Mehrwertsteuer Senkung Einfluss Leasingrate
Frage an die Spezialisten, angenommen Neuabschluss Leasing im Juli.
Hat die von der Bundesregierung geplante MWST Senkung Einfluss auf die LR während der gesamten Laufzeit oder nur von Juli bis Dezember 2020?
Danke und Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@egon1971 schrieb am 4. Juni 2020 um 19:01:59 Uhr:
Der Beitrag hatte nun mal Leasing als Basis. Da wird es wohl noch erlaubt sein zu sagen, dass generell die Kosten und Risiken bei jeder Art von Finanzierung höher sind, als bei Barzahlung.
Diese Annahme ist grundfalsch. Beispiele:
1. Es gibt Leasingangebote, bei denen die monatliche Leasingrate geringer ausfällt als der tatsächliche Wertverlust des Fahrzeugs. Verlierer ist hier der Barzahler.
2. Auch im Falle einer Finanzierung können die Finanzierungskosten so gering ausfallen, das es sich nicht lohnt, das Produkt Bar zu bezahlen. Das hierdurch freigewordene Kapital kann ich dann ggfls. sinnvoller investieren.
3. Risiko: Das Restwertrisiko beim Leasing hat der Leasinggeber, nicht der Nehmer (=Käufer)
Und jetzt dazu mal ein Beispiel aus dem echten Leben:
Ich habe bisher alle Fahrzeuge gekauft und nach ca. drei bis vier Jahren in Eigenregie wieder verkauft.
Im März habe ich zum ersten mal ein Neufahrzeug (330d, Barpreis 62k) geleast.
Warum?
Weil in der momentanen politischen Lage keine Sau sagen kann, welche Lustigen Einfälle unsere Ökofuzzies in den nächsten drei Jahren noch haben werden. Es ist gut möglich, das im März 2023, wenn mein Leasing ausläuft, kein Mensch mehr einen Diesel mit 3l Hubraum kauft - oder nur zu absurd niedrigen Preisen.
Somit liegt das Restwert- und Vermarktungsrisiko bei BMW.
Ich kann die Karre in drei Jahren entspannt auf den Hof stellen und mich für ein Neufahrzeug entscheiden, welches zu den im Jahr 2023 geltenden Rahmenbedingungen die für mich wirtschaftlichste (und fahrfreudigste) Variante darstellt. Fertig.
Und schlussendlich: Was ist am Fahrzeugleasing (=Miete) schlecht? Ich zahle pro Monat die tatsächliche Nutzung bzw. den Wertverlust des Fahrzeugs. Bei Wohnungen das normalste der Welt, beim Auto stellen sich dem konservativen Deutschen die Nackenhaare hoch.
Und by the Way:
Wenn jemand 1000 Euro im Monat für ein Auto übrig hat, kann er 5 Jahre die obigen 62k ansparen und solange kein Auto fahren um dann mit dem dreiminütigen Gefühl der Überlegenheit über alle Leasing- und Finanzierungsnehmer die Karre Bar bezahlen - oder er geht morgen ins Autohaus und least die Karre für 600 Euro im Monat. So what?
Leasing ist eine legitime Form der Fahrzeugnutzung - und kein Hartz IV fürs Autofahren...
58 Antworten
Wie wird sich denn die 1% Regelung auswirken. Gilt das dann auch nur für ein halbes Jahr. Es zählt ja eigentlich der Zeitpunkt, wann der Leasingvertrag unterschrieben wurde. Da war der PKW dann 3% günstiger. Somit müsste das doch über die ganze Vertragslaufzeit gehen, oder?
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 4. Juni 2020 um 13:31:03 Uhr:
Gefragt war auf den Einfluss auf die LeasingrateDer Kaufpreis wird natürlich um die 3 % niedriger, dementsprechend sollte die Rate durch den niedrigeren Kaufpreis niedriger werden .Vorausgesetzt der Restwert bleibt gleich.
Die Rate wird niedriger durch den herabgesetzten Kaufpreis und für max. 6 Monate durch die verringerte Mwst auf die Rate
Normalerweise gilt aber der Zeitpunkt der Leistungserbringung, sprich bei Lieferung des Fahrzeugs.
