MAN Euro 5

Hallo!

wollte mal fragen,ob hier ihrgend wer schon vergleiche hat zum Euro 3 und 4 Motor oder ihrgend welche Probleme usw.(wegen Ad Blue)

 

Was haltet ihr vom neuen Lenkrad das jetzt überall verbaut wird?

freu mich über viele beiträge!

33 Antworten

danke für die aufklärung. so 100% hab ichs jetzt ezh nicht gewusst. obwohls ein bisschen peinlich, weil meine mutter sehr viel damit zu tun hat da sie hier inunserem bezirk wirtschaftskammervorsitzende für die sparte transport ist.

es ist ja wohl bekannt das viele firmen heuer noch möglichst viele fahrzeuge erneuert haben um dem tacho so lange wie möglich aussenzugehen.
aber jetzt habe ich ein etwas neues gehört. ob es ein gerücht oder tatsache ist kann ich nicht sagen. die hersteller haben ja jetzt noch sehr viele fahrzeuge gebaut wo sie aber nicht alle verkauft haben. daher wurden alle fahrzeuge einen tag angemeldet oder so um dann sozusagen als "gebraucht/neu" noch lange bis schon in die digitachopflicht hinein verkauft werden könnten.
angeblich sollen das bei man hauptsächlich fahrzeuge mit grossen kabinen sein. weiss da jemand ob da was dran ist?

oh das kann durchaus sein, das würd ich nicht mal für ein Gerücht halten.

Es werden auch bei mobile.de Fahrzeuge angeboten, die fabrikneu sind und einfach eine sogenannte "Tageszulassung" erhalten (haben). Denn die EWG-Verordnung sagt, dass jene Fahrzeuge einen digitalen Fahrtenschreiber haben müssen, die nach dem 1. Mai erstmalig zugelassen (nicht gebaut) werden.

Du bist dann, wenn du so ein Fahrzeug kaufst, tatsächlich Zweitbesitzer.

Aber das soll jeder halten wie er meint.

Unsere Neufahrzeuge werden seit 7 Monaten mit Digitaltachograph ausgerüstet, und ich als Fahrer möchte nichts anderes mehr haben (von der Bedienung und Übersicht her).
Wir hatten auch schon Kontrollen, dann fängts an:
"Tachoscheibe von dem Tag, und von dem Tag, und von dem Tag"
"Tut mir leid damit kann ich nicht dienen"
"Warum denn nicht?"
"Ich habe keine Tachoscheibe, eine Fahrerkarte kann ich Ihnen anbieten"
"Ah, sowas haben Sie schon? Nagut, dann zeigen Sie mir mal die Zulassung... Danke, auf Wiedersehen" (dass sie überhaupt etwas angesehen haben)

Da mein Arbeitgeber einer der ersten Kunden mit Digitaltacho ist in unserem weiteren Umkreis, arbeitet er auch eng mit dem Arbeitsinspektorat und der Polizei zusammen, zeigt ihnen, was und wie sie kontrollieren können, lässt sie testweise Daten auslesen, damit sie das auch mal gemacht haben und wissen, wie sie im Falle eines Unfalls das machen müssen.

Sie sagen jedoch immer wieder, sie konzentrieren sich lieber auf die Fahrzeuge mit Analogtacho, weil sie wissen, dass hier noch leicht manipuliert werden kann, Fahrzeuge mit Digitaltacho interessieren sie (derzeit) gar nicht.

naja wie ist das bei euch mit der fahrtenzeitregelung.

also bei uns in österreich herscht grosse angst vor dem digitacho. (wir sind aber keine fahrerschinter)
ausserdem finde ich es nicht richtig da die ehemaligen ostblockstaate welche schon bei der eu sind keine solche tachos haben.

wieviel stunden dürft ihr fahren? wie lang und wann muss die pause sein?

ich bin ja auch Österreicher. Ich arbeite bei der großen Spedition mit den orangen Fahrzeugen.

Für uns sind die Fahrzeiten kein (großes) Problem, da wir mit 2-Fahrer-Besetzung fahren im Begegnungsverkehr. Allerdings stoßen auch wir mit den Fahrzeiten an unsere Grenzen im Nachtsprung, wenn der Reiseverkehr losgeht. Wir bringen so, wenn es normal läuft, in der Doppelwoche 85-90 Stunden Fahrzeit (in der Nachtschicht) zusammen. Der Digitaltacho zeigt dir ja die Fahrzeit der Doppelwoche (max. 90 Stunden erlaubt) auch an. Und ein paar Baustellen und Wohnwagen dazugezählt...

