Mal wieder Mängelkarte
Hi hätte ich fast vergessen hab am Donnerstag mal wieder ne Einladung von der Polizei bekommen.
Denke aber nicht das es gerechtfertigt war.
Also Mängel waren Standlicht in den Blinker und vorne weiße Seitenbegrenzungsleuchten.
Der grüne meinte zu mir, das Standlicht muss bei eingeschalteten Ablendlicht aus sein.
Wie soll das den gehen?
Und warum hat zb der neue Mini das auch nicht mehr in den Scheinwerfern oder der Porsche müßte ja auch verboten sein.
Zu den Seitenleuchten meines wissens können die orange sein oder vorne weiß hinten rot oder?
Mußte noch 20€ strafe zahlen was kann ich dagegen machen?
Oder stimmt das so was die gesagt haben?
24 Antworten
@ Himeno: tja war schneller :-P
aber du hast recht: am besten man legt sich noch n aktenschrank im auto an um der rennleitung alles schwarz auf weiß zeigen zu können! wenn ich so auf arbeit arbeiten würede wie manche von den grünen, dann hätt ich schon keinen arbeitsplatz mehr!
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
doch da sliegt im ermessen des polizisten ob er bei erloschener be stillegt oder net
nö
er muss das schon begründen, und wenn er das nich kann dann kriegt er ärger .
Zitat:
Original geschrieben von GolfZwo
...er muss das schon begründen, und wenn er das nich kann dann kriegt er ärger .
Wenn der Wagen stillgelegt wird, gibt es i.d.R. auch eine Begründung dafür.
ja aber wie soll er bitte begründen , das zb blaue standlichter einen so groben verkehrsgefährdenden mangel darstellen dass das fahrzeug stillgelegt werden muss .
das kann er nicht
bei abgesägten fern ok , bei irgendwelchen sachen an bremsen lenkung etc ..
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Zitat:
Original geschrieben von GolfZwo
ja aber wie soll er bitte begründen , das zb blaue standlichter einen so groben verkehrsgefährdenden mangel darstellen dass das fahrzeug stillgelegt werden muss .
das kann er nicht
bei abgesägten fern ok , bei irgendwelchen sachen an bremsen lenkung etc ..
Wieso die BE erlischt ist da relativ egal! Auch wenn es Kleinigkeiten sind kann er es machen!
By the way: Was sind "fern"?
Zitat:
Original geschrieben von GolfZwo
ja aber wie soll er bitte begründen , das zb blaue standlichter einen so groben verkehrsgefährdenden mangel darstellen dass das fahrzeug stillgelegt werden muss .
das kann er nicht
Blaue Fahrzeug-Außenbeleuchtungen sind einzig und allein Einsatzfahrzeugen vorbehalten.
Wird ein Fahrzeug mit blauen Außenbeleuchtungen, welches nicht als Einsatzfahrzeug zugelassen ist, in einer Kontrolle angehalten, so sind die Beamten verpflichtet, dieses Fahrzeug an Ort und Stelle stillzulegen. Machen sie dies nicht, so laufen sie Gefahr, wegen Strafvereitelung im Amt belangt zu werden.
fern= federn
gut das mit den blauen standlichtern war vielleicht ein blödes beispiel aber gehen wir zb mal davon aus das man einfach zu helle birnen drin hat oder so .
das stellt keinen groben mangel dar
zu helle birnen gefährdung des gegenverkehrs durch blendung und nutzung nicht zugelassener leuchtmittel. wenn keine ersatzbirnen die zugelassen sind ist das weiterführen wegen gefährdung des verkehrs untersagt sowie. ^^ die polizei kann machen was sie will sie ist das ausführende Organ des staates und hat mehr zu sagen als wir kleinen wichte
stilllegung is so ne sache....
wegen ein paar falschen smls ein kfz stillzulegen, ist auch fuer einen polizisten nich ganz problemlos.
es geht hier auch noch um eine gewisse verhaeltnissmaessigkeit, ob der mangel eine grobe gefaehrdung im falle einer weiterfahrt darstellt.
wenn es also nur um zu laute auspuffanlagen oder falsche rueckleuchten geht, wuerde ich mich im falle einers tillegeung mit hilfe eines ra wehren!
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
die polizei kann machen was sie will sie ist das ausführende Organ des staates und hat mehr zu sagen als wir kleinen wichte
ne kann sie eben nicht