MB E 400CDI W211 Getriebeschaden????Hilfe!!!
Hallo Leute,
ich habe mir vor 14 Tagen einen W211 400 CDI (Automatikgetriebe) Bj. 2003 mit 149.000 Km gekauft(alle Inspektionen bei MB durchgeführt)....fahre letzte Woche ca. 2 km und bleibe stehen...konnte keinen Gang mehr einlegen...mußte dann abgeschleppt werden. In der MB Werkstatt hat man sich den Wagen von unten angesehen...es tropfte Getriebeöl unten an der Wanne...die sie geöffnet haben....sollen angeblich leichte Metallspäne drin sein und die Farbe des Getriebeöls braun wie Motoröl..statt rötlich...ich soll nun ein neues Getriebe einbauen lassen für 7000 €...lach....lese nun diese Beiträge über das Spülen nach der Tim Eckard Methode....kann das schon die Lösung sein? Woher kommt dann die Farbe des Öles? Ist das Wasser aus dem Kühlwasser im Getriebeöl? Wer kann mir weiterhelfen und Tipps geben??? Vielen Dank und frohe Weihnachten!Gruß Patrick
Beste Antwort im Thema
Ich würde kein Neues kaufen...für 7000€ bekommst du 3 generalüberholte mit Garantie zb. hier:
40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Es geht darum, ob der Wagen bei ÜBERGABE an den Käufer bereits mangelhaft war und das der Verkäufer wusste.
Tja, das zu beweisen wäre ziemlich schwierig, ich behaupte sogar unmöglich sein.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Tja, das zu beweisen wäre ziemlich schwierig, ich behaupte sogar unmöglich sein.Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Es geht darum, ob der Wagen bei ÜBERGABE an den Käufer bereits mangelhaft war und das der Verkäufer wusste.
Vorweg: Ich bin kein Sachverständiger.
Folgendes gebe ich zu bedenken. Übergabe des Fahrzeugs (Gefahrübergang) war vor 14 Tagen. Gefahren wurden seither offenkundig auch nur weniger Meter. Das dies ein starkes Indiz dafür ist, dass der Schaden bereits bei Gefahrübergang angelegt war, ist klar.
Nach kurzer Google-Suche scheint für mich als Laien (hier bräuchte man einen Sachverständigen) auch denkbar, dass ein solcher Schaden nicht plötzlich auftritt, sondern sich ankündigt. Vor allem auch der Ölverlust.
Ein Nachweis erscheint mir daher nicht unmöglich - genaueres kann man natürlich nur in Kenntnis des kompletten Sachverhalts sagen.
Als Käufer muss ich dem Verkäufer nicht beweisen,ob dieser von den Defekt wusste oder nicht,das ist völlig unwichtig,Beweisen muss man nur das der Defekt bei Übergabe hätte vorhanden sein müssen.
Als Käufer muss ich dies nicht 100%ig beweisen können,die totale Beweispflicht hat der Verkäufer laut §476 BGB
Gruss Uwe
Hallo Airstreamer69,
da Du nun ja hier ausgiebige Tips zum Umgang einer nicht vorhandenen Gewährleistung bekommen hast und wie ich Deinem Post entnehme auch eigentlich garnicht auf dieser Schiene fahren wolltest, nimm den Tip mit dem Austauschgetriebe in Anspruch. Du verlierst zwar 3k Euros aber unterm Strich gewinnst Du ein Fahrzeug mit dem Du dann viel Spaß haben kannst. Wenn Du dich auf einen Rechtsstreit einläßt, dann kannst Du uns kommende Weihnachten (2010) mit ein wenig Glück schreiben wie es denn so ausgegangen ist und solch einen Wagen kauft man ja um Unterwegs zu sein und nicht vor Gericht zu stehen.
Dir viel Glück bei Deiner Entscheidung und einen guten Übergang ins neue Jahr 2010.
Allen anderen nartürlich auch einen guten Übergang.