Aber eins kannst du dir ganz sicher sein:

Angst vor dem Digitacho muss nur der haben, der jetzt schon ein schlechtes Gewissen hat. Und an der allgemeinen "Angst" siehst du auch, wie es um das Transportgewerbe bestellt ist.
Und wenns dann mal anfängt für die Unternehmer, dass Fahrzeitüberschreitungen richtig saftig ins Geld gehen, dann wird sich wohl einiges ändern. Siehe Frankreich: da fährt keiner auch nur 15Minuten über die Zeit. Kostenpunkt 700 Euro.

Nebeneffekt: Seit der Einführung dieser drakonischen Strafen und Exekutionen herrscht wieder ein "geregelter" Wettbewerb, seitdem geht es Frankreichs Spediteuren und Frächtern wieder besser.

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wie sieht das eigentlich aus mit der doppelbesetzung.

wenn du also daneben sitzt gilt das als pause oder nicht?
und wieviel stunden fahrt ihr da am tag insgesamt.

äh, das isn Missverständnis.

Der eine Fahrer fährt am Tag von 7-18 Uhr.
Der andere kommt um 18 Uhr und fährt den Nachtsprung bis 5 Uhr.

da hat jeder seine eigene Schicht und das dazwischen ist die Ruhezeit.

Der Tagfahrer stellt zu und holt ab.
Der Nachtfahrer fährt die Begegnungstour und tauscht den Auflieger oder die Wechselbrücken aus.

Das was du meintest ist die Zwei-Fahrerbesetzung. Das gibts auch.

Wenn du daneben sitzt, dann ist das keine Ruhezeit, sondern "nur" eine Lenkzeitunterbrechung, auch wenn sie über eine Stunde dauert, der Tacho schreibt hier Bereitschaft.
Das Gesetz sagt, bei Zweifahrer-Besetzung muss innerhalb von 30 Stunden eine 9-stündige Ruhezeit eingelegt werden.
D.h. du kannst mit zwei Fahrern 21 Stunden am Stück fahren bzw. arbeiten, wenn sie sich abwechseln (keiner mehr als 10 Stunden Fahrzeit insgesamt), dann 9 Stunden abstellen.

ja das kann man aber dann nur machen wenn man innerhalb von den 9 stunden wieder am zielort ist?

Zitat:

Original geschrieben von Roadfly


ja das kann man aber dann nur machen wenn man innerhalb von den 9 stunden wieder am zielort ist?

logisch. da sind die Verkehrsplaner oder auch Disponenten gefordert.

Es gibt auch Routen, da schafft man den Weg nicht in neun stunden. da fahren dann zwei Fahrer gemeinsam die Nachtschicht.

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von Roadfly


naja wie ist das bei euch mit der fahrtenzeitregelung.

also bei uns in österreich herscht grosse angst vor dem digitacho. (wir sind aber keine fahrerschinter)
ausserdem finde ich es nicht richtig da die ehemaligen ostblockstaate welche schon bei der eu sind keine solche tachos haben.

wieviel stunden dürft ihr fahren? wie lang und wann muss die pause sein?

In Ö gibt es Fahrerschinder, die mit Reacht Angst vor dem Diugiko haben sollten. Aber das ist in Deutschland nich anders. Wenn ich nachts um 0100 losfahre und mir um 1300 noch die Frage nach meiner Lenkzeit stellen lassen muss, dann geht auch vieles falsch.

Die Kenkzeit ist nunmals keine reine Lenkzewt mehr, sondern beinhaltet gegnteili anderer Meinungen mittlerweile auch das Be- & Entladen, die nicht voraus planbaren Wartezeiten und letrzt endlich auch die An- und Abfahrtzeit zum Arbeitsort.

Gruß,
Frank

Zitat:

Original geschrieben von Inserv


 

Die Kenkzeit ist nunmals keine reine Lenkzewt mehr, sondern beinhaltet gegnteili anderer Meinungen mittlerweile auch das Be- & Entladen, die nicht voraus planbaren Wartezeiten und letrzt endlich auch die An- und Abfahrtzeit zum Arbeitsort.

Das ist nicht richtig. Die Lenkzeit ist nur jene Zeit, in der das Fahrzeug rollt und auf der Tachoscheibe die 10km-Zacken unten geschrieben werden.

