Mega Ärger Senator in Tiefgarage

Hi,
ich muss hier mal mein Frust runterschreiben!!
Mein Senator A ( Zustand Gute 2, kein Schrott ) steht nach meinem Umzug noch auf einem angemieteten Stellplatz in der Tiefgarage, am alten Wohnort.
Dort steht er jetzt ca 3 Monate, abgemeldet.
Gestern bekomme ich Post von der Gemeinde mit Rechnungen der Gemeinde, der Feuerwehr und einem Entsorgungsunternehmen.
Fzg wurde von der Polizei aufgebrochen wegen Festellung des Halters. Haben die Fahrgestellnr gesucht.
Die Gemeinde, von denen ich den Stellplatz gemietet habe, hat auch meine neue Adr!!!!!

Nun kommt der absolute Oberhammer:
Es wurde durch die Feuerwehr Öl entsorgt, was angeblich aus dem Senator ausgelaufen sein soll.
Ich also heute da hin, und siehe da:
Alle Betriebsstoffe sind noch da wo sie hingehöhren im Motor und Tank!!
Zudem ist der Motor von unten " Pupps-Trocken" nicht mal Ölschleier dran.
Der ganze Stellplatz ist aber noch voll Ölbindemittel und der Senator ist Offen. ( Türschloss geknackt )
Hat, glaub ich der ( entschuldigung an alle sich angesprochen gefühlten ) BETRIEBSPOLE DER POLIZEI geknackt!!!!

Die Rechnungen belaufen sich auf fast 1600,-

Was kann ich machen????
Das Öl was die entsorgt haben ist def. nicht aus dem Auto!!
Wer bezahlt mir den Schaden am Senator????

Gefrustete Grüsse
Sven

38 Antworten

Zja und bei uns steht in der Nachbarschaft ein T3 Womo im Gelände, schon überwuchert und sicher noch mit Öl, etc.
Und des schert mal keine Sau.

Tja,

da wo kein Kläger ... da auch kein Richter, oder wie war das Sprüchlein ??? Iss ja logisch ... in obigem Fall ... muss schon irgendwer da wen gerufen haben ... von sich aus kommen die wenn überhaupt dann nur sehr selten.

Gruß Kester

Wenn das so ist mit dem Privatgrund, wo und wie soll man denn sonst seinen Oldie "aufbewahren"? Habe da auch noch einen gemieteten Platz... :-((

Also, dieser Fall beschäftigt mich weiterhin. Keine Frage.
Ist ja fast elementar. So wie Grundnahrungsmittel als äquvalent.🙂

Mir ist nur beim Durchlesen folgendes aufgefallen.

@ OPIOPEL:
hier ist ja immer von Betriebstoffen die Rede, aber gemeint ist Motoröl. Wie sieht es denn mit dem Hinterachsgetriebe aus? Hat denn nicht m.W. ein Opel SENATOR hinten das Differenzial? Hast du da auch nachgeguckt? Auch generell wurde das Getriebe nicht erwähnt.
Ist ja nicht so einfach mal eben den Ölstand im Getriebe abzulesen.

Wäre ja fatal.

Und der Eindruck das "alles da wo es hingehört" ist, kann auch täuschen. Ein halber Liter Öl schön auf dem Boden verteilt, fällt bei manchen Ölinhalten und vor allem beim "Peilstabgedächnissölstand" kaum auf.
Sieht aber Sch... aus auf dem Boden.
Furztrockener Motor? Ölschläuche vorhanden? Die lassen schon mal bei längerem Stehen an Geschmeidigkeit nach und blasen kurz Öl ab.Sieht man hinterher nichts von- selber erlebt.Man kann nur tippen wg. der Stelle wo es herkam, darüber müsste es sein.
Bevor du dir da selbst einen einfängst....

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Moin,

Miesel ... normalerweise kratzt das ja kaum wen vom Amt. Das Risiko ist bezogen auf die Anzahl an solchen Vorfällen ja durchaus gering. Mir sind in diesem Jahr oder in den letzten 2 Jahren ja wenn es hoch kommt 10 solcher Fälle bekannt worden.

Am besten ist als Unterbringung sicherlich eine eigene private Garage mit versiegelter Betonplatte, und einer Wanne unter den Stellen, wo Öl austreten könnte. Die sicherste Möglichkeit ist sicherlich ein Platz der als "Lager" oder "Handelsplatz" für PKW anerkannt ist. Lohnt sich aber für einen alleine kaum 😉

Und im Fall privater Lagerung ... ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn 😉 Denn warum sollte das Amt zu dir kommen, wenn die gar nichts vom Auto wissen ?! *zwinker* Tiefgaragen halte Ich aus vielen Gründen für ungeeignete Lagerstätten.

Gruß Kester

Das mit dem Altautogesetz habe ich total vergessen, das ist schon der Hammer. Allerdings wird es in diesem Fall einen gewissenhaften Anwalt brauchen, ob sich das lohnt ist zweifelhaft.

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Das Abfallgesetz gestattet es der öffentlichen Hand sogar ein Fahrzeug von PRIVATGRUND, der nicht als Lagerort für Fahrzeuge zugelassen ist (diese Zulassung gibt es vom jeweils zuständigen staatlichen Umweltamt) stante Pede zu entsorgen. Und das NICHT nur von öffentlichen Flächen. Sorry ... aber du bist was die rechtliche Grundlage angeht ca. 10 Jahre veraltet.

 

Ich bin mir sicher das ich danach mehrere Anzeigen wegen schwerer Körperverletzung hätte!Denn auch ich lagere in meiner Garage 2 fast Youngtimer,einen Subaru Sedan und einen Peugeot 309GTI!Die Garage ist versiegelt und gefliest ausserdem sind sämtliche Betriebsstoffe abgelassen und auch die Batterien ausgebaut!Auch in meiner Nachbarschaft gibt es welche die Ersatzteilträger draussen im Garten stehen haben und nicht diesen Aufwand betreiben!Natürlich könnte ich direkt zum Hörer greifen aber ich sage mir immer LEBEN UND LEBEN LASSEN,evtl. werde ich diese Nachbarn mal freundlich darauf ansprechen und versuchen sie zu einem Umdenken bewegen zu können!

Wer ist den eigentlich der Kläger? Der Vermieter vom Stellplatz? Hat er vllt einen Tip bekommen und dann geklagt? Vllt könnte man den Übeltäter schneller finden als man denkt.

mfg Micha

Vor einer Beratung mit einem Anwalt bringt die ganze Schreiberei nichts.Der Rechtsverdreher kann die Akten einsehen und dann weitere Schritte empfehlen.

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