Mega Ärger Senator in Tiefgarage

Hi,
ich muss hier mal mein Frust runterschreiben!!
Mein Senator A ( Zustand Gute 2, kein Schrott ) steht nach meinem Umzug noch auf einem angemieteten Stellplatz in der Tiefgarage, am alten Wohnort.
Dort steht er jetzt ca 3 Monate, abgemeldet.
Gestern bekomme ich Post von der Gemeinde mit Rechnungen der Gemeinde, der Feuerwehr und einem Entsorgungsunternehmen.
Fzg wurde von der Polizei aufgebrochen wegen Festellung des Halters. Haben die Fahrgestellnr gesucht.
Die Gemeinde, von denen ich den Stellplatz gemietet habe, hat auch meine neue Adr!!!!!

Nun kommt der absolute Oberhammer:
Es wurde durch die Feuerwehr Öl entsorgt, was angeblich aus dem Senator ausgelaufen sein soll.
Ich also heute da hin, und siehe da:
Alle Betriebsstoffe sind noch da wo sie hingehöhren im Motor und Tank!!
Zudem ist der Motor von unten " Pupps-Trocken" nicht mal Ölschleier dran.
Der ganze Stellplatz ist aber noch voll Ölbindemittel und der Senator ist Offen. ( Türschloss geknackt )
Hat, glaub ich der ( entschuldigung an alle sich angesprochen gefühlten ) BETRIEBSPOLE DER POLIZEI geknackt!!!!

Die Rechnungen belaufen sich auf fast 1600,-

Was kann ich machen????
Das Öl was die entsorgt haben ist def. nicht aus dem Auto!!
Wer bezahlt mir den Schaden am Senator????

Gefrustete Grüsse
Sven

38 Antworten

So einen ähnlichen Fall gab es in Berlin. Da wurden zwei Restaurationsobjekte aus den gleichen Gründen sichergestellt und verschrottet! Hier der Link:

click

Moin,

Grossvater18 du machst es dir einfach 😉 Aus emotionaler Sicht hast du auch vermutlich recht. So würde der gesunde Menschenverstand das machen. Leider funktionieren Verwaltungen und insbesondere viele deutsche Gesetze nicht nach diesem Prinzip.

Das deutsche Recht gibt einer Verwaltung das Recht ein abgemeldetes Auto sogar zu entsorgen, ohne das dies für die Verwaltung einen Schaden bedeutet. Grund ist ganz einfach ... ein NICHT zugelassenes Auto ... gilt, weshalb auch immer (Ich sehe da nicht die zwingende Begründung drin, vrgl. oben) stets als "Abfall", wenn der Lagerplatz nicht als offizieller Lagerplatz akzeptiert ist.

Der nächste Punkt ist ... die gemeindeeigene Hausverwaltung darf aufgrund von Datenschutz die Daten ja gar nicht rausgeben. Insofern ist es wichtig ... welchen Weg der Fall geht. Geht es per Anzeige bei der Polizei oder der Feuerwehr los ... haben beide nur die Möglichkeit es über eine solche Anfrage zu machen. Nur wenn es eine Beschwerde bei der Hausverwaltung gäbe, könnte diese auf Ihre Daten zugreifen.

Wie gesagt ... ohne den ZWINGENDEN Nachweis ... das das Öl nicht aus dem Senator stammt. Diesen Nachweis ... halte ich für schwer schlüssig zu machen und um dies zu machen ... für ziemlich teuer und was ist, wenn das Öl dann doch aus dem Senator stammt ???

MFG Kester

Die Sachen mit den Analysen klingen zwar gut zur Beweissführung, falls das doch bis zu Gericht geht.
Ist mir persönlich aber ( verzeiht mir ) zu sehr
"Criminal Intend / CSI-NY " 😉
Zumal ich nicht weiss ob so eine Analyse wirklich Brauchbar ist und auch zu bezahlen.
Das ganze muss auch irgendwie in einem Verhältniss stehen.

Anzeige ist erstattet, Bilder werden noch gemacht. Der Oldtimer-Markt hab ich geschrieben.
... bezahlen werde ich erstmal nochnicht!!
und vieleicht ergibt sich noch mehr.