Das muss in diesem aber Fall anders gehandhabt werden.
Meine Vermutung:
Der Kaufpreis (=Nettopreis) bleibt gleich, spielt beim Leasing aber auch keine Rolle, da es sich nicht um einen Kauf, sondern eine Miete handelt.
Zeitpunkt der Leistungserbringung ist auch nicht die Fahrzeugübergabe, sondern die monatliche Nutzung. (Miete eben)
Deswegen sinkt für 6 Monate die Leasingrate um 3%.
Spannend ist, wie gesagt, das Thema Anzahlung. Wird die auf die Monate entsprechend umgelegt? Ich vermute ja, wie ja auch in einem anderen Post zu lesen war.
Zitat:
@Aminoblack111 schrieb am 4. Juni 2020 um 14:32:45 Uhr:
Wie wird sich denn die 1% Regelung auswirken. Gilt das dann auch nur für ein halbes Jahr. Es zählt ja eigentlich der Zeitpunkt, wann der Leasingvertrag unterschrieben wurde. Da war der PKW dann 3% günstiger. Somit müsste das doch über die ganze Vertragslaufzeit gehen, oder?
Die 1 % Regelung bezieht sich auf den Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Anschaffung.
das erklärt eigentlich Deine Frage.
Entscheident ist somit der Kaufzeitpunkt. Und Rabatte sind auch irrelevant. Einzig entscheidend ist der im Prospekt angegebene Preis zum Zeitpunkt des kaufs.
Zitat:
@Sattler120i schrieb am 4. Juni 2020 um 14:43:58 Uhr:
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 4. Juni 2020 um 13:31:03 Uhr:
Gefragt war auf den Einfluss auf die LeasingrateDer Kaufpreis wird natürlich um die 3 % niedriger, dementsprechend sollte die Rate durch den niedrigeren Kaufpreis niedriger werden .Vorausgesetzt der Restwert bleibt gleich.
Die Rate wird niedriger durch den herabgesetzten Kaufpreis und für max. 6 Monate durch die verringerte Mwst auf die Rate
Normalerweise gilt aber der Zeitpunkt der Leistungserbringung, sprich bei Lieferung des Fahrzeugs.
Das muss in diesem aber Fall anders gehandhabt werden.Meine Vermutung:
Der Kaufpreis (=Nettopreis) bleibt gleich, spielt beim Leasing aber auch keine Rolle, da es sich nicht um einen Kauf, sondern eine Miete handelt.
Zeitpunkt der Leistungserbringung ist auch nicht die Fahrzeugübergabe, sondern die monatliche Nutzung. (Miete eben)
Deswegen sinkt für 6 Monate die Leasingrate um 3%.Spannend ist, wie gesagt, das Thema Anzahlung. Wird die auf die Monate entsprechend umgelegt? Ich vermute ja, wie ja auch in einem anderen Post zu lesen war.
Aber der Mietvertrag (Leasingvertrag) läuft doch schon und läuft auch weiterhin. Im Geschäfstleasing gibt es nicht jeden Monat eine Rechnung. Im Privatleasing kann ich mir das auch kaum vorstellen.
Sollte es da für die paar Monate eine andere Regelung geben, wird die Vorauszahlung natürlich entsprechend angerechnet. Man zahlt dann aben am Ende ein Paar € weniger. Bei einer monatlichen Rate von z.B. 120 € macht die Ersparniss übrigens rund 3 € aus. Das bringt am Ende auch nix.
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Steuern werden jeweils mit dem für den am Rechnungstag gültigen Steuersatz fällig. Da jede Leasingrate (theoretisch) jeden Monat neu in Rechnung gestellt wird, ist die Steuerhöhe dieses Monats bindend.
Wie wäre es, das Auto in dieser Zeit bar zu zahlen?
Dann gibt's keine Unsicherheit, sondern die 3% sind sicher im Kasten!
Zitat:
@egon1971 schrieb am 4. Juni 2020 um 15:20:23 Uhr:
Wie wäre es, das Auto in dieser Zeit bar zu zahlen?
Dann gibt's keine Unsicherheit, sondern die 3% sind sicher im Kasten!
