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Masiven Hagelschaden verschwiegen bei Neukauf

Themenstarteram 9. August 2021 um 5:57

Hallo,

Ich habe im September 2017 einen Neuvertrag über einen Mazda CX 3 abgeschlossen, ohne dass mich das Mazda Autohaus über einen Hagelschaden über ca.2800 € am Neuwagen, ca.1 Monat vorher informiert hatte.

Ich bin jetzt durch einen Zufall durch einen geringfügigen Haus Haftpflicht Schaden darauf aufmerksam geworden.

Bei einer Telefonischen Nachfrage bei der Versicherungsgesellschaft teilte mir die Sachbearbeiterin mit, dass der oben genannte Hagelschaden, vom Autohaus vor dem Kauf, bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abgerechnet wurde und in der Hiss Datenbank vermerkt ist.

Mein Anwalt hat Schadenersatz wegen arglistiger Täuschung gegenüber dem Autohaus gefordert.

Der Mazda Händler bestreitet das, mit der Begründung, dass er so einen geringfügigen Schaden nicht angeben muss.

Bei der Hiss Datenbank habe ich eine Selbstauskunft angefordert, aber noch keine Antwort erhalten.

Gruß Reine

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53 Antworten
Themenstarteram 9. August 2021 um 11:16

Für mich natürlich auch nicht, ich habe einen Neuwagen gekauft.

Ich bin nur drauf gekommen, weil ich einen kleinen Haftpflichtschaden meinem Vermieter gemeldet hatte und dessen Versicherung hat den Hagelschaden aufgedeckt.

Zitat:

@Rigero schrieb am 9. August 2021 um 12:46:50 Uhr:

Hey, es ist keineswegs Praxis, dass ein Hagelschaden der Rubrik "Unfall" zugeordnet wird. Ich finde mindestens 1 Gerichtsentscheidung, in der die Auffassung vertreten wird, der Verkäufer habe auf "sonstige Beschädigungen" o. ä. unmissverständlich hinzuweisen, dürfe ein von Hagelschaden betroffenes Fahrzeug jedoch als unfallfrei anpreisen.

Selbstverständlich ist das gängige Praxis.

Nach der Legaldefinition liegt ein Unfall vor, wenn das Fahrzeug durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis beschädigt wird.

Warum wird hier mit Halbwissen immer so ein Unfug geschrieben? :rolleyes:

Hagel = mechanische Gewalt?

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 9. August 2021 um 13:28:13 Uhr:

Hagel = mechanische Gewalt?

Ja natürlich, was denn sonst?

Telekinese :D

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 9. August 2021 um 12:50:04 Uhr:

 

Und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus Profitgier absichtlich verschwiegen wurde.

Aus welchem Grunde auch sonst.

Der Verkäufer wusste auch genau,dass der TE den Schinken nicht abnehmen wird mit dem Wissen um den Schaden.

Wenn ich einen Neuwagen bestelle und bezahle, dann möchte ich auch solchen bekommen und keinen reparierten Unfaller.

Geb umgekehrt so ein Teil beim AH in Zahlung.

Da zieht Dir das AH die Hosen schön runter.

Und ein 2800 Euro Hagelschaden für 1000 instand zu setzen, da beschleicht mich der Verdacht,dass dort nicht vollständig repariert wurde.

Gerade bei Hagelschaden habe ich hier bei MT gelernt,weichen die tatsächlichen Kosten meist um einiges ab, nach oben!

Ich würde mir vom Anwalt mal durchrechnen lassen,wenn ich eine Rückgabe in Erwägung ziehe.

Spätestens beim Wiederverkauf fällt der Schaden dem TE auf die Füße

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 9. August 2021 um 13:28:13 Uhr:

Hagel = mechanische Gewalt?

Wie sonst sollte sich Blech verformen lassen?

Ah Uri Geller konnte das durchs Fernsehen. Wie ist sowas gedeckt,wenn ein mir Missgünster Mensch solch Fähigkeiten besitzt und mein Kfz morgens Dellen hat?

Ich hatte unter Mechanik irgendwas was anderes im Kopf abgespeichert...; daher Danke an alle für die Aufklärung...!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. August 2021 um 13:35:44 Uhr:

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 9. August 2021 um 13:28:13 Uhr:

Hagel = mechanische Gewalt?

Wie sonst sollte sich Blech verformen lassen?

Ah Uri Geller konnte das durchs Fernsehen. Wie ist sowas gedeckt,wenn ein mir Missgünster Mensch solch Fähigkeiten besitzt und mein Kfz morgens Dellen hat?

:D auch eine Erklärung.....

Es ist doch gar nicht so schwer einzusehen, dass das Fahrzeug einen verschwiegen Mangel hatte.

Daher besteht ein Anspruch des TE gegen den Verkäufer.

Hallo, an Alle

Hier nun mein Abschlussbericht.

Mein Rechtsanwalt hat mir empfohlen, mit der -Chefin des Autohauses zu reden.

Sie hat sich tausendmal entschuldigt und mir ein sehr sehr gutes Angebot gemacht, welches ich dann, nach reiflicher Überlegung angenommen habe.

Gruß Reine

Jetzt musst du nur noch klären, wie du aus der HIS Datenbank kommst.

Sonst hast du beim nächsten Unfall unter Umständen schlechte Karten.

Unbedingt.

Sonst gelingt das Betrügen des Käufers bzw. des Versicherers später mal ja nicht.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 17. Dezember 2021 um 14:54:58 Uhr:

Jetzt musst du nur noch klären, wie du aus der HIS Datenbank kommst.

Sonst hast du beim nächsten Unfall unter Umständen schlechte Karten.

???

Der TE ist ja wohl von Verkäufer entschädigt worden.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 17. Dezember 2021 um 14:54:58 Uhr:

Jetzt musst du nur noch klären, wie du aus der HIS Datenbank kommst.

Sonst hast du beim nächsten Unfall unter Umständen schlechte Karten.

Na wenn der Anwalt was kann war dieser Punkt vielleicht Teil des Angebotes. Entweder noch-mehr-Geld oder Übernahme des Papierkrams um den HIS Eintrag zu bereinigen.

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