Mein "Neuer" alter Schwede - anderes Auto - andere Probleme!
Hallo Volvo-Gemeinde,
nun hab ich ihn, meinen ersten S80, Bj. 2003 mit 150.000km. Und wie das so mit Gebrauchten ist, man findet nach und nach Sachen, die man vor dem Kauf nicht bemerkt hat. Da ich noch keine Erfahrungen mit einem S80 habe (hatte bisher einen C70/I und V70/II) hoffe ich, das mir der Eine oder Andere mit seinen Erfahrungen weiterhelfen kann.
Meine größte Sorge ist im Moment die Lenkung. Ich war gestern bei uns im Taunus unterwegs, da gibt es viele Kurven. Hauptsächlich bei Linkskurven fiel mir auf, das ab einer gewissen Geschwindigkeit in die Lenkung eingegriffen wird - so fühlt es sich zumindest an. Ist schwierig zu beschreiben. Man lenkt in die Kurve ein, hält das Lenkrad und auf einmal drückt das Lenkrad leicht in die Gegenrichtung, als würde jemand am Lenkrad dagegenhalten. Das Ganze lässt sich in einem Kreisel prima provozieren. Man könnte fast meinen, kurz bevor er ausbricht, versucht irgendein Sicherheitssystem den Kurvenradius zu erweitern, also die Lenkung aufzumachen. Ich finde das etwas beunruhigend, da ich nicht weiss, ist das normal oder was defekt.
Und gerade bei der Lenkung hört der Spaß auf.
Ich habe versucht, dem Phänomen im Netz auf die Spur zu kommen - doch wie beschreibt man das so, das man auch was gescheites findet, und dann noch zum richtigen Auto. Da kamen so Sachen wie Radlager, Spurstangen..., also alles was mit Lenkung zu tun hat, aber nix konkretes.
Hat einer von Euch eine Idee?
Erst mal vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Das mit der Lenkung hatte ich bei meinem V70 II auch. Spur einstellen hat Abhilfe geschaffen.
MfG
39 Antworten
Zitat:
@Bert B. schrieb am 25. Oktober 2016 um 12:20:10 Uhr:
Zitat:
@elchtreiber725 schrieb am 24. Oktober 2016 um 20:01:44 Uhr:
wie wäre es denn dann, wenn du den Händler das Problem lösen läßt ??!!!
du hast schliesslich mindestens 1 Jahr Gewährleistung !!!
aber nur hilfreich in den ersten 6 Monaten!! danach ist dann die Umkehr der Beweislast ein massives Hemmnis.
... der Kauf war aber erst kürzlich, von daher ist die "Beweislastumkehr" noch nicht von Relevanz ..., also auch nicht besonders zu erwähnen ...
Zitat:
@joe65 schrieb am 25. Oktober 2016 um 12:58:47 Uhr:
Ganz so ist es auch nicht. Der S80 sollte 5.000€ kosten und für meinen hat er mir 1.600€ gegeben.
Klar hätte ich privat mehr dafür bekommen, aber ich konnte das Geld gut gebrauchen.
Zitat:
@joe65 schrieb am 25. Oktober 2016 um 12:58:47 Uhr:
Zitat:
@T5-Power schrieb am 25. Oktober 2016 um 12:51:46 Uhr:
3400 Euro für einen S 80 von 2003,dazu noch vom Fähnchenhändler mit "150.000 KM".Autsch,mir schwant da Fürchterbares.🙁
also, hab vor ein paar Monaten selber meinen "Zweit-V70", EZ 10/02, D5, 587tkm, div. Mängel und optisch ordentlich "optimiert" (div. "Parkrempler" und ein "Streifschuss"😉 verkauft, einfach mal bei mobile reingestellt für 3k ...
Donnerstag abends um 22:00 reingestellt, Freitag "früh" um 02:00 war er verkauft, >2,5k euronen ...
und das alles mit offiziellem Kaufvertrag "privat an privat", unter Angabe aller mir bekannten Mängel ...
durch Zufall habe ich den Wagen dann ein paar Tage später im Netz wiedergefunden (war anhand der "Optik" leicht erkennbar ;-)) ), bei einem türk. "Kiesplatzhändler", "mängelfrei" und seltsamerweise mit einem km-Stand von <280tkm (mit Hinweis, "Tacho wurde vom Vorbesitzer getauscht"😉, und das ganze für 3k4 euronen
...
hatte mir noch kurz überlegt, den V70 zurückzuerwerben (über einen "Strohmann"😉, und den dann aufgrund der mir bekannten (und dokumentierten) Mängel sanieren zu lassen ...
war mir aber letztendlich zu blöd, da einerseits nicht wirklich Zeit für eine solche "Spielerei" vorhanden war, mir andererseits aber auch der betreffende "Händler" sehr suspekt erschien ..., und unnötige juristische Ausseinandersetzungen brauche ich auch nicht so wirklich ...
