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Tüvprüfer fährt mein Auto während der HU kaputt. Wer haftet???

Themenstarteram 11. Januar 2023 um 12:57

Ich habe meinen PKW in die Werkstatt zur Inspektion nebst Tüv gegeben.

Der Werkstattprüfer hat sich krank gemeldet.

Meine Werkstatt ist deshalb 2 Straßen weiter zum Tüv Nord gefahren und hat das Auto dort zur HU abgegeben.

Beim zurücksetzen ist der Prüfer gegen ein anderes Auto gefahren.

Weiß jemand genau, wer für die Schäden der beiden Autos haftet?

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43 Antworten

das hat dir keiner gesagt? Wenn es im Rahmen einer TÜV-Prüfung passiert es, der TÜV. Die werden versichert sein. Ob die sich das intern vom Prüfer zurückholen? Keine Ahnung, aber muss dich ja auch nicht interessieren.

Der geschädigte PKW-Besitzer kann sich direkt an deine PKW-Haftpflicht wenden.

Du müsstest dann im Zivilrecht auf Ausgleich klagen. Dies gilt dann auch für den Schaden an deinem Fahrzeug, sollte keine VK verhanden sein.

Nachtrag: TÜV-Mitarbeiter sollten eine entsprechende Versicherung haben.

Evtl. können das hier anwesende Mitarbeiter bestätigen.

https://verkehrsrecht.gfu.com/.../

Könnte die Erleuchtung bringen.

interessant, dass es so rum läuft, wusste ich nicht. Allerdings für den TE sicher zeitaufwändiger.

Themenstarteram 11. Januar 2023 um 14:19

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 11. Januar 2023 um 14:54:16 Uhr:

https://verkehrsrecht.gfu.com/.../

Könnte die Erleuchtung bringen.

Das habe ich auch schon gefunden. Danke.

Jedoch ist bei mir noch ein weiteres Fahrzeug involviert....

für den sollte dann im Prinzip das Gleiche gelten. Ist zwar dein Fahrzeug, bist aber nicht Verursacher des Unfalls.

Du hast den Schaden und sollst Dich jetzt auch um die Regulierung kümmern? Wie frch ist das denn!

Beratung und Action hat doch gefälligst vom TÜV-Typen zu erfolgen statt Dir den Mist aufzuhalsen!

Ich tät mich postwendend an den Vorgesetzten wenden. Kopie an Deine KFZ-Versicherung. Deadline setzen.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 11. Januar 2023 um 15:26:21 Uhr:

für den sollte dann im Prinzip das Gleiche gelten. Ist zwar dein Fahrzeug, bist aber nicht Verursacher des Unfalls.

Genau. Aus dem Urteil ergibt sich, dass weder der TÜV Prüfer noch die Versicherung des Fahrzeugs in Anspruch genommen wird. Das muss auch für den Fall gelten, dass ein weiteres Fahrzeug beschädigt worden ist.

Moin!

Ist "mir" vor gut 2 Jahren beim TÜV-Nord auch schon mal passiert...

Mein Auto ist gerollt, weil der Prüfer die Handbremse nicht angezogen hat und infolgedessen auf ein anderes Auto. Minimaler Schaden (bei mir; beim anderen Auto weiß ich es nicht!). Habe es begutachten lassen (nicht vom TÜV!) und der TÜV-Nord hat alles ohne Probleme bezahlt inkl. Gutachter, Pauschale etc. pp.

Gesamtkosten ca. 2000€. Wie der Schaden des anderen Autos (welchen ja mein Auto "gemacht" hatte) reguliert worden ist, weiß ich nicht. An meine HF wurde jedenfalls nicht heran getreten...

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 11. Januar 2023 um 15:50:14 Uhr:

Moin!

Ist "mir" vor gut 2 Jahren beim TÜV-Nord auch schon mal passiert...

Mein Auto ist gerollt, weil der Prüfer die Handbremse nicht angezogen hat und infolgedessen auf ein anderes Auto. Minimaler Schaden (bei mir; beim anderen Auto weiß ich es nicht!). Habe es begutachten lassen (nicht vom TÜV!) und der TÜV-Nord hat alles ohne Probleme bezahlt inkl. Gutachter, Pauschale etc. pp.

Gesamtkosten ca. 2000€. Wie der Schaden des anderen Autos (welchen ja mein Auto "gemacht" hatte) reguliert worden ist, weiß ich nicht. An meine HF wurde jedenfalls nicht heran getreten...

Richtig. Auf gar keinen Fall kann die eigene Haftpflicht dafür zuständig sein. Das ist völlig abwegig und sollten jedem einleuchten, der sich ein wenig mit der Materie auskennt.

Themenstarteram 11. Januar 2023 um 14:52

Meine Versicherung hat den Schaden des Gegners beglichen und ist in keiner Weise daran interessiert sich das Geld wieder zu holen. Das muss ich machen, wenn ich meine daraus resultierende Hochstufung rückgängig gemacht haben möchte.

Mit RS-Versicherung wäre es sinnvoll zum Anwalt zur Beratung zu gehen. Das ist insgesamt dann schon etwas tricky.

Auch wenn die TÜV Prüfstelle nicht der rechtliche Ansprechpartner ist, würde ich dort einmal freundlich vorsprechen und mich erkundigen, ob man dort nicht bereit ist, für die korrekte Regulierung zu sorgen.

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