MAM6 17" auf A4 B7
Hallo Gemeinde,
ich bin absoluter Audi Neuling (bzw. werde- Abholung KW 12).
Ich bekomme einen A4 2.0TDI Avant mit Sportfahrwerk und habe mir schon einen Satz Alufelgen ersteigert.
http://www.mamfelgen.de/.../FDetail.asp?Dil=de&%3Bdesign=mam6
Leider steht im Gutachten nix vom FL. Denkt Ihr das ich die trotzdem eingetragen bekomme?
Gruß jens
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
ich wüsste nicht, wo im schein eine ET angegeben ist. ich fahre momentan aufm TT auch S3 avus felgen. die gibt es standardmäßig auf dem TT nicht, aber die größe (7,5x17 mit 225/45-17, ET keine ahnung). deshalb musste ich sie laut tüv und meister im az auch nicht eintragen lassen 😉
Das halte ich aber für ein Gerücht. Beispielsweise steht bei mir (A4 Cab) unter Ziffer 22 und 23: 235/45R17 93Y
Und dann unter 33, Bemerkungen:
Ziff.22 U.23 A.7.5Jx17H2,ET45
Wenn die Einpresstiefe nicht drin stehen würde, könnte ich ja jede beliebige 17 Zoll-Felge aufstecken... egal wie breit, egal welche Einpresstiefe...
Gruß, Jim
Ich sag nur, wenn die ET nicht mit der im Fahrzeugschein übereinstimmt und die Zubehör-Felge keine ABE für den A4 B7 hat, dann wird es relativ schwierig, da damit auch ein Traglastgutachten der Felge in Verbindung mit dem B7 fehlt.
Ohne das Gutachten wird dir wohl kein TÜV-Gutachter die Felgen eintragen.
Sorry, finde auch, dass Original-Felgen die bessere Lösung gewesen wären.
Gruß
Olli
Zitat:
Original geschrieben von JimRockford
Wenn die Einpresstiefe nicht drin stehen würde, könnte ich ja jede beliebige 17 Zoll-Felge aufstecken... egal wie breit, egal welche Einpresstiefe...
nein, ich habe gesagt original felgen mit eingetragener größe, breite und bereifung.
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
nein, ich habe gesagt original felgen mit eingetragener größe, breite und bereifung.
Und ich habe gesagt, dass ich jede Felge aufziehen dürfte, wenn zur Einpresstiefe nichts im Fahrzeugschein stehen würde ... du hast ja behauptet, die ET steht nicht im Fahrzeugschein.
Aber die ET steht nun mal im Fahrzeugschein ... und selbst wenn du eine Originalfelge hast, die korrekte Breite, Größe und ET hat, darfst du die noch lange nicht aufziehen (z.B. wenn die Traglast nicht ausreicht).
Bei Audi gibt es einen Räder-/Reifenkatalog, da steht für jedes Modell alle zugelassenen Audi-Felgen drin!
Gruß,
Jim
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Zitat:
Original geschrieben von JimRockford
du hast ja behauptet, die ET steht nicht im Fahrzeugschein.
wenn wir schon beim haarspalten sind... ich habe gesagt, dass ich von einer ET im fahrzeugschein nichts weiß... nicht, dass es nicht drinsteht 😉
fakt ist, ich musste die S3 felgen nicht eintragen... vielleicht haben sie ja zufällig die gleiche ET, was ich aber nicht glaube. jedenfalls jat AZ und tüv gesagt ich brauchs nicht eintragen lassen, also wirds wohl schon irgendwo stimmen wa? 🙂
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
fakt ist, ich musste die S3 felgen nicht eintragen... vielleicht haben sie ja zufällig die gleiche ET, was ich aber nicht glaube. jedenfalls jat AZ und tüv gesagt ich brauchs nicht eintragen lassen, also wirds wohl schon irgendwo stimmen wa? 🙂
Kann sogar gut sein, dass die S3-Felge dieselbe ET hat.
Trotzdem wäre ich mit solchen mündlichen Aussagen schon vorsichtig. Hintergrund ist, dass die original Felgen nämlich keine ABE haben. Ist ja auch klar, denn sie werden ja mit dem Fahrzeug zur Prüfung vorgeführt, und das Fahrzeug hat dann als ganzes eine ABE. Wurde also diese Felge auf deinem Fahrzeug (und ein S3 ist etwas anderes als ein A3) nicht abgenommen, dann fährst du ohne Betriebserlaubnis rum.