Ein V 70 hat aber noch einen etwas geringeren Wertverlust als der S80.
Zitat:
@T5-Power schrieb am 25. Oktober 2016 um 17:18:52 Uhr:
Ein V 70 hat aber noch einen etwas geringeren Wertverlust als der S80.
... trotzalledem, der von mir verkaufte war schon äusserst "ramponiert", zum Einen äusserlich, zum Anderen aber auch "innerlich", d.h. extrem verschlissenes Teilleder, Mittelkonsole stark "aufgelöst", im "hinteren Bereich" und am Himmel deutliche "Baustellenspuren" ...
sicherheitstechnisch zwar aktuell gewartet, jedoch vom Motor her ... (starkes "Rauchen" etc...),
von daher finde ich auch den Kurs von 5k extrem hoch für ´nen S80 von ´03 ...
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Es ist wie es ist, wenn in einem Jahr das Lenkgetriebe gekommen wäre, hätte ich auch damit leben müssen. Auch habe ich vor, den S80 die nächsten paar Jahre zu fahren, denn er gefällt mir wirklich sehr und er hat alles, was ich wollte. Bin jahrelang Automatik gefahren und mein V70 war ein Schalter - ich habe es mehr als einmal bereut. Auch war er mit den 140PS etwas untermotorisiert und eine AHK hatte er auch nicht, weshalb wir für unseren letzten Urlaub an der Ostsee ein Wohnmobil für 80€ am Tag statt 40€ für einen Wohnwagen ausgeben mussten. Mit dem S80 bin ich da schon besser aufgestellt. Dann muss ich halt in den sauren Apfel beißen und die Lenkung reparieren lassen, aber dafür hab ich dann "hoffentlich" wieder ein Auto, was mir die nächsten Jahre treue Dienste leistet. Sonst scheint er ja top zu sein. Ich möchte ihn auch gern erhalten, wäre wirklich schade, wenn er an Wartungsstau verendet und aus Kostengründen kaputt weiterverkauft wird und im Ausland verendet.
Wenn jeder seinen Volvo, nur weil Reparaturen anstehen, schnell verkauft, gibt es nur noch kaputte Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Das fände ich sehr schade, von Nachhaltigkeit ganz zu schweigen.
Zitat:
@joe65 schrieb am 25. Oktober 2016 um 17:55:10 Uhr:
Dann muss ich halt in den sauren Apfel beißen und die Lenkung reparieren lassen, aber dafür hab ich dann "hoffentlich" wieder ein Auto, was mir die nächsten Jahre treue Dienste leistet.
Warum??
Warum ignorierst Du denn die rechtlichen Tipps,die wir Dir gegeben haben?
Du mußt für die Reparatur nichts zahlen!!
Oder hast Du keinen Kaufvertrag oder "im Kundenauftrag" gekauft?!
Martin
Hi Leute,
ich ignoriere auf keine Fall Eure rechtlichen Tipps, bin sogar sehr dankbar dafür! Ich habe einen Kaufvertrag und da steht auch nichts von "im Kundenauftrag".
Ich möchte halt nur nicht, das der Händler die Lenkung mehr recht als schlecht in irgend einer Hinterhofwerkstatt reparieren lässt und in ein paar Monaten ergeben sich dadurch noch größere Probleme, weil sie das falsche Hydrauliköl verwendet haben oder aus fehlender Fachkenntnis andere Komponenten der Lenkung zerstört haben. Ich kann ihn wahrscheinlich nicht zwingen, die Reparatur in einer Fachwerkstatt meines Vertrauen durchführen zu lassen.
Meine Intension ist eher, sobald ich das Angebot von Volvo habe, mir ein Gegenangebot vom Händler einzuholen und anstatt es von seiner Werkstatt von meiner machen zu lassen und er soll mir das Geld geben, was es bei seiner Werkstatt gekostet hätte. Wäre das nicht die beste Lösung für alle Beteiligten?
