Marderschaden während Werkstattbesuch
Hallo zusammen,
hab leider kein passenderes Unterforum gefunden, daher probiere ich es mal hier:
Mein Auto hat einen Marderschaden während eines Werkstattaufenthaltes erlitten.
Nun stelle ich mir die Frage, wie es hier rechtlich aussieht. Muss mir die Werkstatt das Auto nicht mindestens in dem Zustand wieder übergeben, wie ich es hingebracht habe?
Oder ist ein Marderschaden höhere Gewalt?
Würde gerne wissen, wie ich der Werkstatt gegenüber auftreten soll.
Grüße!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Ansonsten nochmal auf den Putz hauen
.
Ich empfehle das Gegenteil, wenn dazu kein Anlass besteht.
Meine Lebenserfahrung erzählt mir, dass dies den eigenen Nerven bekömmlicher ist und auch weitaus bessere Erfolgsaussichten beschert, als künstlich und völlig unnötig verhärtete Fronten.
Der Könner vertritt sein Standpunkt auch so deutlich, ohne "auf den Putz hauen" zu müssen.
Wer ein wirksames Mittelchen zur erfolgreichen Vergrämung von Mardern erfindet, darf sich Hoffnungen auf den Nobelpreis machen.
Gruß situ
73 Antworten
Warum sollte die Werkstatt haften müssen, wenn sie ihren Obhutspflichten nachgekommen ist?
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Warum sollte die Werkstatt haften müssen, wenn sie ihren Obhutspflichten nachgekommen ist?
Ja, wie ist das denn nun. Zahlt diese Handwerker TK/VK nun, auch wenn die Werkstatt nicht haftpflichtig wäre (weil nicht mal geringst fahrlässig gehandel) oder zahlt sie dann nicht?
Zitat:
Original geschrieben von situ
Ja, wie ist das denn nun. Zahlt diese Handwerker TK/VK nun, auch wenn die Werkstatt nicht haftpflichtig wäre (weil nicht mal geringst fahrlässig gehandel) oder zahlt sie dann nicht?Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Warum sollte die Werkstatt haften müssen, wenn sie ihren Obhutspflichten nachgekommen ist?
Wenn eine Handel-/Handwerkversicherung mit TK und Marderschaden besteht wird diese wohl zahlen, ansonsten, wenn für VN eine TK mit Marderbiss besteht, zahlt dann die.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Ja, wie ist das denn nun. Zahlt diese Handwerker TK/VK nun, auch wenn die Werkstatt nicht haftpflichtig wäre (weil nicht mal geringst fahrlässig gehandel) oder zahlt sie dann nicht?
Die zahlt unabhängig davon, ob die Werkstatt haften muss oder nicht, vorausgesetzt Schäden durch Marderbiss sind abgedeckt.
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Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Die zahlt unabhängig davon, ob die Werkstatt haften muss oder nicht, vorausgesetzt Schäden durch Marderbiss sind abgedeckt.
Na - das ist doch mal eine klare, unmissverständliche Antwort, die sogar ich verstehe!. Danke!
Hallo zusammen,
danke für die vielen Beiträge! 🙂
Das nenne ich mal ein funktionierendes Forum!
Ergebnis von gestern:
Musste erstmal nichts zahlen, die Werkstatt will sich über das weitere Vorgehen informieren. Sie hat aber auch nicht gesagt, dass ich generell nichts zahlen muss/soll. Mit anderen Worten kann es gut sein, dass hier noch eine Forderung auf mich zukommt. Der Thread ist also noch aktuell.
Leider wurde ich auch nicht um Erteilung des Reparaturauftrages gefragt, ist mir gestern aufgefallen. Die Werkstatt hat angerufen und gesagt, dass ein Marderschaden vorliegt und die Teile bereits bestellt sind. Ich hätte die Teile jedoch wesentlich günstiger besorgen können bzw. wäre gerne erst über den Schaden informiert worden, bevor hier irgendwas bestellt und repariert wird.
Es bleibt nach wie vor spannend. 🙄
Grüße an alle.
Moin,
ist zwar schon ein bisserl her (zwei Jahre), dass ich meine Brötchen mit der Versicherung von Autohäusern verdient habe, aber ein bisserl ist noch im Hinterkopf...
Erstens gibt es mal wieder keine Pauschalaussage über die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei Schäden in Obhut - manche Policen haben das unabhängig vom Verschulden drin, andere stellen auf die Reparatur AGB ab.
Und in diesen AGB steht sinngemäß normalerweise drin, dass die Werkstatt nur zahlt, wenn Keine Kundenversicherung eintritt und ansonsten nur in Höhe der SB.
Fazit: Entscheidend für die Fragestellung des TE sind nicht irgendwelche Versicherungsumfänge, sondern die zugrundeliegenden AGB...
Gruß vom Sause
@Sause
Danke für den Hinweis an TE, hatte schon die Aussage gepostet, Eigenversicherung geht immer vor und holt sich dann auf Grund des Teilungsabkommens ihren Anteil ggf zurück.
