Mehrwertsteuersenkung - was ist mit meiner Bestellung?
So, die GroKo hat beschlossen, die MWSt. vom 01.07. bis 31.12.20 von 19% auf 16% zu senken. Da wird Auswirkungen auf laufende Bestellungen haben.
In Erwartung der Diskussionen hierzu schon einmal dieser Thread.
Ein paar allgemeine Hinweise mit meinem Kenntnisstand:
- Geleistete Anzahlungen werden zum Zeitpunkt der Zahlung versteuert (Istprinzip).
- Die Umsatzsteuer (MWSt) entsteht zu dem Zeitpunkt der Leistungserbringung.
- Bei privatem Kauf zählt der vereinbarte Bruttopreis. Bei Firmen wird in der Regel der Nettopreis vereinbart, da der Unternehmer in der Regel ja Vorsteuerabzug hat
Und was meint ihr?
42 Antworten
Zitat:
@Magnum_KS schrieb am 5. Juni 2020 um 21:59:20 Uhr:
Dürfen Händler beim Verkauf überhaupt 19% ansetzen wenn der gesetzlich auf 16% ist ??
Dürfen sie sicherlich nicht. Aber sie können den Nettopreis hochsetzen damit Brutto wieder der gleiche Endpreis rauskommt. Kann ich mir aber nicht vorstellen das dies so einfach ist.
Ich habe zB gerade die Auftragsbestätigung erhalten für meinen vor 6 wochen bestellten XC40 Recharge Inscription. Dort ist explizit der Fahrzeugpreis ohne Mehrwertsteuer und der Endpreis zuzüglich 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen. Bei der Rechnungsstellung muss aber der aktuell gültige Merhwertsteuersatz berücksichtig werden. Das gleiche gilt für den Leasingvertrag.
Bei der Lieferung im September wären das 16% MwSt und das würde beim Bruttopreis ca. 1.700 Euro ausmachen - Also nicht ganz ohne, wie sich das auf die Leasingrate auswirkt weiß ich auch nicht. Da gibt es noch zu viele wenns und abers. Ich denke da werden sich die diversen Rechtsabteilung der Automobilhersteller gerade heftigst den Kopf zerbrechen wie das alles Rechtskonform (oder Geldbeutelkonform) umzusetzen ist. 😁
Grüßle Andi
Meine lieben Freunde, das ist alles Glaskugel Leserei auch wenn ihr Änderungen adaptiert oder rudimentär gesetzliche Regelung versucht anzuwenden. Solange es keine Anwendungsenttscheidung aus dem Bundesfinanzministerium gibt weiß keiner wie die Änderung des Mehrwertsteuersatz konkret behandelt wird.
Wahrscheinlich ist, dass es Firmenkunden eh kaum interessiert und bei Privatkunden das Datum der Rechnungsstellung relevant wird.
Es ist ja schon etwas länger her, dass die MwSt. geändert wurde, aber wer sich noch daran erinnern kann, da gab es nicht wirklich viele Probleme. Bis auf dass, dass alles teurer wurde 🙂
Die gültig MwSt. ist die, die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung also Rechnungsdatum bzw. Leistungsdatum gilt. Jede ordentliche Rechnung weißt Nettobetrag + MwSt. aus, der Netto-Betrag ist der, der im entsprechenden Angebot und der Auftragsbestätigung aufgeführt ist. Für private Käufer wird das Auto 3% billiger, zahlt der Staat, beim gewerblich ist es egal.
Fürs Leasing, CbV usw., auch für die bereits bestehenden Verträge, gibt das genauso.
Vermutlich aber nicht bei bestehenden Ratenkauf-Verträgen, da müsste die MwSt. zum Zeitpunkt des Kaufes fällig gewesen sein.
Und wir ITler haben wieder den ganzen Aufwand, alles am 30.06. und 31.12. um zustellen. 🙂 🙂
Für alle, die rechtliche Klarheit wollen: es gilt das Datum der Leistungserbringung und NICHT das, der Rechnungsstellung. Das ist im UStG eindeutig geregelt. Bestehende Rechnungen mit bereits erbrachter Leistung werden entsprechend angepasst. Eigentlich recht einfach. Ein minimaler Vorteil also für alle, die ihr Auto nach dem 30.06. erhalten. Umgekehrt wird es natürlich nach dem 31.12. wieder teurer 😉
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Es sei denn, in der entsprechenden UStRichtlinie zur Umstellung durch das BMF steht was anderes (#Glaskugelmodus).
