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Maskierter Fahrer

Themenstarteram 17. Januar 2009 um 22:58

Gibt es eigentlich Vorschriften, dass man als Fahrer erkennbar sein muss?

Mir geht es nicht darum, z. B. auf Fotos nicht erkennbar zu sein...

Ich hab mir in den letzten Wochen nur angewohnt, bei Temperaturen deutlich unter -10° C, nicht nur Mütze sondern auch Sturmhaube aufzusetzen.

Ist dünn wie Papier, ich hör und seh alles...

Mach ich vor allem, weil ich aus gesundheitlichen Gründen bei sehr kalter Luft Probleme beim Atmen bekomme.

 

Is doch auch nich verboten, mit Handschuhen zu fahren, weil man z. B. abrutschen oder Schalter/Knöpfe verfehlen könnte oder?

Beste Antwort im Thema

Bau dir doch einfach ne Heizung in deinen Porsche. :D

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am 18. Januar 2009 um 10:11

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

 

Vorgeworfen wurde ihm, statt der erlaubten 70 mit 138 Kilometern die Stunde gefahren zu sein. Eine Radarfalle hatte sein Fahrzeug geblitzt. Wer am Steuer saß, ließ sich auf dem Foto allerdings nicht eindeutig erkennen. Angaben dazu wollte der Halter nicht machen. Fahrverbot und ein Punkt in Flensburg waren für ihn damit erst einmal umschifft. Doch die Verkehrsbehörde verlangte, dass er ein Jahr lang alle Fahrten protokollieren müsse.

Im vorliegenden Fall hätte der Fahrer nach aktuellem Bußgeldkatalog wegen 68 km/h zu schnell eine Strafe von 275,-€, 3 Punkte und 2 Monate Fahrverbot erhalten. So gab es die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches. Wird das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt kostet dies aber nur 50,-€ und 1 Punkt.

 

Das hört sich doch fair an!;)

am 18. Januar 2009 um 10:16

:D

Wenn es denn andem ist, ja.

Aber in unserem Wochenanzeiger stand mal was anderes drin, habe ich leider nicht aufbewart, da es mich eigentlich nicht intressiert hat.

Aber ein fairer Deal !

Da wird denn wieder mal ein § durch ein anderen aufgehoben :D

Das Fahrtenbuch wird man dann ganz schnell wieder los, indem man das Auto einmal abmeldet, auf jemand anderes anmeldet (Familienmitglied) und dann weiterfährt. Notfalls auch gleich wieder abmelden und zurück anmelden, dann hat man das Auto wieder, aber die Verpflichtung zum Fahrtenbuch führen ist weg, da sie zum Zeitpunkt der Abmeldung verfällt. Man muss nur die Tricks kennen... ;)

P.S.: Ich hab es noch nie gemacht, aber der Vater von nem Freund ist Anwalt. Er hat sich das ausgedacht und hat schon das ein oder andere mal auf die Art und Weise einen teuren Verkehrsverstoß mit dem Trick umgangen.

Zitat:

Original geschrieben von Cayman08

Ich hab mal nen Bild.

War im Sommer beim Go Kart fahren.

(Im Winter trag ich natürlich statt Kappe ne Strickmütze, und keine Sonnenbrille)

Klar, nur, wenn Du zwischendurch mal in die Bank willst zum Geld abholen, würde ich zwecks Vermeidung von Missverständnissen, die Kopfbekleidung anders gestallten.

Ansonsten denke ich an einen erheblichen Imagegewinn, wenn Du als Porsche-Fahrer einen Visierhelm aufsetzten würdest. Wenn Du damit nicht so reinpasst, können kleine bauliche Veränderungen (Sitz tiefer legen lassen) helfen.

