Mehrwertsteuer Senkung Einfluss Leasingrate
Frage an die Spezialisten, angenommen Neuabschluss Leasing im Juli.
Hat die von der Bundesregierung geplante MWST Senkung Einfluss auf die LR während der gesamten Laufzeit oder nur von Juli bis Dezember 2020?
Danke und Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@egon1971 schrieb am 4. Juni 2020 um 19:01:59 Uhr:
Der Beitrag hatte nun mal Leasing als Basis. Da wird es wohl noch erlaubt sein zu sagen, dass generell die Kosten und Risiken bei jeder Art von Finanzierung höher sind, als bei Barzahlung.
Diese Annahme ist grundfalsch. Beispiele:
1. Es gibt Leasingangebote, bei denen die monatliche Leasingrate geringer ausfällt als der tatsächliche Wertverlust des Fahrzeugs. Verlierer ist hier der Barzahler.
2. Auch im Falle einer Finanzierung können die Finanzierungskosten so gering ausfallen, das es sich nicht lohnt, das Produkt Bar zu bezahlen. Das hierdurch freigewordene Kapital kann ich dann ggfls. sinnvoller investieren.
3. Risiko: Das Restwertrisiko beim Leasing hat der Leasinggeber, nicht der Nehmer (=Käufer)
Und jetzt dazu mal ein Beispiel aus dem echten Leben:
Ich habe bisher alle Fahrzeuge gekauft und nach ca. drei bis vier Jahren in Eigenregie wieder verkauft.
Im März habe ich zum ersten mal ein Neufahrzeug (330d, Barpreis 62k) geleast.
Warum?
Weil in der momentanen politischen Lage keine Sau sagen kann, welche Lustigen Einfälle unsere Ökofuzzies in den nächsten drei Jahren noch haben werden. Es ist gut möglich, das im März 2023, wenn mein Leasing ausläuft, kein Mensch mehr einen Diesel mit 3l Hubraum kauft - oder nur zu absurd niedrigen Preisen.
Somit liegt das Restwert- und Vermarktungsrisiko bei BMW.
Ich kann die Karre in drei Jahren entspannt auf den Hof stellen und mich für ein Neufahrzeug entscheiden, welches zu den im Jahr 2023 geltenden Rahmenbedingungen die für mich wirtschaftlichste (und fahrfreudigste) Variante darstellt. Fertig.
Und schlussendlich: Was ist am Fahrzeugleasing (=Miete) schlecht? Ich zahle pro Monat die tatsächliche Nutzung bzw. den Wertverlust des Fahrzeugs. Bei Wohnungen das normalste der Welt, beim Auto stellen sich dem konservativen Deutschen die Nackenhaare hoch.
Und by the Way:
Wenn jemand 1000 Euro im Monat für ein Auto übrig hat, kann er 5 Jahre die obigen 62k ansparen und solange kein Auto fahren um dann mit dem dreiminütigen Gefühl der Überlegenheit über alle Leasing- und Finanzierungsnehmer die Karre Bar bezahlen - oder er geht morgen ins Autohaus und least die Karre für 600 Euro im Monat. So what?
Leasing ist eine legitime Form der Fahrzeugnutzung - und kein Hartz IV fürs Autofahren...
58 Antworten
Zitat:
@Sattler120i schrieb am 5. Juni 2020 um 07:18:18 Uhr:
Zitat:
@egon1971 schrieb am 4. Juni 2020 um 19:01:59 Uhr:
Der Beitrag hatte nun mal Leasing als Basis. Da wird es wohl noch erlaubt sein zu sagen, dass generell die Kosten und Risiken bei jeder Art von Finanzierung höher sind, als bei Barzahlung.Diese Annahme ist grundfalsch. Beispiele:
1. Es gibt Leasingangebote, bei denen die monatliche Leasingrate geringer ausfällt als der tatsächliche Wertverlust des Fahrzeugs. Verlierer ist hier der Barzahler.
2. Auch im Falle einer Finanzierung können die Finanzierungskosten so gering ausfallen, das es sich nicht lohnt, das Produkt Bar zu bezahlen. Das hierdurch freigewordene Kapital kann ich dann ggfls. sinnvoller investieren.