Haufe hat hier alles schön erklärt. Allerdings aus Unternehmersicht. Für den Privatkunden ergibt sich daraus aber auch einiges Interessantes.
Nach meinem Verständnis der dort gelisteten Informationen ist es so:
Vertragsabschluss vor dem 01.07.2020 und Lieferung/Leistungserbringung ab dem 01.07.2020: Der zu zahlende Betrag wird von 19% auf 16% MwSt gesenkt.
Vertragsabschluss und Lieferung/Leistungserbringung nach dem 01.07.2020: Der Verkäufer darf seinen Nettopreis so hochsetzen, dass wieder der "alte" Bruttopreis erreicht wird, oder er lässt den Nettopreis unverändert und der Kunde erhält einen niedrigeren Bruttopreis. Hier ist das Verhandlungsgeschick des Kunden gefragt.
Für mich bedeutet dies, dass ich möglichst jetzt Verträge abschließe, in denen explizit der Nettopreis und der MwSt-Betrag/-Satz ausgewiesen sind. Besser noch: Ich lasse mir die Reduzierung des geschuldeten Betrags durch die Senkung der MwSt schriftlich zusichern.
Beispiel: Auto kostet 40.000 EUR brutto mit 19% MwSt. Ich zahle im Juni 50% an = 20.000 EUR. Auslieferung erfolgt im Juli, dann wird auch der Restbetrag fällig. Zur Lieferung gelten nur noch 16% MwSt, das sind ca. 1.000 EUR weniger, also schulde ich nur noch 39.000 EUR. Damit werden bei der Restzahlung bei Übergabe 19.000 EUR gezahlt. Der Händler erhält den vereinbarten Nettopreis und ich profitiere zu 100% von der MwSt-Senkung.
VG
Martin
@Alfa.Tiger so einfach wird es nicht gehen im wirklichen leben, du kaufst das auto für 40T€ zahlst 20T € an und im Juli die restlich 20T€,er wird argumentieren das die 40T€ so vereinbart waren ,und fertig ist der Lack
Wenn ich nach der o.a. Systematik vorgehe, stellt sich die Frage, wann was bekannt war. War die Vereinbarung für dem 4.6.2020 geschlossen, dann war vereinbart: 33.613 € zzgl. gesetzl. MwSt. (damals 19%). Und das wandelt sich jetzt in 33.613 € zzgl. 16% = 38.994,56 €. Ist die Vereinbarung nach dem 04.06., wird man diskutieren müssen was hätte vereinbart werden sollen. War da klar, dass die MwSt. abgesenkt wird und nur ein Bruttobetrag vereinbart, wäre es mutmaßlich eine nicht lautere Vereinbarung, da im Angebot die MwSt. hätte ausgewiesen sein müssen. Stand da 19%, dann wie oben, stand da "inkl. der jeweils gültigen MwSt." wäre ich für 40.000 €.
Teilzahlungen, wie Martin beschreibt, lösen in dem Falle ja keine MwSt.-Pflicht aus, sondern dienen nur dem Lieferanten als Finanzierung.
Im Kaufvertrag steht der NLP; Lieferung nach dem 1.7. 16% und fertig, genau so einfach ist das. Meine Frau ist selbstständig und für sie, die Bilanzbuchhalterin und den Steuerberater ist es der absolute Horror. Es profitieren ohnehin nur alle vor der Ankündigung, da die NLPs jetzt natürlich angeglichen werden (und nach dem 31.12. auch garantiert nicht mehr gesenkt werden, das kennen wir ja von der Euroumstellung). Auch als es damals mit der MwSt von 16 auf 19 ging, hat der Handel reagiert und der Verbraucher die Zeche gezahlt. Das muss man in einer Marktwirtschaft so akzeptieren. Bei 40t Ökken fällt das auch auf 😉
Hallo zusammen,
wenn ich es richtig mitbekommen habe, wird hier immer von neuen Waren gesprochen, die vor oder nach dem 1. Juli gehandelt/ausgeliefert werden. Aber was ist z.B. mit Gebrauchtfahrzeugen, die heute beim Händler stehen, die er zu den alten Bedingungen "eingelagert" hatte?
