Mein Kennzeichen wurde 10 Jahre gesperrt
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich mußte mein Auto abmelden und wollte es im Frühling wieder anmelden. Hab ich schon mehrmals gemacht. Doch diesmal meinte die sehr unfreundliche Dame beim Straßenverkehrsamt, dass mein Kennzeichen 10 Jahre gesperrt ist weil die Siegel fehlen. Klar fehlen die, sonst kann ich ja nicht abmelden. Hat sie nicht interessiert. Normalerweise geht man erst zu der AbmeldeTante, dann die Siegel abkratzen und dann wieder zu ihr alles fertig machen. Um mir und ihr Zeit zu sparen kratze ich die Siegel kurz vorher ab in der Warteschlange. Doch diesmal mußte ich etwas länger warten und die Siegel könnte ich komplett vom Nummernschild entfernen. TÜV Siegel hab ich drauf gelassen. Ich hab ihr sogar die kaputten Siegel gezeigt. Hat sie überhaupt nicht interessiert. Was mache ich jetzt?
Beste Antwort im Thema
Alles richtig gemacht von der Zulassungsstelle. Steht auch so im Gesetz, zur Abmeldung sind die ZB I und die gesiegelten Kennzeichen vorzulegen. Du konntest nur ungesiegelte Kennzeichen vorlegen -> leider verloren, neue Kombination suchen. Weil du Zeit sparen wolltest, 20 Sekunden oder was? 😁
81 Antworten
Seid doch einfach froh, wenn ihr euer Siegel (nach Erlaubnis, nicht früher) selber abkratzen dürft, geht's doch auch viel schneller. Und jeder kann sich sein Kennzeichen nach eigenem Wunsch oder Geschick selber zerkratzen (oder eben auch nicht).
Glaub in Berlin müssen die sogar schon paar Tage vorher 'nen Termin auf der Zulassungsstelle machen, damit sie überhaupt drankommen (bei uns kommst wenigstens am selben Tag noch dran, je nach Andrang mit paar Minütchen oder max. 2 h Wartezeit) . . . und dann sollen die Mitarbeiter dort auch noch pikobello die Siegel abkratzen ? Damit sich irgendwelche Wartezeiten noch mehr verlängern ?
Na jetzt schaltet doch einfach mal euer Hirn ein !
Oder geht daheim die Heizung nicht ? Hirn eingefroren . . . und auf der Zulassungsstelle kann man sich während der Wartezeit so schön aufwärmen oder/und (t)ratschen ? ;-)
Zitat:
@gast356 schrieb am 24. Dezember 2018 um 13:48:30 Uhr:
Kratzt der Kunde selbst, isser selbst schuld, wenn er dabei sein Schild dabei beschädigt.
Dann müsste der Fahrer auch beim TÜV die Plakette selbst abkratzen. 😉
In Duisburg habe ich bei der letzten Abmeldung den rundumservice bekommen. Also ist es nicht verboten, dass die Sachbearbeiter es auf ihrem Tisch entwerten, und die Krümel auf ihrem Boden liegen.
Meine Kennzeichen waren nach der Abmeldung bis jetzt immer zerkratzt. Das Siegel wurde auch nicht vollständig entfernt, sondern nur zur Hälfte.
Die Arbeitsteilung macht aber schon sinn. Der Kunde entfernt das Siegel, und in der Zeit macht die Sachbearbeiterin den Papierkram fertig.
Ändert alles nichts an der Tatsache, dass sich die Sachbearbeiterin zunächst davon überzeugt haben muss, dass die Plakette noch drauf war - zumindest, wenn das Kennzeichen weiterverwendet werden soll, wie beim Eröffnungsbeitrag.
Vielleicht kann ja noch einer einen Siegelentfernungsservice in der Schalterhalle eröffnen - Rückstands- und unfallfrei, ohne Beschädigung des Schildes, einschließlich ordnungsgemäßer Entsorgung der Plakettenreste. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 24. Dezember 2018 um 15:51:52 Uhr:
Ändert alles nichts an der Tatsache, dass sich die Sachbearbeiterin zunächst davon überzeugt haben muss, dass die Plakette noch drauf war - zumindest, wenn das Kennzeichen weiterverwendet werden soll, wie beim Eröffnungsbeitrag.
Ich dachte, das thema wäre schon durch. 😰
Ähnliche Themen
Zitat:
@MvM schrieb am 24. Dezember 2018 um 16:01:54 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 24. Dezember 2018 um 15:51:52 Uhr:
Ändert alles nichts an der Tatsache, dass sich die Sachbearbeiterin zunächst davon überzeugt haben muss, dass die Plakette noch drauf war - zumindest, wenn das Kennzeichen weiterverwendet werden soll, wie beim Eröffnungsbeitrag.Ich dachte, das thema wäre schon durch. 😰
Eben drum! 😉
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Florian333 schrieb am 23. Dezember 2018 um 22:09:25 Uhr:
Vielleicht sollte man am "Kratztisch" darauf hinweisen. Bei uns vertraut man wohl dem Abmelder bzw. man sieht die HU-Plakette als ausreichenden Nachweis an, dass es sich um die "richtigen" Kennzeichen handelt.
steht bei meiner Zulassungsstelle auch dran. Die haben den Kratzer und so einen speziellen Bohraufsatz zum Abschleifen. An dem Platz steht mehrfach und groß dran, dass man die Siegel nur nach Aufforderung vom Schalter entfernen darf.