Hi Corsadiesel,
is so auch nicht ganz richtig...
Es gibt Autohauspolicen die solche Schäden grundsätzlich zahlen, ohne das die Eigenversicherung in Anspruch genommen wird. Die sind zwar "etwas teurer", dafür hat das AH aber keinen Diskussionsbedarf mit dem Kunden.
Hilft dem TE aber nicht - der kann nur FREUNDLICH mit seinem AH reden und schauen wie das bei denen läuft.
Gruß vom Sause
P.S.: Autohausversicherungen ist grundsätzlich ein Thema von dem Makler / Versicherungsvermittler die Finger lassen sollten, wenn Sie keine absoluten Spezialisten sind. Da sind so viele Spezialisten mit "geschlossenen" Bedingungswerken unterwegs, dass "Otto Normal" da nur schlecht aussehen kann...
@Sause
Hatte vor 20 Jahren mal eine ganze Reihe Werkstätten/AH betreut.
Der Tenor damals war, kein Intresse, wenn ein Schaden passiert, zahlen wir aus der Kriegskasse.
Die Handel-/Handwerkhaftpflichtversicherung haben aber die meisten gehabt, da sie ja das Rote Kennzeichen nutzten. Aber Kasko wurde nur in ganz bestimmten Lagen abgeschlossen (damals nach der innerdeutschen Grenzöffnung, mit dem Risikopontenszial Autodiebstahl).
Ansonsten war der zu zahlende Beitrag den Inhabern zu hoch und die vierteljährliche KFZ Meldung zu umständlich.
Sowas wird wohl nur von kleinen Werkstätten kommen, die keinen nennenswerten Fahrzeugpark auf dem Hof haben.
Wenn ein Autohaus mal einen ordentlichen Hagelschlag erlebt, der auf dem Freigelände 50 Autos auf einen Schlag kaltverformt, dann zahlen die das auch nicht mehr so eben aus der Kriegskasse...
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Sowas wird wohl nur von kleinen Werkstätten kommen, die keinen nennenswerten Fahrzeugpark auf dem Hof haben.Wenn ein Autohaus mal einen ordentlichen Hagelschlag erlebt, der auf dem Freigelände 50 Autos auf einen Schlag kaltverformt, dann zahlen die das auch nicht mehr so eben aus der Kriegskasse...
Das stimmt, es waren auch nur kleine Händler (Subaru, Honda, KIA), sie wollten keine Kasko im Rahmen der Handel-/Handwerkvers.
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
Es gibt Autohauspolicen die solche Schäden grundsätzlich zahlen, ohne das die Eigenversicherung in Anspruch genommen wird. Die sind zwar "etwas teurer", dafür hat das AH aber keinen Diskussionsbedarf mit dem Kunden.
Ich kenne persönlich nur die Bedingungswerke von drei Anbietern von Autohauspolicen (Nürnberger, VHV und Helvetia) und alle drei zahlen solche Schäden unabhängig von Eigenversicherungen und selbstverständlich auch ohne Verschulden des Versicherungsnehmers... (bei der Helvetia werden die Tarife gerade überarbeitet, ich gehe aber mal von keiner Schlechterstellung aus)
Hinsichtlich der Haftung bei Obhutsschäden muss ich gestehen, dass ich bislang noch keinen Marderschaden in die Finger bekommen habe, weiss aber von einer (gar nicht mal so kleinen) Werkstatt im Kundenkreis ohne Kaskodeckung in der Handel-Handwerk, dass die bei einem Hagelschaden zum Ersatz der Schäden an den Kundenfahrzeugen verpflichtet wurden. Wenn dazu eine Fahrlässigkeit nötig ist, weiss ich nicht wo das Gericht diese hergezaubert hat...😕
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir von euch auch jemand beim folgenden Fall weiterhelfen.
Ich hatte mein Fahrzeug aufgrund eines Mardersschadens in der Vertragswerkstatt und habe doch gleich auch einen teuren Marderschutz einbauen lassen (in Höhe von ca. 480,00 Euro). Im gleichen Zug hat die Werkstatt festgestellt, dass die Öldichtung nicht dicht ist - dieser Fall lief über Garantie, so dass ich in dieser Zeit einen für mich kostenfreien Mietwagen erhalten habe. Nun hatte die Werkstatt Schwierigkeiten bei der Anlieferung der Öldichtung, so dass ich ca. 6 Wochen mit diesem Mietwagen unterwegs war - um genau zu sein mit 3 Mietwägen. In der Zwischenzeit musste ich 2 Mietwägen zurück bringen, da diese auch einen Marderschaden erlitten haben.
Was denkt ihr, wie hier die Kostenverteilung sein sollte?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Das kann Dir von hier niemand sagen.
Es kommt darauf an, was in dem Mietvertrag steht, den Du mit der Werkstatt geschlossen hast.
Sind die Fahrzeuge Kasko versichert? Wenn ja, mit welcher SB?
Wenn nein, wirst Du die Kosten tragen müssen, wenn die Werkstatt darauf besteht.