Mehrverbrauch nach Reifenwechsel von 225er auf 245er
Hallo Gemeinde
Hier mal eine Frage - rein interessehalber - in die Runde.
Ich habe,vor ca.6 Wochen,von 225/55/16er Vredestein GJR Quatrac 5 auf 245/40/18er - auch Vredestein GJR Quatrac 5 gewechselt (optikmässig).
Nun stelle ich einen Mehrverbrauch von ca.1-1,5 L/100 Km (egal ob Kurz-oder Langstrecke) fest 🙁
Ist das normal,bei gerade mal ca.20mm breiteren Reifen (noch dazu der selben Marke !) - oder braucht´s noch eine gewisse "Eingewöhnungszeit" ?
Nicht falsch verstehen,mir macht der Mehrverbrauch bei meinem Fahrprofil nichts aus (ca.600-800 Km/Monat - ca.10 Euronen mehr) - die Frage ist wie gesagt nur rein interessehalber !!!
Beim Wechsel von Sommer auf Winterreifen kann das ja schon mal vorkommen,aber bei gleichen Reifen wegen 20mm - ist für mich schon sehr verwunderlich 🙄
Ich freue mich auf Eure Meinungen/Erfahrungen 🙂
P.S.:Bitte keine Grundsatzdiskussionen über GJR - für unsere "Flachlandgegend" Rhein/Neckar absolut ausreichend.Ich bin sehr zufrieden mit dem Vredestein,die haben in 1,5 Jahren erst 1x Schnee gesehen und sich auch bewährt (bremsen/beschleunigen) - man darf natürlich nicht fahren wie Walter Röhrl 😎
Die 225er haben noch 6-7mm Profil - nach 15000 Km !!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Da wäre ich vorsichtig. Wenn 100 angegeben sind, sind die 100 Pflicht. Wenn du ohne erkennbaren Grund 90 fährst, gilt das als Verkehrsbehinderung.
100 Pflicht? Das heißt doch Höchstgeschwindigkeit! Für Mindestgeschwindigkeit gibt es andere Schilder.
Da sollte man keine 50 fahren aber 80 oder 90 ist mit Sicherheit keine Verkehrsbehinderung.
106 Antworten
Vernünftig zu fahren ist nicht automatisch zurückhaltend fahren. Es gibt nicht nur Raser und Schleicher sondern sehr viel dazwischen. 😉
Davon aber mal abgesehen, sind viele "zurückhaltende" Fahrer, die mir so begegnen, eher eine Verkehrsgefährdung...
Zitat:
@ReCoNtY schrieb am 28. August 2018 um 15:19:45 Uhr:
Davon aber mal abgesehen, sind viele "zurückhaltende" Fahrer, die mir so begegnen, eher eine Verkehrsgefährdung...
Wie kann denn ein zurückhaltender Fahrer eine Verkehrsgefährdung sein?
Gruß
Hagelschaden
Zurückhaltend ist relativ !
Wenn ich mit 90 gemütlich (gerade im Urlaub - da bin ich ja nicht auf der Flucht) über die Landstraße fahre,bin ich dann ein Verkehrshindernis ?
Wenn jemand überholen will,dann mache ich ihm Platz und lasse ihn vorbei.Ich fahre sogar (gerade im Urlaub !) manchmal in der nächsten Ortschaft rechts ran und lasse die Hardcore-Einheimischen,die meinen mir 5m auf die Stoßstange fahren zu müssen,vorbei !
Manche denken anscheinend die 100 Km/h auf Landstraßen wäre Pflicht - dem ist aber nicht so.
P.S. Ich bin mit Sicherheit kein Schleicher !!!
Also wenn du in 100er Zone mit 90 fährst, bist du in meinem Augen ein Schleicher 🙂 aber ich würde nicht drängeln.. sondern vorbei fahren, sobald sich die Gelegenheit ergibt. Mit Töchterchen an Board, würde Ich aber hinterher fahren und mich sinnlos über den Schleicher aufregen und meine Tochter (2 Jahre) würde mich wie ein Auto anschauen und fragen "was war das"
🙂 😁 😛
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Zitat:
@migoela schrieb am 28. August 2018 um 17:47:17 Uhr:
Zurückhaltend ist relativ !Wenn ich mit 90 gemütlich (gerade im Urlaub - da bin ich ja nicht auf der Flucht) über die Landstraße fahre,bin ich dann ein Verkehrshindernis ?
