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Mein Vater ist mir mit seinem Auto reingefahren wer zahlt?

Themenstarteram 7. März 2022 um 19:40

Beide Autos sind auf ihn versichert, ich bin bei meinem Auto als Fahrer eingetragen.

 

Gestern ist er mir komplett reingefahren und meine ganze Rückseite ist zerkratzt.

Zahlt die Vollkasko?

Es geht nur um mein Auto seins lässt er selber reparieren bzw hat kaum Schaden.

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40 Antworten

Wenn Eigenschäden nicht inkludiert sind, zahlt die VK nicht.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 7. März 2022 um 20:41:23 Uhr:

Wenn Eigenschäden nicht inkludiert sind, zahlt die VK nicht.

Das stimmt mE nicht. Kasko zahlt.

Bei Eigenschaden Deckung geht es um die Erweiterung der Haftpflicht für genau solche Szenarien. Da würde die Haftpflicht den Schaden an einem anderen eigenen PKW decken. Auch ohne Geschädigten Dritten.

Müsste da nicht die Haftpflicht zahlen?

Bist Du auch Halter für Dein Auto oder ist Dein Vater der Halter für beide Autos?

Dass Dein Vater für beide Wägen der Vers.nehmer ist, hast Du schon oben gesagt.

Zitat:

@Windcorner schrieb am 7. März 2022 um 20:53:08 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 7. März 2022 um 20:41:23 Uhr:

Wenn Eigenschäden nicht inkludiert sind, zahlt die VK nicht.

Das stimmt mE nicht. Kasko zahlt.

Bei Eigenschaden Deckung geht es um die Erweiterung der Haftpflicht für genau solche Szenarien. Da würde die Haftpflicht den Schaden an einem anderen eigenen PKW decken. Auch ohne Geschädigten Dritten.

In welchem Bereich der AKB finde ich diesen Passus?

Themenstarteram 7. März 2022 um 19:56

...........

Wenn du Halter bist, bist du ein Geschädigter Dritter und es läuft über die Haftpflicht deines Vaters.

Und das steht nun wo?

Zitat:

@NDLimit schrieb am 7. März 2022 um 20:56:42 Uhr:

Zitat:

@Windcorner schrieb am 7. März 2022 um 20:53:08 Uhr:

 

Das stimmt mE nicht. Kasko zahlt.

Bei Eigenschaden Deckung geht es um die Erweiterung der Haftpflicht für genau solche Szenarien. Da würde die Haftpflicht den Schaden an einem anderen eigenen PKW decken. Auch ohne Geschädigten Dritten.

In welchem Bereich der AKB finde ich diesen Passus?

Eigenschaden Deckung ist ein Zusatzbaustein der Haftpflicht. Ist per Google in 2 Min. zu finden.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 7. März 2022 um 20:59:35 Uhr:

Und das steht nun wo?

BGB.

Sohn Halter eines beschädigten Fahrzeugs. Also Anspruchsteller

Vater fährt rein. Vater haftet für den Schaden. Wer welches Fahrzeug versichert hat, ist für diese Ansprüche nicht relevant.

Themenstarteram 7. März 2022 um 20:03

Das Auto ist auf meinen Vater versichert , der Besitzer ist aktuell noch die VW Bank.

Ich bin eingetragener (Mit)Halter.

Kann es sein das die Vollkasko(HUK) sich quer stellt ?

ah.. Google...

Das ist gut... dann gehe ich künftig zu meiner VS und sage: bei Google steht ....

Fährt die VW-Bank mit dem Auto? Eher nicht... daher ist die VW-Bank schwerlich Besitzer...

Wieso sollte es in der Kasko ausgeschlossen sein laut deiner Meinung?

Und wieso sollte es die Haftpflicht ablehnen können?

Ich wollte dir damit nur sagen, dass es per Google verständlich erklärt ist.

Ich weiss das aus eigener Erfahrung ohne es zu recherchieren.

Um dort sicher antworten zu können, wäre es hilfreich, welche AKB Grundlage sind. Ok, mittlerweile wissen wir, dass die HUK die VS ist.

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