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Max. 190 km/h Kleber????

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 28. November 2010 um 19:36

Hallo Freunde,

ich habe seit gut 1 Woche meine Winterreifen drauf, da diese als Geschwindigkeitsbegrenzung 190 km/h haben, habe ich natürlich das Tempolimit für Winterreifen auf 190 km/h eingestellt.

Nun meine Frage: Muss ich mir trotzdem so einen hässligen Kleber holen ??? Falls mich mal die Rasselbande in grün anhält ???

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BSC_1892

 

 

Typisch Deutschland

Typisch deutsch ist es leider, das jemand "keinen Schimmer hat, das sein Auto mit Winterreifen z.B. nur bis 190 oder 210 gefahren werden darf aufgrund des Speedindex". Wenn ihm dann auf der AB ein Reifen platzt, wird groß rumgebrüllt "WArum haben mir das die Idioten bei der Reifenmontage nicht gesagt?" Typisch deutsch ist leider auch, das er die Reifen wissentlich mit niedrigerem Speedindex bestellt hat, weil sie ein paar Euros billiger waren.

Und weil sich die Deutschen immer gerne rausreden und die schuld auf die anderen schieben, gibt es diese Vorschrift und die meisten Werkstätten kleben diese kleinen Kleber auch mit einer kleinen Ecke der Gesamtklebefläche aufs Lenkrad, denn dort geht er am einfachsten wieder ab... aber die Werkstatt hat ihre Pflicht erfüllt.

Leichti

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§36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

 

heißt das jetzt, dass das nur für land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes gilt? oder auch für normale PKW???

Zitat:

Original geschrieben von shram

§36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

 

heißt das jetzt, dass das nur für land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes gilt? oder auch für normale PKW???

Das ist ein neuer Satz.. also

"Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch.."

Also gilts für alle ;)

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