Ähnliche Themen
Ich würde versuchen, den Wagen zurück zu geben. Wer weiß, was da noch alles kommt. Und einfach nochmal 3000,- EUR hinterher schießen für ein neues Getriebe wäre mir auch nichts. Dann lieber nach einem anderen Wagen suchen. Der Gang zum Anwalt wird Dir wahrscheinlich nicht erspart bleiben. Der Händler wird sich dann schon denken können was auf ihn zukommt, und kommt Dir vielleicht mit der Rückabwicklung entgegen.
Zitat:
Original geschrieben von uwe1967
Als Käufer muss ich dem Verkäufer nicht beweisen,ob dieser von den Defekt wusste oder nicht,das ist völlig unwichtig,Beweisen muss man nur das der Defekt bei Übergabe hätte vorhanden sein müssen.
Als Käufer muss ich dies nicht 100%ig beweisen können,die totale Beweispflicht hat der Verkäufer laut §476 BGBGruss Uwe
Für die Anwendung des § 476 müssten zunächst die Voraussetzungen des § 474 vorhanden sein. Dies ist hier aber nicht der Fall, da der Threadersteller als Unternehmer gekauft hat.
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Für die Anwendung des § 476 müssten zunächst die Voraussetzungen des § 474 vorhanden sein. Dies ist hier aber nicht der Fall, da der Threadersteller als Unternehmer gekauft hat.Zitat:
Original geschrieben von uwe1967
Als Käufer muss ich dem Verkäufer nicht beweisen,ob dieser von den Defekt wusste oder nicht,das ist völlig unwichtig,Beweisen muss man nur das der Defekt bei Übergabe hätte vorhanden sein müssen.
Als Käufer muss ich dies nicht 100%ig beweisen können,die totale Beweispflicht hat der Verkäufer laut §476 BGBGruss Uwe
Wer sagt das?
Der TE hat doch noch gar nichts dazu gesagt, oder habe ich was überlesen?
@ Uwe1967: Nochmal nur für Dich. Das gilt nur dann, wenn er als Pivatperson gekauft hat.
Wann begreift das endlich einer?
Der Fred kann eigentlich solange zu, bis der TE mehr Infos raustut, sonst ist das alles vergebene Liebesmüh.
3 Seitren Spekulatius und Halbwissen.
Offenbar ein wirklich wichtiges Probelm für Mr. TE mit 2 Beiträgen.
Zitat:
Original geschrieben von teddy7500
Wer sagt das?Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Für die Anwendung des § 476 müssten zunächst die Voraussetzungen des § 474 vorhanden sein. Dies ist hier aber nicht der Fall, da der Threadersteller als Unternehmer gekauft hat.
Der TE hat doch noch gar nichts dazu gesagt, oder habe ich was überlesen?
Siehe hier:
Zitat:
Original geschrieben von Airstreamer1969
Habe den Wagen von einem Händler, der nur an Händler oder Export verkauft ohne Gewährleistung...leider mein Pech.....
Heißt: Der Threadersteller muss als Unternehmer aufgetreten sein, sonst hätte er nicht kaufen können. Selbst wenn er kein Unternehmer ist, so ist hier der Ausschluss der Gewährleistung aus Treu und Glauben regelmäßig wirksam (BGH, Urteil vom 22.12.2004, Az. VIII ZR 91/04).
Jungs spart Eure Energie für andere Threads, Airstream69 hat es anscheinend die Sprache verschlagen.
Und es ist alles andere als Konstruktiv hier noch weiter zu schreiben.
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Siehe hier:Zitat:
Original geschrieben von teddy7500
Wer sagt das?
Der TE hat doch noch gar nichts dazu gesagt, oder habe ich was überlesen?
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Heißt: Der Threadersteller muss als Unternehmer aufgetreten sein, sonst hätte er nicht kaufen können. Selbst wenn er kein Unternehmer ist, so ist hier der Ausschluss der Gewährleistung aus Treu und Glauben regelmäßig wirksam (BGH, Urteil vom 22.12.2004, Az. VIII ZR 91/04).Zitat:
Original geschrieben von Airstreamer1969
Habe den Wagen von einem Händler, der nur an Händler oder Export verkauft ohne Gewährleistung...leider mein Pech.....
Das habe ich gelesen ja. Aber eine klare Antwort ist das in meinen Augen nicht.
Ansonsten ist das wie schon gesagt natürlich richtig was Du geschrieben hast.