3. Risiko: Das Restwertrisiko beim Leasing hat der Leasinggeber, nicht der Nehmer (=Käufer)
Und jetzt dazu mal ein Beispiel aus dem echten Leben:
Ich habe bisher alle Fahrzeuge gekauft und nach ca. drei bis vier Jahren in Eigenregie wieder verkauft.
Im März habe ich zum ersten mal ein Neufahrzeug (330d, Barpreis 62k) geleast.
Warum?
Weil in der momentanen politischen Lage keine Sau sagen kann, welche Lustigen Einfälle unsere Ökofuzzies in den nächsten drei Jahren noch haben werden. Es ist gut möglich, das im März 2023, wenn mein Leasing ausläuft, kein Mensch mehr einen Diesel mit 3l Hubraum kauft - oder nur zu absurd niedrigen Preisen.
Somit liegt das Restwert- und Vermarktungsrisiko bei BMW.
Ich kann die Karre in drei Jahren entspannt auf den Hof stellen und mich für ein Neufahrzeug entscheiden, welches zu den im Jahr 2023 geltenden Rahmenbedingungen die für mich wirtschaftlichste (und fahrfreudigste) Variante darstellt. Fertig.Und schlussendlich: Was ist am Fahrzeugleasing (=Miete) schlecht? Ich zahle pro Monat die tatsächliche Nutzung bzw. den Wertverlust des Fahrzeugs. Bei Wohnungen das normalste der Welt, beim Auto stellen sich dem konservativen Deutschen die Nackenhaare hoch.
Und by the Way:
Wenn jemand 1000 Euro im Monat für ein Auto übrig hat, kann er 5 Jahre die obigen 62k ansparen und solange kein Auto fahren um dann mit dem dreiminütigen Gefühl der Überlegenheit über alle Leasing- und Finanzierungsnehmer die Karre Bar bezahlen - oder er geht morgen ins Autohaus und least die Karre für 600 Euro im Monat. So what?Leasing ist eine legitime Form der Fahrzeugnutzung - und kein Hartz IV fürs Autofahren...
Sehe ich genau so. In der heutigen schnelllebigen Zeit, wo sich andauernd irgendwelche Bestimmungen ändern, ist Leasing sicher die bessere Wahl.
Jeder hat seine Beweggründe, ein Fahrzeug nicht bar zu kaufen. Darunter sind sicherlich auch Personen, denen die Ersparnisse für einen Kauf fehlen. Bei mir ist es der leidige Wiederverkauf nach 3 Jahren und 90 tkm, den ich mir sparen möchte. Zumal der gezahlte Wertverlust meiner letzten Leasingfahrzeuge unter dem realen Wertverlust lag, wie der Händler beim Verkauf schmerzlich erfahren durfte.
In meinem Vertrag ist die Nettoleasingrate Vertragsgrundlage. Darauf wird dann der in dem jeweiligen Monat gültige USt.-Satz berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Für die Hersteller und Leasingbanken ist es letztlich ja fast ein Nullsummenspiel, da in dem Zeitraum ja auch alle Fertigungsteile und angekauften Fahrzeuge mit 16% Vorsteuer besteuert werden.
Es gibt hier kein generelles Richtig oder Falsch, letztendlich bleibt es immer eine Einzelfallentscheidung, die man mit spitzem Bleistift durchrechnen muß
Zitat:
@Sattler120i schrieb am 5. Juni 2020 um 07:18:18 Uhr:
Diese Annahme ist grundfalsch. Beispiele:1. Es gibt Leasingangebote, bei denen die monatliche Leasingrate geringer ausfällt als der tatsächliche Wertverlust des Fahrzeugs. Verlierer ist hier der Barzahler.
2. Auch im Falle einer Finanzierung können die Finanzierungskosten so gering ausfallen, das es sich nicht lohnt, das Produkt Bar zu bezahlen. Das hierdurch freigewordene Kapital kann ich dann ggfls. sinnvoller investieren.
3. Risiko: Das Restwertrisiko beim Leasing hat der Leasinggeber, nicht der Nehmer (=Käufer)
Zu 1.) ja diese Angebote gibt es, ich habe gerade letzten Samstag den ersten Leasingwagen für die Fa. einen Ford Puma abgeholt. Der ist als Übergangslösung für 24 Monate mit 15 tkm pro Jahr geleast. Die Summe der Leasingraten wird wohl geringer sein, als der Wertverlust in dieser Zeit.
