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Mehrwertsteuersenkung - was ist mit meiner Bestellung?

Volvo
Themenstarteram 4. Juni 2020 um 10:47

So, die GroKo hat beschlossen, die MWSt. vom 01.07. bis 31.12.20 von 19% auf 16% zu senken. Da wird Auswirkungen auf laufende Bestellungen haben.

In Erwartung der Diskussionen hierzu schon einmal dieser Thread.

Ein paar allgemeine Hinweise mit meinem Kenntnisstand:

- Geleistete Anzahlungen werden zum Zeitpunkt der Zahlung versteuert (Istprinzip).

- Die Umsatzsteuer (MWSt) entsteht zu dem Zeitpunkt der Leistungserbringung.

- Bei privatem Kauf zählt der vereinbarte Bruttopreis. Bei Firmen wird in der Regel der Nettopreis vereinbart, da der Unternehmer in der Regel ja Vorsteuerabzug hat

Und was meint ihr?

42 Antworten

Ich denke ein Händler sollte sich hier kulant verhalten können - ja es ist im Vertrag sicherlich ein Bruttopreis drin (hab lange kein Auto mehr gekauft), aber ebenso steht dort ja oft (immer?) auch ein Netto-Preis und "inkl. der ges. MWSt" o.ä. drin.

 

Da die MWSt für den Händler an sich nur ein durchlaufender Posten ist, hätte er per se keinen Nachteil daraus, dir einen Preis zu dem 16%-Satz zu machen - außer er nutzt das entgegen den von der Regierung nahegelegten Bitte (mehr ist es nicht), um die 3 Prozentpunkte DIfferenz als zusätzlichen Deckungsbeitrag einzusacken ... auf jeden Fall ist das Ganze ein spannendes Thema ... und bei den Preisen eines PKW - gerade bei Neuwagen oder neuen Gebrauchten - durchaus eine nennenswerte Ersparnis ...

Würde mich auch interessieren, da ich folgende Konstellation im Bekanntenkreis habe:

Auto gekauft im Februar - Auslieferung im Juli: Gilt da da die höhere MwSt oder die Neue (Privatkauf) ? Was ist massgebend: Vertrags- oder Liefertermin?

Die Mehrwertsteuer wird mit Ablauf des Voranmeldezeitraums fällig. Bestellung im Februar ist bereits angemeldet, also voller Satz. Kunden, die jetzt bestellen sollten mit der Unterschrift bis Juli warten.

Gruß Thomas

Themenstarteram 4. Juni 2020 um 11:17

Ich sehe als Laie folgende Möglichkeiten:

- Als Vorsteuerabzugsberechtigter Firmenkunde sollte der Bruttopreis entsprechend sinken, wenn die Leistungserbringung zwischen 01.07. und 31.12 liegt

Als Privatkunde kann ich mir zwei Varianten vorstellen:

- der Händer ist fair und gibt die MWSt-Senkung weiter

- der Händler adaptiert den Nettopreis so, dass der ggü. dem Privatkunden relevante BLP wieder erreicht wird

Zitat:

@erbirn schrieb am 4. Juni 2020 um 13:03:41 Uhr:

Was ist massgebend: Vertrags- oder Liefertermin?

Nach meinem Wissen (+ Erfahrung bei der Erhöhung von 16% auf 19% damals) ist es so, daß ausschlaggebend ist, was im Kaufvertrag bzw. den AGB's steht.

Steht dort etwas in der Art: xxx€ zuzüglich der zur Leistungserbringung gültigen MwSt. hatte ich damals Pech, Du jetzt Glück.

Edit: Bin privater Barzahler

Achtung: Rein rechtlich ist das Datum der Rechnung entscheidend. Alles andere könnte nach- oder zurückgezahlt werden (auch steuerlich).

Zitat:

@Eifel-Elch schrieb am 4. Juni 2020 um 13:50:16 Uhr:

Achtung:

Sag ich doch ;)

Zitat:

@danfried schrieb am 4. Juni 2020 um 15:06:10 Uhr:

Zitat:

@Eifel-Elch schrieb am 4. Juni 2020 um 13:50:16 Uhr:

Achtung:

Sag ich doch ;)

mein Einwand war auch auf den Unterschied Rechnung/Leistungserbringung des Vorposters bezogen :D

am 4. Juni 2020 um 16:04

Dazu eine Frage als Privatperson:

 

 

Beim Verkauf (als Privatperson) hat die reduziere Mwst keine Auswirkung oder?

Der Kaufpreis müsste aber günstiger werde oder? (Wenn der Händler die Reduktion der Mwst weiter gibt)

 

Fazit: Vorteil für mich und ich warte bis Juli oder?

Zitat:

@850R96 schrieb am 4. Juni 2020 um 13:16:06 Uhr:

Die Mehrwertsteuer wird mit Ablauf des Voranmeldezeitraums fällig. Bestellung im Februar ist bereits angemeldet, also voller Satz. Kunden, die jetzt bestellen sollten mit der Unterschrift bis Juli warten.

