Mein neuer Touran,bin angefahren worden, was nun?
Moin,
Auf einem Parkplatz, ( privat ) fuhr mir jmand in die Seite. Zum Glück konnten wir uns einigen, die Schuldfrage wurde geklärt. Dann sofort zu VW. Der Gutachter machte die Schadensfeststellung.
Tür neu und die ganze Seite, wegen der Farbabweichung, neu lackieren.
Nun meine Frage, was muß man noch beachten. Es wurde von Wertminderung gesprochen, da das Fahrzeug erst ein halbes Jahr alt ist. Muß ich die Minderung bei der Versicherung anfordern, was ist mit einem Leihwagen. Da man nach meinem Wissen den Leihwagen immer eine Klasse kleiner nehmen muß
käme der Golf in Frage. In den passe ich aber wegen meiner Schwerbehinderung nicht hinein. Muß die Versicherung in diesem Fall einen Touran - Leihwagen übernehmen?
Wer kann mir auf Grund seiner Erfahrung berichten, was man unbedingt beachten muß.
Danke im Voraus
challi
11 Antworten
Hallo challi,
auch wenn an dem "Unfall" unschuldig, bist du zur Schadensminderung verpflichtet. Für die Zeit der Reparatur steht dir kostenfrei ein Ersatzfahrzeug zu. In deinem speziellen Fall (Behinderung) würde ich die gegnerische Versicherung fragen, wie du dich verhalten sollst. Ich persönlich würde dir raten, einen Rechtsanwalt mit deinen Interessen zu beauftragen. Habe mal versucht einen unverschuldeten Schaden selbst abzuwickeln um den Versicherungen Kosten zu sparen. Mache ich so nie wieder, weil die gegnerische Versicherung versuchte mich über den Tisch zu ziehen.
Viel Erfolg Gruß Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von stern60
Habe mal versucht einen unverschuldeten Schaden selbst abzuwickeln um den Versicherungen Kosten zu sparen. Mache ich so nie wieder, weil die gegnerische Versicherung versuchte mich über den Tisch zu ziehen.
dito, mache ich auch nieeeeeeeee wieder...............
Je größer der Schaden, um so dringlicher die Empfehlung, einen Anwalt zu beauftragen.
Erfahrungsgemäß tut es aber auch ein freier KFZ Sachverständiger. Bevor einer der beiden aber Hand anlegt um den Schaden einzuschätzen und seine "Kostennote" schreibt unbedingt vorher in einem ruhigen Gespräch klären, ob dieser jeweils überhaupt deine Interessen vertritt und ob er deiner Meinung nach Ahnung hat!
Ansonsten: "...der nächste bitte..."!!
In deinem Fall: unbedingt Beihilfe holen, sonst wirst du von der regulierenden Versicherung gnadenlos übers Ohr gehauen!!
Micha
Ich hatte das Problem, dass mir mein Wagen auf dem Weg von der Abholung in WOB nach Hause beschädigt wurde. auf Rat vieler lies ich den Gutachter kommen und die Sache über einen Anwalt regeln. Alles 1a abgewickelt worden. Der Gutachter stellte auch die Wertminderung fest, die mir ausgezahlt wurde. Einen Leihwagen für die Dauer der Reparatur erhielt ich von VW, die Schadensregulierung trat ich an VW ab und hatte somit keine weiteren Probleme mit der Sache. Fertig!
Gruß kefq7
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Zitat:
Original geschrieben von challi
Moin,
Auf einem Parkplatz, ( privat ) fuhr mir jmand in die Seite. Zum Glück konnten wir uns einigen, die Schuldfrage wurde geklärt. Dann sofort zu VW. Der Gutachter machte die Schadensfeststellung...Danke im Voraus
challi
Hallole ...
@ Challi
... du warst schon bei VW & und du hast schon den Kostenvoranschlag - Gutachten 🙄
Die meisten deiner Fragen ... sollte / hätte / müßte eigentlich ein eifriger & kompetenter Service - Mitarbeiter bei deinem 🙂 VAG - Partner schon längst beantwortet haben 🙄
... und man kann sich ja auch bei der eigenen Versicherung Infos im Schadensfall einholen 😉
= alles Leute die damit ihre Brötchen verdienen .
Gruß
Hermy
Zitat:
Original geschrieben von challi
Moin,
Auf einem Parkplatz, ( privat ) fuhr mir jmand in die Seite. Zum Glück konnten wir uns einigen, die Schuldfrage wurde geklärt. Dann sofort zu VW. Der Gutachter machte die Schadensfeststellung.Ich würde mir erst einmal eine Rep.Freigabe der gegnerischen besorgen das du das Fzg. reparieren kannst. Hat sich dein Fzg. bewegt oder hast du geparkt?-bei Parkplatz-Crashs bekommst du im ungünstigten Fall immer eine Teilschuld. Die Schuldfrage klärt die Versicherung und nicht die Unfallbeteiligten!
