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Maskierter Fahrer

Gibt es eigentlich Vorschriften, dass man als Fahrer erkennbar sein muss?
Mir geht es nicht darum, z. B. auf Fotos nicht erkennbar zu sein...
Ich hab mir in den letzten Wochen nur angewohnt, bei Temperaturen deutlich unter -10° C, nicht nur Mütze sondern auch Sturmhaube aufzusetzen.
Ist dünn wie Papier, ich hör und seh alles...
Mach ich vor allem, weil ich aus gesundheitlichen Gründen bei sehr kalter Luft Probleme beim Atmen bekomme.

Is doch auch nich verboten, mit Handschuhen zu fahren, weil man z. B. abrutschen oder Schalter/Knöpfe verfehlen könnte oder?

Beste Antwort im Thema

Bau dir doch einfach ne Heizung in deinen Porsche. :D

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Zitat:

Original geschrieben von Cayman08


sondern auch Sturmhaube aufzusetzen.

Mit Sturmhaube in einem Porsche...

Ich möchte unbedingt das Gesicht des Polizisten sehen wenn du ihm das erklärst.

:D

Nein ist soweit ich weiß verboten mit vermummten Gesicht rumzufahren u.a. wegen Hören und sehen.

Wenn falsch bitte hauen.

:D

Zitat:

Original geschrieben von Cayman08


Gibt es eigentlich Vorschriften, dass man als Fahrer erkennbar sein muss?
Mir geht es nicht darum, z. B. auf Fotos nicht erkennbar zu sein...

Aufm Mopped ist Vermummung (Helm) sogar gesetzlich vorgeschrieben. Warum sollte es also beim Auto verboten sein?
Haften tut bei Verstössen letztendlich sowieso der Halter.

Zitat:

Is doch auch nich verboten, mit Handschuhen zu fahren, weil man z. B. abrutschen oder Schalter/Knöpfe verfehlen könnte oder?


Nicht dass ich wüsste.

Eniac

Eigentlich gibt es kein Verbot.
Ausser die Beamten wollen Dich dran nehmen.
Denn können Sie schon drauf pochen, das man sich im Starssenverkehr nicht der identität verweigern darf.
Dies wäre denn ja im Falle eines Blitzers.
Oder drehst Du denn um, nimmst die Haube ab und fliegst mit der selben Geschwindigkeit nochmal durch die Radarfalle, damit Du Deine identität freigibst?
Pech haben könntest auch, das Du nicht gerade zimperlich behandelt wirst, wenn es einen Banküberfall gab und Du gerade mit der Haube durch die Gegend fährst.
Könnte nicht gerade lustig werden :D

Könnte ich, wenn ich wollte nicht sogar mit Helm Auto fahren?

Bau dir doch einfach ne Heizung in deinen Porsche. :D

sehr interessante frage des TE,
dann schließe ich eine 2 frage dran, falls man nichts gegen hat.
ist es im sinne der gleichbehandlung richtig das autos vorne ein kennzeichen haben, und motorräder nicht???

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905



ist es im sinne der gleichbehandlung richtig das autos vorne ein kennzeichen haben, und motorräder nicht???

Wo du es gerade sagst: Free Frontstoßstange

:D

Klar darst Du auch mit Helm fahren.
Es gibt kein Gesetz, welches dies verbietet.
Einen Vorsatz zur Versteckung der Identität müssen die einen ja beweisen.
{Die Vermummung ist nur verboten, wenn sie dem Zweck dient, die Feststellung der Identität durch Polizei, Grenzschutz etc. zu verhindern. Sich aus anderen Gründen zu vermummen (z.B. Gasmaske auf Demonstration gegen Luftverschmutzung, Schal bei kaltem Wetter, Verhinderung von Fernsehaufnahmen), ist dagegen erlaubt.}
Im Versammlungsgesetz heißt es auch, das das vermumen verboten ist. Im Sinne einer Veranstaltung.
Jedoch zählt dies auch, wenn man mit seinem Wagen auf dem Weg auf eine Demonstration ist.