Zu 2.) Das mit dem freigewordenen Kapital "sinnvoller" investieren, ist immer so eine Sache, denn letztendlich ist es eine Wette auf die Zukunft. Das ist in den letzten Jahren sicher gut gegangen, aber es gibt keine Sicherheit, dass das immer so ist. Und vor allem erhöht Leasing auch die monatlichen Fixkosten.
Gerade in den letzten Monaten hatten wir so eine Situation, die ich meine. Wenn da einer sein Geld "sinnvoller" angelegt hatte und dann durch Kurzarbeit nur noch 60% des Nettos hatte, wurde es übel. Hätte er dann bei deutlich gesunkenen Börsenkursen was verkaufen müssen, um die Leasingraten zahlen zu können, wäre er doppelt in den A... gekniffen.
Zu 3.) Da bin ich vollkommen bei Dir. Man hat kein Restwertrisiko und muss sich auch um den Verkauf keine Gedanken machen. Wenn der o.g. Puma in zwei Jahren zurückgeht, wird er vorher zum Aufbereiter gebracht und dann beim Händler auf den Hof gestellt.
Ich habe für mich im gewerblichen Bereich kein Problem zu leasen, wenn es unterm Strich günstiger ist als Kaufen. Im Privatbereich, bei den Spielzeugen kaufe ich weiterhin. Ein Hobby sollte bezahlt sein. Und hier kommt mir tatsächlich die Senkung der MWSt. zu Gute. Ich werde im August einen Carrera4 im Alter von 3 Monaten übernehmen und die reduzierte MWSt. spart mir da knapp 3.000 €.
XF-Coupe
Ich habe meinen konkreten Fall jetzt mal einem befreundeten Steuerberater geschickt und lasse Euch gerne an der Antwort teilhaben, wenn es interessiert. Leider habe ich auf den letzten Seiten noch keine abschließende Antwort bzgl. meiner Konditionen finden können.
Ich habe vor einigen Monaten einen Leasingvertrag für mein neues Auto unterschrieben. Die Auslieferung erfolgt im August. Ich leiste eine Sonderzahlung von 15000€ und zahle zusätzlich eine monatliche Leasingrate. Leasingdauer 36 Monate.
Ich möchte einfach nur wissen, ob ich von der MwSt-Senkung überhaupt profitiere, ob es nur die Leasingraten von 7-12/20 betrifft, auch die Sonderzahlung, die im August fällig ist und wenn, vollumfänglich oder anteilig.
Wenn ich mehr weiß, lasse ich es Euch gerne wissen. Falls es jemand sicher weiß, würde ich mich aber auch hier über eine Info freuen.
Ähnliche Themen
Steht doch im Leasingvertrag. Dort gibt es normalerweise einen Passus hinsichtlich Änderung der MwSt. - zumindest in meinem ist das so. Die MwSt wird in jedem Monat mit dem jeweiligen Satz berechnet und die sonderzahlung wird anteilig auf die Monate umgerechnet.
Zitat:
@netsrac67 schrieb am 9. Juni 2020 um 09:21:35 Uhr:
Steht doch im Leasingvertrag. Dort gibt es normalerweise einen Passus hinsichtlich Änderung der MwSt. - zumindest in meinem ist das so. Die MwSt wird in jedem Monat mit dem jeweiligen Satz berechnet und die sonderzahlung wird anteilig auf die Monate umgerechnet.
Danke für Deinen Beitrag, aber geklärt ist es wohl nicht. Zumindest hat mein Freund (Steuerberater) mir gerade mitgeteilt, daß die MwST-Senkung sich auf die komplette Sonderzahlung bezieht, da diese ja auch komplett in dem Zeitraum bezahlt wird, in dem die MwSt erniedrigt ist.
Ich habe jetzt einfach mal meinem MB-Kontakt gemailt und gefragt, wie die das handhaben wollen.
Die Anzahlung ist ja im Prinzip eine Vorabüberweisung eines Teiles deines gesamten Leasingbetrages. Deine monatlichen Kosten reduzieren sich. Verlängerst du dein Leasing um X Tage/Wochen, so steigt deine Rate danach deutlich an, weil sich die Diskontierung, welche für 36 Monate ausgelegt war, dann beendet ist.