Es muss eigentlich so laufen: Mit Zulassungsbescheinigung und gesiegelten Schildern zum Schalter. Dort das Begehr (Abmeldung) vortragen. Danach zum Entfernen (wenn's die Zulassungsstelle nicht selbst macht) und zum Bezahlen. Am Schluss mit dem Kassenbeleg, den Kennzeichen (wenn man's selbst gemacht) zurück zum Schalter. Da gibt's dann den Rest zurück und es gibt kein Problem.
So wie's der TE gemacht hat, läuft's dann eben so.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@ludo2005 schrieb am 23. Dezember 2018 um 21:25:50 Uhr:
Hallo zusammen,ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich mußte mein Auto abmelden und wollte es im Frühling wieder anmelden. Hab ich schon mehrmals gemacht. Doch diesmal meinte die sehr unfreundliche Dame beim Straßenverkehrsamt, dass mein Kennzeichen 10 Jahre gesperrt ist weil die Siegel fehlen. Klar fehlen die, sonst kann ich ja nicht abmelden. Hat sie nicht interessiert. Normalerweise geht man erst zu der AbmeldeTante, dann die Siegel abkratzen und dann wieder zu ihr alles fertig machen. Um mir und ihr Zeit zu sparen kratze ich die Siegel kurz vorher ab in der Warteschlange. Doch diesmal mußte ich etwas länger warten und die Siegel könnte ich komplett vom Nummernschild entfernen. TÜV Siegel hab ich drauf gelassen. Ich hab ihr sogar die kaputten Siegel gezeigt. Hat sie überhaupt nicht interessiert. Was mache ich jetzt?
Beim Onlineabmelden muss man die Schilder auch selbst entsiegeln. Typisches Amtsverhalten.
Zitat:
@pargelenisXXL schrieb am 24. Dezember 2018 um 22:37:52 Uhr:
Beim Onlineabmelden muss man die Schilder auch selbst entsiegeln. Typisches Amtsverhalten.
Was muss man sonst noch machen, um ein Auto online abzumelden? Mit Siegel abkratzen ist es ja nicht getan.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@pargelenisXXL schrieb am 25. Dezember 2018 um 00:24:59 Uhr:
Man benötigt einen Onlineausweis und muss den Code unter dem freigekratzen Siegel angeben.
Genau. Damit legitimiert man sich und dokumentiert, dass es eine legale Abmeldung ist und man das Siegel selbst entfernt hat und selbst entfernen durfte. Dazu braucht man ein Siegel mit Code und einen Onlineausweis. Sonst darf man das nicht.
Grüße vom Ostelch
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=16088
Auch einiges zum Thema
Glaub in Berlin müssen die sogar schon paar Tage vorher 'nen Termin auf der Zulassungsstelle machen, damit sie überhaupt drankommen (bei uns komms.
Einige Tage sind gut.
Zulassung ,Perso usw. 3-6 Wochen.
B 19
Auch in HH dauert es ca. 2 Wochen. Blöd, wenn man ein Auto dorthin verkauft und dem Verkäufer ein Papier zur Ummeldung fehlte und man auf die Anmeldung wartet...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 23. Dezember 2018 um 22:13:32 Uhr:
Ich gebe nur die gesetzliche Grundlage wieder.
??? In der ganzen FZV kommt der Begriff "10 Jahre" nicht einmal vor; nicht einmal im Abschnitt, wo es um die Ordnungswidrigkeiten geht.
Auf Basis welche gesetzlichen Grundlage soll also eine derart lange Sperrung eines Kennzeichens zulässig sein?
...was heißt hier zulässig... nur weil ein Kennzeichen z.B. nach Verlust, Diebstahl, etc. eines Schildes vorsorglich um mißbräuchliche Sachen zu verhindern nicht mehr ausgegeben wird brauchts da keine gesetzliche Grundlagen zu.
Genau so, wie es Zulassungsbezirke gibt, wo du keine 4-stelligen oder bestimmte keine Kennzeichen ala XX-A1 für bestimmte Fahrzeuge bekommst... die Zulassungsstelle teilt dir das Kennzeichen zu und du hast zu nehmen, was sie dir geben.
So Sachen, wie Reservierungen, Wunschkennzeichen, etc. sind reine Gefälligkeiten... darauf besteht kein Anspruch.