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Mein erstes Knöllchen

Themenstarteram 12. Oktober 2013 um 13:07

Hallo, ich muss nun auch mal einen Thread im V&S-Forum öffnen... Meine Fahrschulzeit ist zwar erst 6 Jahre her aber ich weiß dennoch nicht was ich hier falsch gemacht haben soll.

Ich habe gestern mein erstes Knöllchen bekommen, weil ich angeblich an verbotener Stelle geparkt habe.

Zusätzlich zum Bild ist folgendes zu sagen. Es war Innerorts in einer Seitenstraße. Keine Zone oder sonst was, kein Fußgängerüberweg oder Andreaskreuz in der nähe...

Ich habe mich bewusste hinter das Schild gestellt, da bis zu diesem ja bekanntlich ein Halteverbot gilt.

Sorry für das schlechte Bild, aber bei dem Regen wollte ich dafür nicht noch die Spiegelreflex rausholen :D

Man erkennt aber das nötigste...

Img-0842-kopie
Beste Antwort im Thema
am 12. Oktober 2013 um 15:22

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Schau mal in die Ortssatzung, dort steht unter Umständen drin das man nicht neben der Straße auf dem Grünzeug parken darf. Das ist keine Seltenheit, und von Ort zu Ort unterschiedlich.

Da muss ich jetzt mal dumm nach fragen. Bevor ich irgendwo in irgendeiner Stadt oder Ort parke, muss ich nicht nur die StVo kennen sondern auch noch die Ortssatzung? Oder spielt die nur eine Rolle bei der Bemessung der Strafe?

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die Gefahren, die von einem zerfurchten unbefestigten Seitenstreifen ausgehen, sind ja nicht von der Hand zu weisen. Wer schon einmal das Pech hatte, bei einem Ausweichmanöver auf einen solchen zu geraten, wird das nachvollziehen können. Hier von der Generierung einer zusätzlichen Einnahmequelle auszugehen, halte ich daher für wenig zielführend.

Es ist ein befestigter (mit Bordstein) Streifen. Man konnte nur über die eigendlichen abgesenkten Einfahrten da hoch.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Schau mal in die Ortssatzung, dort steht unter Umständen drin das man nicht neben der Straße auf dem Grünzeug parken darf. Das ist keine Seltenheit, und von Ort zu Ort unterschiedlich.

Sorry, aber das eine Ortssatzung die StVO überstimmt, glaube ich erst, wenn ich es sehe - show Pics. Und dann auch noch ohne Ausschilderung gültig? Dort werden diesbezüglich nur Sondernutzungen geregelt.

Und in diesem Fall braucht es nicht mal eine Spezialregelung, das ist wie oben beschrieben schon nach StVO verboten.

Zitat:

Original geschrieben von Psio

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Schau mal in die Ortssatzung, dort steht unter Umständen drin das man nicht neben der Straße auf dem Grünzeug parken darf. Das ist keine Seltenheit, und von Ort zu Ort unterschiedlich.

Sorry,

..keine Ursache .

Zitat:

aber das eine Ortssatzung die StVO überstimmt, glaube ich erst, wenn ich es sehe - show Pics. Und dann auch noch ohne Ausschilderung gültig? Dort werden diesbezüglich nur Sondernutzungen geregelt.

Und in diesem Fall braucht es nicht mal eine Spezialregelung, das ist wie oben beschrieben schon nach StVO verboten.

Ich muss mal suchen ob ich das noch finde, das war noch im letzten Jahrtausend, muss aber noch gültig lein da immer wenn ich meine Eltern besuche alles auf der Straße steht.

Was sagt denn die STVO zu diesem Thema ?

Nix ! Jedenfalls habe ich da gerade nix gefunden was auf das Problem hier passt.

Natürlich steht dazu was drin. §12 handelt nur von Halten und Parken (wobei es noch viel mehr Regelungen gibt, auch Ampeln und Bushaltestellen, Zebrastreifen... haben Regelungen zum Halten und Parken).

Zitat:

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Ich sehe hier nichts was ausreichend befestigt ist.

Somit ist das vermutlich entweder ein klassischer "nicht am rechten Fahrbanrand" oder ein "Parken auf Grünstreifen".

