Mein G63 war ein Unfallwagen – keine Hilfe vom Finanzamt

Mercedes G-Klasse W 465

Hallo zusammen,

ich wollte mal meine Erfahrung teilen – hab mich deswegen jetzt auch hier angemeldet ^^

Hab vor etwa 4 Wochen bei zoll-sofortauktion.de ienen Mercedes G63 ersteigert, abgeholt in Frankfurt. Preis war fair, Zustand laut Beschreibung "gebraucht aber gut gepflegt" keinerlei Hinweis auf Vorschäden oder Unfälle.

Das Fahrzeug wurde dann vom zuständigen Finanzamt versteigert, Übergabe lief soweit korrekt.. gab ne normale Bescheinigung.

Da ich grundsätzlich misstrauisch bin (gerade bei hochpreisigen Fahrzeugen), habe ich den Wagen kurz nach dem Kauf bei Mercedes in Frankfurt durchchecken lassen – und da kam der Hammer:

> Der G63 hatte einen relevanten Unfall, bei dem strukturelle Schäden am Fahrzeug entstanden sind.
> Die Reparatur wurde zwar fachgerecht durchgeführt, aber:
> Der Unfall ist nur intern bei Mercedes einsehbar, also nicht über CARFAX oder normale Prüfdienste.

Kein Wort davon stand in der Auktion. Ich hätte diesen Wagen niemals gekauft, wenn ich das gewusst hätte – und ich bin mir sicher, viele andere auch nicht.

Also hab ich versucht, das zu klären. Die Plattform verweist auf das zuständige Finanzamt, das den Wagen zur Auktion freigegeben hat. Dort habe ich nachgehakt – aber was kam zurück?

"Wir haften nicht für versteckte Mängel. Der Verkauf erfolgte unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung."

Mit anderen Worten: Die machen sich rechtlich aus dem Staub.

Warum? Weil Behörden bei solchen Auktionen per Gesetz unter dem Grundsatz "gekauft wie gesehen" verkaufen dürfen. Das nennt sich "Ausschluss der Sachmängelhaftung", der bei behördlichen Zwangsversteigerungen offenbar erlaubt ist – selbst dann, wenn ein massiver Vorschaden besteht und dieser ihnen evtl. gar nicht bekannt war (oder sie ihn nicht prüfen mussten

Ich sitze jetzt auf einem G63 mit Unfallhistorie – Marktwert dadurch natürlich deutlich niedriger – und habe keine Handhabe, weil die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Ob da eventuell doch noch was über arglistige Täuschung geht (weil der Schaden im System von Mercedes war), prüfe ich gerade mit einem Anwalt. Aber gegen ein Finanzamt zu klagen ist eine andere Liga…

Meine teure Lektion: Bevor ihr ein Fahrzeug ersteigert oder kauft, checkt immer die VIN beim Hersteller durch.. gerade bei so teuren Autos kann das eine Menge Ärger sparen!!!

17 Antworten

Ich denke, bei entsprechenden Auktionen wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Aaaber:

Wenn ich G63 fahren möchte und den recht günstig bekomme, ist doch alles gut. Der Unfall wurde ja fachgerecht in Stand gesetzt. Zum schnellen Geld verdienen taugt er dann zwar wahrscheinlich nicht, aber zum Spaß haben doch allemal.

Lg

Aber, ich dachte immer, dass alle Unfallschäden angegeben sein müssen ( unfallfrei usw). Dafür ist der Verkäufer zuständig, egal ob er Fahrzeugeigentümer ist oder nicht! Das hat mit Garantie und Gewährleistung nichts zu tun. Was sagt der Rechtsanwalt dazu?

Zunächst vielen Dank an den TE für die wertvolle Information. Ob das FA schlussendlich haftet, wird der Anwalt ermitteln. Wenn der TE diese Info dann teilt, wäre das schön, ich hätte aber Verständnis, wenn er das hier nicht tut. Ob ein Schaden entstanden ist kann man aber erst beurteilen, wenn man den Kaufpreis und Zustand des Fahrzeugs kennt, Laufleistung etc. Dann den Umfang des reparierten Schadens um eine fiktive Wertminderung zu ermitteln. Das man aus einigen der Kommentare Schadenfreude herauszuhören meint, ist natürlich unschön.

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