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mehrmalige TüV-Prüfung?

Themenstarteram 10. August 2005 um 9:40

Problem: ein 80er Roller, der seit fast 6 Jahren tüv-fällig ist steht bei meiner Arbeitskollegin im Schuppen. Ob man es glaubt oder nicht, er ist noch immer angemeldet.

Der Roller hat ein Elektrikproblem und wurde desdhalb nicht zur HU gebracht.

Jetzt hatte ich ihr angeboten, das Problem zu beseitigen. Sie war kürzlich mit ihrem Auto beim TüV und hat mehr oder weniger zufällig mit dem Prüfer über eben diesen Roller gesprochen. Der Prüfer meinte, das würde ein teurer Spass werden.

Seine Aussage: TüV gibt es nur für 2 Jahre, da der Roller seit 6 Jahren keine Prüfung gemacht habe, müßte sie jetzt 3x Prüfgebühren abdrücken.

Ich wollte das nicht glaube und habe versucht, eine Rechtsgrundlage für die Aussage des Prüfers zu finden, war aber erfolglos.

Hat jemand Erfahrungen gemacht oder kennt jemand die Rechtgrundlage in diesem Fall?

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34 Antworten
am 10. August 2005 um 9:58

Die Plakette gibts immer nur für 2 Jahre - gerechnet vom letzten wahrgenommenen Termin an - das heißt, wenn man den Termin überzieht (z.B. März 05) dann bekommt man die Plakette nur bis März 07, auch wenn man den Termin im August machen lässt.

Sinngemäß müssten dann wirklich 3 Termine stattfinden. - Vielleicht gibts ja Ausnahmen

am 10. August 2005 um 9:58

ja was soll ich sagen genau so ist es .... in Berlin auf jeden Fall !! Die Grundlage ?? Willkühr des Deutschen Staates denke ich . :D

am 10. August 2005 um 10:05

Vielleicht ist stillegen, und eine Woche später wieder anmelden günstiger. Kritisch wirds doch erst, wenn länger als ein Jahr stillgelegt war, dann brauchste ein Vollgutachten - aber das willst Du ja nicht.

Re: mehrmalige TüV-Prüfung?

 

Zitat:

Original geschrieben von Scarver2005

seit 6 Jahren keine Prüfung gemacht habe, müßte sie jetzt 3x Prüfgebühren abdrücken.

Ist leider so. Seit 1999 hat sich die Gesetzeslage geändert.

Gruss

am 10. August 2005 um 10:25

Mal angenommen, die Arbeitskollegin verkauft an scarver und meldet ab. Muss dann scarver bei der Anmeldung auch 3x TÜV bezahlen? Ich weiß es nicht, denke aber nicht. Man muss die Variante nehmen. die günstiger ist.

Themenstarteram 10. August 2005 um 10:49

ihr seit euch ja alle einig, ich fass es nicht. wie kann ich für EINE Leistung (Prüfung) 3x abdrücken? Das ist doch absolut unlogisch.

Es muss doch aber auch rechtliche Grundlagen geben. Irgendwo muss doch auch die Regelung festgeschrieben sein, dass TüV nur 2 jahre hält, gerechnet am Fälligkeitstermin. Also Termin fällig im März 05 gibt TüV bis März 07 bei heutigem Prüfungstag.

Wahrscheinlich geht eine vorrübergehende Stillegung auch nur, wenn min. 2x Prüfgebühr gezahlt wird. Oder bei der Neuzulassung muss nachgeprüft werden.

Wenn ich ihr die Kiste abkaufen würde, müßte ich dann 3x Prüfgebühren berappen?

Ich befürchte, wenn das alles Wirklich so festgelegt ist, dann hilft wohl nur Stillegung für mehr als 12 Monate. Dannach ist auf jedenfall Baurat fällig. Vielleicht nur einmal?

Ein Hoch auf die deutsche Bürokratie!

am 10. August 2005 um 10:55

Das läuft so:

Abmelden

TÜV Machen (1X)

Anmelden.

