinschauen. Von daher würde ich die Überlegung mal ganz schnell sein lassen…
Ändern würde es etwas. Aus einem VK-Schaden machst du einen Betrug und die Versicherung wäre zudem von der Leistung befreit.
Ich würde sagen deinen Schaden zahlt die Vollkasko, wenn das Auto eine hat.
Die Vollkasko des auffahrenden Autos würde zahlen, wenn es dort einen Plus-Baustein gibt
Den kann man aber nur anschließen, wenn man dort auch eine Vollkasko hat. Die Selbstbeteiligung wäre dann 500 Euro.
Eigenschaden ist bei der HUK in der Kasko Plus integriert und der Wagen gilt als "eigener" Wagen wenn der Versicherungsnehmer auch als Halter im Brief steht.