Wenn jemand überholen will,dann mache ich ihm Platz und lasse ihn vorbei.Ich fahre sogar (gerade im Urlaub !) manchmal in der nächsten Ortschaft rechts ran und lasse die Hardcore-Einheimischen,die meinen mir 5m auf die Stoßstange fahren zu müssen,vorbei !Manche denken anscheinend die 100 Km/h auf Landstraßen wäre Pflicht - dem ist aber nicht so.
P.S. Ich bin mit Sicherheit kein Schleicher !!!
Da wäre ich vorsichtig. Wenn 100 angegeben sind, sind die 100 Pflicht. Wenn du ohne erkennbaren Grund 90 fährst, gilt das als Verkehrsbehinderung. Zwar ist hier mit Gefährdung ausgeschlossen, Aber du störst den Verkehrsfluss. Muss dennoch Jemand wegen dir bremsen, kann es eine Gefährdung beinhalten. Das ist auch Auslegungssache der Polizei.
Nur das viereckige Schuld mit einer weißen Zahl ist eine Richtgeschwindigkeit.
Selbst sehr langsames Anfahren kann schon eine Behinderung sein.
Mir stellt sich auch die Frage: inwiefern unterscheiden sich 90 von 100? Da fahre ich doch lieber die 100 und weiß, mir kann Keiner was!
Du wirst jetzt aber Deiner Tochter keine Schimpfwörter beibringen,oder !!!
Ich weiß ja nicht,wie Du über mich fluchen würdest 🙂
Aber wie schon gesagt,ich bin gottlob kein Schleicher vor dem Herrn,wenn mir einer auf den Sa.. geht,gibt’s mal kurz Zwischengas und weg isser (oder ich - kann man sehen wie man will 😛)
Die meisten kapieren es dann,außer im Urlaub (wo ich ja cruisen will !),da kriegt man die Parasiten einfach nicht los 🙄
Deshalb lasse ich die dann auch lieber vorbei.
Wie gesagt,ich bin ja dann im Urlaub und nicht auf der Flucht 😎
Mit 30 oder 40 Km/h wäre ich mit Sicherheit ein Verkehrshindernis,aber bestimmt nicht mit 90 !!!
Zitat:
Da wäre ich vorsichtig. Wenn 100 angegeben sind, sind die 100 Pflicht. Wenn du ohne erkennbaren Grund 90 fährst, gilt das als Verkehrsbehinderung.
100 Pflicht? Das heißt doch Höchstgeschwindigkeit! Für Mindestgeschwindigkeit gibt es andere Schilder.
Da sollte man keine 50 fahren aber 80 oder 90 ist mit Sicherheit keine Verkehrsbehinderung.
Doch, wenn ich den Verkehrsfluss störe sehr wohl. Sobald ich sogar Überholmanöver provoziere, bin ich bei eventuellen Unfällen mit Schuld. Und aus purer Gemütlichkeit, ist kein Grund langsamer als 100 zu fahren.
Hier mal zum Nachlesen, gibt sogar einen Paragraphen dafür:
https://anwaltauskunft.de/.../...geld-zahlen-wenn-ich-zu-langsam-fahre
Ich würde mir das klemmen 10km/h langsamer zu fahren, weil es eh keinen Unterschied macht, außer das ich Niemanden behindere oder gar zu Handlungen provoziere.
Mit 90 km/h provoziere ich Überholmanöver ???
Das habe ich so jetzt auch nicht gewusst.
Aber man lernt halt nie aus im Leben !
Zitat:
@Nico21784 schrieb am 28. August 2018 um 20:10:34 Uhr:
Doch, wenn ich den Verkehrsfluss störe sehr wohl. Sobald ich sogar Überholmanöver provoziere, bin ich bei eventuellen Unfällen mit Schuld. Und aus purer Gemütlichkeit, ist kein Grund langsamer als 100 zu fahren.
Der verlinkte Fall ist klar. Bei den (vermutlich gemeinten) Fällen, in denen ein Fahrer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht voll ausnutzt ist das m.E. etwas anders. Grundsätzlich kann ich, wenn mir danach ist, auch 90 statt 100 fahren, warum denn nicht... Versuch hier mal eine Nötigung zu konstruieren, lächerlich.