Hab vorhin irgendwo gelesen, dass die Automobilindustrie die Steuersenkung gaaanz sicher durchreichen will. Sicher, sicher. Die 3% fehlen dann wieder bei einem Rabatt oder verschwinden in irgendeinem Extra. 😉
Zum Thema Leasingrate: Beim Privatleasing bekomm ich jeden Monat von Sixt eine Rechnung. Aufgeschlüsselt nach Nettorate plus die Steuer, was dann die Nettorate ergibt. Da sollte schon etwas weniger unten auf dem Zettel stehen. Aber die Frage nach der Anzahlung ist wirklich interessant.
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 4. Juni 2020 um 15:36:23 Uhr:
Zitat:
@egon1971 schrieb am 4. Juni 2020 um 15:20:23 Uhr:
Wie wäre es, das Auto in dieser Zeit bar zu zahlen?
Dann gibt's keine Unsicherheit, sondern die 3% sind sicher im Kasten!Hab vorhin irgendwo gelesen, dass die Automobilindustrie die Steuersenkung gaaanz sicher durchreichen will. Sicher, sicher. Die 3% fehlen dann wieder bei einem Rabatt oder verschwinden in irgendeinem Extra. 😉
Beitrag editiert, bitte die Beitragsregeln beachten, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Man kann über den Nettopreis verhandeln, den Händler also mit dem Nettopreis vor der Märchensteuersenkung konfrontieren.
Und wenn die Konditionen nicht passen, entweder Alternativen suchen oder die Sache abblasen.
Warum wird die Märchensteuersenkung so knapp begrenzt?
Um Druck auszuüben, zu unüberlegten Käufen, notfalls auf Pump und Leasing zu verleiten. Das Ganze drückt die Nachfrage nach oben und aus einem Käufermarkt wird ganz schnell ein Verkäufermarkt welcher die Gleichgewichtspreise nach oben verschiebt. Letztendlich bezahlt man für Schnellschüsse in dieser Zeit mehr, als wenn man wartet, dann zwar 3% mehr Steuer bezahlt, aber eventuell den doppelten Nachlass einstreicht.
Aber muss jeder selbst wissen, ob er übers Stöckchen springt, welches die Politversager hinhalten. So vergeudet man sein sauer verdientes Geld für den Machterhalt dieser Leute.
Aber muss jeder für sich entscheiden.
Was wir gesehen haben war die erste Kommunikation der Eckdaten der Verhandlungsergebnisse zwischen den Parteispitzen. Ich bin sicher dass in dem Stadium noch keine Klarheit ueber solche Details besteht. Fest steht soweit nur "dass die Umsatzsteuer von Juli bis Dezember von 19% auf 16% gesenkt wird". Fragen wie zum Beispiel mit Leasingdaten umgegangen wird werden die Ausschuesse in den naechsten Wochen ausarbeiten.
Wenn mein Leasingfahrzeug im Dezember geliefert wird stellt BMW ja eine Rechnung mit 16% an den Leasinggeber. Das kann dieser dann auch nur als Vorsteuer abziehen. Eigetlich darf er mir dann nur die Dezemberrate mit 16% berechnen, aber an Januar dann mit 19%. Der Staat freut sich, denn die Differenz muss der LG abfuehren. Die spannende Frage betrifft in der Tat die Sonderzahlung. Eine Steuernachzahlung sehe ich da nicht automatisch, das muss der Gesetzgeber dann explizit festlegen.
Zitat:
@egon1971 schrieb am 4. Juni 2020 um 15:20:23 Uhr:
Steuern werden jeweils mit dem für den am Rechnungstag gültigen Steuersatz fällig. Da jede Leasingrate (theoretisch) jeden Monat neu in Rechnung gestellt wird, ist die Steuerhöhe dieses Monats bindend.