Gruß Thomas

Hallo Thomas,

Warum sollte meine Bestellung bereits zu einer USt-Zahlung geführt haben ?

Es gab noch keine Rechnung die ich bezahlt habe.

In der UStVA werden getätigte Umsätze angemeldet für die es eine Rechnungslegung gab.

Rein fiskalisch interessieren also nur die in Rechnung gestellten Umsätze und keine theoretischen aus einer Bestellung.

 

S.

am 4. Juni 2020 um 20:13

Eine Umsatzsteuer wird bei Zahlung oder Leistungserbringung fällig, je nachdem was eher ist. Der Händler muss für den Monat die Umsatzsteuer melden, in dem der vorgenannte Fall eintritt.

Bei einer Anzahlung nur für den geleisteten Betrag, den Rest bei Leistungserbringung, egal wann die Rechnung gestellt wird. Und ggfs. Auch mit unterschiedlichen Steuersätzen.

 

Normalerweise wird im Kaufvertrag auf evtl. Änderungen der Umsatzsteuer verwiesen, auch wenn man davon ausgeht dass die Steuer hoch geht.

 

Das hat nicht nur fair des Händlers zu tun sondern mit der Einhaltung des Steuerrechts, wenn er die Steuer mit 16% ausweist.

Zitat:

@850R96 schrieb am 4. Juni 2020 um 13:16:06 Uhr:

Die Mehrwertsteuer wird mit Ablauf des Voranmeldezeitraums fällig. Bestellung im Februar ist bereits angemeldet, also voller Satz. Kunden, die jetzt bestellen sollten mit der Unterschrift bis Juli warten.

Gruß Thomas

Wie meldest du Umsatzsteuer an, für etwas, was noch keine Rechnung hat? ;)

Umsatzsteuer ist mit der Rechnung fällig. Die Rechnung enthält die zum Rechnungsstellungsdatum gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

Für umsatzsteuerabzugsberechtigte Unternehmen gibt es schlicht keine Relevanz. Die entsprechenden Leasingraten sind ja ebenfalls auf Basis netto berechnet, sollte also auch kein Auswirkung haben.

Beim Privatkauf ist es wirklich schwer zu sagen, man müsste hier genau die Verkaufsbedingungen studieren. Leider ist bei den Neuwagen-Verkaufsbedingungen nach VDA/ZDK der Punkt "II. Preise" oft nur mit "..." herausgeklammert - es scheint da keine einheitliche Regelung zu geben. Bei einigen Autohäusern findet man aber auch die klar formulierte Regelungen "zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer" - das ist in meiner Sicht eindeutig, kann aber ein Anwalt sicher verbindlicher sagen. ;)

Vielleicht kann ein PRIVAT-Käufer mal eine neutralisierte Bestellung/AB inkl. Bedingungen einstellen?

Ein schönes Thema für das Jahresende will ich schon mal vorweg nehmen: Wenn ein Wagen nicht mehr in 2020 geliefert wird, werden wir die umgekehrte Diskussion führen. :D:D:D

Zitat:

@HamburgerJunge66 schrieb am 4. Juni 2020 um 22:13:02 Uhr:

Eine Umsatzsteuer wird bei Zahlung oder Leistungserbringung fällig, je nachdem was eher ist. Der Händler muss für den Monat die Umsatzsteuer melden, in dem der vorgenannte Fall eintritt.

Bei einer Anzahlung nur für den geleisteten Betrag, den Rest bei Leistungserbringung, egal wann die Rechnung gestellt wird. Und ggfs. Auch mit unterschiedlichen Steuersätzen.

Normalerweise wird im Kaufvertrag auf evtl. Änderungen der Umsatzsteuer verwiesen, auch wenn man davon ausgeht dass die Steuer hoch geht.

Das hat nicht nur fair des Händlers zu tun sondern mit der Einhaltung des Steuerrechts, wenn er die Steuer mit 16% ausweist.

Anzahlungen sind Durchlaufer, die Versteuerung erfolgt auf Grund der Rechnung und der dort ausgewiesenen USt. Die Anzahlung mindert auf der Rechnung nur die Restzahlung, nicht aber den Rechnungsbetrag. Und wenn der Händler dort (irrtümlich) einen höheren Steuersatz anführt - z.B. weiter die 19 statt 16 % - dann schuldet er auch diesen höheren Satz auf Grund der Rechnung. Maßgeblich ist daher ausschließlich die Rechnung, das Rechnungsdatum und die ausgewiesene USt. Die Rechnung könnte aber vom Aussteller korrigiert werden, wenn er auf Fehler draufkommt.

am 5. Juni 2020 um 19:59

Dürfen Händler beim Verkauf überhaupt 19% ansetzen wenn der gesetzlich auf 16% ist ??

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