Ich wünsche Dir nach viele lebensnahe Erfahrungen bei Deiner Art Auto zu fahren.

am 19. Januar 2009 um 11:25

Zitat:

Original geschrieben von Eniac

Aufm Mopped ist Vermummung (Helm) sogar gesetzlich vorgeschrieben. Warum sollte es also beim Auto verboten sein? Haften tut bei Verstössen letztendlich sowieso der Halter.

Vollkommener Quatsch! Wieso sollte der Halter bei Verstössen haften wenn die Identität des Fahrers nicht feststeht!?

Also man darf anscheinend wirklich maskiert durch die Gegend schippern, zumindest laut diesem Polizeibericht

Zitat:

ERLANGEN. (111) Am Freitagnachmittag, 16.01.2009, gegen 13.00 Uhr, erhielt die Erlanger Verkehrspolizei eine ungewöhnliche Mitteilung. Ein Verkehrsteilnehmer will auf der BAB A 3 Würzburg-Regensburg in Fahrtrichtung Regensburg eine beigen Mercedes gesehen haben, in welchem der Fahrer eine Sturmhaube, die Beifahrerin eine Maske und eine Perücke tragen solle.

Die Erlanger Verkehrspolizisten konnten zwischen Tennenlohe und Nürnberg-Nord den Wagen aus Nordrhein-Westfalen stoppen. Das Ergebnis ließ sie schnell aufatmen. Ein Ehepaar um die 40 aus Nordrhein-Westfalen war auf dem Weg in den Skiurlaub und hatte sich erkältet. Wegen dieser Erkältung hatten die Eheleute ihre Skimasken angelegt. Das Haupthaar der Dame auf dem Beifahrersitz war definitiv echt. Die Beamten wünschten den maskierten Urlaubsfahrern nicht nur gute Besserung, sondern auch einen schönen Aufenthalt am Urlaubsort.

Ups...verlesen...sorry!

am 28. Juli 2011 um 10:28

Irgendwie sind morgens immer die schönsten Themen vom Vorabend geschloßen, aber zum Glück gibt es ja noch alte, ungeschloßene, themengleiche Threads (mal sehen wie lange :D)

 

Zitat:

Original geschrieben von durchdiehoseatmen

Ich habe vom Verwaltungsgericht so einen Beschlußwisch gekriegt wo mir nach §31 a StVO ein Fahrtenbuch für die Dauer von 12 Monaten auferlegt wurde. zusätzlich soll ich auch noch 55€ Verwaltungsgebühren bezahlen!!!

 

Vorausgegangen ist ein Geschwindigkeitsverstoß, wo anhand des Blitzerfotos nicht der Fahrer ermittelt werden konnte.

Allerdings habe ich auf dem Anhörungsbogen alle möglichen Fahrer benannt und ich habe mal gelesen:

 

“Schließlich verlangen die für die Entscheidung über Fahrtenbuchauflagen zuständigen Verwaltungsgerichte auch bei einem längeren zeitlichen Zwischenraum zwischen Vorfallstag und erstmaliger Konfrontation mit dem Vorwurf, dass sich der Fahrzeughalter zumindest bemüht, den Kreis der möglichen Fahrzeugführer zu benennen, die für den Vorfallszeitpunkt in Betracht kommen. Hat ein Fahrzeughalter insoweit aber alles ihm Mögliche unternommen, um zur Aufklärung beizutragen, darf ihm keine Fahrtenbuchführung auferlegt werden.

 

Deswegen meine Frage ist dieser Beschluß, die Anordnung eines Fahrtenbuches, überhaupt rechtlich richtig?

 

Es ist so, ich wohne zusammen mit 9 Kollegen in einer WG, wir haben uns zusammen 3 Sportwagen gekauft, einer davon läuft halt auf mich. Jeder kann sich bei Bedarf einen der Wagen nehmen, die Schlüssel hängen in einem der Gemeinschaftsraume Da jeder von uns sehr auf Sicherheit bedacht ist, benutzt jeder Fahrer feuerfeste Sturmhauben. Das hat natürlich den Nachteil das in Verbindung mit Sonnenbrille bei Blitzern keine Identifizierung möglich ist. Aber Sicherheit geht halt vor!