Einigen hier scheint ein wenig der Maßstab verrutscht zu sein. Nur weil man in einer gut motorisierten E-Klasse ohne Mühe zügig fahren kann muss das nicht auch für einen Kleinwagen mit wenig PS gelten. Ebenso gilt das für Fahranfänger, ältere Fahrer, behinderte Fahrer usw.
Ich ärgere mich auch manchmal über sog. Schleicher, aber hey, ein klein wenig Toleranz darf schon sein. Zusätzlich passe ich in der Gegend um Rüsselsheim besonders auf, nicht dass ich Migoela noch erschrecke. Der verkauft glatt seinen Bomber wenn ein 4 Zylinder Diesel an ihm vorbei zieht.😁
Gruß
Hagelschaden
Nein,den gebe ich (im Moment zumindest) nicht her !
Außer es legt mir jemand 30000 Euronen auf den Tisch,dann hole ich mir einen 500er - just for fun !!!
Aber mit dem fahre ich dann auch nur 90kmh auf der Landstraße - wenn mir gerade danach ist.
Zitat:
@migoela schrieb am 28. August 2018 um 20:17:22 Uhr:
Mit 90 km/h provoziere ich Überholmanöver ???
Das habe ich so jetzt auch nicht gewusst.Aber man lernt halt nie aus im Leben !
Ja, lernen ist nie verkehrt.
Und mit ein klein wenig Nachdenken wird man merken: es provoziert sehr wohl Überholmanöver. Im Regelfall kommt es durch langsameres Fahren zu einer Kolonnenbildung. Und da ist immer einer dabei der es eilig hat. 😉
Bei gutem Wetter, mit guten Sichtbedingungen und auf gut ausgebauten Strassen gibt es keinen Grund egoistisch auf seiner persönlichen Wohlfühlgeschwindigkeit andere Verkehrsteilnehmer in eine Kolonne zu zwingen. Das kann man dann mit einem /8 gerne machen, die sind nicht so sicher und sind eh nur auf Spazierfahrt unterwegs.
Solchen Egoisten begnetet man gerne Sonntags auf der B9 Richtung Bonn am Rhein entlang.
Fahren 80 wo 100 erlaubt ist und Bremsen dann innerorts auf 70 ab. Solche Leute sind mir grad die liebsten 😁
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 28. August 2018 um 15:48:15 Uhr:
Zitat:
Wie kann denn ein zurückhaltender Fahrer eine Verkehrsgefährdung sein?
Gruß
HagelschadenDas geht sehr wohl - wenn zurückhaltende Fahrweise mit schleichender Fahrweise gleichgesetzt wird.
Innerorts mit 35 auf Hauptstraßen unterwegs, auf Autobahnen mit 95 LKW überholen, ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten, beim Abbiegen in der Stadt fast bis zum Stillstand abzubremsen, obwohl alles frei ist.
Solche Fahrer bezeichnen sich selbst grundsätzlich als vorsichtig und zurückhaltend - sind in meinen Augen aber eher eine Gefährdung für normale Fahrer, die im Verkehr mitfließen wollen.
Zitat:
@audioTom681 schrieb am 29. August 2018 um 08:59:58 Uhr:
Und mit ein klein wenig Nachdenken wird man merken: es provoziert sehr wohl Überholmanöver. Im Regelfall kommt es durch langsameres Fahren zu einer Kolonnenbildung. Und da ist immer einer dabei der es eilig hat.
Tja, das mit der Kolonne kann, je nach Strecke, so sein. Dann werden sich die anderen Autofahrer in Geduld üben müssen und erst überholen können wenn dies gefahrlos möglich ist.
Wer an unübersichtlichen Stellen, womöglich mit Gefährdung, überholt wird die Konsequenzen alleine tragen müssen. Mit einer Argumentation man sei zum Überholen genötigt worden weil ein Autofahrer statt erlaubter 100 km/ nur 88 km/h gefahren sei wünsche ich dann viel Spaß vor Gericht.
Es mag Dir nicht passen, ich bin auch kein Fan von Schleichern, aber so ist das nunmal.
Es gibt kein Recht auf freie Fahrt oder darauf, dass man eine erlaubte/zulässige Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich fahren kann.
Analog auf Autobahnen, 130 km/h ist Richtgeschwindigkeit, auch 100 km/h sind kein Problem. Manch einer will Kraftstoff und Schadstoffe sparen, und nun?
Gruß
Hagelschaden