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Mehrton-Fanfaren

Themenstarteram 28. Dezember 2008 um 11:23

Ich will an mein Auto eine Hupe mit der Dixieland-Melodie anbauen (die aus Dukes of Hazzard), ich habe mal gehört das es zulässig ist, wenn die normale Hupe eingebaut bleibt und die Melodie-Hupe nur über einen separaten Schalter gestartet werden kann.

Stimmt das?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von eet2000

wenn ich dass so lese, .....

...und nicht wirklich verstanden hast!

die stvzo regelt bis auf ganz wenige ausnahmen (z.b. farbe von kontrolleuchten wie fernlicht etc.) ausschließlich die außen am fz angebrachten teile (oder besser egsagt die nach außen "wirkenden" bauteile)....was du innen am fz machst ist schnurz-piep-egal, solange keine direkte lichtwirkung nach außen sichtbar ist....

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Wo auch immer der TE die Tröten kaufen will: Jeder Anbieter in D wird - wie D&W im Anhang - einen entsprechenden Hinweis beim Angebot haben.

@ TE : Anhang lesen ... und nach Möglichkeit verstehen!

Zitat:

Original geschrieben von compi-olli

@pflaumenkuchen

Nee, ich glaube nicht, dass du Recht hast.

Wir sind nicht in der Kirche, wo der Glaube zählt, sondern im Bereich der Gesetze, wo es auf Wissen ankommt.

Runterladen, lesen und (für einige hier) staunen:

http://www.dekra.de/.../get_file?...

Ist ein hochoffizielles PDF, etwa 700 k groß.

Es ist müßig über etwas zu diskutieren, was klar und zweifelsfrei gesetzlich geregelt ist.

 

Zitat:

... trotz angeblich wie hier beschrieben erloschener BE hatte ich nie probleme damit ...

hier ist nirgendwo geschrieben, dass die BE erlischt. Die Zulässigkeit des Fahrzeugs nach §16 StVZO erlischt, aber nicht die BE nach §19.2/§21 StVZO. Das sind 2 völlig verschiedenen Dinge.

 

Zitat:

denn ich finde "das erlischen der BE" ist sowie so sehr schwammig.

Das Erlöschen der BE ist sehr klar definiert, Grundaussage ist der §19 StVZO, und die "schwammige" Definition der dort aufgeführten "Gefährdung" ist über klare, höchste Gerichtsurteile auch deutlich definiert. "Schwammig" wird es nur dann, wenn irgendwelche Leute ohne Kenntnisse der Definitionen sich selber etwas zusammenreimen.

 

Zitat:

Wie ich die aus der stvzo zitierte Stelle verstehe, ist es zulässig zwei Hupen installiert zu haben, allerdings dürfen sich damit keine Tonfolgen erzeugen lassen, was ja eine Dixieland-Fanfare macht, somit ist sie nicht zulässig.

Richtig

Zitat:

Da laut diesem Paragraphen auch immer nur EINE Hupe auf einmal Betriebsbereit sein darf ist ein separater Schalter auch ausgeschlossen.

Falsch.

Ein Schalter ist nicht nur zulässig sondern klar vorgeschrieben, wenn 2 unterschiedliche Hupen verbaut sind. Ein Schalter mi dem man genau zwischen diesen Beiden umschaltet. Allerdings ist es unzulässig durch permanentes hin- und herschalten eine Tonfolge wie Tatü-Tata zu erzeugen.

Hat man 2 unterschiedliche Hupen, einmal für die Stadt ein breitstrahlendes Horn und einmal für die Autobahn ein engstrahlenden Starktonhorn, dann wird nunmal je nach Situation umgeschaltet. Wer im Elektronik-Basteln geschickt ist, der lässt das automatisch über eine Geschwindigkeitsauswertung machen.

 

Zitat:

Was mir eingefallen ist: Das Verbot der Mehrklangfanfahren a la "River Kwai March" könnte europarechtswidrig sein: WIMRE sind sie in Italien erlaubt.

Blödsinn.

Europarecht bedeutet, dass niemand schlechter gestellt sein darf, als das EU-Recht. Ein Land darf aber (unter Einhaltung bestimmter Bedingungen) weiterreichende Ausnahmen für "sein Volk" erlassen.

Nach EU-Recht sind Tonfolgen unzulässig, nach Landesrecht in einigen Ländern jedoch erlaubt. Man kann als Deutscher in Deutschland das EU-Recht "einklagen" aber nicht das italienische Recht.

Themenstarteram 29. Dezember 2008 um 15:52

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Da laut diesem Paragraphen auch immer nur EINE Hupe auf einmal Betriebsbereit sein darf ist ein separater Schalter auch ausgeschlossen.

Falsch.

Ich meinte doch mit separatem Schalter, das man mit dem Hupknopf am Lenkrad die normale Hupe benutzen kann und über einen deparaten Knopf irgendwo anders die Fanfare benutzen kann, und das ist nich erlaubt, weil dann zwei Hupen auf einmal aktiv wären. ;)

Also Dixieland-Melodie ist wohl doch nix für mich weil illegal... ^^

@pflaumenkuchen

:rolleyes: Ich hatte extra geschrieben, dass ich das glaube, weil ich es nicht genau wusste. Im Text der StVZO klingt es relativ eindeutig. Was ich bisher aber nicht kannte, waren die ECE-Richtlinien. Dank dir konnte ich es jetzt genau nachlesen (hatte ich vorher so eindeutig nirgends gefunden).

Danke :p

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