Be- und Entladen fällt unter "Arbeitszeit" (die gekreuzten Hammer) und zählt NICHT zur Lenkzeit. Arbeitszeit und Bereitschaftszeit gelten nicht als Ruhezeit und nicht als Lenkzeitunterbrechung, aber sie gehören nicht zur Lenkzeit, sondern zur Einsatzzeit.

Der Digitaltachograph rechnet auch nur jene Zeit als Lenkzeit, in der der LKW fährt bzw. jene Stehzeiten unter zwei Minuten rechnet er als Lenkzeit dazu (obwohl er Arbeit schreibt)
Dauert die Stehzeit mehr als zwei Minuten, berechnet er Arbeitszeit (von Beginn der Stehzeit weg)

@Inserv: ich meinte mit wir sind keine fahrerschinder, das transportunternehmen meiner eltern.

Hallo!

@Roadfly:
Ich wollte keineswegs dahinstellen, dass ihr (verallgemeinert) Fahrerschinder seid. Schware Schafe gibt es überall, ob in Deutschland, Österreich oder - wie es mir momentan vorkommt - mittlerweile auch vermehrt in den neu dazugekommenen EU-Ländern. Das sieht man z. B. auch daran, dass die ehemalig geruhsame Fahrweise unserer osteuropäischen Kollegen einer Hatz durch Europa gewichen ist. Tschechen, Polen, Slowaken, ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich in letzter Zeit einmal einen dieser Kollegen gesehen hätte, der auf der Autobahn zumindest das Limit von 90 km/h eingehalten hätte. Und auch die Dänen und Schweden können da nicht mehr mithälten und werden "niedergebügelt" 😰

---

@Dartom:
Mit Verlaub, die Begriffe Arbeitszeit und Lenkzeit sind durch die Begrifflichkeit in den dementsprechenden Vorschriften leider nicht korrekt, also allgemeinverständlich, dem Fahrpersonal und den Disponenten nahe gebracht worden. Ich habe hier die Antwort eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht liegen, dem ich vor kurzer Zeit eine ähnlich gelagerte Frage zu Beurteilung vorgelegt habe. Aus seiner Antwort hier ein kurzer Ausschnitt:

Als Lenkzeit zählen alle Zeiten, die tatsächlich mit Lenkertätigkeit zugebracht werden.
Dazu zählen insbesondere auch Wartezeiten im Straßenverkehr wie der verkehrsbedingte Aufenthalt vor Ampeln, an Bahnschranken, an Kreuzungen, in Staus oder auch bei Verladetätigkeiten, wenn das Fahrzeug jeweils immer nur kurz steht.
Zur Lenkzeit zählen auch die Fahrten vom Arbeitsplatz zum Wohnort und umgekehrt.

Daraufhin musste ich noch eine Nachfrage stellen:

Nur zu meinem Verständnis: Der Begriff "LENKZEIT" bezeichnet also im Rahmen der geltenden Gesetzen und EU-Verordnungen meine komplette Arbeitszeit? Also fahren, warten, be- und entladen, mich mit Kunden herumärgern und auch die Zeit, die ich benötige, um mich mit meinem Disponenten zu streiten? und bekam als Antwort darauf

Genauso ist es. Lenkzeit ist die Zeit, welche nicht unter den Begriff Ruhezeit zu fassen ist.

Die Lenkzeit alleine auf die Zeit des reinen Fahrens zu beschränken ist fahrlässig und kann keinesfalls Sinn und Zweck der Gesetzgebung sein.

Disponenten würde damit ein weiteres Tor geöffnet werden, damit diese dich noch weiter ausbeuten können, obwohl du schon 7 Stunden gefahren bist und auch schon 2 Stunden beim Kunden Tätigkeiten verrichtet hast, für die dieser normalerweise Personal vorhalten müsste. Aber irgendwo muss damit ja mal Schluss sein!