Was nütz es mir, wenn ich zwar jetzt für die Reparatur nichts bezahle und in einem Jahr komm der große Bumerang!
Ich finde das eine sehr schwierige Entscheidung - zumindest für mich.
Zitat:
@joe65 schrieb am 25. Oktober 2016 um 19:19:49 Uhr:
Hi Leute,
ich ignoriere auf keine Fall Eure rechtlichen Tipps, bin sogar sehr dankbar dafür! Ich habe einen Kaufvertrag und da steht auch nichts von "im Kundenauftrag".Ich möchte halt nur nicht, das der Händler die Lenkung mehr recht als schlecht in irgend einer Hinterhofwerkstatt reparieren lässt und in ein paar Monaten ergeben sich dadurch noch größere Probleme, weil sie das falsche Hydrauliköl verwendet haben oder aus fehlender Fachkenntnis andere Komponenten der Lenkung zerstört haben. Ich kann ihn wahrscheinlich nicht zwingen, die Reparatur in einer Fachwerkstatt meines Vertrauen durchführen zu lassen.
Meine Intension ist eher, sobald ich das Angebot von Volvo habe, mir ein Gegenangebot vom Händler einzuholen und anstatt es von seiner Werkstatt von meiner machen zu lassen und er soll mir das Geld geben, was es bei seiner Werkstatt gekostet hätte. Wäre das nicht die beste Lösung für alle Beteiligten?
Was nütz es mir, wenn ich zwar jetzt für die Reparatur nichts bezahle und in einem Jahr komm der große Bumerang!
Ich finde das eine sehr schwierige Entscheidung - zumindest für mich.
also, einen Anspruch auf "Auszahlung" des Betrages hast du definitiv nicht !!!
musst aber auch wirklich nicht generell gegen die "Freien" eingestellt sein, da gibt`s ausreichend fähige drunter,
du hast jedoch einen Anspruch auf eine Kopie der Reperaturrechnung, und auf die Rep. gibt´s dann auch wieder die entsprechende Gewährleistung !!!
Hi!
Die Sache mit der Preisreduzierung ist aber ok,wenn er sich darauf einlässt.
Notfalls baut man sich dann ein gebrauchtes Lenkgetrtiebe ein,da gibt es ja auch genügend Anbieter mit Gewährleistung.
Ich würde mit dem (defekten) Wagen zu einer Fachwerkstatt gehen,die sollen schriftlich bestätigen,daß das Lenkgetriebe defekt ist und mit diesem Schriftstück geht man dann zum verkaufenden Händler.
Die geben in vielen Fällen lieber ein paar hundert Euro in Bar zurück als andere Werkstätten mit der Reparatur zu beauftragen und dann eventuell noch eine offizielle Rechnung bezahlen zu müssen.
Nur völlig ungeschoren würde ich den Händler nicht davonkommen lassen,nicht bei dem Kaufpreis.
Gruß,Martin
Hi Martin,
so in der Art hatte ich mir das auch vorgestellt. Mir von der Volvo-Werkstatt schriftlich bestätigen zu lassen, das das Lenkgetriebe defekt ist, ist eine gute Idee. Ich warte jetzt erst mal auf das Angebot von Volvo und gehe dann mit Beidem zum Händler und höre mal, was er mir anbietet.
Gruß Jörg
Zitat:
@T5-Power schrieb am 26. Oktober 2016 um 08:03:09 Uhr:
Hi!Die Sache mit der Preisreduzierung ist aber ok,wenn er sich darauf einlässt.
Notfalls baut man sich dann ein gebrauchtes Lenkgetrtiebe ein,da gibt es ja auch genügend Anbieter mit Gewährleistung.Ich würde mit dem (defekten) Wagen zu einer Fachwerkstatt gehen,die sollen schriftlich bestätigen,daß das Lenkgetriebe defekt ist und mit diesem Schriftstück geht man dann zum verkaufenden Händler.
Die geben in vielen Fällen lieber ein paar hundert Euro in Bar zurück als andere Werkstätten mit der Reparatur zu beauftragen und dann eventuell noch eine offizielle Rechnung bezahlen zu müssen.Nur völlig ungeschoren würde ich den Händler nicht davonkommen lassen,nicht bei dem Kaufpreis.
Gruß,Martin