mehrmalige TüV-Prüfung?
Problem: ein 80er Roller, der seit fast 6 Jahren tüv-fällig ist steht bei meiner Arbeitskollegin im Schuppen. Ob man es glaubt oder nicht, er ist noch immer angemeldet.
Der Roller hat ein Elektrikproblem und wurde desdhalb nicht zur HU gebracht.
Jetzt hatte ich ihr angeboten, das Problem zu beseitigen. Sie war kürzlich mit ihrem Auto beim TüV und hat mehr oder weniger zufällig mit dem Prüfer über eben diesen Roller gesprochen. Der Prüfer meinte, das würde ein teurer Spass werden.
Seine Aussage: TüV gibt es nur für 2 Jahre, da der Roller seit 6 Jahren keine Prüfung gemacht habe, müßte sie jetzt 3x Prüfgebühren abdrücken.
Ich wollte das nicht glaube und habe versucht, eine Rechtsgrundlage für die Aussage des Prüfers zu finden, war aber erfolglos.
Hat jemand Erfahrungen gemacht oder kennt jemand die Rechtgrundlage in diesem Fall?
34 Antworten
Das Ab und Anmelden kann innerhalb weniger Tage, eigentlich sogar am gleichen Tag gemacht werden.
Interessiert die Leute bei de Zulassungsstelle nicht.
Das Mit dem Bußgeld bei ewig lang überzogenem TÜV ist aber ein Problem. Das kommt auf den Sachbearbeiter an.
Wird ein Fahrzeug von einem Käufer abgemeldet, passiert in der Regel nichts.....
Gruß
Schraubär
@ Hirsetier
In Norddeutschland kostet die HU-Prüfung für Kräder 32,90 Euro. Egal ob Leichtkraftrad oder Motorrad. http://www.tuev-nord.de/downloads/preise.pdf
Örtlich am günstigsten gelegen wäre für sie/mich der TüV Norderstedt.
Ich hab gestern Abend mit einem Kumpel gesprochen, der war letztes Jahr mit seinem Auto 3 Monate nach Fälligkeit beim TüV Norderstedt und hat ein Bussgeld von rund 160 Euro wegen Überziehen aufgedrückt gekriegt.
Im Übrigen war ich letztes Jahr im März mit meinem Wohnwagen genau dort. Der hatte im November 03 TüV. Ich hab nicht mal einen Hinweis auf die Überziehung erhalten. Als ob es völlig normal wäre.
Also absolute Willkür...
Ich werd den Roller reparieren und dann fahre ich zur Zulassungsstelle und erzähl denen, ich könnte den Roller billig kaufen und will ihn abmelden. Wenn die mit irgendwelchen Gebühren oder so drohen, ziehe ich die Geschichte zurück. Dann gehts halt zur nächsten Zulassungsstelle :-)
Da fällt mir gerade ein, zur Prüfung brauche ich ne rote Nummer, oder? Der Roller muss versichert sein. Die rote Nummer wäre wohl teurer als 2x zusätzlich Prüfungsgebühr abdrücken. Also doch eher Augen zu und durch.
ich hab nen hänger, kein problem. aber ich bin der meinung, der roller muss (haftpflicht-)versichert sein für ne prüfung. das problem hatte ich schon damals, als ich meinen hänger prüfen lassen wollte. der kam aus einer konkursmasse und hatte keinen brief, musste also ne vollabnahme haben (war lustig, aber die geschichte gehört hier nicht her :-(
jedenfalls wollte ich den hänger mit nem hänger hinbringen, das ging nicht, ich musste rote nummern haben
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Sorry, ich kann zur Sache nicht viel beitragen, nur dieses:
Ihr habt ja ein hundslausiges System mit diesen TÜV / Dekra und was-weiss-ich wie die noch heissen.
Das ist mithin nicht der erste Thread, den ich hier sowie in anderen Foren lese und jedes Mal ist es das Gleiche:
Nichts Genaues weiss man nicht.
Eigentlich völlig konträr zur sonstigen Überreglementierung in D.
*duck und wech*
Gruss
Peter
Du hast ja einen "vorläufigen Versicherungsschutz", wenn Du eine "Doppelkarte" (heißt jetzt nicht mehr so) von Deiner Versicherung dabei hast. Für die Vorführung zum TÜV reicht das.
Guddn Morgen,
das mit dem Bußgeld is heftig. Aber das kommt echt auf den Bearbeiter an, denn er kann ein Bußgeld verhängen, muß aber ned.
Mit der "Doppelkarte" hat nr2 recht 😉
Hab i des etz so richtig verstanden:
Du meldest den Roller ab und machst dann TÜV und dann meldet deine Nachbarin den Roller wieder an, weil du als potenzieller Käufer doch ned den Roller willst 😉.
@Kandidatnr2
ich kenn das Teil als Deckungskarte, egal, ich weiß was du meinst.
Bei mienem Hänger hat das damals nicht gereicht, lag vielleicht auch daran, dass ich eine Vollabnahme brauchte und einen blanko-brief dabei hatte. wenn es soweit ist, mache ich mich mal beim verkehrsamt schlau
@hirsetier
genau richtig verstanden. aber zuerst wollte ich mal probieren, ob ich die elektrik hinkriege. wenn nicht, soll sie das teil lieber verkaufen. steht ja auch schon ne ganze zeit. steht zwar warm und trocken, aber wer weiß...
@papatango
wir haben das system? du nicht? wo kommst du denn her? ist das woanders anders?
1. Die Kollegin verkauft an scarver.
2. scarver meldet ab.
3. scarver macht TÜV
4. Kollegin meldet wieder an. (oder scarver bescheißt Kollegin, behält das Teil und meldet auf eigenen Namen an) 🙂
Oder Varainte 2 (net ganz legal):
- Nachabrin Meldet ab un dbehauptet Schein verloren zu haben
- Nachbarin macht TÜV
- Nachabrin meldet weider an
(so oder so ähnlich stands mal in der Oldtimermarkt oder Oldtimerpraxis)
Der TÜV hat ihm die 160€ Strafe aufgebrummt? Denen hätte ich Feuer gemacht dazu sind sie als nicht hocheitliche Behörde gar nicht berechtigt.
Dürfen die doch !!!
TÜV u.a. sind sogenannte "beliehene Unternehmen", die hoheitlich handeln düfen (z.B. Stillegung eines Fahrzeugs durch Entfernen des Siegels)
@ thepilot
behauptet schein verloren zuhaben und kratzt stempel vom schild? das wirkt auf jedefall komisch, meinste nicht?
@kandidatnr2
scarver bescheißt nicht ... was soll ich mit ner 80er vespa in rosa???? lol
Und scho wieder hat Nr2 recht. Der TÜV als e.V. ist ein sog. "Beliehener" und darf hoheiltiche Maßnahmen vornehmen.
@the pilot:
Bedenke: bei deiner Variante is dann noch ne Verlustmeldung über den Schein fällig!
Bei der Abmeldung wird der TÜV-Terrmin vom Kennzeichen abgelesen und auf der Abmeldebescheinigung vermerkt. Diese wird am KFZ-Brief angeheftet - einen KFZ-Schein hat man von nun an nicht mehr.
Es müsste also der KFZ-Brief samt Abmeldebescheinigung verloren gehen. - Det is teuer ...
Und da der Bearbeiter eben bei der Abmeldung die TÜV Überschreitung sieht, KÖNNTE er deiner Nachbarin dennoch nen Bußgled draufhaun, auch wenn du es abmeldest. Aber da müßte der dann scho schlecht drauf sein, oder profilierungssüchtig, oder ähnliches 😉