Und Parken auf Grünstreifen ist nie erlaubt. Höchstens manchmal geduldet. Wie Gehwegparken ohne Behinderung evtl. oder Motorradparken auf dem Gehweg. Aber das ist kein Freibrief in anderen Städten/Straßen.

@diedicke:

man muß sollte die Grünflächensatzungen durchaus kennen um zu wissen was man noch (nicht) darf. Auch die Straßenreinigungssatzungen und vor allem das jeweilige Landeswaldgesetz. Kein Witz.

Themenstarteram 12. Oktober 2013 um 18:58

Nun, danke erstmal an alle Antworten. Dann wird es wohl die Tatsache mit dem "unbefestigtem Straßenrand" sein und ich werde aus Einsicht das brav bezahlen. Auch wenn der Halter des Fahrzeugs ein anderer ist und man sich da sicher irgendwie rausreden könnte... Egal.

Da das Knöllchen von der Stadt (Ordnungsamt) kam, ist nur darauf angekreuzt das ich gegen die Stvo verstoßen habe, kein Paragraph oder sonst was. Daher ja auch meine Verwunderung.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Oh, das Ende einer "verkehrsberuhigten Geschäftszone [20]". Nett. :)

In dem Falle keine Geschäftszone sondern Klinikgelände ;)

Mal sehen was kommt. Kannst dich dann ja melden. :)

Die "es war keiner" Karte ist wenns nach StVO geht nicht unbedingt zu ziehen.

Da kommt nach 3 Monaten sehr sicher ein Kostenbescheid nach §25a StVG.

"Kostentragungspflicht des Halters im ruhenden Verkehr".

Und der kostet 23,50 €.

Sollte ein Verwarngeld allerdings über diesem Betrag sein und der Fahrer/Parker nicht feststehen... ;)

Bußgeld sollte normal keines kommen - außer du wurdest identifiziert.

In dem Fall einfach nochmal melden.

 

Aber vermutlich Verwarngeld und wenn unter 23,50 €...

Da könnte man echt mal sagen:

Steh dazu und zahl!

(billiger wirds nicht)

 

OT:

Klinikgelände? hmmm

§45 StVO

Zitat:

(1d) In zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) können auch Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden.

Willst du Querulant spielen? ;)

Aber wenn sie nen verkehrsberuhigten Bereich daraus machen oder privat hast du auch nix gewonnen.

am 12. Oktober 2013 um 21:51

Zitat:

Original geschrieben von opiate

Nun, danke erstmal an alle Antworten. Dann wird es wohl die Tatsache mit dem "unbefestigtem Straßenrand" sein und ich werde aus Einsicht das brav bezahlen. Auch wenn der Halter des Fahrzeugs ein anderer ist und man sich da sicher irgendwie rausreden könnte... Egal.

 

Da das Knöllchen von der Stadt (Ordnungsamt) kam, ist nur darauf angekreuzt das ich gegen die Stvo verstoßen habe, kein Paragraph oder sonst was. Daher ja auch meine Verwunderung.

Zitat:

Original geschrieben von opiate

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Oh, das Ende einer "verkehrsberuhigten Geschäftszone [20]". Nett. :)

In dem Falle keine Geschäftszone sondern Klinikgelände ;)

Moin,

 

warum diese Bereiche, es könnte, es ist bestimmt nach §xxx Absxxx, Aussagen,

mein erstes, nach 6 Jahren, Knöllchen :D  

- Irgendwie Klasse, so brav war wohl keiner von uns!

 

Wie wäre es mal mit nachfragen, bei der ausstellenden Stelle (Polizei) :rolleyes:

 

Kostet nicht mehr, gibt keine Zusätzlichen Punkte,

ist nur ein Unverständnis, vielleicht auf beiden Seiten?

 

Ich bin kein Knöllchenaussteller, aber als normaler Verkehrsteilnehmer,

 

- steht Dein Fahrzeug zu weit auf der Fahrbahn! -

 

Alle Verkehrsteilnehmer müssen leicht in den Gegenverkehr und gefährden so....

 

schönen Gruß

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Evtl. Grünstreifen nicht ausreichend zum Parken befestigt. Oder enge und unübersichtliche Fahrbahn. Oder überm Gully/Hydranten geparkt.

Auf dem Grünstreifen wäre auch meine Idee.