Beispiel:
10.000€ Anzahlung
36 Monate Laufzeit
Leasingrate 500€
Das Auto kostet dann rechnerisch im Monat also 500+(10000/36)= 500+277,78= 777,78€. Benötigst du dein Auto einen Monat länger, so steigt deine Rate direkt auf 777,78€, da die anteilige Zahlung auf 36 und nicht auf 37 Monate geleistet wurde.
In den Monaten mit der reduzierten Mwst. berechnet dir die Leasinggesellschaft auch nur 16%. In den übrigen Monaten sind es dann wieder 19%.
Ja, für mich klingt das auch logisch und die Aussage des Steuerberaters hat mich gewundert. Allerdings hat ein weiterer Steuerberater das auch so bestätigt. Keine Ahnung, es geht ja sowieso nicht um riesige Beträge, ich warte mal ab, was mir das Autohaus mitteilt. Danke erstmal...
Zitat:
@645ci-coupe schrieb am 9. Juni 2020 um 14:28:56 Uhr:
Die Anzahlung ist ja im Prinzip eine Vorabüberweisung eines Teiles deines gesamten Leasingbetrages. Deine monatlichen Kosten reduzieren sich. Verlängerst du dein Leasing um X Tage/Wochen, so steigt deine Rate danach deutlich an, weil sich die Diskontierung, welche für 36 Monate ausgelegt war, dann beendet ist.Beispiel:
10.000€ Anzahlung
36 Monate Laufzeit
Leasingrate 500€Das Auto kostet dann rechnerisch im Monat also 500+(10000/36)= 500+277,78= 777,78€. Benötigst du dein Auto einen Monat länger, so steigt deine Rate direkt auf 777,78€, da die anteilige Zahlung auf 36 und nicht auf 37 Monate geleistet wurde.
In den Monaten mit der reduzierten Mwst. berechnet dir die Leasinggesellschaft auch nur 16%. In den übrigen Monaten sind es dann wieder 19%.
Hab ich weiter oben ebenfalls schon mal erklärt.
Zitat:
@netsrac67 schrieb am 9. Juni 2020 um 11:47:34 Uhr:
Dann irrt dein StB. Die sonderzahlung wird anteilig auf die Laufzeit verteilt
Diese pauschale Antwort ist nicht korrekt.
Korrekt ist, daß unterschiedliche Leasinggeber es unterschiedlich handhaben.
Variante 1 ist, die Anzahlung auf die Monatsraten der Laufzeit zu verteilen.
Variante 2 ist, mit der Anzahlung den Kaufpreis zu reduzieren und dann die Leasing Rate auf Basis der Differenz von Kaufpreis zu Restwert zu berechnen.
Ich habe bereits beide Varianten erlebt.
Bei Variante 2 wird definitiv der volle Betrag der Sonderzahlung mit reduzierter Mehrwertsteuer kalkuliert.
Deine Variante 2 ist dann aber keine „Leasingsonderzahlung“ mehr, sondern eine Vorab-Reduzierung des Kaufpreises zwischen dir und dem Händler, also quasi wie ein Rabatt. Der Händler bekommt dann von der Leasinggesellschaft dementsprechend auch nur den niedrigeren Preis bezahlt und diese kalkuliert die Raten entsprechend niedriger.
Allerdings stellt sich da für mich die Frage, wie sich das Eigentum des Fahrzeugs hier regelt. Normalerweise kauft eine Leasinggesellschaft ja das Fahrzeug auf eigene Rechnung voll und verleast es dann entsprechend und wird damit auch alleiniger Eigentümer. Praktisch wird das durch Überlassung des Fahrzeugbriefs dann auch dargestellt.
Bei deinem Modell entsteht eine Mischform, weil dir das Fahrzeug ja anteilig gehört. Ich kann wirklich nicht glauben, dass ein Leasinggeber sich auf sowas einlässt, wenn es steuerrechtlich überhaupt zulässig ist. Wenn du Privatkunde bist, ist für deinen Anteil später keine MWSt. mehr ausweisbar, für den Restwert, den die Leasing in den Büchern hat aber schon? Wie soll das gehen? 🙄
mfg, Schahn