Ich war die letzten Tage bei mehreren (Volvo)-Händlern wg. Anschaffung eines "jungen Gebrauchten".
- Einer sagte: "Klar da gehen jetzt nochmal 3% runter, bei Lieferung ab Juli ! Evtl. müssen wir den Vertag aber auf den Zeitraum nach 1.7. datieren."
- Ein anderer meinte: Nein, das spielt bei Gebrauchten keine Rolle, da wurde ja bei der Inzahlungnahme auch schon 19% angesetzt.
Was ist nun richtig?
Die Mehrwertsteuer wird auf den Verkaufspreis zum Tage der Lieferung / Leistung berechnet. Fertig.
Es ist egal, wann er ihn gekauft hat. Sofern er ihn von einer Firma gekauft hat, steht er zum Nettopreis auf dem Hof und die zum Zeitpunkt des Verkaufs gültige Mehrwertsteuer wird drauf gerechnet. Anders sieht es aus, wenn er ihn von privat gekauft hat, dann steht er brutto auf dem Hof. Er musst lediglich eine Differenz-Besteuerung machen, soll heißen er musst Mehrwertsteuer für den Gewinn abführen, weißt aber keine Mehrwertsteuer in der Rechnung aus. In dem Falle macht er minimal mehr Gewinn.
Vielen Dank HamburgerJunge66,
d.h. wenn das Fahrzeug nur als Vorführwagen auf das Autohaus zugelassen war, und jetzt auf mich als Privatmann übergeht, dann wird erst jetzt die volle MwSt fällig, was nach dem 1. Juli die 16% wären, richtig ?
Zitat:
@kbn schrieb am 23. Juni 2020 um 08:52:46 Uhr:
Vielen Dank HamburgerJunge66,
d.h. wenn das Fahrzeug nur als Vorführwagen auf das Autohaus zugelassen war, und jetzt auf mich als Privatmann übergeht, dann wird erst jetzt die volle MwSt fällig, was nach dem 1. Juli die 16% wären, richtig ?
Eigentlich kann Dir das als Privatperson egal sein, denn der Händler nennt immer ein Bruttopreis. Je niedriger desto besser 🙂. Einfach vom letzen Bruttopreis nochmals 3 % abzeihen und das als Gegenvorschlag nennen 🙂
Wie der Händler dann selber dann mit der MwSt umgeht ist seien Sache.
Zitat:
@kbn schrieb am 23. Juni 2020 um 08:52:46 Uhr:
wenn das Fahrzeug nur als Vorführwagen auf das Autohaus zugelassen war, und jetzt auf mich als Privatmann übergeht, dann wird erst jetzt die volle MwSt fällig, was nach dem 1. Juli die 16% wären, richtig ?
Jo, genau so. Aber wie schon von Vorredner geschrieben, der Händler spricht mit dir über einen brutto Preis. Ob der die Minderung der Mehrwertsteuer an dich weiter gibt oder mehr dran verdient, bleibt ihm überlassen. Oder dir, wenn du nicht kaufst.
Der ist nicht gezwungen es weiter zu geben. Nur richtig ausweisen muss er es in der Rechnung.
Das kommt schon auch darauf an, was im Angebot steht. Steht da ein Angebot mit Angabe des Nettopreises und zzgl. der auch ausgewiesenen gesetzlichen Umsatzsteuer, dann würde ich ihm die 3% mehr bei Lieferung im Juli nicht geben.
Das Konjunkturpaket hat den Sinn, den Verkauf durch einen günstigeren Preis für den Käufer anzukurbeln. Nicht die Taschen des Händlers voller zu machen, indem er das ausnutzt. Es ist eine Maßnahme die die Automobilindustrie durch Ankurbeln des Kaufinteresses auch unterstützen soll. Wenn die Händler das ausnutzen, werden sie ihrem schon nicht so guten Ruf gerecht, das würde ich als Kunde auf keinen Fall durchgehen lassen.