Eng? Eigentlich nicht. Bilder können täuschen. Aber ich schätze, dass da locker weit über 3 Meter bleiben.

Unübersichtlich? Okay, weiter hinten ist eine Kuppe zu sehen. Da ich nicht weis, wie steil es danach abwärts geht, würde ich es nicht komplett ausschließen.

Gulli / Hydrant? Trifft hier nicht zu. Da zitiere ich mal § 12 StVO :

Zitat:

(3) Das Parken ist unzulässig

(...)

4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

(...)

Wir haben weder ein Zeichen 315 noch eine Parkflächenmarkierung.

Zitat:

Original geschrieben von testmal

Ich bin kein Knöllchenaussteller, aber als normaler Verkehrsteilnehmer,

- steht Dein Fahrzeug zu weit auf der Fahrbahn! -

Alle Verkehrsteilnehmer müssen leicht in den Gegenverkehr und gefährden so....

Nö - Parken am rechten Rand ist ganz normale Nutzung einer Fahrbahn.

Zitat:

Original geschrieben von testmal

- steht Dein Fahrzeug zu weit auf der Fahrbahn! -

Alle Verkehrsteilnehmer müssen leicht in den Gegenverkehr und gefährden so....

Musst du eigentlich immer dagegen sein? :rolleyes:

Das ist innerhalb geschlossener Ortschaften, da ist Parken auf der Straße - sofern nicht anders angegeben - erlaubt.

Auf den Knöllchen, die ich meist bekomme, steht eigentlich immer der Tatvorwurf drauf.

Falls es bei diesem nicht drauf steht, wird er auf jeden Fall im darauf folgenden Schreiben genannt sein.

Ich würde jetzt erstmal abwarten und nochmal posten, wenn der Tatvorwurf mitgeteilt wird. Ausreichend befestigt ist der Grünstreifen definitiv nicht - ich würde mich dort bei Regen eher nicht hinstellen - aber kann man dafür ein Knöllchen kassieren?

Wenn es auch schon eine halbe Ewigkeit her ist, will das trotzdem auflösen.

Ich hab in einer Parkverbotszohne gestanden. Ich hatte das entsprechende Schild aber schlicht noch nie zuvor gesehen. Es steht direkt nach dem Kreisverkehr an der Einfahrt zum Gelände, gut 200 Meter vor meinem "Parkplatz". Da an der Stelle schon öfter Fahrzeuge standen, hab ich mir erst recht keine Gedanken drum gemacht.

Danke für die Rückmeldung! Das konnte man Deiner Beschreibung nach halt nicht erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Schau mal in die Ortssatzung, dort steht unter Umständen drin das man nicht neben der Straße auf dem Grünzeug parken darf. Das ist keine Seltenheit, und von Ort zu Ort unterschiedlich.

Da muss ich jetzt mal dumm nach fragen. Bevor ich irgendwo in irgendeiner Stadt oder Ort parke, muss ich nicht nur die StVo kennen sondern auch noch die Ortssatzung? Oder spielt die nur eine Rolle bei der Bemessung der Strafe?

Berechtiger Einwand, lokale Satzungen gibt es aber z.B. auch in den U.S.A. bezüglich diverser Vorschriften.

 

 

Zitat:

@opiate schrieb am 14. Dezember 2013 um 00:02:08 Uhr:

Wenn es auch schon eine halbe Ewigkeit her ist, will das trotzdem auflösen.

Ich hab in einer Parkverbotszohne gestanden. Ich hatte das entsprechende Schild aber schlicht noch nie zuvor gesehen. Es steht direkt nach dem Kreisverkehr an der Einfahrt zum Gelände, gut 200 Meter vor meinem "Parkplatz". Da an der Stelle schon öfter Fahrzeuge standen, hab ich mir erst recht keine Gedanken drum gemacht.

Sorry ehrlich, wenn ich mich als "Leichenschänder" betätige, aber:

Wenn es eine Parkverbotszone ist - weshalb gibt es dann das "Verbots-Ende-Zeichen" unterhalb des Zone-20-Ende-Schildes? Wäre doch überflüssig, wenn es eh eine Verbotszone ist?

By the way: Nette Photoshop-Arbeit bei deinem Kennzeichen "MF-1" :)

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