Sven

halt uns auf jeden Fall auf dem Laufenden ...

mal eine Frage am rande @Rotherbach:
du kennst dich mit der Thematik anscheinend recht gut, daher mal mein "Einwurf":
droht soetwas eigentlich nur bei Fahrzeugen mit "richtiger" Zulassung oder auch bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Vers.Kennzeichen ?

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ist sehr traurig die Geschichte und kann den Hass verstehen der in einem grollt.
Schlimmer ist nur, meine ich, die vollständige Handlungsunfähigkeit der betroffenen Person.
Nichts ist richtig beweisschlüssig, nichts könnte zweifelsfrei bewiesen werden.
Einzig die Feuerwehr könnte man fragen, wieviel denn da auf dem Boden lag.
Wenig? egal reicht wohl.
Viel? Dann aber woher?
Mittlerweile könnte man seine Betriebsstoffe ja aufgefüllt haben ect.pp. kann die Behörde argumentieren.
Polizei? Wer hat die denn gerufen?
Mit Verleumdungsanzeige bekommt man den"Täter" ja raus.
Alles in allem - shit!!

1. Anwalt
2. Gutachter (in Absprache mit dem Anwalt).
3. Strafanzeige wegen Sachbeschädigung.

Der kann nachweisen, dass das Öl nicht deins ist, wenn das Fahrzeug noch die Kennzeichen dran hatte, und nicht länger als 1 Jahr abgemeldet war, ist der Aufbruch und die Identifikation absolut unsinnig.
Damit ist der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt und die Polizei muss natürlich auch für den Schaden aufkommen.
Das Türschloss sowie alle entstandenen Schäden sind dann zu ersetzen, und wenn der Schließzylinder defekt ist, kannst dir halt nen neuen bauen lassen und wenn der 1000€ kostet...

Da wird dir dein Anwalt aber weiterhelfen.

Wer sich nicht wehrt, ist selbst schuld.

Nur ohne Anwalt geht da garnix.

Mfg, Mark

Ich versteh nur eins nicht.

Einer, der Zutritt zu der Garage hat muss ja die Polizei gerufen haben.
Dann wird sich die Polizei jawohl mit der Hausverwaltung, Hausmeister, o.ä. in Verbindung setzen zum Öffnen des Tores.
Die müssen doch schon wissen, dass der Parkplatz vermietet ist und haben doch normalerweise Name, Anschrift und Telefonnummer.
Die hätten dich doch benachrichtigen müssen.

Und wieso hat sich der, der die Polizei, etc. pp verständigt hat nicht mit der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt?
Oder hat dieser so etwas absichtlich gemacht?
Kommt mir irgendwie Spanisch vor!

mfg woita

Hej Kester, OpiOpel für Dich ein Hinweis!

Ich bin persönlich der Meinung, dass Gv 18 es sich nicht einfach macht – sorry -, sondern seine Argumentation schon korrekt ist.
Dein Argument das deutsches Recht ein abgemeldetes Fahrzeug, was auf einem öffentlichen Grund abgestellt wird, sprich Parkplatz oder Parkstreifen, also öffentliche Plätze, es zu entsorgen und dem Halter die Kosten aufzudrücken korrekt ist!

Niente, ein privater Parkplatz, sofern dieser nicht der StVo - also dem öffentlichen Nutzen unterliegt - kann derartiger Handlungen nicht durchführen. Ausser, und hier liegt der lex dingsbums, dieses ist ausdrücklich im Mietvertrag vermerkt ist - sprich, ein abgemeldestes Fahrzeug darf nicht in der TG abgestellt werden.

Des weiteren waren dem Vermieter die Daten des Mieters bekannt - sprich, er war jederzeit erreichbar – ich hoffe dieses war der Fall!

Nun ist es m.E. nach dem Vorfall also Sache der Verursacher nachzuweisen das Gefahr im Verzug war und diese von dem Senator ausgegangen ist - was sicherlich zu dem Zeitpunkt des 'Aufbrechens etc.' nicht geklärt worden ist. So etwa nenne ich persönlich 'Aktionsgeilheit'.