Hast du eine Rechtsschutz?-Ich würde mich mit solchem Schei... nicht behängen und die Sache dem Anwalt übergeben, damit ich nicht über den Tisch gezogen werde.
Hallole ...
Es gibt auch solche Info - Seiten ...
www.unfallweb.de/index.php?page=unfall
www.gdv-dl.de/schadenregulierung.html?&ref=zentralruf
... ist wirklich immer gleich ein " Rechtsverdreher " nötig , wenn die Sachlage eindeutig & klar ist 🙄
Gruß
Hermy
Zitat:
Original geschrieben von Hermy66
Hallole ...Es gibt auch solche Info - Seiten ...
www.unfallweb.de/index.php?page=unfall
www.gdv-dl.de/schadenregulierung.html?&ref=zentralruf
... ist wirklich immer gleich ein " Rechtsverdreher " nötig , wenn die Sachlage eindeutig & klar ist 🙄
Gruß
Hermy
Ich hatte noch nie Probleme, auch ohne Anwalt.
Mir ist im November vorigen Jahres einer in die Seite gedonnert, 7000 € Schaden.
Ich habe den Wagen zu VW gebracht, dort kam ein Gutachter und der Schaden war in 2 Wochen behoben.
Auch die Ausgleichszahlungen (Wertverlust, Nutzungsausfall) wurden umgehend bezahlt. Ich hatte sehr netten Kontakt mit Unfallgegner und Versicherung. Vollkommen Problemlos.
Hatte bisher auch nie Probleme mit gegnerischen Versicherungen.
Das Fremdverschulden wurde immer klaglos anerkannt und die Reparaturen voll bezahlt. Auch ohne Anwalt o.ä..
Werkstatt Bescheid geben, die kümmern sich in der Regel um den problemlosen Ablauf. Versicherung Bescheid sagen, und das war es dann auch.
Wenn Du einen Ersatzwagen benötigst, dann sollte die Werkstatt das für Dich regeln. Und dass Du einen Wagen bekommst, den Du auch fahren kannst, sollte selbstverständlich sein. Keine Versicherung kann von Dir erwarten, dass Du einen Ersatzwagen nimmst, den Du nicht fahren kannst.
Warum muß bei einem 6 Monaten alten Auto die ganze Seite wegen "Farbabweichungen" lackiert werden???
Bleichen die neuen Farben so schnell aus???
Zitat:
Original geschrieben von playershirt
Ich hatte noch nie Probleme, auch ohne Anwalt.Zitat:
Original geschrieben von Hermy66
Hallole ...Es gibt auch solche Info - Seiten ...
<p sizcache="4" sizset="55"><p sizcache="4" sizset="59">www.unfallweb.de/index.php?page=unfall
<p sizcache="4" sizset="56"><p sizcache="4" sizset="60">www.gdv-dl.de/schadenregulierung.html?&ref=zentralruf
... ist wirklich immer gleich ein " Rechtsverdreher " nötig , wenn die Sachlage eindeutig & klar ist 🙄
Gruß
Hermy
Mir ist im November vorigen Jahres einer in die Seite gedonnert, 7000 € Schaden.
Ich habe den Wagen zu VW gebracht, dort kam ein Gutachter und der Schaden war in 2 Wochen behoben.
Auch die Ausgleichszahlungen (Wertverlust, Nutzungsausfall) wurden umgehend bezahlt. Ich hatte sehr netten Kontakt mit Unfallgegner und Versicherung. Vollkommen Problemlos.
Hallole ...
Auch ich bin in den letzten 7 - 8 Jahren 2x im ruhenden Verkehr angebummst worden ...
1 - 2004 Abends Parkplatz von einem Skilift und sehr wenig los , auf der Piste und auf dem Parkplatz ... dennoch wurde mein GTI angefahren .
Zum 🙂 VAG - Partner und die Sache zunächst abgetreten . Das war damals so eine ca. 2.500 € Geschichte , an einer ca. 10 Jahre alten " Karre " ... hab dann auch mit der Versicherung nach KV / Gutachten abgerechnet und Monate später den GTI als Bastler Fahrzeug ohne TÜV / AU mit Seitenschaden priv. verkauft .
2. 2008 ... an der Tanke ... hinten angestellt ... haut der Vordermann den R - Gang rein & bumms !
An'stubser am Stoßfänger vorne = nur Kratzer & Lackschaden ca. 500 € .
Haben's dann privat geregelt nach KV vom AH ... und der Lacker hat's zum ca. 1/2 Preis gemacht 😉 🙂
... und auch alles ohne " Rechtsverdreher " 🙄
Gruß
Hermy