Angeblicher Schaden während Werkstattaufenthalt- nichts zu erkennen und nichts gesagt
Hall zusammen, ich bin etwas ratlos
Ich habe von meiner KFZ Versicherung ein Schreiben erhalten, in dem von einem Schaden gesprochen wird von dem ich nichts weiss.
Mein Kennzeichen ist vermerkt und das Datum des Schadenfalls, Der 20. Mai.
Zu diesem Zeitpunkt war mein Wagen in einer Werkstatt, der Mechaniker hat mir allerdings nichts dergleichen erzählt. An meinem Wagen habe ich keinerlei neue Schäden feststellen können, er ist auch 14 Jahre alt und die Stoßstangen waren beide schon beim Kauf vor einem Jahr etwas vermackt, aber so dass man aus 5m Entfernung nix erkennt.
Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?
127 Antworten
Eine denkbare Option wäre es, diesbezüglich mal in der Werkstatt anzufragen.
Bei der Versicherung anrufen um genauere Informationen zu erfahren, in welchen Unfall mein Fahrzeug beteiligt sein soll.
Wenn ich diese Informationen habe, dann die Werkstatt damit konfrontieren.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mechaniker mit deinem Auto bei einer Probefahrt einen Unfall verursacht hat, halte ich für nicht gering.
Ich habe von meiner KFZ Versicherung ein Schreiben erhalten, in dem von einem Schaden gesprochen wird von dem ich nichts weiss
Was schreibt die Versicherung denn? Hat sie irgendwas reguliert? Will sie nähere Angaben zum Schaden oder was?
Wenn jemand anders einen Schaden, verursacht durch dein Auto, geltend macht, steht übrigens Unfallflucht im Raum.
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Was hat das jetzt in diesem Fall mit Unfallflucht zu tun? In so einem Fall wäre schon längst die Polizei bei Ihm aufgeschlagen. Sein Kennzeichen ist ja bekannt.
Er schreibt ja , daß das Datum des Schadenfalls der 20.5. war, als das Auto in der Werkstatt war.
Natürlich kann es auch sein, das ein Angestellter bei einer Probefahrt einen Schaden verursacht hat, aber daß der dann Unfallflucht begengen haben soll, ist eigentlich ausgeschlossen. Weil: siehe oben, da wäre doch zunächst der Halter als Allererstes in Verdacht geraten.
Ich würde sofort als erstes mir der Versicherung in Kontakt treten für mehr Details und dann natürlich die Werkstatt zur Rede stellen, was da los war.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 26. Juni 2025 um 07:30:29 Uhr:
Ich würde sofort als erstes mir der Versicherung in Kontakt treten für mehr Details und dann natürlich die Werkstatt zur Rede stellen, was da los war.
Diese Details gibts es sicherlich bereits aus dem ersten Schreiben und ich bat den TE, sie mal zu nennen @Chrys144
Wenn ein Online-Portal für die Versicherung besteht, könnte evtl. auch dort was hinterlegt sein.
Zitat:
@nogel schrieb am 26. Juni 2025 um 06:52:31 Uhr:
... steht übrigens Unfallflucht im Raum.
Wie kommst du denn da drauf. Falls tatsächlich irgendwer aus der Werkstatt mit dem Fahrzeug des TE einen Schaden verursacht hat muss das doch nicht zwingend mit Unfallflucht in Verbindung stehen.
Die "Sauerei" wäre dann, den TE davon nicht in Kenntnis gesetzt zu haben und es steht ggf. ein Schaden durch Höherstufung des Vertrages zur Diskussion.
Anstelle des TE gänge ich zuerst auf die Versicherung zu, nicht auf die Werkstatt. Sofern es denn ein Ereignis gab hat die Werkstatt ihre Chance auf Offenbarung gehabt und nicht genutzt.
Damit die Spekulationen auhören, sollte erst der TE mal sagen, was überhaupt im Schreiben der Versicherung steht.
im Schreiben der Versicherung stand erstmal nix ausser das Datum und dass es einen Schadensfall gegeben hat, ich sollte die weiteren Angaben zum Fahrer, Ort etc machen.
Ich habe jetzt bei der Versicherung angerufen, die haben mir gesagt ich soll das Formular dann einfach leer abschicken und die Rechnung der Werkstatt anfügen.
Die Werkstatt habe ich auch angerufen, der Meister hat mir erzählt dass ein Angestellter auf einer Probefahrt beim Parken die Handbremse vergessen habe und das Auto auf den Vordermann aufgerollt wäre. Dann kam der Meister dazu und hat keinen Schaden feststellen können. Die Fahrerin des angefahrenen Autos soll woll nur "OK" gesagt haben und weggefahren sein.
vllt noch interessant, ich habe erst nach einer Rechnung fragen müssen, der Meister wollte erst schwarz abrechnen.
Das war keine "Werkstatt des Vertrauens" sondern ich war dort zum ersten Mal für Fahrwerksarbeiten, normalerweise mache ich alles selbst nur Das wollte ich dann nicht in der Einfahrt erledigen.
Immer noch vieles unklar.
Deine Versicherung (Haftpflicht) regelt jetzt den Schaden beim Auto der Frau (wo wohl doch was kaputt war?)?
Die Werkstatt hat diesen selbst repariert?
Was heißt "schwarz abrechnen"? Wenn die Werkstatt den Schaden der Frau repariert, ist doch deine Versicherung gar nicht involviert?
Und wenn doch, was ist mit der Rückstufung deiner SF-Klasse? Übernimmt die Werkstatt diesen finanzielle Nachteil?
Sorry, irgendwie macht es überhaupt keinen Spaß mehr hier, wenn man einem TE, der geholfen bekommen möchte, alles aus der Nase ziehen muß......
Zitat:
@Chrys144 schrieb am 26. Juni 2025 um 13:43:02 Uhr:
vllt noch interessant, ich habe erst nach einer Rechnung fragen müssen
Nach welcher Rechnung und wofür ?
Magst du den Fall einmal vollständig, verständlich und nachvollziehbar darstelllen, sowie eine Frage formulieren ?
meine Rechnung die ich erfragen musste war nur für die vereinbarten Arbeiten an meinem Fahrzeug, von einem Unfall wurde ja kein Wort erwähnt.
Weder an meinem, noch an dem Geschädigten Auto wurden irgendwelche Reparaturen durchgeführt. Der Meister meinte bei der Abholung aber noch zu mir, dass Sie auch Lackierarbeiten machen würden, falls ich mal Interesse hätte. Soviel dazu
Ich bin jung und unerfahren, hatte noch nie mit Versicherung oder sonstigen Schäden zu tun, deshalb erhoffe ich mir hier im MT einfach ein paar Tips zu bekommen.
Soll ich einen Anwalt suchen?