Sorry, dieses waren nur Tip(p)s und Hinweise, aber ich denke mal wenn du eine Rechtsschutz hast, wirst du über diese (nicht offiziell, sprich mal ganz nett mit deinem Sachbearbeiter) einen vernüftigen RA finden.

Viel Erfolg
Georg

Mir kommt es ein wenig spanisch vor, daß man den Wagen aufgebrochen hat, um den Halter und/oder Besitzer anhand der Fahrgestellnr. zu ermitteln. Wenn die Kennzeichen noch dran waren, wie OpiOpel schreibt, dann hätte das genügt. Der Verdacht der "Aktionsgeilheit" ist also nicht ganz unbegründet.

Auf jeden Fall drücke ich Dir, Opi, ganz fest die Daumen, daß Du sauber aus der üblen Geschichte raus kommst. Halt uns bitte weiter auf dem Laufenden.

Gruß, Erik.

Ist echt ein Hammer, werde gleich mal mit dem Hausmeister meiner Tiefgarage Kontakt aufnehmen. Nicht das die meinen Schatz da auch mal "rausholen".

Übrigens habe ich hier mal einen Link zu einem anderen TG-Fall

http://forum.oldtimer-info.de/showmessages.afp?...

Zitat:

Mittlerweile könnte man seine Betriebsstoffe ja aufgefüllt haben ect.pp. kann die Behörde argumentieren.

Wenn der Wagen Öl in Unmengen verloren hat, dann wird es mit einfachem Auffüllen nicht getan sein.

Ich vermute ja, dass jemand der Karren da nicht passt. Dieser dann Altöl auskippte und das Amt verständigte. Hier wurde ja nicht das Auto entsorgt, sondern das Öl. Wenn das nicht vom Senator stammt, dann ist die Sache klar. Ein Gutachter, der dem Wagen Dichtheit, ohne vorherige Reparatur, bescheinigt dürfte schon genügen.

Moin Hackdriver,

Das Abfallgesetz gestattet es der öffentlichen Hand sogar ein Fahrzeug von PRIVATGRUND, der nicht als Lagerort für Fahrzeuge zugelassen ist (diese Zulassung gibt es vom jeweils zuständigen staatlichen Umweltamt) stante Pede zu entsorgen. Und das NICHT nur von öffentlichen Flächen. Sorry ... aber du bist was die rechtliche Grundlage angeht ca. 10 Jahre veraltet.

Das prinzip nennt sich Altautoverordnung im Sinne des Abfallkreislaufgesetzes.

Da machst du GAR NICHTS gegen. Du kannst in diesem Fall von Glück reden, das die das Auto nicht schon längst zerschreddert haben. Das hätten sie nämlich auch gedurft.

Das dies nicht NACHVOLLZIEHBAR ist ... ist richtig. Aber so ist die Rechtslage ... dummerweise.

Das einzige was er vermeiden könnte wäre ... die Kosten für die Entsorgung des Öles und der Feuerwehr, aber nur wenn er eindeutig nachweisen kann, das das Öl nicht aus seinem Auto stammt. Gegen den Rest KANN er nach der derzeitigen Rechtslage mit großer Wahrscheinlichkeit wenig bis nichts machen.

Warum meinst Du wohl, haben die Oldtimerzeitungen etc.pp. so einen bohai drum gemacht, als diese verschärfte Variante der Verordnung vor 4 oder 5 Jahren in Kraft gesetzt wurde ???

Die Problematik betrifft jedes Auto, das nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist. Also das nicht versichert und versteuert ist. Dies kann paradoxerweise also auch ein Fahrzeug betreffen, das mit einem 07er Kennzeichen betrieben wird. Wie gesagt ... ich halte diese Geschichte nicht für sehr ausgewogen und schlau ... aber sie iss nunmal so da.