Gruß,
Frank

Zitat:

Original geschrieben von Inserv


@Dartom:
Mit Verlaub, die Begriffe Arbeitszeit und Lenkzeit sind durch die Begrifflichkeit in den dementsprechenden Vorschriften leider nicht korrekt, also allgemeinverständlich, dem Fahrpersonal und den Disponenten nahe gebracht worden. Ich habe hier die Antwort eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht liegen, dem ich vor kurzer Zeit eine ähnlich gelagerte Frage zu Beurteilung vorgelegt habe. Aus seiner Antwort hier ein kurzer Ausschnitt:

Als Lenkzeit zählen alle Zeiten, die tatsächlich mit Lenkertätigkeit zugebracht werden.
Dazu zählen insbesondere auch Wartezeiten im Straßenverkehr wie der verkehrsbedingte Aufenthalt vor Ampeln, an Bahnschranken, an Kreuzungen, in Staus oder auch bei Verladetätigkeiten, wenn das Fahrzeug jeweils immer nur kurz steht.
Zur Lenkzeit zählen auch die Fahrten vom Arbeitsplatz zum Wohnort und umgekehrt.

Daraufhin musste ich noch eine Nachfrage stellen:

Nur zu meinem Verständnis: Der Begriff "LENKZEIT" bezeichnet also im Rahmen der geltenden Gesetzen und EU-Verordnungen meine komplette Arbeitszeit? Also fahren, warten, be- und entladen, mich mit Kunden herumärgern und auch die Zeit, die ich benötige, um mich mit meinem Disponenten zu streiten? und bekam als Antwort darauf

Genauso ist es. Lenkzeit ist die Zeit, welche nicht unter den Begriff Ruhezeit zu fassen ist.

Die Lenkzeit alleine auf die Zeit des reinen Fahrens zu beschränken ist fahrlässig und kann keinesfalls Sinn und Zweck der Gesetzgebung sein.

Der Anwalt widerspricht sich hier selber.

Der orange Absatz ist fast richtig, bis auf den letzten Satz. Aber mal der Reihe nach.

"Als Lenkzeit zählen alle Zeiten, die tatsächlich mit Lenkertätigkeit zugebracht werden. "

Diesem Satz ist nichts hinzuzufügen.

"Dazu zählen insbesondere auch Wartezeiten im Straßenverkehr wie der verkehrsbedingte Aufenthalt vor Ampeln, an Bahnschranken, an Kreuzungen, in Staus..."

Dem ist auch nichts hinzuzufügen. Fällt ganz klar auf Lenkzeit, du sitzt hinter dem Lenkrad.

"...oder auch bei Verladetätigkeiten, wenn das Fahrzeug jeweils immer nur kurz steht. "

DAS ist der Punkt. Bei Verladetätigkeiten, wenn das Fahrzeug immer nur kurz steht. Wenn du in einem Stahlwerk stehst, und du musst alle zwei Minuten von einem Ladeplatz zum nächsten fahren, weil hier eine Platte und dort eine Stange geladen wird. Auch Lenkzeit.

Im letzten Satz gibts bereits ein EUGH-Urteil, das bereits beweist, dass die Aussage des Rechtsanwalts falsch ist:

"Zu der Auslegung des Begriffs "sonstige Arbeitszeiten" hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil (Rechtssache C - 297/99) entschieden:

1. Als "sonstige Arbeitszeit" gilt auch die Zeit, die Fahrer für die Anreise benötigen, um ein mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattetes Fahrzeug zu übernehmen, das sich nicht am Wohnort des Fahrers oder der Hauptniederlassung des Arbeitgebers befindet.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Fahrer Weisungen erhalten hat, wie (d.h. mit welchem Verkehrsmittel und über welche Strecke) dieser Weg zurückzulegen ist.
2. Als "sonstige Arbeitszeit" gilt auch die Zeit, die Fahrer vor Übernahme eines mit einem EG-Kontrollgerät ausgestatteten Fahrzeugs damit verbringen, Fahrzeuge zu lenken, die nicht mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstet sein müssen."

Dies wurde im Thread "Fahrzeugkontrolle" veröffentlicht und dort bereits festgestellt, dass Anreise mit Privatpkw nicht zur Arbeitszeit zählt.

Den orangen Absatz hättest du ruhig so stehen lassen können, weil der stimmt, aber man muss ihn auch richtig verstehen. Wenn du eine Stunde an der Rampe stehst, im Kaffeeraum sitzt und wartest bis der Spediteur geladen hat, ist das keine Lenkzeit, sondern Arbeitszeit bzw. genauer gesagt Bereitschaftszeit.

Der blaue Satz ist einfach falsch, so wie er da steht.