Nein,nicht der Rechnungstag
Bei Warenlieferungen gilt Tag der Lieferung
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 4. Juni 2020 um 17:06:51 Uhr:
Zitat:
@egon1971 schrieb am 4. Juni 2020 um 15:20:23 Uhr:
Steuern werden jeweils mit dem für den am Rechnungstag gültigen Steuersatz fällig. Da jede Leasingrate (theoretisch) jeden Monat neu in Rechnung gestellt wird, ist die Steuerhöhe dieses Monats bindend.Nein,nicht der Rechnungstag
Bei Warenlieferungen gilt Tag der Lieferung
Und Leasing ist ein Mietvertrag, kein Warenliefervertrag :-)
Meiner Meinung auch. Leasing ist ja eine Miete. Die Dauer und Höhe hat man ja bereits geklärt. Eine Rechnung richtet sich nach dem Tag der Lieferung bzw. Dienstleistung. Beim Leasing ist da die Frage: Was ist der Tag der Lieferung? Die Auslieferung des Fahrzeugs oder der Fälligkeitstag der Rate? Also das Auslieferungsdatum oder der Monatserste im laufenden vertrag. Die Anzahlung beim Leasing ist ja nix anderes wie eine Mietsonderzahlung. man kauft das Auto ja nicht sondern zahlt nur einen Teil der Miete im Voraus. Also entweder ich zahle etwas im voraus und dafür im Monat etwas weniger oder ich zahle nix an und dafür jeden Monat etwas mehr. Am ende der laufzeit hab ich das selbe gezahlt und bin immer noch nicht Eigentümer.
Zitat:
@Sattler120i schrieb am 4. Juni 2020 um 17:11:39 Uhr:
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 4. Juni 2020 um 17:06:51 Uhr:
Nein,nicht der Rechnungstag
Bei Warenlieferungen gilt Tag der LieferungUnd Leasing ist ein Mietvertrag, kein Warenliefervertrag :-)
Ja,natürlich
Ich lease privat und mein Kaufpreis enthält die 19% Mwst. Am Tag der Lieferung gilt aber 16% Mwst.
Diese 3 % wirken sich auf die Leasingrate aus. Der Wagen wird zwischen 1.07 und 31.12 geliefert.
Zusätzlich entfallen noch die 3% Mwst auf die Leasingrate in den Monaten Juli - Dezember
Und da die Umweltprämie durch Innovationsprämie ersetzt wird besteht noch die Möglichkeit das ich eine höhere Förderung bekomme.Ob das aber so kommt ???
Solange man eine Firma mit einem krisenfesten Geschäftsmodell betreibt, kann man über Leasing aus steuerlichen Gründen nachdenken. Jedoch spielt die Höhe der Steuer da wohl eh keine Rolle.
Wenn ich es als Privater selbst in "guten" Zeiten nicht geschafft habe, den Kaufpreis für ein Kaufobjekt zu sparen, dann muss ich sicher nicht am Beginn einer Krise damit anfangen, unnötige Dinge auf Pump anzuschaffen. Selbst wenn es eine kleine Steuerersparnis von 3% gibt, die restlichen 97% plus Zinsen muss man selbst finanzieren! Wobei wir inklusive der Zinsen dann wohl wieder bei den ursprünglichen 100% wären. Nun stellt sich die Frage, wenn ich bisher nicht soviel sparen konnte, um mir das Auto bar leisten zu können, kann ich auch mit ALG die Raten stemmen? Egal wie, der Käufer ist der Verlierer! Wenn man nicht mehr zahlen kann, ist die Kiste samt bereits geleisteter Zahlungen inklusive Sonderzahlung weg.
Kauft Autos, die ihr euch bar leisten könnt, fahrt die selbst zu Boden und freut euch über die vielen schönen Dinge, die ihr euch plötzlich leisten könnt, ohne nur von Monatsrate zu Monatsrate hetzen zu müssen.
Irgendwie schafft es doch immer einer, solcherlei Threads in Richtung Rant gegen Leasing zu schicken.
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 4. Juni 2020 um 18:27:59 Uhr:
Irgendwie schafft es doch immer einer, solcherlei Threads in Richtung Rant gegen Leasing zu schicken.
Oder gegen alles, was nicht Barzahlung ist. Vollkommen nervig. Sinnvoll wirtschaften geht auch über Kredite.
Ich bin auf jeden Fall gespannt, wie sich die Senkung auswirkt. Ich würde mal denken, dass es nur auf die jeweiligen Monatsraten Juli bis Dezember Auswirkungen hat. Natürlich auch Anzahlungen in diesem Monat. Aber das wird sicherlich alles gerade ausgearbeitet werden und wir werden schon sehen, was auf den jeweiligen Rechnungen steht.