Mein Auto wird nicht richtig sauber
Hi,
ich komme mit der wascherei irgendwie gar nicht klar.
Ich reinige mein Auto in einer SB waschanlage. Spritz den gründlich mit dem Hochdruckreiniger ab und gehe dann mit einem Mikrofaser Waschhandschuh richtig drüber. Nutze heißes Wasser mit Autoshampoo.
Nachher spritz ich den mit klarem Wasser ab und trockne es mit einem Mikrofaser Handtuch.
Ich habe aber total die weißen kalkwasserflecken oder was das ist auf dem Lack. Trotz insektenenfernen bekomm ich die schleimigen überreste sogut wie gar nicht runter.
Am ende bin ich nach über einer Stunde total unzufrieden mit dem ergebnis. Vom glanz kann man nicht reden. Hat jemand mal ein paar tipps für mich, wie ich das ordentlich mache?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von car_girl
Naja jungs mann will euch helfen aber euch ist echt nicht mehr zu helfen
Und am geilsten ist das ich mir von leihen anhören muss wie mann ein auto reinigt
Nachdem ich jeden tag nichts anderes mache
Und nochwas eine waschanlage verursacht kratzer aber nicht meine metode wenn mann saubere Materialien her nimmt
Aber was red ich
Ich lerne das ja nur
Jungs und Mädels, soviel Zeit muss sein😉
Wer redet denn von einer Waschanlage? Da sind wir uns alle einig, Waschanlagen sind des Teufels😛
Jetzt mal abseits der Nettigkeiten, höre ich da einen Anflug von Arroganz raus? Von Laien muss man sich nichts erzählen lassen, denn du lernst es? Hast du schon ausgelernt?
Und wirkt das Forum vielleicht hilfsbedürftg? Schau dir doch mal die Arbeiten der User an, in der FAQ, Abschnitt 4.3 Komplettpflege Lies die Berichte, und urteile dann nochmal. Vielleicht kannst du hier auch noch was lernen oder uns auch noch ein paar Tipps geben.
Aber hier mit der Tür ins Haus fallen nach dem Motto "ich Profi, ihr nix", hinterlässt einen schlechten Eindruck🙄
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43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von peppar
Und was heißt schon lernen in diesem Beruf? Jeder der in der Lage ist, ein Gewerbe anzumelden, kann sich Fahrzeugpfleger nennen und damit eben seine Leutchen anlernen...sagt ja aber rein gar nix über die Quali von Scheffe und Mitarbeitern aus. Oder wäre der Titel mittlerweile geschützt und das Lernen ein bundeseinhetlich geregelter Beruf nach dualem Ausbildungssystem?
Ja, Fahrzeugpfleger ist ein geregelter Ausbildungsberuf:
Link.
Allerdings ist die Ausbildungsqualität z.T. "unterschiedlich". Bitte nicht daran stoßen, dass es ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen/Einschränkungen ist. Ich arbeite als Sozialarbeiter, seit annähernd 10 Jahren, mit und für den Personenkreis. Die Bezeichnung "Behinderung" ist eine im Amtsdeutsch und (nicht nur ) ich würde die Zugangseinschränkung lieber heute, als morgen aufgehoben wissen.
Gruß
Bernd
Wer nimmt denn noch eine Luftpistole. Ich bin Sportschütze Großkaliber Kurzwaffe und nehme meine 357 Magnum mit Hirtenberger Vollmantelgeschossen. Ausserdem probiere ich mit so wenig Rechtschreibfehlern auszukommen wie möglich. Macht sich in der Berufsschule auch nicht schlecht.
Vieleicht war ich mit meiner "Trollvermutung" ein wenig voreilig! 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Chino2211
Ausserdem probiere ich mit so wenig Rechtschreibfehlern auszukommen wie möglich. Macht sich in der Berufsschule auch nicht schlecht.
Ja, ich auch.
Nur mal als "Idee": auch ein Legasteniker ist bemüht, keine Rechtschreibfehler zu machen. Schafft das aber nicht.
Aus der Distanz im Internet kann man
oftmalsnicht beurteilen, ob etwas Provokation ist oder mit anderen Zusammenhängen zu tun hat; jedenfalls ich nicht... 🙄
Gruß
Bernd
Es gibt ja immerhin noch Scheibprogramme mit Korrektur.
Ansonsten muß ich Dir “leider“ ;-) recht geben.
@car_girl:
1.Hat dir jemand die "." & ","- Tasten geklaut?