Hier noch ein Auszug aus der EG-Verordnung 561/2006 mit den Begriffsbestimmungen:

"e) "andere Arbeiten" alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als "Arbeitszeit" definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors;

j) "Lenkzeit" die Dauer der Lenktätigkeit, aufgezeichnet entweder:

- vollautomatisch oder halbautomatisch durch Kontrollgeräte im Sinne der Anhänge I und I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, oder

- von Hand gemäß den Anforderungen des Artikels 16 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85"

Und hier nun jener Begriff der EG-Verordnung, auf den dein Rechtsanwalt und du hinaus wollen:

"q) "Lenkdauer" die Gesamtlenkzeit zwischen dem Zeitpunkt, zu dem ein Fahrer nach einer Ruhezeit oder einer Fahrtunterbrechung beginnt, ein Fahrzeug zu lenken, und dem Zeitpunkt, zu dem er eine Ruhezeit oder Fahrtunterbrechung einlegt. Die Lenkdauer kann ununterbrochen oder unterbrochen sein."

Aber reine Lenkzeit und Lenkdauer sind zwei paar Schuhe. Lenkdauer ist soviel wie Einsatzzeit. Weil den Begriff Einsatzzeit gibt es in der EG-Verordnung nicht.

Hallo,

siehst du, wir brauchen uns doch gar nicht streiten. Auch wenn der Disput über die Anfahrtszeit bei Fahrern gar nicht so eindeutig, in dem von dir genannten Thread geklärt wurde.

Aber dafür listest du eine VO auf, die ja viel mehr her gibt, die ja sogar dich widerlegt.

Ich empfehle die Lektüre von Artikel 4, Abs. e) j) k) p) "Lenkdauer", Artikel 6 Abs. (5).
Wirf dann vielleicht noch einen Blick auf die Seite "BAG Sonstige Arbeitszeiten".

Aber wie gesagt, wir streiten uns nicht weiter, jeder macht so wie er will und wie er damit zufrieden ist!

Gruß,
Frank

ich sehe darin keinen streit, sondern einen meinungsaustausch.

Die Anfahrtszeit musste nicht im Thread geklärt werden, das wurde schon vom EuGH:

Als "sonstige Arbeitszeit" gilt auch die Zeit, die Fahrer für die Anreise benötigen, um ein mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattetes Fahrzeug zu übernehmen, das sich nicht am Wohnort des Fahrers oder der Hauptniederlassung des Arbeitgebers befindet.

zu einem fahrzeug anreisen, das sich
- nicht am wohnort oder
- nicht an der Hauptniederlassung des Arbeitgebers
befindet (also z.B. in der Werkstatt)

Aber die Anreise zum Arbeitgeber wird nicht genannt.

also gut, dann nochmal fürs Protokoll, wieder der Reihe nach:

"e) "andere Arbeiten" alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als "Arbeitszeit" definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors;"

"mit Ausnahme der Fahrtätigkeit": das was ich gesagt habe, keine Lenkzeit.

"j) "Lenkzeit" die Dauer der Lenktätigkeit, aufgezeichnet entweder:

- vollautomatisch oder halbautomatisch durch Kontrollgeräte im Sinne der Anhänge I und I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, oder

- von Hand gemäß den Anforderungen des Artikels 16 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85;"

"Lenkzeit": Dauer der Lenktätigkeit, aufgezeichnet.
Zacken werden geschrieben.

"k) "Tageslenkzeit" die summierte Gesamtlenkzeit zwischen dem Ende einer täglichen Ruhezeit und dem Beginn der darauf folgenden täglichen Ruhezeit oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit;"

summierte Gesamtlenkzeit während eines Tages. Darf 9 Stunden nicht überschreiten. innerhalb einer Lenkdauer von 12 Stunden.

"q) "Lenkdauer" die Gesamtlenkzeit zwischen dem Zeitpunkt, zu dem ein Fahrer nach einer Ruhezeit oder einer Fahrtunterbrechung beginnt, ein Fahrzeug zu lenken, und dem Zeitpunkt, zu dem er eine Ruhezeit oder Fahrtunterbrechung einlegt. Die Lenkdauer kann ununterbrochen oder unterbrochen sein."

"Lenkdauer" ist nicht "Lenkzeit". Schon vorher festgestellt.

Auf der BAG-Seite steht das oben angeführte EuGH-Urteil.

Erstens würde mich interessieren, worin ich mir nun selbst widerspreche,
zweitens ist diese Verordnung die ab morgen inkrafttretende EG-Verordnung, die europaweit die Sozialvorschriften für den Güterkraftverkehr und den europäischen Personenverkehr regelt. Was da drin steht, gilt.

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