Gruß
Jim
Oh, sehe gerade, du hast ja einen TT. Du fährst also ohne Betriebserlaubnis rum 🙁
soll ich mir vom TÜV schriftlich geben lassen, dass die felgen nicht eingetragen werden müssen oder was? die lachen mich aus, wenn ich mit sowas ankomm 🙂 nene ich vertrau schon darauf, wenn es tüv und az unabhängig voneinander sagen.
zum eigentlichen thema trägt das allerdings nicht viel bei. fakt ist jedoch, dass man es mit den originalfelgen wesentlich einfacher hat, als mit fälschungen/nachbauten, welche kein gutachten haben.
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
soll ich mir vom TÜV schriftlich geben lassen, dass die felgen nicht eingetragen werden müssen oder was? die lachen mich aus, wenn ich mit sowas ankomm 🙂
Auslachen ändert leider nichts an der fehlenden Betriebserlaubnis. Lass dir einfach bei Audi den entsprechenden Auszug aus dem Räder-/Reifenkatalog geben.
Zitat:
Original geschrieben von JimRockford
Oh, sehe gerade, du hast ja einen TT. Du fährst also ohne Betriebserlaubnis rum 🙁
hallo... schreibe ich so undeutlich? ein meister im audi zentrum sowie ein mitarbeiter des tüv bayern haben gesagt, dass ich die originalen s3 avus felgen auf meinem TT montieren kann, ohne sie extra eintragen lassen zu müssen. willst du dem jetzt wirklich immernoch widersprechen?
in deinem reifenkatalog da hat der meister ausm AZ übrigens nachgeschaut, nachdem ich ihn gefragt hab, soweit ich das mitbekommen habe.
der TT hat übrigens die gleiche plattform wie der A3/S3, von daher ist es nicht abwegig, dass die passen. aber ist ja jetzt auch egal.
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
wenn serienmäßig die gleiche größe drinsteht, muss nichts eingetragen werden, da es original audi felgen sind.
steht im Widerspruch zu:
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
in deinem reifenkatalog da hat der meister ausm AZ übrigens nachgeschaut, nachdem ich ihn gefragt hab, soweit ich das mitbekommen habe.
Offensichtlich hat also dein Meister nicht einfach gesagt, schraub doch drauf, was du willst, sondern er hat sich genau vergewissert, ob die Felgen auf deinem Fz montiert werden dürfen und damit auch die ABE deines Fz nicht erlischt.
Gruß,
Jim
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
der TT hat übrigens die gleiche plattform wie der A3/S3, von daher ist es nicht abwegig, dass die passen. aber ist ja jetzt auch egal.
Es geht nicht darum, ob die passen. Sondern darum, ob die ABE erlischt. A3 und Golf haben auch dieselbe Plattform. Trotzdem darf ich (ohne TÜV-Begutachtung) keine A3-Felgen auf den Golf schrauben und umgekehrt.
das führt mir jetzt vom 1/100 ins 1/1000... hilft auch keinem weiter. werde morgen mal beim TÜV anrufen und euch dann sagen, wie es genau ist.
mit passen meinte ich übrigens nicht alleine den lochklreis... war wohl etwas unglücklich formuliert.
das mit dem widerspruch finde ich jetzt nicht unbedingt. aber warten wir das tüv statement ab.
Der Räder-/Reifenkatalog sagt zu diesem Thema:
"Hiermit wird bestätigt, daß die in dem vorliegendem Katalog aufgeführten Räder/ Reifen Kombinationen und die gegebenenfalls erforderlichen Auflagen und die werksseitigen Voraussetzungen mit den zuständigen Stellen der TÜV Automotive GmbH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland abgestimmt sind, ein diesbezügliches Teilegutachten wurde erstellt.
Der Katalog zeigt alle zur Zeit der Drucklegung werksseitig freigegebenen Umrüstmöglichkeiten an diesen Modellen auf. Für nicht aufgeführte Umrüstungen können keine Herstellerfreigaben erteilt werden.
Bei allen in diesem Katalog aufgeführten Räder/ Reifen Kombinationen, die nicht in den Fahrzeugpapieren enthalten sind, ist eine Abnahme des Ein– oder Anbaus nach § 19 (3) StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
Kraftfahrzeugsachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation notwendig.
Die Abnahme wird auf einen Nachweis gemäß § 19 (4) StVZO bestätigt (Anbaubestätigung)."
Den Satz "Für nicht aufgeführte Umrüstungen können keine Herstellerfreigaben erteilt werden." heißt für mich, dass ich die entsprechende Felge nicht fahren darf, auch wenn sie "passt" (also die Größe, Breite, ET auch in den Papieren steht) - denn es gibt ja kein Teilegutachten!
Mal sehen, was der TÜV-Mensch sagt.
Gruß, Jim