Medizinische Maske im Verbandskasten

Seit 01.01.2023 ist jetzt ja Pflicht im Verbandskasten 2 med. Masken mitzuführen. Folgende Frage stelle ich mir nun:
Müssen die nun einzeln steril verpackt sein oder kann ich nun, Pandemie sei dank, aus meiner Großpackung zwei heraus holen und in den Verbandskasten stecken.
Wo ist das geregelt?
Bitte steinigt mich nicht, wenn es schon solch einen Thread gibt sondern informiert den Mod zum verschieben.

101 Antworten

Wer den Text der Vorgabe lesen kann ist doch klar im Vorteil.
Es sind 2 medizinische Masken gefordert.
Kein Wort über Sterielität und Gebrauchswert.
Im Auto habe ich noch 2 Masken rumzuliegen, die kommen in eine Folientüte und diese klebe ich auf den Verbandskasten. Denn der ist versiegelt und so noch einige Zeit zugelassen.
Ich gebe für Masken kein Geld mehr aus, wenn es nicht nötig ist, wie in diesem Fall.

Bislang ist gar nichts grfordert.

Zitat:

Kein Wort über Sterielität und Gebrauchswert.

Seltsame Logik. Bei den üblichen Listen zum Verbandkasteninhalt steht in der Regel bei keinem Utensil, dass es steril sein muss. Die meisten müssen aber trotzdem steril sein.

Wie ich die DIN kenne, schreibt die das sehr wohl rein. Die DIN ist bindend und nicht irgendeine Liste die irgendjemand irgendwo veröffentlicht.

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Die Verbandskästen liegen aktuell immer noch bei Aldi und Lidl für 6,99€ rum.
Da mach ich mir keinen Kopf ob steril,einzeln eingepackt oder sonstiges.
Hab den einfach gekauft und hab jetzt halt 3 im Auto liegen.
Da ich keinen Karibikirlaub dafür canceln musste und es ja Weihnachtsgeld gegeben hat bin ich da gerade so mit klar gekommen.
Packt ansonsten einfach mehrere in einer kleinen Plastiktüte für Gefriergiut da rein und fertig.

Du machst dir das aber viel zu einfach. Wenn das mal gut geht.

Ich geh da volles Risiko.:-)

Zitat:

@situ schrieb am 1. Januar 2023 um 16:45:56 Uhr:


Wie ich die DIN kenne, schreibt die das sehr wohl rein. Die DIN ist bindend und nicht irgendeine Liste die irgendjemand irgendwo veröffentlicht.
https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/din-norm

Zitat:

Jeder kann die Erstellung einer Norm beantragen.

Auch Verbraucher. Und wer inden Gremien als "Experte" gilt, ist auch eher wachsweich, vor allem bei "Neuland-Themenkomplexen".

Die DIN (und auch VDE & Co.) ist überhaupt nicht bindend. Beispiel:

https://www.hausjournal.net/briefkasten-norm

Zitat:

Für den Briefkasten gilt normalerweise die Norm DIN EN 13724. Allerdings ist die nicht verbindlich.

Man hat keinen Anspruch auf einen Briefkasten dieser Norm. Wichtig ist nur, dass große Umschläge und Zeitschriften knickfrei reinpassen.

Aus juristischer Sicht wichtig sind solche Normen nur:
- wenn es Streit gibt, z. B. wg. geknickter Post wg. (angeblich) zu kleinem Briefkasten (oder auch z. B. wg. Stromschlag gab's Verletzte/Tote). Wenn es in solchen Fällen keine detaillierten Vorschriften vom Gesetzgeber gibt, ziehen die Richter meistens die Regelungen der entspr. Verbände zu rate.
- wenn der Gesetzgeber explizit bestimmt hat, dass irgendwas irgendeine Norm erfüllen muss.

notting

Ein weit verbreiteter Irrtum.

Richtig, eine DIN allein bindet nichts und niemanden.

Wer aber die Beschaffung von irgendwas nach DIN fordert, macht sie dafür bindend.

Da der Begriff "Medizinische Maske" immer auf ein "Einwegprodukt" abzielt ist es im Falle einer Kontrolle möglich bereits benutze Masken nicht anzuerkennen und mit "fehlend"gleichzusetzen.

Um dieses Risiko zu umgehen habe ich 2 einzeln verpackte Masken in meinen Verbandskasten gepackt.

Es nützt übrigens auch nichts, irgendwo im Auto die Masken zu haben....die müssen in den den Kasten oder Tasche

Grüße
Steini

Natürlich gibt es für die nicht vorgeschriebenen Masken auch keinerlei Vorschrift, wo und wie sie aufzubewahren sind.

Wenn (was eigentlich überfällig wäre, aber bisher noch nicht geschehen ist...) die Anwendung der neuen DIN in der StVZO auch tatsächlich vorgeschrieben wird, dann ist nach allen bisher gemachten Erfahrungen damit zu rechnen, dass bereits vorhandene Verbandkästen nach alter Norm nicht nachgerüstet oder erneuert werden müssen.

Letztlich gibt es derzeit und voraussichtlich auch zukünftig zwei Möglichkeiten:
1. man hat einen Verbandkasten (SB) nach neuer Norm. Dann sind zwei normgerechte Masken in diesem enthalten, man braucht sich also keine Gedanken über Ausführung und Unterbringung zu machen.
2. man hat einen Verbandkasten (SB) nach einer der bisher zulässigen Normen. Dann sind die Masken auch weiterhin nicht vorgeschrieben, man kann also über Ausführung und Unterbringung frei entscheiden. Oder auch weiterhin komplett auf die Masken verzichten.

Im Übrigen unabhängig von der Rechtslage meine persönliche Meinung (die ja auch verschiedene Vorschreiber teilen):

Es sollte doch kein Problem sein, zwei "original verpackte" FFP2- oder OP-Masken in das vorhandene Behältnis zu packen. Dazu besagte Behältnis dafür einmal zu öffnen hat gleich noch zwei Vorteile: Man muss im Ernstfall nicht erst noch eine etwa vorhandene Folie oder ein Siegel öffnen und man hat außerdem auch schonmal gesehen, wie das Ding von innen aussieht, also was drin ist und wie man dran kommt.

Das so Typisch Deutsch, mein Gott.
Man kann aus jedem Mückenschiß auch einen Angriff auf seine Persönliche Freiheit hochpuschen.

Gassner's Law.

Im Usenet hättest du jetzt verloren 😁

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 1. Januar 2023 um 19:35:24 Uhr:


Das so Typisch Deutsch, mein Gott.
Man kann aus jedem Mückenschiß auch einen Angriff auf seine Persönliche Freiheit hochpuschen.

So siehts aus, einfach 2 ( oder 4) eingepackte Masken die wir eh alle zuhause zum fliegen haben in den Kasten packen und fertig.

Dürften die meisten auch so machen. Aber Einigen geht es halt prinzipiell um "Hauptsache dagegen" und auch weniger aus Überzeugung, eher schon fast als Hobby. Daher werden alle Argumente immer wirkungslos verpuffen.

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