Masiven Hagelschaden verschwiegen bei Neukauf

Hallo,
Ich habe im September 2017 einen Neuvertrag über einen Mazda CX 3 abgeschlossen, ohne dass mich das Mazda Autohaus über einen Hagelschaden über ca.2800 € am Neuwagen, ca.1 Monat vorher informiert hatte.

Ich bin jetzt durch einen Zufall durch einen geringfügigen Haus Haftpflicht Schaden darauf aufmerksam geworden.
Bei einer Telefonischen Nachfrage bei der Versicherungsgesellschaft teilte mir die Sachbearbeiterin mit, dass der oben genannte Hagelschaden, vom Autohaus vor dem Kauf, bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abgerechnet wurde und in der Hiss Datenbank vermerkt ist.

Mein Anwalt hat Schadenersatz wegen arglistiger Täuschung gegenüber dem Autohaus gefordert.
Der Mazda Händler bestreitet das, mit der Begründung, dass er so einen geringfügigen Schaden nicht angeben muss.
Bei der Hiss Datenbank habe ich eine Selbstauskunft angefordert, aber noch keine Antwort erhalten.

Gruß Reine

53 Antworten

Zitat:

@Reine schrieb am 9. August 2021 um 09:32:55 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. August 2021 um 09:20:28 Uhr:


Wieviel km hast Du den Wagen denn genutzt und wie lange wolltest Du den behalten?

Nur so als Gedanke.
Denn wenn Du ihn weiter verkaufst,musst Du den Hagelschaden angeben

Ich hab bis jetzt ca.38000 Km auf dem Tacho.
Ich wollte das Auto eigentlich noch länger fahren.

Na dann wird es für Dich nur um die Auszahlung der Wertminderung gehen.

Sind denn tatsächlich keine Beschädigungen mehr zu sehen?
Wurde gespachtelt und Lackiert oder sind die Beulen nur ausgedrückt worden.
Beim Wiederverkauf wird Dir das zumindest ordentlich in Abzug gebracht werden.

Den Anwalt einzuschalten,war vollkommen richtig.
Mit einem Käufer von uns 4 Jahren, quatscht ein Händler eh nicht auf Augenhöhe.
Das klappt mit Anwalt besser.

Ich glaube, dass eins der Probleme ist der Eintrag in die Versicherungsdatenbank. Dadurch hat das Auto quasi Vorschaden, was bei eventuellen späteren Schäden auf die Füße fallen kann. Und der Eigentümer muss den Schaden beim Verkauf angeben, da er jetzt davon weißt.

Ich warte jetzt die Antwort von der Hiss Datenbank ab.
Eventuell teilen die mir mit, welche Teile betroffen waren, da die beiden Versicherungen sich hinter dem Datenschutz verstecken.

Zitat:

@Reine schrieb am 9. August 2021 um 09:13:39 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. August 2021 um 09:11:54 Uhr:


Hättest Du das Auto auch genommen,wenn Du vom Hagelschaden gewusst hättest?

Natürlich nicht

Man kann ein solches Fahrzeug durchaus kaufen, wenn Gutachten und Rechnung vorgelegt wird und eine entsprechende Wertminderung zum Ansatz kommt.

Ein fachmännisch reparierter Hagelschaden ist auch kein Grund, das Auto nicht länger zu nutzen.

Nur verschweigen geht nunmal garnicht. Lass den Anwalt mal machen.

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38000 km gefahren, von dem Schaden nix gesehen und gefühlt, also wie wenn er nicht vorhanden ist.
Der Schaden würde fachmännisch repariert, sonst hätte man ihn ja gesehen.
Was soll denn eine Klage usw bringen?
Ich tolerieren sowas nicht, aber ich sehe kein Verhältnis, das den immensen Aufwand rechtfertigt.
Der Wagen wurde mit Vertrag unfallfrei gekauft, und beim Verkauf wird das so angegeben.
Sorry, aber hier ist doch kein Schaden entstanden.

Für Dich nicht.
Der TE hat ein da Unfallfahrzeug bekommen, unwissentlich.
Dies ist arglistige Täuschung und mit einer RSV im Rücken,würde ich den Anwalt machen lassen.

Hätte der Verkäufer den Hagelschaden erwähnt, hätte der TE ein anderes Schadenfreies Kfz erworben.