 

Ansonsten müsste man wirklich X-Mal Zahlen.

Gruß

Schraubär

Themenstarteram 10. August 2005 um 11:10

@Schraubär

Das klingt gut. Gibt es eine zeitliche Einschränkung im Sinne von min. Zeitablauf zwischen Ab- und Anmeldung, oder wäre auch z.B. ein Abstand von wenigen Tagen möglich?

Es wäre ja bei kurzfristigen An- und Abmelden offensichtlich, dass ich nur Gebühen sparen will. Da gibt es doch bestimmt eine Verordnung gegen :-)

am 10. August 2005 um 11:17

Schraubär und ick einer Meinung ..... wo die Liebe hinfällt!

abmelden und wiederanmelden..wenn man sagt, dass man die Prüfunterlagen verloren hat muss man 1x TÜV machen..das ist glaube ich günstiger

Is der "große" TÜV erst nach 18 Monaten Stillegung fällig!!

Steht in §27 Abs.5 StVZO !!

Übers Ab- und Anmelden steht alles unter www.baynet.de (Lebenslagen - Mobilität&Verkehr - Auto und Motorrad - Zulassen, versichern, stilllegen) . Denke, daß es außerhalb Bayerns auch so ist ;).

 

Und damit, daß 3 mal die Gebühr erhoben wird, soll verhindert werden, daß die Leut, die eben den TüV-Termin nicht wahrnehmen keinen Vorteil gegenüber den Leuten haben, die eben brav hingehen.

Da soll sie den Roller etz schön abmelden und dann wieder anmelden. Nur zu hoffen, daß keiner draufkommt, weil nach §68 StVZO ist ihr Verstoß, die HU nicht gemacht zu haben, eine Ordungswidrigkeit und könnte ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

Themenstarteram 10. August 2005 um 12:15

Hallo Hirsetier! <freu>

<nichtmehr freu> soll das bedeuten, wenn sie die schüssel abmeldet kann es sein, das sie ein busgeld bezahlen muss, weil sie den termin überzogen hat? duch machst mir angst....

Na, Angst machen wollt i etz aber ned :)

Aber es kommt halt blöd wenn ma des Ding abmeldet und kurz drauf wieder anmeldet wohlmöglich noch beim selben Sachbearbeiter (weiß etz ned, wie große bei euch die Zulassungsstelle is), da könnte sein, daß die sich scho wundern und genauer hinschaun.

Mei Vater hat mal den TÜV beim nem Anhänger um 2 Jahr überzogen (hats auch vergessen). Der TÜVler hat gmeint, daß des bai Anhängern öfters vorkommt. Mei Vater hat halt dann 2mal die Gebühr gezahtl.

Also das mit der OWI könnte auch der TÜVler deiner Nachbarin "anhängen". Also egal, was dei Nachbarin macht, die Möglichkeit besteht.

I könnte mir nur vorstellen, daß der TÜVler nix macht, wenn se halt den TÜV machen läßt und sagt, daß des ding so lamg rumgestanmden hat und sie den eh nie gefahren is und daher den TÜV vergessen hat. Oder so ähnlich.

Wenn se allerdings den "Umweg" übers Ab- und wieder Anmelden macht, könnte scho ein eifriger Sachbearbeiter ihr da draufkommen, weil sie sich ja 2mal TÜV-Gebühr sparen will.

 

Was kostet eigentlich nen TÜV für ne 80ger. DOch bestimmt weniger als fürn Auto. Und ma muß bedenken, An- und Abmeldung sind auch ned umsonst (siehe Baynet). Ob dann da soo viel gespart wird???

am 10. August 2005 um 13:12

Abmelden kostet 5,60 Eu,

Wiederanmelden mit gleicher Nummer kostet 10,70

Preise des Landesamtes für Bürger-und Ordnungsaufgaben Berlin (LABO)

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