MB E 400CDI W211 Getriebeschaden????Hilfe!!!
Hallo Leute,
ich habe mir vor 14 Tagen einen W211 400 CDI (Automatikgetriebe) Bj. 2003 mit 149.000 Km gekauft(alle Inspektionen bei MB durchgeführt)....fahre letzte Woche ca. 2 km und bleibe stehen...konnte keinen Gang mehr einlegen...mußte dann abgeschleppt werden. In der MB Werkstatt hat man sich den Wagen von unten angesehen...es tropfte Getriebeöl unten an der Wanne...die sie geöffnet haben....sollen angeblich leichte Metallspäne drin sein und die Farbe des Getriebeöls braun wie Motoröl..statt rötlich...ich soll nun ein neues Getriebe einbauen lassen für 7000 €...lach....lese nun diese Beiträge über das Spülen nach der Tim Eckard Methode....kann das schon die Lösung sein? Woher kommt dann die Farbe des Öles? Ist das Wasser aus dem Kühlwasser im Getriebeöl? Wer kann mir weiterhelfen und Tipps geben??? Vielen Dank und frohe Weihnachten!Gruß Patrick
Beste Antwort im Thema
Ich würde kein Neues kaufen...für 7000€ bekommst du 3 generalüberholte mit Garantie zb. hier:
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Ein bißchen googlen hilft:
Ein Händler kann die Gewährleistungspflicht nur ausschließen, wenn das Fahrzeug als "Bastlerfahrzeug" oder "zum ausschlachten" deklariert wurde.
Der Händler kann bei der Beschreibung "Verkauf nur an Händler/Export" nicht die Gewährleistung gegenüber einem privaten Käufer ausschließen.
Solche Vereinbarungen sind rechtswidrig.
Ich würde sagen, da muß der Händler für den Schaden haften. Hast Du den Händler schon mal kontaktiert? Was sagt er dazu? Eine RSV wäre hier auch von großem Vorteil.
@teddy
diese Möglichkeit ist mir bekannt, daher schrieb ich ja auch von einer "Privatperson"
So spannend ist das wiederrum nicht. Wenn im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens ein Gutachten erstellt wird, kann der Sachverständige anhand von Abrieb im Getriebeöl und Verschleiß an den Teilen recht zuverlässige Einlassungen dazu machen, ob und wann Ausfallerscheinungen stattgefunden haben. Dies denke ich mir nun nicht aus, sondern ergibt sich aus der Rechtsanwendung in verschiedenen Entscheidungen der Vergangenheit.
14 Tage nach Kauf einen derart kapitalen Schaden - da würde ich mir das sehr genau anschauen und gegebenenfalls mit dem Händler vorab verhandeln, bevor ich weitere Schritte einleiten würde.
Zitat:
Original geschrieben von Sachsenmeister2
Ein bißchen googlen hilft:Ein Händler kann die Gewährleistungspflicht nur ausschließen, wenn das Fahrzeug als "Bastlerfahrzeug" oder "zum ausschlachten" deklariert wurde.
Der Händler kann bei der Beschreibung "Verkauf nur an Händler/Export" nicht die Gewährleistung gegenüber einem privaten Käufer ausschließen.
Solche Vereinbarungen sind rechtswidrig.Ich würde sagen, da muß der Händler für den Schaden haften. Hast Du den Händler schon mal kontaktiert? Was sagt er dazu? Eine RSV wäre hier auch von großem Vorteil.
Bitte nicht auf Google verlassen.
Die Normen des Verbrauchsgüterkaufs sind nur dann einschlägig, wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft. Der Verkäufer ist vorliegend wohl unstrittig Unternehmer. Fraglich jedoch, als was der Threadersteller aufgetreten ist. Selbst wenn er Verbraucher ist: Ist er (glaubhaft) als Unternehmer aufgetreten, so ist auch der AUsschluss der Gewährleistung aus Treu und Glauben regelmäßig wirksam (siehe BGH, Urteil vom 22.12.2004, Az. VIII ZR 91/04). Insofern müsste der Threadersteller hier mehr Informationen liefern.
Auch die Ausführungen zum Thema "Bastlerfahrzeug" sind nicht richtig - sie greifen zu kurz. Sonst könnte man einen tadellosen Jahreswagen als Bastlerfahrzeug unter Ausschluss der Sachmangelhaftung veräußern - das würde völlig den vom Gesetz angedachten Verbraucherschutz unterwandern...
@J.M.G.
Ich weiß, ist alles im BGB geregelt, soweit die Konstallation Händler-Privatperson besteht.
Ich gehe mal davon aus, dass der TE als Privatperson gekauft und auch aufgetreten ist. Denn wäre er Händler, wüßte er um die Tatsache Gewährleistungsausschluss und würde nicht hier im Forum Hilfe suchen.
Hier auch mal ein Link zu dieser Problematik:
Klick!
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Bevor hier nicht mehr Infos kommen, können wir uns die Köpfe heiß diskutieren, und kommen zu keinem Ergebniss.
Eigentlich sind wir uns doch alle einig.
Wenn als Händler oder Geschäftsmann (hier gibt es auch noch Gesetze zu, die den Verkauf zwischen Kaufleuten regeln) gekauft wurde, besteht kein Anspruch.
Wenn als Pirvatperson gekauf wurde schon.
So kann man das festhalten.
Hallo zusammen,
§ 476 BGB ist der Paragraph der sich mit der Gewährleistung auseinander setzt.Da Du vor 14 Tagen erst gekauft hast,wirst Du glaubhaft beweisen können,das der Getriebeschaden bereits vorhanden war und der Händler somit in die Beweisverpflichtung kommt und beweisen muss,das der Getriebeschaden bei Auslieferung bzw.Übergabe des Fahrzeuges nicht vorhanden war.