2. Sagt dir "Duden" was?
3. Du redest von Leihen Laien, aber da du es ja lernst, bist du ja eigentlich auch noch einer ?! Denk mal drüber nach.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
Lies mal die FAQ (Link in meiner Signatur) zum Thema Handwäsche, gibts sogar mit Video. Kalkflecken können ja nur entstehen, wenn du den Wagen nach der Wäsche nicht richtig abtrocknest. Während der Wäsche verhindert das Schampoo weitgehend die Kalkflecken. (Ist trotzdem nicht besonders gut, wenn das Schampoowasser antrocknet.)zum Thema Insekten: Ist dein Lack versiegelt/gewachst? Dann gehen die Viecher schonmal leichter runter. Entweder vorher einweichen z. B. mit Schaumsprühern oder mit einer Vorwäsche (Auto Finesse Citrus Power, ValetPro Citrus Pre Wash)
Wenn die Insektenreste schon sehr lange drauchf waren, kann es nötig sein zu kneten. Wenn es sich auch mit Knete nicht ganz beheben lässt, haben die Insektenreste vermutlich den Lack angefressen und du musst Polieren.
Ist ja eine ganz schöne Umweltverschmutzung mit dem Shampoo. Ob das die Rüdesheimer so lustig finden??
😕
Kann dir gerade nicht folgen, könntest du das weiter ausführen?
Zitat:
Original geschrieben von car_girl
Hallo erstmal
Also wie ihr sicher lesen könnt bin ich eine Frau
Und die meisten werden jetzt wahrscheinlich denken
Woher will eine Frau wissen wie man ein Auto richtig reinigt
Aber nun zur meiner Verteidigung
Ich lerne seid einem jahr Fahrzeugpflegerin
Das es immer noch Mädels gibt die meinen sich gegenüber dem "stärkeren" Geschlecht rechtfertigen/profilieren zu müssen ,ist mir völlig unverständlich.😕
Mit was für Kerlen hängt ihr ab ,dass ihr denkt das nur ein Typ es drauf hat und man(n) euch eh nichts zutraut?
Ich habe in letzter Zeit öfter mal bei MT seltsame Einstiegstexte weiblicher Herkunft gelesen ,mit dem faden Beigeschmack des sich extra beweisen "müssens" ,weil anscheinend das Bild des alles beherrschenden Mannes immer noch in manchen Köpfen rumspukt.🙄
Warum sollte jemand anzweifeln das ein Mädel Autos putzen kann ,ob gelernt oder nicht ??
Ehrlich gesagt ,ich finde es cool wenn Mädels sich für Autos interessieren ,egal auf welchem Gebiet ,und sich auch nicht zu fein sind ,sich mal schmutzig zu machen......😉
Und ob gelernt oder nicht ,ich habe hier auch von den Laien (Männlein wie Weiblein) vieles gelernt was ich für die Fahrzeugpflege benötige.
Das tolle dabei ,es funktioniert ,und ein "gelernter" hätte es nicht besser erklären können.
Also ,nicht sofort hoch gehen wie ein HB-Männchen (<--soll jetzt kein Seitenhieb sein 😉) wenn mal etwas hinterfragt wird.
Wir sind alle nur Menschen ,sonst nix. 🙂
mfg
Zitat:
Original geschrieben von MonaLisa_22
Da fällt mir wieder dieser hier ein:Für die, die es nicht kennen - es ist kein Witz! Diese Firma gibt es wirklich.
Klasse!
Wie im Strassenverkehr : der Weg vom Kamel zum Pkw ist für manche nicht zu überwinden.....
Bei der Handhabe in diesem Fachbetrieb wird dies sogar für Pflege bestätigt.... nur möchte ich das nicht einmal einem toten Kamel zumuten ...🙂😁
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
😕
Kann dir gerade nicht folgen, könntest du das weiter ausführen?
Deine Anleitung ist großartig aber wenn Du böse Nachbarn hast dann flattert Dir eine Anzeige ins Haus.
Nimm wenigstens Dein Kennzeichen aus dem Video heraus.
Denn:
Die bei der Fahrzeugwäsche anfallenden Abwässer enthalten verschiedene chemische Stoffe und Verbindungen, die das Grundwasser schädigen können - auch wenn nur mit klarem Wasser gewaschen wird, da beispielsweise Treib- und Schmierstoffreste vom Auto abgespült werden. Das Tatbestandsmerkmal des „Einleitens” umfasst zusätzlich eine zielgerichtete, auf das Grundwasser bezogene Tätigkeit. Eine bewusste Schadstoffeinleitung in das Grundwasser (Absicht) ist jedoch nicht erforderlich; vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass in das Grundwasser auch dann eingeleitet wird, wenn zwar keine unmittelbare Verbindung zu ihm hergestellt wird, aber bei den gegebenen Bodenverhältnissen auch bei einem Einleiten in die entsprechenden Bodenschichten damit zu rechnen ist, dass der in den Boden gebrachte Stoff in das Grundwasser gelangt (Knopp in Siedler/Zeitler/Knopp/Dahme/Gößl, Kommentar zum WHG, § 9 Rdn. 5 mit Verweis auf die Kommentierung zu § 3, Rdn.19 WHG (alte Fassung)).
