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Masiven Hagelschaden verschwiegen bei Neukauf

Themenstarteram 9. August 2021 um 5:57

Hallo,

Ich habe im September 2017 einen Neuvertrag über einen Mazda CX 3 abgeschlossen, ohne dass mich das Mazda Autohaus über einen Hagelschaden über ca.2800 € am Neuwagen, ca.1 Monat vorher informiert hatte.

Ich bin jetzt durch einen Zufall durch einen geringfügigen Haus Haftpflicht Schaden darauf aufmerksam geworden.

Bei einer Telefonischen Nachfrage bei der Versicherungsgesellschaft teilte mir die Sachbearbeiterin mit, dass der oben genannte Hagelschaden, vom Autohaus vor dem Kauf, bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abgerechnet wurde und in der Hiss Datenbank vermerkt ist.

Mein Anwalt hat Schadenersatz wegen arglistiger Täuschung gegenüber dem Autohaus gefordert.

Der Mazda Händler bestreitet das, mit der Begründung, dass er so einen geringfügigen Schaden nicht angeben muss.

Bei der Hiss Datenbank habe ich eine Selbstauskunft angefordert, aber noch keine Antwort erhalten.

Gruß Reine

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53 Antworten

Was genau ist jetzt deine Frage hier ans Forum? :confused:

2800€ Schaden fällt zufällig auf. Ich denke, das man das beim Kauf sehen müsste, und gleich reklamiert.

Der Schaden wird vom AH vor Übergabe behoben worden sein.

2800 ist mal kein geringfügiger Schaden und angegeben werden müssen.

Den Anwalt einzuschalten war vollkommen richtig.

Themenstarteram 9. August 2021 um 6:48

Danke für euere Antworten.

Das Autohaus behauptet, dass der Hagelschaden geringfügig war und vor der Auslieferung behoben wurde und er nicht verpflichtet war, mir das mitzuteilen.

Ich halte 2800€ nicht für geringfügig.

Das Autohaus hat eine Rechnung von 2017 von 1000 € meinem Anwalt übersandt.

Google doch mal bisschen nach Hagelschaden und Offenbarungspflicht. Da gibt es diverse Entscheidungen teilweise mit Urteilen zu.

Dein Anwalt sollte aber wissen was er tut. Rechtsschutversicherung vorhanden, nehme ich an?

Zitat:

@Reine schrieb am 9. August 2021 um 08:48:56 Uhr:

Danke für euere Antworten.

Das Autohaus behauptet, dass der Hagelschaden geringfügig war und vor der Auslieferung behoben wurde und er nicht verpflichtet war, mir das mitzuteilen.

Ich halte 2800€ nicht für geringfügig.

Das Autohaus hat eine Rechnung von 2017 von 1000 € meinem Anwalt übersandt.

Es geht hier auch gar nicht um die Höhe. Es geht darum dass ein Schaden zu offenbahren ist, egal welcher Art.

"Unfallfreiheit" ist eine zugesicherte Eigenschaft nur darum geht es um nichts anderes.

Genau so, wie die Angabe der Gesamtlaufleistung, die muss auch den Tatsachen entsprechen.

 

Das Autohaus wird bald schmerzlich erfahren, dass es hier auf dem Holzweg ist.

Manchmal kann man nur über so viel Unvermögen den Kopf schütteln.

Ein Autohaus, welches jeden Tag mit dem Handel von Kraftfahrzeugen befasst ist sollte das einmaleins der Offebahrungspflichten schon beherrschen.

Mal ganz davon abgesehen, das man sein Kunden nicht anlügt...........

Zitat:

@Peternita schrieb am 9. August 2021 um 08:31:03 Uhr:

2800€ Schaden fällt zufällig auf. Ich denke, das man das beim Kauf sehen müsste, und gleich reklamiert.

Glaube kaum dass du das siehst. Ein Sachverständiger der bei gutem Licht mit Spiegel arbeitet sieht es.

Von einem seriösen Autohaus würde ich erwarten dass es angegeben wird. Da hätte ich auch nicht akribisch gesucht.

Man hat es halt mal versucht damit man keinen Nachlass geben muss.

Soviel zum Thema Markenhändler sind seriös.

Zitat:

@Reine schrieb am 9. August 2021 um 08:48:56 Uhr:

 

Das Autohaus hat eine Rechnung von 2017 von 1000 € meinem Anwalt übersandt.

Und hat 2800 von der Versicherung bekommen.

Ich hoffe Dein Anwalt versteht sein Handwerk und das AH bekommt eins drüber.

Hättest Du das Auto auch genommen,wenn Du vom Hagelschaden gewusst hättest?

Themenstarteram 9. August 2021 um 7:12

In meinem Kaufvertrag steht eindeutig Neuwagen.

Mir ist bis heute nichts von einem Hagelschaden aufgefallen.

Wie oben erwähnt bin ich nur durch Zufall auf den Hagelschaden aufmerksam geworden.

Themenstarteram 9. August 2021 um 7:13

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. August 2021 um 09:11:54 Uhr:

Zitat:

@Reine schrieb am 9. August 2021 um 08:48:56 Uhr:

 

Das Autohaus hat eine Rechnung von 2017 von 1000 € meinem Anwalt übersandt.

Und hat 2800 von der Versicherung bekommen.

Ich hoffe Dein Anwalt versteht sein Handwerk und das AH bekommt eins drüber.

Hättest Du das Auto auch genommen,wenn Du vom Hagelschaden gewusst hättest?

Natürlich nicht

Wieviel km hast Du den Wagen denn genutzt und wie lange wolltest Du den behalten?

Nur so als Gedanke.

Denn wenn Du ihn weiter verkaufst,musst Du den Hagelschaden angeben

du kannst es dir aussuchen:

- Wandlung des Kaufvertrages unter Anrechnung der bisher gefahrenen Kilometer

- Kaufpreisminderung (Wertminderung)

Themenstarteram 9. August 2021 um 7:32

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. August 2021 um 09:20:28 Uhr:

Wieviel km hast Du den Wagen denn genutzt und wie lange wolltest Du den behalten?

Nur so als Gedanke.

Denn wenn Du ihn weiter verkaufst,musst Du den Hagelschaden angeben

Ich hab bis jetzt ca.38000 Km auf dem Tacho.

Ich wollte das Auto eigentlich noch länger fahren.

Der Gang zum Anwalt war korrekt. So etwas kann als arglistige Täuschung gesehen werden. Denn - wenn dir der schaden bekannt gewesen wäre - hättest du den Wagen für den Preis sicher nicht genommen. Und das ist der springende Punkt. Die müssen diese Art schon Schäden dir VOR dem Kauf nennen.

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