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905


sehr interessante frage des TE,

dann schließe ich eine 2 frage dran, falls man nichts gegen hat.

ist es im sinne der gleichbehandlung richtig das autos vorne ein kennzeichen haben, und motorräder nicht???

Nix dagegen.
Das hab ich mich auch scho oft gefragt. Ich meine NEIN
Sie sind nicht zu erkennen und haben auf den Foto kein KZ. (=Kennzeichen, nicht Konzentrationslager)
Den Fahrer des Autos bekommt man ja mit dem KZ. Wenn der Fahrer nicht erkennbar is, haftet ja automatisch der Halter (ich) oder?

In den meisten EU Ländern wird beidseitig geblitzt.
Wenn nicht, gibt es ein Blitz von vorne und paar Meter weiter steht die Rennleitung und holt Dich raus ;)
Natürlich haben wir auch noch Blitzer, bei welchen man die Kradfahrer nicht bekommt.
Und das mit dem das automatisch immer der Halter zahlt sehe ich auch so.
Kannst denn ja mal gegenangehen. :D
Denn darfst Du ein schönes Fahrtenbuch führen.
Ist schön teuer und beim nicht ordnungsgemäßem führen des Buches, biost gleich wieder dran :D

Ich hab mal nen Bild.
War im Sommer beim Go Kart fahren.
(Im Winter trag ich natürlich statt Kappe ne Strickmütze, und keine Sonnenbrille)

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ



Und das mit dem das automatisch immer der Halter zahlt sehe ich auch so.
Kannst denn ja mal gegenangehen. :D
Denn darfst Du ein schönes Fahrtenbuch führen.
Ist schön teuer und beim nicht ordnungsgemäßem führen des Buches, biost gleich wieder dran :D

Nur bei Verstößen im ruhenden Verkehr (z.B. Parkvergehen) ist der Halter verantwortlich.
Ansonsten muß der Fahrer ermittelt werden um diesen seiner Strafe zuführen zu können. Wenn dies nicht möglich ist, kann auch niemand zur Rechenschaft gezogen werden. Und das mit dem Fahrtenbuch kann allenfalls in besonders schwerwiegenden Fällen angeordnet werden.

Ich würde zum Kartfahren ja nen Helm tragen...;)

Also bei uns ist es schon gang und gebe.
>Wer schweigt, muß zur Strfae ein Fahrtenbuch für ein Jahr führen<
Und wie man im I-Net liest ist es nicht nur hier so!!
Beispiel->
Zitat:
Ein wenig gelungenes Foto aus der Blitzanlage von Polizei oder Straßenverkehrsamt schützt nicht vor einer Strafe. Das bekam ein Autofahrer nun zu spüren. Mit dem Urteil des Oberwaltungsgerichtes Münster (Az. 8 A 280/05) hatte der Mann aus dem Hochsauerlandkreis allerdings nicht gerechnet. Er muss nun ein Fahrtenbuch führen.
Vorgeworfen wurde ihm, statt der erlaubten 70 mit 138 Kilometern die Stunde gefahren zu sein. Eine Radarfalle hatte sein Fahrzeug geblitzt. Wer am Steuer saß, ließ sich auf dem Foto allerdings nicht eindeutig erkennen. Angaben dazu wollte der Halter nicht machen. Fahrverbot und ein Punkt in Flensburg waren für ihn damit erst einmal umschifft. Doch die Verkehrsbehörde verlangte, dass er ein Jahr lang alle Fahrten protokollieren müsse.
Diese Auflage wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster in zweiter Instanz bestätigt. Der Fahrer habe sich beharrlich geweigert, den Sachverhalt zu klären. Und genau diese Weigerung sei Anlass, ein solches Urteil zu fällen.

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