Bei einer Fahrzeugwäsche auf unbefestigtem Grund liegt in der Regel eine hinreichende Verbindung zum Grundwasser vor. Die Fahrzeugwäsche auf unbefestigtem Grund ist daher erlaubnispflichtig nach § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG, nicht aber erlaubnisfähig, d.h. die zuständige Behörde könnte - falls diese beantragt würde - eine Erlaubnis wegen der drohenden Grundwassergefährdung nicht erteilen. Wer dennoch sein Auto auf unbefestigtem Grund wäscht, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach § 103 Abs.1 Nr.1 WHG.
Wenn dagegen der Untergrund hinreichend befestigt ist und gesichert ist, dass die bei der Fahrzeugwäsche anfallenden Schmutzabwässer in die Kanalisation gelangen, greift das Verbot des § 47 Abs. 1 S. 1 WHG nicht. Der Bund macht allerdings mit dem Wasserhaushaltsgesetz nur allgemeine Vorgaben für die Wasserwirtschaft und den Gewässerschutz. Der Vollzug des Wasserrechtes erfolgt durch die Budesländer. Unter Berücksichtigung der Wassergesetze der Länder sind letztlich die Gemeinden für die ordnungsgemäße Wasserver- und Abwasserentsorgung verantwortlich. Zusätzliche Anforderungen an die "Autowäsche vor der Haustür" können daher auch die jeweiligen Polizeiverordnungen unter Berücksichtigung des WHG und der Gesetzgebung des zuständigen Landes treffen. In vielen Kommunen wird mittlerweile das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen untersagt. In diesem Zusammenhang sind auch die örtlichen Gegebenheiten, wie Lage im Wasserschutzgebiet und Art des Entwässerungssystems (Trenn-/Mischsystem), zu berücksichtigen.
Deshalb müssen sich Bürgerinnen und Bürger, die Näheres über die Rechtssituation in ihrer Gemeinde erfahren wollen, bei den zuständigen Behörden (untere Wasserbehörde) erkundigen, ob auch für ihre Gemeinde eine entsprechende Regelung (Ortssatzung) getroffen wurde.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass aus Umweltsicht prinzipiell zu empfehlen ist, die Fahrzeugwäsche nur in dafür vorgesehenen Waschanlagen vorzunehmen.
Zitat:
Original geschrieben von freehold01
Deine Anleitung ist großartig aber wenn Du böse Nachbarn hast dann flattert Dir eine Anzeige ins Haus.
Nimm wenigstens Dein Kennzeichen aus dem Video heraus.
Kann ich nicht, denn das bin ich nicht😉
Zitat:
Original geschrieben von freehold01
Denn:Die bei der Fahrzeugwäsche anfallenden Abwässer enthalten verschiedene chemische Stoffe und Verbindungen, die das Grundwasser schädigen können - auch wenn nur mit klarem Wasser gewaschen wird, da beispielsweise Treib- und Schmierstoffreste vom Auto abgespült werden. Das Tatbestandsmerkmal des „Einleitens” umfasst zusätzlich eine zielgerichtete, auf das Grundwasser bezogene Tätigkeit. Eine bewusste Schadstoffeinleitung in das Grundwasser (Absicht) ist jedoch nicht erforderlich; vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass in das Grundwasser auch dann eingeleitet wird, wenn zwar keine unmittelbare Verbindung zu ihm hergestellt wird, aber bei den gegebenen Bodenverhältnissen auch bei einem Einleiten in die entsprechenden Bodenschichten damit zu rechnen ist, dass der in den Boden gebrachte Stoff in das Grundwasser gelangt (Knopp in Siedler/Zeitler/Knopp/Dahme/Gößl, Kommentar zum WHG, § 9 Rdn. 5 mit Verweis auf die Kommentierung zu § 3, Rdn.19 WHG (alte Fassung)).
Bei den im Video gegebenen Bodenverhältnissen (Plaster, Neigung zur Straße) denke ich man muss nicht davon ausgehen, dass Abwasser ins Grundwasser gelangt.
Zitat:
Original geschrieben von freehold01
Bei einer Fahrzeugwäsche auf unbefestigtem Grund liegt in der Regel eine hinreichende Verbindung zum Grundwasser vor. Die Fahrzeugwäsche auf unbefestigtem Grund ist daher erlaubnispflichtig nach § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG, nicht aber erlaubnisfähig, d.h. die zuständige Behörde könnte - falls diese beantragt würde - eine Erlaubnis wegen der drohenden Grundwassergefährdung nicht erteilen. Wer dennoch sein Auto auf unbefestigtem Grund wäscht, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach § 103 Abs.1 Nr.1 WHG.