MFG Kester

Den Weg über die Gerichte finde ich ebenfalls nicht den schlechtesten. Die Gemeinde will das Geld für die Aktion von OpiOpel haben, da er der (vermeintliche) Störer ist. Als Störer kann man aber nur herangezogen werden, wenn man auch tatsächlich der Störer ist. Ich vermute hier auch die Aktion eines Laternenparkers, dem der Senator ein Dorn im Auge ist.
Um also OpiOpel in Anspruch nehmen zu können muss feststehen, dass er auch der Störer ist, also das Öl aus seinem Auto stammt. Der erste Anschein spricht zunächst mal gegen ihn, denn das Öl war wohl unter seinem Auto.
Nun sollte sich OpiOpel gegen den entsprechenden Bescheid der Gemeinde wehren (schau mal, ob da was von "Rechtsbehelfsbelehrung" oder "Ihre Rechte" draufsteht). Wird der Bescheid rechtskräftig, ist der Lutsch gedropst, dann wird auch das Geld fällig.
Was das Aufbrechen zwecks Halterfeststellung angeht, man hätte hier durchaus auch einfachere Wege gehabt, möglicherweise läßt sich da ein Amtshaftungsanspruch herleiten.
Aber zusätzlich würde ich mir an OpiOpels Stelle überlegen, den Wagen zuzulassen. Kostet bei dem Modell zwar eine Kleinigkeit, ist aber möglicherweise lohnend, wenn man dadurch verhindern kann, dass das Auto verschrottet wird.
Hinsichtlich der Vermutung, die die Gemeinde ja auch bringen wird, nämlich, dass er wohl aufgefüllt hat, könnte man ebenfalls Analysen bemühen, wenn die schonmal dabeisind: dann sollen sie auch gleich feststellen, wie alt das Öl im Senator denn ist.
Aber, wenn der große Unbekannte wirklich pfiffig war, könnte das Ganze auch nach hinten losgehen. Möglicherweise hat der ja tatsächlich die Ölablasschraube vom Senator etwas gelockert, einen halben oder ganzen Liter Öl auslaufen lassen, wieder zugedreht und dann oben nachgefüllt. Ich weiss nicht, wies beim Senator ist, aber die Motorhaube vom Golf bekam man früher völlig spurlos auf, indem man von untem am Bowdenzug für die Entriegelung zog. Dazu brauchte man den Wagen selbst nicht öffnen.
Grundsätzlich gilt jedoch; auch wenn eine Behörde etwas von dir will besteht die Möglichkeit dies überprüfen zu lassen, die Reihenfolge ist üblicherweise Widerspruch und Anfechtungsklage. Ein Anwalt, der sich einerseits mit Kraftfahrzeugen und andererseits im Verwaltungsrecht auskennt wäre mit Sicherheit nicht die falscheste Idee.
Und ich würde zusehen, dass der Senator in freundlichere Gegenden umzieht. Ach ja, die momentane Situation des Fahrzeugs würde ich, gerade auch hinsichtlich Ölverlust von einer unabhängigen Stelle, bspw. Dekra-Gutachter, dokumentieren lassen. Mal mir der RS sprechen, sofern vorhanden.

Ich geh mal davon aus das eine gewisse Verhältnissmäßigkeit gewahrt sein muß. An einem Fahrzeug welches auf einem vermieteten Parkplatz steht (für welchen die Miete auch bezahlt wurde) und an dem (entstempelte) Kennzeichen angebracht sind, ist es wohl unverhältnismäßig, das Fahrzeug gewaltsam aufzubrechen um den Halter festzustellen.
Man hätte:
1. Eine Kennzeichenabfrage machen können
2. Das Fahrzeug auch ohne Beschädigung öffnen können
(Der ADAC z.B nimmt ja auch nicht das Brecheisen, wenn jemand versehentlich den Schlüssel im Auto liegen lassen hat)
Das mit dem Öl dürfte auch kein Problem sein, ein Gutachter kann bei einem trockenen Motor schon bescheinigen, dass das ausgelaufene Öl nicht aus dem Motor stammen kann.
Allerdings ist es dein Stellplatz und damit erst mal dein Öl.

Aber ohne Anwalt geht da gar nichts.

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