Das ein Laie von den Hageleinschlägen nichts sieht, heißt nicht,dass der nächste Erwerber das übersieht. Da der TE jetzt davon weiß,muss er es eh beim Wiederverkauf angeben

Zitat:

@Peternita schrieb am 9. August 2021 um 11:12:04 Uhr:

38000 km gefahren, von dem Schaden nix gesehen und gefühlt, also wie wenn er nicht vorhanden ist.
Der Schaden würde fachmännisch repariert, sonst hätte man ihn ja gesehen.
Was soll denn eine Klage usw bringen?
Ich tolerieren sowas nicht, aber ich sehe kein Verhältnis, das den immensen Aufwand rechtfertigt.
Der Wagen wurde mit Vertrag unfallfrei gekauft, und beim Verkauf wird das so angegeben.
Sorry, aber hier ist doch kein Schaden entstanden.

Da bist du aber ganz gewaltig auf einem Holzweg.

Selbstverständlich muss der den Schaden beim Verkauf angeben, er hat nun Kenntnis.

Natürlich ensteht dem TE hier ein Schaden.

... zumal es sich, wenn ich es richtig verstanden habe, um einen Neuwagen und nicht um eine abgeranzte Schlurre handelt

Zitat:

@Peternita schrieb am 9. August 2021 um 11:12:04 Uhr:


38000 km gefahren, von dem Schaden nix gesehen und gefühlt, also wie wenn er nicht vorhanden ist.
Der Schaden würde fachmännisch repariert, sonst hätte man ihn ja gesehen.
Was soll denn eine Klage usw bringen?
Ich tolerieren sowas nicht, aber ich sehe kein Verhältnis, das den immensen Aufwand rechtfertigt.
Der Wagen wurde mit Vertrag unfallfrei gekauft, und beim Verkauf wird das so angegeben.
Sorry, aber hier ist doch kein Schaden entstanden.

Natürlich ist ein Schaden entstanden. Der Wagen ist im HIS eingetragen - dh, wenn es jetzt zu einem erneuten Hagelschaden käme, würde der Besitzer uU leer ausgehen. Bei einem Unfall wird der Wert des Wagens anders bewertet. Weil das Fahrzeug als unrepariert vorbeschädigt gilt.

Und natürlich muss der jetzige Eigentümer das bei einem Verkauf angeben. Denn jetzt weiß er davon und das ist auch für einen Käufer nachvollziehbar. Und wenn der dann wegen eines Schadens über den HIS-Eintrag stolpert ...

Ich würde auch nochmal den Hersteller kontaktieren. Die mögen sowas von ihren Vertretern idR auch nicht so gerne ...

Und der HIS-Eintrag muss in jedem Fall raus, ggfs durch Nachbegutachtung der Versicherung.

Es muss ja ein Schaden entstanden sein,sonst wäre der TE ja nicht aufmerksam geworden.
Evtl kann er dies ja mal erläutern

https://www.motor-talk.de/.../...-behobenem-hagelschaden-t5191750.html

Hier wurde das Thema Hagelschaden auch schon mal diskutiert

Na ganz einfach. Das AH hat den Schaden über seine Versicherung mit Gutachten 2800 fiktiv abgerechnet. Und es billig weiterbeauftragt für 1000. Die Differenz haben sie eingesteckt, den Schaden verschwiegen und den normalen Preis erhalten. Nur fällt denen jetzt der HIS-Eintrag über die Füße, an den hat keiner gedacht. Hätten die nur eine Bestätigung geschrieben mit Bildern, dass der Schaden aus dem HIS genommen werden kann, dann wäre nix aufgeflogen. Und jetzt sind sie zu Recht dran, mMn sollten die auch relativ Kleinlaut sein - denn ich würde mich wundern, wenn ich sehr daneben läge.

Hey, es ist keineswegs Praxis, dass ein Hagelschaden der Rubrik "Unfall" zugeordnet wird. Ich finde mindestens 1 Gerichtsentscheidung, in der die Auffassung vertreten wird, der Verkäufer habe auf "sonstige Beschädigungen" o. ä. unmissverständlich hinzuweisen, dürfe ein von Hagelschaden betroffenes Fahrzeug jedoch als unfallfrei anpreisen.

Na da kann ich einige sein mit. Ein Unfall war es ja auch nicht. Aber eben eine nicht unerhebliche Vorschädigung, die mit dem HIS-Eintrag dem Kunden einen erheblichen Nachteil beschert. Und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus Profitgier absichtlich verschwiegen wurde.

Da würde mich interessieren ob das nächste Gericht das auch so sehen würde.
Für mich ist ein 2800 Euro Hagelschaden keine Bagatelle.

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