Marderbiss und Versicherung "Select"
Ich möchte auf eine Falle bei einer Fahrzeugversicherung, bei welcher der Versicherer die Werkstatt festlegt (z.B. "Select"😉, hinweisen.
Der Fall:
Fahrzeug mit 2 Jahre Anschluss-Garantieversicherung des Herstellers mit Klausel, dass - bei Schaden innerhalb 50 km - das Fahrzeug zur Werkstatt des Verkäufers, auf jeden Fall aber zu einer Vertragswerkstatt des Herstellers, verbracht wird.
Das Fahrzeug (TDI) zeigte Leistungsverlust und schließlich Fehleranzeige "Motormangement". Frohen Mutes in die Werkstatt, habe ja Garantie. Auch relativ schnell behoben - der Meister zeigt mir den von einem Marder zernagten Schlauch des Turboladers. Fehlersuche, Ab- und Anbau von Verkleidungen, Tausch des Schlauches: Etwas über 200 EUR - natürlich nicht über die Garantieversicherung. Aber zum Glück habe ich ja eine Fahrzeugversicherung, die Marderbiss abdeckt.
Die Regulierung:
Abzug von 15%, weil ich der Versicherung keine Gelegenheit gegeben habe, die Werkstatt festzulegen. Dass die Ursache "Marderbiss" erst im Rahmen der Fehlerbehebung (zunächst auf Garantie zwangsweise in dieser Vertragswerkstatt) erkannt werden konnte, ändert daran nichts (auch nicht nach erläuterndem Telefonat).
Nach dem Abzug der SB (ohnehin) hält sich die entgangene Erstattung in Grenzen. Aber dies kann natürlich auch im Falle eines größeren Schadens passieren, bei welchem dem Fahrzeughalter als Laie nicht von vorneherein klar sein kann, dass der Schaden auf einen Marderbiss zurückzuführen ist.
Gute Fahrt!
18 Antworten
wollte eingentlich nur helfen und nicht Klugscheißern.
(Kann ich auch gar nicht, da fehlt das Fachwissen🙁 ist ja auch nicht mein Tätigkeitsfeld)
Ich sehe das genauso wie Ihr Profis mit den Select- Verträgen.
Nicht gut bei den neuen Fahrzeugen...
Ok, ist abgehakt.
Gruß Delle
Zitat:
Original geschrieben von HDF
Hast Recht - war zu ruppig.
Bin schließlich nicht der Altkanzler.
Gruß
Toll, dass das mal einer einen Fehler einsieht und dazu steht! Das nenn ich menschliche Größe! Respekt.
Zitat:
Original geschrieben von HDF
Möglicherweise gibt es noch mehrere solcher Zwickmühlen - mir fällt nur gerade keine ein.
Mir schon🙂 Stell Dir vor, Du hast ein Fahrzeug gebraucht beim Händler gekauft. Nach 9 Monaten hast Du einen Defekt und bist 700 km von diesem Händler entfernt. Du vermutest, dass der Defekt unter die Gebrauchtwagengewährleistung des Verkäufers fällt, weißt es aber nicht. Das Du ab 6 Monaten nach Kauf beweisen mußt, dass der Schaden schon beim Kauf vorlag, macht die Sache nicht einfacher.
Was tun?
1.) Der Schaden fällt unter die Gewährleistung. Dann muß der Händler Gelegenheit bekommen, dass Fahrzeug zu holen und selbst zu reparieren. Fährst Du stattdessen in die nächste Werkstatt und lässt den Schaden dort beheben, ist der Verkäufer aus der Gewährleistung raus, weil Du sein Nachbesserungsrecht mißachtet hast. Du kannst Dir die Reparaturkosten also nicht wiederholen.
2.) Der Schaden fällt nicht unter die Gewährleistung. Wenn Du den Verkäufer kommen lässt und dann festgestellt wird, dass kein Schaden für die Gewährleistung vorliegt, zahlst Du auch noch die Kosten der Überführung.
Besonders schlimm ist, dass dieses Problem gerade bei den teuren Motorschäden häufig auftritt. Da weiß man oft erst nach Begutachtung des zerstörten Motors, warum dieser auseinandergeflogen ist. Und ob der Schaden beim Kauf des Fahrzeuges schon "angelegt" war.
P.S.
Ich fand das Thema übrigens sehr interessant, da ich auch die "Select"-Option abgeschlossen habe. Bei der Onlineversicherung mit den 3 Buchstaben und 2 Zahlen ...😁
Zitat:
Original geschrieben von K080907
Mir schon🙂 Stell Dir vor, Du hast ein Fahrzeug gebraucht beim Händler gekauft. Nach 9 Monaten hast Du einen Defekt und bist 700 km von diesem Händler entfernt. Du vermutest, dass der Defekt unter die Gebrauchtwagengewährleistung des Verkäufers fällt, weißt es aber nicht. Das Du ab 6 Monaten nach Kauf beweisen mußt, dass der Schaden schon beim Kauf vorlag, macht die Sache nicht einfacher.
Was tun?
1.) Der Schaden fällt unter die Gewährleistung. Dann muß der Händler Gelegenheit bekommen, dass Fahrzeug zu holen und selbst zu reparieren. Fährst Du stattdessen in die nächste Werkstatt und lässt den Schaden dort beheben, ist der Verkäufer aus der Gewährleistung raus, weil Du sein Nachbesserungsrecht mißachtet hast. Du kannst Dir die Reparaturkosten also nicht wiederholen.
2.) Der Schaden fällt nicht unter die Gewährleistung. Wenn Du den Verkäufer kommen lässt und dann festgestellt wird, dass kein Schaden für die Gewährleistung vorliegt, zahlst Du auch noch die Kosten der Überführung.
Besonders schlimm ist, dass dieses Problem gerade bei den teuren Motorschäden häufig auftritt. Da weiß man oft erst nach Begutachtung des zerstörten Motors, warum dieser auseinandergeflogen ist. Und ob der Schaden beim Kauf des Fahrzeuges schon "angelegt" war.
P.S.
Ich fand das Thema übrigens sehr interessant, da ich auch die "Select"-Option abgeschlossen habe. Bei der Onlineversicherung mit den 3 Buchstaben und 2 Zahlen ...😁
Auch eine sehr interessannte Fallkonstellation und in der Tat häufiger anzutreffen, wie macher
vieleicht denkt...😁