MB 100 Garantieausschluss, wenn Inspektion in freier Werkstatt?
Wer hat Erfahrung mit der Jungen Sterne Garantie MB 100, wenn eine Inspektion in einer "Freien Werkstatt" nach den Bestimmungen von MB durchgeführt wurde. Ist das bei der Gesetzeslage überhaupt gültig, die Bindung an MB Werkstätten als Garantiebedingung anzusehen. Schließlich ist der Garantiegeber ja nicht DB, sondern eine Garantiegesellschaft.
Hat jemand schon mal einen Gerantieanspruch gestellt und vorher den Service in einer "Freien Werkstatt" durchführen lassen?
Beste Antwort im Thema
Die Garantiebedingungen kann der Garantiegeber "frei Schnauze" festlegen! Daher kann und darf MB an Junge Sterne/MB 100/MB 80 die Werkstattbindung knüpfen!
Anders sieht es bei der Sachmangelhaftung/Garantie bei Neuwagen/neuen Sachen aus. Da darf kein Hersteller Bedingungen stellen, die den gesetzlichen Bestimmungen entgegen stehen. Daher gab es in dem Bereich ja viele Urteile Pro-Kunde, der sein Auto in einer anderen Fachwerkstatt hat nach MB-Vorgaben warten lassen. Das ist aber nicht mit einer Gebrauchtwagengarantie zu verwechseln.
33 Antworten
Die Garantiebefingungen wurden nach mehreren Urteilen geändert: "....d Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw.nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt.
Das "bzw." bedeutet: freie Werkstatt geht auch, Aber immer "nach Herstellerangaben" dokumentieren lassen.
Außerdem ist bei Gebrauchtwagenkauf bedeutsem, dass versäumnisse der Vorgängers wie Fristüberschritungen, nicht dokumentierte Arbeite rzc. nicht schädlich sind. Ist bei Garantieverlängerungen relevant.
Und: Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist.