Mangel nach Kauf am Golf II - Verkäufer haftbar?

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo,

meine Werkstatt des Vertrauens und ich haben an meinem Golf folgenden Mangel festgestellt:

Spurstange links verbogen - Lenkgetriebe hat Spiel.
Spurstange wurde nun gewechselt.

Nun zur Vorgeschichte:

der Golf hatte laut dem Vorbesitzer einen Unfall vorne links. Er gab an, den Schaden repariert zu haben, dabei habe er im Vertrag vermerkt, daß Querlenker, Motorhaube und Kotflügel ersetzt wurden. Im internet hat er den Wagen jedoch nicht als Unfallwagen deklariert, sondern erst beim Kauf. Das ist ja ansich nicht so schlimm. Aber das er den Wagen mit einer verbogenene Spurstange verkauft, ist eigentlich meines Erachtens eine Frechheit, dasgeht doch in Richtung Sicherheit !!! Die Spurstange muß auch aufgrund der Spuren auf der Werkbank eingespannt gewesen sein. Die Spurstange hab ich noch.
Meine Werkstatt kann im Falle des Falles als Zeuge auftreten, da diese von denen gewechselt wurde.

Nun zu meiner Frage:

Was meint ihr? Kann der dafür haftbar gemacht werden? Ich hab zwar gewußt, daß das Fahrzeug nen Unfall hatte, allerdings hat er mir zugesichert, den Wagen repariert zu haben und dafür habe ich auch einen Zeugen !

Wäre für jeden Tip dankbar !!

33 Antworten

Du hast völlig recht. Man hat mir nahegelegt, ein neues Lenkgetriebe einbauen zu lassen.
Mich ärgert, wie man so fahrlässig ein Auto verkaufen kann ! Und er wußte 100 pro davon, daß die Spurstange verbogen ist, denn er hat das Fahrzeug verunfallt gekauft und auf eigenen Rechnung hergerichtet. Als angeblicher Kfz-Mechaniker sollte man eine verbogenen Spurstange erkennen können, zumal er das Fahrwerk angeblich selbst eingebaut haben will. Anschließend mußte er ne Vermessung machen, die er wohl selbst bewerkstelligt hat. Spätestens dort hätte er sehen müssen, daß sich das Fahrzeug nicht mehr exakt einstellen läßt. Also gerade mal zo eingestellt, daß er damit fahren kann. Aber das alles zu beweisen wird schwer. Der Typ wußte schon, warum er den Kommentar abgegeben hat: falls nach dem Kauf am Fahrzeug was kaputt geht, kannst du nicht mehr auf mich zukommen.

Habe eben im Vertrag folgenden Punkt gefunden:

Angaben des Verkäufers

Der Verkäufer sichert zu

1.4 dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war

  • keinen Unfallschaden
  • keine sonstigen Beschädigungen erlitt
  • lediglich folgende Schäden ( Zahl, Art und Umfang) erlitt

3. Punkt ANGEKREUZT !!

Aufzählung: Unfall vorne links
Kotflügel, Querlenker, Motorhaube...

Laut Vertrag hat er den Unfall verursacht.
Mündlich gab er an, wie mehrmals von mir erwähnt, den Wagen verunfallt gekauft zu haben und repariert zu haben.

Soviel noch dazu....

Ergebnis des Telefonats

Sodele,

hab gestern mit dem Typen gesprochen. Er bezahlt die Spurstange, das Lenkgetriebe nicht.
Von der verbogenen Spurstange will er angeblich nichts gewußt haben 🙄 und das Lenkgetriebe war in Ordnung, da er mit dem Auto 10.000 km gefahren sei und nie etwas passiert ist. ( ? wieso zahlt er dann die Spurstange??)

Außerdem behauptet er, daß er das Lenkrad schonmal runter hatte und anschließend um einen Zahn versetzt wieder drauf gesetzt hat, darum war das lenkrad schief. Ich hätte gar nicht zum Vermessen gehen müssen. ( dort wurde das mit der verbogenen Spurstange festgestellt).
Durch das versetzte Lenkrad seien die Werte falsch...bla...bla... die Werkstatt hätte die Vermessung nicht richtig durchgeführt und das Lenkgetriebe sei in Ordnung, es hätte kein Spiel ...wegen dem versetzten lenkrad. Er sei schließlich gelernter Mechaniker.... Alles sehr fragwürdig. Ich werd mich damit abfinden müssen, mehr Ärger will ich mir ersparen.

Wenigstens bekomme ich die 58 € für die Spurstange wieder 😁 😁 😁

DANN GEH ICH ERSTMAL SHOPPEN !!!!!!!!!😉

hey jazzy,
erst mal mein beileid. Aber wenigstens zahlt er dir schonmal die Spurstange... 😉

Wenn dort wirklich Spuren von der Richtbank sind an der Spurstange und du Zeugen (Werkstatt) hast UND der Punkt drei angestrichen ist mit Aufzählung hättest doch rein theorehtisch ne Chance. Du müsstest nur nachweisen dass die verbogene Spurstange und des undichte Lenkgetriebe von dem Unfall kam den dein Golf hatte. Und des is ja wohl wiklich nicht schwer (vermute ich jetz mal, schließlic wird der Unfall mit kaputter HAube und Kotflügel zugegeben). Da die Spurstange in dem Fall von dem Unfall kaputt ging und des Lenkgetriebe auch, solltest du gute Chancen auf Wiedergutmachung haben. Er hat ja in dem Fall zwei defekte Teile verschwiegen. Da du ja ne Rechtsschutz hast, wärs vielleicht ein Versuch wert...

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