 

In den letzten Jahren wurden schon mehrere Fahrer (u.a. auch ich) mal geblitzt aber es ist nie was gekommen. Nun kam aber vor ein paar Monaten mal zu einem etwas höheren Geschwindigkeitsverstoß wo ich als Halter einen Bußgeldbescheid mit 4 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot erhalten habe.

Woraufhin ich natürlich erstmal meine Kollegen gefragt habe, schließlich würde ja jeder von uns, für ein selbstverbockten Verstoß gerade stehen! – aber da konnte sich keiner dran erinnern. Also habe ich im Anhörungsbogen alle 9 möglichen Kollegen angegeben die in Betracht kamen.

 

Danach hatte ich noch eine Vorladung zu dem Thema, zu der ich auch freiwillig erschienen bin und meine bereits auf den Anhörungsbogen getätigte Aussage wiederholt habe.

 

Ich meine mehr zur Aufklärung kann ich doch gar nicht beitragen, oder wie seht ihr das?

Auch wenn ich dir deine Story ferienzeit bedingt nicht abkaufe, wäre die Lösung in deinem Fall recht simpel. Du kannst das Fahrtenbuch ganz legal umgehen wenn du deinen Wagen an einen deiner 9 Kollegen überträgst/verkaufst. Der neue Halter ist nicht verpflichtet ein Fahrtenbuch zu führen, auch wenn du den Wagen gelegentlich mitbenutzt ;)

Und zur Sturmhaube - natürlich ist es erlaubt damit zu fahren, du musst dich nur nicht wundern wenn du öfters angehalten wirst als üblich.

 

 

am 28. Juli 2011 um 10:50

sturmhauben sind völlig out ..............

 

wer mit der zeit geht fährt so auto

 

guckst du hier

 

am 28. Juli 2011 um 10:53

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Also bei uns ist es schon gang und gebe.

 

>Wer schweigt, muß zur Strfae ein Fahrtenbuch für ein Jahr führen<

 

Und wie man im I-Net liest ist es nicht nur hier so!!

 

Beispiel->

 

Zitat:

 

Ein wenig gelungenes Foto aus der Blitzanlage von Polizei oder Straßenverkehrsamt schützt nicht vor einer Strafe. Das bekam ein Autofahrer nun zu spüren. Mit dem Urteil des Oberwaltungsgerichtes Münster (Az. 8 A 280/05) hatte der Mann aus dem Hochsauerlandkreis allerdings nicht gerechnet. Er muss nun ein Fahrtenbuch führen.

 

Vorgeworfen wurde ihm, statt der erlaubten 70 mit 138 Kilometern die Stunde gefahren zu sein. Eine Radarfalle hatte sein Fahrzeug geblitzt. Wer am Steuer saß, ließ sich auf dem Foto allerdings nicht eindeutig erkennen. Angaben dazu wollte der Halter nicht machen. Fahrverbot und ein Punkt in Flensburg waren für ihn damit erst einmal umschifft. Doch die Verkehrsbehörde verlangte, dass er ein Jahr lang alle Fahrten protokollieren müsse.

 

Diese Auflage wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster in zweiter Instanz bestätigt. Der Fahrer habe sich beharrlich geweigert, den Sachverhalt zu klären. Und genau diese Weigerung sei Anlass, ein solches Urteil zu fällen.

Einfach eine Frechheit und Schiekane vom Gericht, warum soll man bei der Aufklärung mithelfen?

am 28. Juli 2011 um 12:41

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75

Irgendwie sind morgens immer die schönsten Themen vom Vorabend geschloßen, aber zum Glück gibt es ja noch alte, ungeschloßene, themengleiche Threads (mal sehen wie lange :D)

Nicht wirklich lange.

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