Ich habe auf die schnelle keine gesetztliche Definition von befestigtem Grund gefunden und im Moment nicht wirklich Zeit das herauszufinden, aber Plaster müsste zu den befestigten Flächen zählen. Das sieht nicht mal aus wie Sickerplaster. Lasse mich aber auch vom Gegenteil überzeugen, wenn du dazu eine Definition in Gesetzestexten findest.
Zitat:
Original geschrieben von freehold01
Wenn dagegen der Untergrund hinreichend befestigt ist und gesichert ist, dass die bei der Fahrzeugwäsche anfallenden Schmutzabwässer in die Kanalisation gelangen, greift das Verbot des § 47 Abs. 1 S. 1 WHG nicht. Der Bund macht allerdings mit dem Wasserhaushaltsgesetz nur allgemeine Vorgaben für die Wasserwirtschaft und den Gewässerschutz. Der Vollzug des Wasserrechtes erfolgt durch die Budesländer. Unter Berücksichtigung der Wassergesetze der Länder sind letztlich die Gemeinden für die ordnungsgemäße Wasserver- und Abwasserentsorgung verantwortlich. Zusätzliche Anforderungen an die "Autowäsche vor der Haustür" können daher auch die jeweiligen Polizeiverordnungen unter Berücksichtigung des WHG und der Gesetzgebung des zuständigen Landes treffen. In vielen Kommunen wird mittlerweile das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen untersagt. In diesem Zusammenhang sind auch die örtlichen Gegebenheiten, wie Lage im Wasserschutzgebiet und Art des Entwässerungssystems (Trenn-/Mischsystem), zu berücksichtigen.Deshalb müssen sich Bürgerinnen und Bürger, die Näheres über die Rechtssituation in ihrer Gemeinde erfahren wollen, bei den zuständigen Behörden (untere Wasserbehörde) erkundigen, ob auch für ihre Gemeinde eine entsprechende Regelung (Ortssatzung) getroffen wurde.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass aus Umweltsicht prinzipiell zu empfehlen ist, die Fahrzeugwäsche nur in dafür vorgesehenen Waschanlagen vorzunehmen.
Also ganz so einfach ist das nicht. Ob es verboten oder erlaubt ist hängt von den Beschaffenheiten des Bodens, dem Entwässerungssystem und der Gemeindeordnung ab.
Da sit mir jemand zuvorgekommen... 😁
Ich wollte grad, als Beispiel, die Verornung für Bochum, im Auszug, zitieren:
Zitat:
Umwelttip: "Private Autowäsche" (Quelle )
Wer dennoch auf die individuelle Fahrzeugwäsche nicht verzichten will, muss die
nachfolgenden Regeln beachten:
Auf öffentlichen Straßen dürfen Sie die Oberfläche Ihres Fahrzeugs nur mit klarem Wasser,
also ohne Reinigungsmittel waschen. Ein Hochdruckreinigungsgerät darf dabei nicht benutzt
werden.Das Gleiche gilt für private unbefestigte bzw. nur teilweise befestigte Flächen
(Rasengittersteine, Ökopflaster etc.). Auch hier müssen Sie Ihr Kfz nur mit klarem Wasser
waschen, weil kein belastetes Abwasser in den Untergrund versickern darf.Auf befestigten privaten Grundstücken (Pflaster, Asphalt etc.) dürfen Sie biologisch
abbaubare Reinigungsmittel verwenden, allerdings muss die Fläche zur Abwasserentsorgung
an einen Kanal (Misch- oder Schmutzwasserkanal) angeschlossen sein.
Erschießt, für mich z.B., nette Möglichkeiten, da privates Grundstück, gepflasterte Garageneinfahrt und Mischwasserkanal. Jetzt brauche ich nur noch die Zertifikate für meine Waschprodukte.
Gruß
Bernd
Servus,
ist bei uns egal,ich habe mir eine Erlaubniss vom Ordnungsamt Essen geholt. Man soll es nicht glauben kam 2 Tage nach Anfrage via mail. Solange Sichergestellt ist das kein ÖL/Benzin ins Grundwasser gelangt ist es Erlaubt auf befestigten Strassen sein Fahrzeug zu Waschen, wenn das Waschmittel Ökologisch abbaubar ist und sichergestellt ist das das Abwasser in die Kanalisation läuft. Da ich eh optimum No Rinse Wäsche mache,kann ich die Wagen vor der Haustür waschen. Öko Siegel ist ja drauf,zumindest das Amerikanische ,Öhmmm😎
Sollte also die Rennleitung mal nachfragen habe ich das schreiben im Handschuhfach. Es ist aber von Gemeinde/Stadt unterschiedlich geregelt.
Gruß aus Essen Thorsten
*kopf - tisch - aua*
mehr fällt mir zu dem "girl" nicht ein....