Ich denke dein Anwalt wird 2 Möglichkeiten für Dich heraushandeln können,das Fahrzeug wieder zurück zugeben oder den Austausch des Getriebes zu erzwingen.
Die Tatsache das der Getriebeschaden bereits vorhanden war liegt ja wohl Zweifelsfrei auf der Hand und ich denke jeder Gutachter wird dies Zweifelsfrei beweisen können.
Ich gehe davon aus das Du Rechtsschutz versichert bist,also rate ich Dir sofort zum Anwalt zu gehen und diesen mit deiner Interessenwahrung beauftragen solltest.
Die meisten Rechtschutzversicherung sind mittlerweile bereit den Gutachter zu bezahlen,falls ein Gutachter nötig werden sollte,nach Auskunft meines Rechtsanwaltes.
Ich bin auch seit 3 Monaten beim Rechtsanwaltes wegen meiner Elektronic und ich habe mein Auto als Privatperson auch ohne Gewährleistung gekauft und dank meines Rechtsanwaltes ist mir es gelungen,letzten Endes meinen Autohändler in die Knie zu zwingen und Wir haben einen Aussergerichtlichen Vergleich abgeschlossen,derart das meine defekte Elektronic repariert werden wird.
Die Gewährleistungsverpflichtng gilt übrigens 6 Monate nach Übergabe.Für alle bereits vorhandenen Schäden am Auto die bei Auslieferung vorgelegen haben,haftet der Autohändler.
Ein Getriebeschaden entsteht nicht einfach so nach wenigen hundert Kilometern,ich weiss ja nicht wieviele Kilometer Du mit dem Auto gefahren bist,auf jedenfall bin ich nach den 3 monatigen Beratungen mit meinem Anwalt davon überzeugt,das es Dir gelingen wird,das Auto entweder zurück zugeben oder repariert zu erhalten und dein Autohändler hierfür haften muss.
Falls Du weitere Fragen haben solltest melde Dich bei mir zum Erfahrungsaustausch per PN an mich,ich helfe Dir gerne weiter....
Gruss Uwe
Stimmt alles.
Gilt aber nur für den Kauf als Privatperson.😉
Ich sag ja wir können Seitenweise weiterdiskutieren........
Spekulationen ohne Ende ... ! Völlig unklar ist:
1. ob das getriebe überhaupt defekt ist
2. was
3. ob irreparabel
4. welche Vertragskonditionen zugrundeliegen
usw.
Alle Spekulationen, Wenn und Aber, Paragaphen, nutzen dem TE wenig.
Eine Klage, bzw. Prozess gegen den Verkäufer kann sich über lange Zeit hin ziehen und zusätzlich
sehr kostenintensiv werden.
Die Chancen den Prozess zu gewinnen sehe ich bei Null.
Sollte er ihn doch gewinnen hat er die Kosten für eine Instandstzung immer noch nicht.
Bis dahin gibt es den Händler vielleicht gar nicht mehr.
Oder er ist Pleite.
Und dann???
Außer Spesen nichts gewesen.
Wenn der Händler an einen Gewerbetreibenden verkauft, um die Garantie rechtmäßig auszuschließen, dann läßt er sich üblicherweise den Gewerbenachweis zeigen und stellt die Rechnung auch dazu passend aus.
Dieter
Aha, und was macht der Zahnarzt, der ein Auto kauft um damit hauptsächlich Praxis-Bedarf zu erledigen? Er handelt da ja auch als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und wird wohl einen Gewerbeschein nicht vorlegen...
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Einen Prozess würde hier niemand favorisieren. Aber soll man jetzt nichtmal versuchen Ansprüche gegen den möglicherweise arglistig täuschenden Verkäufer durchzusetzen? Das dies nicht zwangsläufig in einem mündlichen Verfahren münden muss, ist doch selbstverständlich!
Klar kann und sollte man das versuchen.
Aber mal ehrlich, kennst Du einen Händler der so abgezockt ist, das Ding schon als Export oder nur an Händler zu verkaufen, und der dann keine Ahnung von den rechtlichen Folgen dieses Vorgehens hat?
Nicht wirklich oder?
Warum wohl gibt es z.B. bei der Frima Stihl für Laubgebläse eine Garantiebeschränkung auf ein halbes Jahr, wenn man das Teil gewerblich nutzt?
Ähnlich muß man das auch hier sehen. Der Zahnarzt ist ja kein Autohändler.😉
Es geht darum, ob der Wagen bei ÜBERGABE an den Käufer bereits mangelhaft war und das der Verkäufer wusste.
Um nichts anderes geht es hier. Wenn das so war, dann gehören dem Verkäufer die Eier aufgerissen, egal ob der Käufer nun Unternehmer oder Verbraucher ist.
Genau das gibt das deutsche Recht her. Und natürlich werden zig Verkäufer trotz besserer Kenntnis mangelhafte Fahrzeuge verkaufen. Warum? Weil es in 99% der Fälle gut geht und die Käufer ähnlich wie hier einbrechen.
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Es geht darum, ob der Wagen bei ÜBERGABE an den Käufer bereits mangelhaft war und das der Verkäufer wusste.Um nichts anderes geht es hier.
Was soll das Moralisieren hier, zumal die Umstände nun völlig unbekannt sind ?
Juristisch übr. ebenfalls irrelvant das oben usw.
Juristisch ist was irrelevant?