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Mehrton-Fanfaren

Themenstarteram 28. Dezember 2008 um 11:23

Ich will an mein Auto eine Hupe mit der Dixieland-Melodie anbauen (die aus Dukes of Hazzard), ich habe mal gehört das es zulässig ist, wenn die normale Hupe eingebaut bleibt und die Melodie-Hupe nur über einen separaten Schalter gestartet werden kann.

Stimmt das?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von eet2000

wenn ich dass so lese, .....

...und nicht wirklich verstanden hast!

die stvzo regelt bis auf ganz wenige ausnahmen (z.b. farbe von kontrolleuchten wie fernlicht etc.) ausschließlich die außen am fz angebrachten teile (oder besser egsagt die nach außen "wirkenden" bauteile)....was du innen am fz machst ist schnurz-piep-egal, solange keine direkte lichtwirkung nach außen sichtbar ist....

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Stimmt nicht.

Egal was wie oft vorhanden ist, ausschließlich Schallsignalanlagen mit Bauartzulassung (E-Zulassung) sind erlaubt, und Melodiefanfaren haben keine E-Zulassung.

Themenstarteram 28. Dezember 2008 um 11:48

Heißt das man darf die garnicht einbauen? Oder dürfen die nur nicht angeschlossen sein wenn man auf der Straße unterwegs ist?

Ich hatte zum Beispiel die Idee, das die Hupe am Auto die Melodie spielt, wenn ich auf der Fernbedienung einen Knopf drücke, also wenn das Auto geparkt ist. Dann gäbe es ja theoretisch wenn man die Fernbedienung nicht dabei hat keine Möglichkeit die Hupe während der fahrt zu benutzen, ist das dann zulässig?

Alles, was vorhanden ist, muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen:

darf nicht mal vorhanden sein.

am 28. Dezember 2008 um 12:24

Blödsinn. Du kannst auch Teile verbauen, die für Showzwecke sind, solange sie die Sicherheit bzw die ordnungsgemäße Funktion von irgendwas nicht gefährden.

Leider nein!

Was eingebaut ist, muss zugelassen sein.

Neon-Unterbodenbeleuchtung wird, wenn eingebaut, auch separat angeknipst. Lass dich aber nicht damit erwischen (auch ausgeschaltet nicht), das wird teuer.

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Du kannst auch Teile verbauen, die für Showzwecke sind, solange sie die Sicherheit bzw die ordnungsgemäße Funktion von irgendwas nicht gefährden.

Gerne und oft behauptet, jedoch komplett falsch.

Sowas gibt es nicht, auch nicht "indirekt", würde dem §21/§22a StVZO komplett widersprechen. Bei Schallsignalanlagen auch noch dem §55 StVZO. Das Fahrzeug würde allein aufgrund der Montage sein Zulassung verlieren, steht deutlich nachlesbar im §16 StVZO.

Das wär natürlich Mist.

Allerdings habe ich (OK, ist ein paar Jahre her) mal nachgefragt: Ich dürfte mir eine Polente (kennt noch wer die Serie "Hals über Kopf"?) bauen und auch fahren, nur dürfte ich die Lichter auf dem Dach im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzen, ebenso nicht die Sirene.

Das sind bestimmt Ausnahmegenehmigungen für historische o.ä. Fahrzeuge, die für Ausstellungen usw. gedacht sind.

Das betrifft aber nicht reguläre fahrzeuge, die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sollen.

Doch, genau danach hatte ich ja gefragt. Ich hatte damals ernsthaft vor, so ein Ding im Alltag zu bewegen ;)

die stvzo ist da sehr eindeutig gehalten!

1. es darf NUR das vorhanden sein was zuässig ist

2. tonklangfolgen NUR für bos

und daraus erschließt sich auch das man sich als privatperson KEINEN blaulichtbalken (auch wenn er funktionsUNfähig ist) aufs dach klemmen darf......

Hallo,

wenn ich dass so lese, .....

Ich bin 8 Jahre lang in meinem damaligen Renault 19 mit selbstgebauten und grün beleuchteten und voll funktionstüchtigen STARTKNOPF rumgefahren.

Weder den TÜV, meine Werkstatt des Vertrauens noch die Polizei das das je interessiert.

Und der war "sichtbar" an der Stelle verbaut, wo normalerweise der Zigarettenanzünder ist.

....im Nachhinein betrachtet wäre ich somit 8 Jahre ohne Betriebserlaubnis rumgefahren ?!?

komisches Deutschland

Björn

Zitat:

Original geschrieben von eet2000

wenn ich dass so lese, .....

...und nicht wirklich verstanden hast!

die stvzo regelt bis auf ganz wenige ausnahmen (z.b. farbe von kontrolleuchten wie fernlicht etc.) ausschließlich die außen am fz angebrachten teile (oder besser egsagt die nach außen "wirkenden" bauteile)....was du innen am fz machst ist schnurz-piep-egal, solange keine direkte lichtwirkung nach außen sichtbar ist....

"...und nicht wirklich verstanden hast!"

korrekt!

Das beruhigt mich ungemein, da ich keine Möglichkeit hätte, den neuen Besitzer zu Kontaktieren und zu Warnen.

Aber da es legal ist, ist ja alles Gut.

Gruß

Björn

Aber eine Mehrtonfanfare - um wieder zum Ursprung zu kommen - die nur zusätzlich und nicht als Ersatz für die "normale" Hupe eingebaut ist, die wirkt ja auch nicht. Ich sehe die ähnlich wie Zusatzsscheinwerfer beim Rallyeauto. Die sind auch da, dürfen im Straßenverkehr nicht benutzt werden und die Kisten sind straßenzugelassen, auch in Deutschland.

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